LEITLINIEN FÜR DIE ÜBERSETZUNG DER EUROPASS-ZEUGNISERLÄUTERUNG EINLEITUNG ZWECK DER EUROPASS-ZEUGNISERLÄUTERUNG Die Europass-Zeugniserläuterung (siehe Beispiele) ist kein Ersatz für das Originalzeugnis, sondern ist als Ergänzung zu dem eigentlichen Zeugnis bzw. Befähigungsnachweis konzipiert. Die Europass-Zeugniserläuterung bietet eine detaillierte Beschreibung der Fertigkeiten und Kompetenzen, die der Inhaber/die Inhaberin des betreffenden beruflichen Abschlusszeugnisses erworben hat. Die Zeugniserläuterung wird von den zeugniserteilenden Behörden ausgestellt und enthält ausführliche Angaben über: (erste Seite) - Die vom Inhaber/der Inhaberin des Abschlusszeugnisses erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen; - Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind; (zweite Seite) - die ausstellende sowie die für die Beglaubigung zuständige Behörde; - das Niveau des Abschlusszeugnisses; - die verschiedenen Wege zur Erlangung des Abschlusszeugnisses; - die Zulassungsbedingungen und Zugangsmöglichkeiten zur nächsten Ausbildungsstufe; - die nationalen Referenzstellen. Achtung! Die Europass-Zeugniserläuterung - ist kein Ersatz für das Originalzeugnis; - stellt kein automatisches System dar, das die Anerkennung garantiert. Auf Wunsch kann die Zeugniserläuterung in eine andere europäische Sprache (der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums) übersetzt werden. ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN Um über alle Sprachen hinweg inhaltliche Konsistenz zu gewährleisten, sind beim Übersetzen der Europass-Zeugniserläuterung die folgenden Grundregeln zu beachten. Auf der Europass-Website (http://cedefop.europass.eu.int) finden Sie: - ein mehrsprachiges Glossar, das die Referenzterminologie (Aktionsverben) für die Beschreibung der erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen (Kasten 3 der Zeugniserläuterung) sowie deren Übersetzung enthält; - ein Qualitätsleitfaden für die Übersetzung. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 1
Schlüsselbegriffe In der Europass-Zeugniserläuterung liegt der Schwerpunkt auf den tatsächlichen Fertigkeiten und Kompetenzen und weniger auf der eigentlichen Qualifikation. Daher bedarf es einer Klärung der grundlegenden Begriffe, die verwendet werden. Definition der Begriffe Fertigkeit, Qualifikation und Kompetenz Der Bedeutungsumfang grundlegender Begriffe wie Fertigkeit, Qualifikation und Kompetenz ist nicht immer klar. Unklarheiten im Gebrauch dieser Begriffe (und bei ihrer Übersetzung) lassen sich durch eine semantische Abgrenzung der einzelnen Begriffe anhand einer dreistufigen Hierarchie vermeiden: Kompetenz Die Fähigkeit zur Anwendung von Kenntnissen, Know-how und Fähigkeiten in einem gewohnten oder neuen Arbeitszusammenhang. Qualifikation (a) Ein amtlicher Nachweis (Zertifikat, Zeugnis) der erworbenen Kenntnisse, mit dem der erfolgreiche Abschluss eines allgemeinen oder beruflichen Bildungsgangs bzw. eine zufriedenstellende Leistung bei der Teilnahme an Prüfungen bescheinigt wird; und/oder (b) die Anforderungen, denen der Einzelne als Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf bzw. für den Aufstieg in einem bestimmten Beruf genügen muss. Fertigkeit (auch: spezifische bzw. berufliche Fähigkeiten und/oder Fach- /Sachkenntnisse) Bezeichnet die einschlägigen Kenntnisse und Erfahrungen, die zur Durchführung einer bestimmten beruflichen Aufgabe bzw. Tätigkeit benötigt werden. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 2
DETAILLIERTE ANLEITUNG ZUR ÜBERSETZUNG DER EUROPASS- ZEUGNISERLÄUTERUNG Wie übersetze ich eine ausgefüllte Europass-Zeugniserläuterung? Sie können entweder (a) die Online-Schnittstelle nutzen, die Ihnen die Europass-Website (http://cedefop.europass.eu.int) bietet und die übersetzte Europass-Zeugniserläuterung anschließend in einem Verzeichnis Ihrer Wahl abspeichern; oder (b) die Formatvorlage für die Europass-Zeugniserläuterung (in der Zielsprache) von derselben Internet-Seite herunterladen und auf der Festplatte Ihres Rechners abspeichern. Füllen Sie anschließend die verschiedenen Zeilen nach Maßgabe der nachstehenden Anleitung aus. ERSTE SEITE DER ZEUGNISERLÄUTERUNG Bezeichnung des Dokuments: Europass-Zeugniserläuterung Klicken Sie auf der rechten Seite das Symbol der Landesflagge der zu übersetzenden Europass-Zeugniserläuterung an und übersetzen Sie den Namen des zeugnisausstellenden Landes in die Zielsprache. Beispiel (für eine in Frankreich ausgestellte Zeugniserläuterung): EUROPASS-ZEUGNISERLÄUTERUNG (*) Frankreich Kasten 1: Bezeichnung des Abschlusszeugnisses Tragen Sie die auf dem Abschlusszeugnis verwendete Bezeichnung in der Ausgangssprache unverändert ein. Beispiel: 1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (FR) Electricien d équipement (1) in der Ausgangssprache Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 3
In Klammern ist die Sprache unter Verwendung der ISO-Codes zu spezifizieren: Bulgarisch (български): bg Litauisch (lietuvių kalba): lt Tschechisch (čeština): cs Lettisch (latviešu valoda): lv Dänisch (dansk): da Maltesisch (malti): mt Deutsch (Deutsch): de Niederländisch (Nederlands): nl Spanisch (castellano): es Norwegisch (norsk): no Englisch (English): en Polnisch (polski): pl Griechisch (ελληνικά) : el Portugiesisch (português): pt Estnisch (eesti keel): et Rumänisch (Română) ro Finnisch (suomi): fi Slowakisch (slovenčina): sk Französisch (français): fr Slowenisch (slovenščina): sl Ungarisch (magyar): hu Schwedisch (svenska): sv Isländisch (íslenska): is Türkisch (Türkçe): tr Italienisch (italiano): it Kasten 2: Übersetzte Bezeichnung des Abschlusszeugnisses Übersetzen Sie die Bezeichnung des Abschlusszeugnisses (siehe Kasten 1) in die Zielsprache. Beispiel: 2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (DE) ELEKTROTECHNIKER (1) sofern möglich. Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus. In Klammern ist die Sprache unter Verwendung der ISO-Codes zu spezifizieren: Bulgarisch (български): bg Litauisch (lietuvių kalba): lt Tschechisch (čeština): cs Lettisch (latviešu valoda): lv Dänisch (dansk): da Maltesisch (malti): mt Deutsch (Deutsch): de Niederländisch (Nederlands): nl Spanisch (castellano): es Norwegisch (norsk): no Englisch (English): en Polnisch (polski): pl Griechisch (ελληνικά) : el Portugiesisch (português): pt Estnisch (eesti keel): et Rumänisch (Română) ro Finnisch (suomi): fi Slowakisch (slovenčina): sk Französisch (français): fr Slowenisch (slovenščina): sl Ungarisch (magyar): hu Schwedisch (svenska): sv Isländisch (íslenska): is Türkisch (Türkçe): tr Italienisch (italiano): it Anmerkung: Die Übersetzung der Bezeichnung besitzt keinen Rechtsstatus. Die Übersetzung muss eine getreue Wiedergabe der Bezeichnung in der Ausgangssprache sein und sich so genau wie möglich an den Ursprungstext halten. Vermeiden Sie es, eine in der Zielsprache vorhandene Bezeichnung eines Abschlusszeugnisses zu verwenden. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 4
Kasten 3: Profil der Fertigkeiten und Kompetenzen Übersetzen Sie die von dem Inhaber/der Inhaberin des Abschlusszeugnisses erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen. Diese Liste der Fertigkeiten und Kompetenzen beginnt folgendermaßen: Ein Inhaber/eine Inhaberin des Abschlusszeugnisses ist in der Regel fähig: und umfasst ca. 5 bis 15 Punkte, wobei wie im ursprünglichen Zeugnis jedes Element mindestens ein Aktionsverb wie im folgenden Beispiel enthalten sollte: - anhand der gelieferten Zeichnungen die Tätigkeit zu planen und die benötigte Materialmenge abzuschätzen; Ein (nicht erschöpfendes) mehrsprachiges Glossar (vgl. Europass-Website) enthält die Referenzterminologie (Aktionsverben) für die Erstellung und Übersetzung von Zeugniserläuterungen in allen Sprachen. Beispiel: 3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN Ein Inhaber/eine Inhaberin des Abschlusszeugnisses ist in der Regel fähig: - anhand der gelieferten Zeichnungen die Tätigkeit zu planen und die benötigte Materialmenge abzuschätzen; - schematische Diagramme und Flussdiagramme zu interpretieren; - elektronische Prüfgeräte zu benutzen - Kabelsysteme für Lichtanlagen und für die Stromverteilung zu installieren und zu überprüfen - Schalt- und Verteileranlagen zu installieren und zu überprüfen - Störungen und Defekte in Kabelsystemen zu lokalisieren und zu beseitigen - Störungen und Defekte in elektrischen Geräten und Anlagen und zu lokalisieren und zu beseitigen - Beleuchtungsanlagen und die dazugehörigen Bedienelemente zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - elektrische Heizanlagen und die dazugehörigen Bedienelemente zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - Antriebsanlagen zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - tätigkeitsbezogene Dokumentationen zu erstellen Anmerkungen: - Jedes Beispiel der Liste kann, wie im oben angeführten Beispiel, mehrere Aktionsverben enthalten; - eine gemeinsame Grundsyntax muss eingehalten werden: Verb(en) + Objekt + Ergänzung; - Beschreibungen müssen präzise sein: Adverbien, die allgemeine Arbeitseinstellungen beschreiben (effektiv arbeiten, Aufgaben gewissenhaft erfüllen usw.) sind zu vermeiden, da sie keine wesentlichen Aussagen enthalten; - Beschreibungen sollten nicht bewertend, sondern deskriptiv sein. Kasten 4: Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind (optional) Übersetzen Sie (sofern relevant) die typischen Bereiche von angestrebten/möglichen Tätigkeitsfeldern und/oder Beschäftigungen, für die der Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses geeignet ist. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 5
Beispiel: 4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND (1) Elektroinstallateur; Wartungselektriker; Installateur von Datenkommunikationssystemen; Installateur von Alarmanlagen. (1) sofern möglich Anmerkung: Wird im Original der Zeugniserläuterung erwähnt, dass besondere Qualifikationsanforderungen für den Zugang zu einem reglementierten Beruf erforderlich sind, sollte Folgendes ergänzt werden: Diese Qualifikation ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Ausübung des Berufs [es folgt die Übersetzung des entsprechenden Berufs] verpflichtend vorgeschrieben. Kasten: Erläuterung Der Inhalt dieses Kastens darf nicht verändert werden. ZWEITE SEITE DER ZEUGNISERLÄUTERUNG Kasten 5: Amtliche Grundlagen des Abschlusszeugnisses - Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Dieser Kasten enthält die vollständige Bezeichnung und den Status der das Zeugnis ausstellenden Stelle. Übersetzen Sie nur die Angaben, die die Art der ausstellenden Stelle (z. B. Handelskammer, berufliche Bildungseinrichtung der Sekundarstufe usw.) sowie ihren Status (öffentlich/privat, regional/national usw.) betreffen. Die Anschrift, Telefon-/Faxnummer, Website- und E-Mail-Adresse sind unverändert zu belassen. Beispiel: Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Direction départementale de l emploi et de la formation professionnelle (Lokale Behörde für Beschäftigung und berufliche Bildung) 15 avenue des Peupliers F-54780 Aubervilliers. Anmerkung: Vergessen Sie nicht, in der Postanschrift den Ländercode anzugeben. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 6
- Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Aus diesem Kasten geht hervor, welche nationale/regionale Behörde das Abschlusszeugnis beglaubigt hat und gegebenenfalls die Gültigkeitsdauer des Abschlusszeugnisses. Wie beim vorangegangenen Kasten sind nur die Angaben zu übersetzen, die die Art der Behörde (z. B. Handelskammer, Bildungsministerium usw.) sowie ihren Status (öffentlich/privat, regional/national usw.) betreffen. Die Anschrift, Telefon-/Faxnummer, Website- und E-Mail-Adresse sind unverändert zu belassen. Beispiel: Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Ministère des affaires sociales et de la solidarité (Ministerium für soziale Angelegenheiten) 15 Quai André-Citroën F-75020 Paris Anmerkungen: - Die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständige Behörde ist nicht mit der ausstellenden Stelle identisch. - Vergessen Sie nicht, in der Postanschrift den Ländercode anzugeben. - Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses (optional) Aus diesem Kasten ist ersichtlich, ob das Zeugnisniveau dem Niveau einer bestehenden nationalen oder internationalen Klassifizierung entspricht. Ist dies der Fall, wird die betreffende Klassifizierung angegeben (z.b. nationales Niveau, ISCED usw.). Weitere Informationen über das von der Unesco konzipierte ISCED-Klassifikationssystem finden Sie unter www.uis.unesco.org/template/pdf/isced/isced_a.pdf Übersetzen Sie (gegebenenfalls) den Inhalt des Kastens. Halten Sie sich dabei sofern verfügbar an die einschlägige Terminologie (beispielsweise für die ISCED-Stufen). Beispiel: Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses Niveau 5 in Frankreich (Klassifikation von 1969) bzw. ISCED-Stufe 3 Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 7
- Bewertungsskala / Bestehensregeln Übersetzen Sie den Inhalt des Kasten in der vorliegenden Form. Beispiel: Bewertungsskala / Bestehensregeln Bestanden: - Praxis: Alle wesentlichen Fertigkeiten wurden in allen Phasen erworben, einschließlich der Bewertung der Leistungen am Arbeitsplatz. - Theorie: 70% Sehr gut: - Praxis: Zusätzlich zu den wesentlichen Fertigkeiten wurden in allen Phasen auch erstrebenswerte Fertigkeiten erworben. - Theorie: 85% - Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe (optional) Aus diesem Kasten geht hervor, ob das Zeugnis den Zugang zur nächsthöheren Ausbildungsstufe eröffnet. Übersetzen Sie (gegebenenfalls) den Inhalt des Kastens. Beispiel: Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe Zugang zum Niveau 4 (der französischen Klassifikation) bzw. Zugang zur ISCED-Stufe 4 - Internationale Abkommen (optional) Aus diesem Kasten ist ersichtlich, ob ein internationales Abkommen (zur gegenseitigen Anerkennung, Gleichwertigkeit von Qualifikationen usw.) besteht. Übersetzen Sie (gegebenenfalls) den Inhalt des Kastens. Beispiel: Internationale Abkommen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung des Abschlusszeugnisses Electricien d équipement (Elektrotechniker) zwischen Belgien, Frankreich und Luxemburg (Dreiseitiges Abkommen vom 15. Februar 1992) - Rechtsgrundlage In diesem Kasten wird die gesetzliche Grundlage des Abschlusszeugnisses genannt und erforderlichenfalls eine vollständige Liste mit Verweisen angegeben. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 8
Wie auch beim Kasten Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle" sind nur die Angaben zu übersetzen, die die Art des Verweises betreffen (z.b. Gesetz, Verordnung usw.). Der eigentliche Verweis (Titel des Dokuments, Website usw.) ist nicht zu übersetzen. Beispiel: Rechtsgrundlage Veröffentlichung im Journal officiel de la République Française und Aufnahme des Abschlusszeugnisses in das Répertoire National de la Certification Professionnelle (RNCP) Kasten 6: Offiziell anerkannte Wege zur Erlangung des Abschlusszeugnisses In diesem Kasten werden die verschiedenen Wege erläutert, die zum Erwerb des Abschlusszeugnisses führen. (alternierende Ausbildung, Weiterbildung, praxisorientierte oder schulische Ausbildung, Programme zur Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten usw.). Übersetzen Sie den Inhalt des Kasten in der vorliegenden Form. Beispiel: Beschreibung des absolvierten beruflichen Bildungsgangs In der Schule/In einer beruflichen Bildungseinrichtung Anteil am gesamten Bildungsgang (in %) Dauer (Stunden/Wochen/Monate/T age) 50% 30 Wochen Am Arbeitsplatz 50% 30 Wochen Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten Anrechnung nach Bewertung möglich Gesamtdauer des zum Abschlusszeugnis führenden Bildungsgangs 2 Jahre Anmerkung: Die Tabelle im Muster kann durch eine Beschreibung mit eigenen Worten ersetzt werden. Kasten: Zulassungsbedingungen (optional) In diesem Kasten werden, falls zutreffend, die Anforderungen für die betreffende Ausbildungsstufe (Bildungsniveau, Auswahlverfahren usw.) beschrieben. Übersetzen Sie (gegebenenfalls) den Inhalt des Kastens. Beispiel: Zulassungsbedingungen Abschluss des Sekundarbereichs I (classe de 3 ème, entspricht der Jahrgangsstufe 9) bzw. gleichwertige Qualifikation. Mindestalter 17 Jahre Erforderliche Fähigkeiten: - Körperliche Erfordernisse: Gutes Sehvermögen, manuelle Geschicklichkeit, gute Bewegungskoordination, ein beweglicher Rücken, die Fähigkeit, auch in größerer Höhe zu arbeiten; - Weitere Erfordernisse: Genauigkeit, Sicherheitsbewusstsein, Teamfähigkeit.... Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 9
Kasten: Zusätzliche Informationen (optional) Dieser Kasten wird für kurze Informationen über die Organisation der Ausbildung (Art der praktischen Ausbildung, praktisches Programm oder Struktur des Berufsbildungssystems, Bewertungsmethoden usw.) genutzt. Übersetzen Sie den Inhalt des Kasten in der vorliegenden Form. Übernehmen Sie die Internet- Adresse vom Original der Zeugniserläuterung. Beispiel:... Zusätzliche Informationen Nähere Informationen (einschließlich einer Beschreibung des nationalen Qualifikationssystems) finden sich unter: http://cncp.gouv.fr/ (Website in französischer Sprache)... Kasten: Nationale Referenzstelle Fügen Sie bitte den Namen und die Anschrift (einschließlich der Website-Adresse) der nationalen Referenzstelle ein wie in der ursprünglichen Zeugniserläuterung angegeben. Beispiel:... Nationale Referenzstelle Commission nationale de la certification professionnelle (nationale Behörde für berufliche Zertifizierung) http://cncp.gouv.fr/ Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 10