Bezirksamt Mitte von Berlin Jugend, Schule und Sport Amt für Tagesbetreuung Bezirksamt Mitte von Berlin, Berlin, 13341 Berlin Dienstgebäude: Karl Marx Allee 31 10178 Berlin Bearbeiter: Zimmer: Telefon / Fax: / email: Geschäftszeichen: Region Seite 1 von 2 Datum: 29.09.2011 Information über die Möglichkeit der ergänzenden Förderung und Betreuung (EFöB) an Grundschulen Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, bald werden Sie Ihr schulpflichtiges Kind in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. In der Regel ist das die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Grundschule. Über das Anmeldeverfahren zum Besuch der Schule wurden Sie bereits über Aushänge und Broschüren in Ihrer Kita informiert. Mit diesem Schreiben wollen wir Ihnen weitere Informationen zum Ganztag an den Berliner Grundschulen und zur Anmeldung zur ergänzenden Förderung und Betreuung geben. Berlin macht ganztags Schule Alle Berliner Grundschulen sind Ganztagsschulen. Unterricht und Freizeit werden konzeptionell eng miteinander verzahnt. Die Ziele sind: mehr Anregung, mehr Qualität, mehr Bildung. Ganztagsschulen Sie haben die Wahl Rund die Hälfte aller Grundschulkinder nehmen Angebote in offenen oder gebundenen Ganztagsschulen in Anspruch. Dabei werden Unterricht, individuelle Förderung und selbstgestaltete Freizeit zu einer kind- und sachgerechten Bildungseinheit. Unterricht und Freizeit wechseln sich im Rhythmus von Anspannung und Entspannung ab, eine neue, anregende Lernatmosphäre kann entstehen. Schule wird zum Lern- und Lebensort. Lehrerinnen und Erzieherinnen arbeiten eng im Team, jeweils mit ihrer besonderen Kompetenz. Viele Eltern wollen Ganztagsschulen, weil sie ihre Kinder gut aufgehoben wissen und Familie und Beruf besser zu vereinbaren sind. Andere wollen hingegen die Gestaltung des Nachmittags mit ihren Kindern selbst organisieren. Sie haben die Wahl. Alle Grundschulen bieten einen verlässlichen Zeitrahmen: Alle Berliner Grundschulen garantieren Unterricht und kostenfreie Betreuung in der Zeit von 07:30-13:30 Uhr (Verlässliche Halbtagsgrundschule VHG). Darüber hinaus unterbreiten Ihnen die Berliner Grund- und Sonderschulen ab der 1. Jahrgangsstufe ein besonderes Angebot: 1. Die offene Ganztagsgrundschule Die Verlässliche Halbtagsgrundschule wird ergänzt durch vier Betreuungsbausteine: Frühbetreuung: 06:00-07:30 Uhr Nachmittagsbetreuung: 13:30-16:00 Uhr Spätbetreuung: 13:30-18:00 Uhr Ferienbetreuung: 07:30-13:30 Uhr Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenpflichtig; die Höhe des Elternbeitrags ist abhängig vom Familieneinkommen. Der Betreuungsbedarf ist beim zuständigen Jugendamt Ihres Wohnbezirkes nachzuweisen. Verkehrsverbindungen: U - Bahnhof Schillingstraße, Bus 142, 257, S- Bahnhof Alexanderplatz Sprechzeiten: Dienstag 9-12 Uhr Donnerstag 14-18 Uhr
Seite 2 von 7 2. Die gebundene Ganztagsgrundschule An 65 Ganztagsgrundschulen erstrecken sich Unterricht und außerunterrichtliche Betreuung verpflichtend und rhythmisiert von 07:30 bis 16:00 Uhr. Die Teilnahme am gebundenen Ganztag ist kostenfrei. Ergänzend hierzu werden drei Bausteine als ergänzende Förderung und Betreuung angeboten: Frühbetreuung: 06:00 07:30 Uhr Spätbetreuung: 16:00 18:00 Uhr Ferienbetreuung: 07:30 16:00 Uhr Für diese drei ergänzenden Bausteine ist ebenso wie im offenen Ganztag der Nachweis des Betreuungsbedarfs erforderlich. Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenpflichtig. Die aktuelle Liste der gebundenen Ganztagsgrundschulen und weitere Informationen zur Gestaltung des Ganztags an den Berliner Grundschulen finden sie hier: www.berlin.de/sen/bildung/berlin_macht_ganztags_schule Nachweis eines Bedarfs nach ergänzender Förderung und Betreuung - Antragstellung Für alle Bausteine der ergänzenden Förderung und Betreuung ist ein Bedarf nachzuweisen. Der ist u.a. vorhanden, wenn Sie regelmäßig arbeiten und die Betreuung Ihres Kindes vor oder nach dem Zeitraum 07:30-13:30 Uhr (bzw. 16:00 Uhr für die gebundenen Ganztagsgrundschulen) nicht selbst übernehmen können. Darüber hinaus können auch familiäre, soziale oder pädagogische Gründe individuell geltend gemacht werden. Zur Begründung Ihres Antrags fügen Sie bitte entsprechende geeignete Unterlagen bei, z.b. Arbeitsnachweise, Stellungnahmen von Erzieherinnen, ärztliche Atteste o.ä. Ihre zuständige Grundschule oder das Jugendamt Ihres Wohnbezirks wird Sie hierzu individuell beraten können. Den Antrag selbst finden Sie als vorausgefüllte Anlage zu diesem Schreiben. Sie erhalten ihn auch im Sekretariat der Schule, an der Sie Ihr Kind anmelden, oder auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung: www.berlin.de/sen/bwf/service/formulare Unabhängig von der Entscheidung, ob Ihr Kind eine Schule mit offenem oder gebundenem Ganztag besuchen wird, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, einen Antrag in vollem zeitlichen Umfang Ihres Betreuungsbedarfs zu stellen. Bei Unterzeichnung des Betreuungsvertrages können Sie den Betreuungsumfang noch reduzieren. Diesem Schreiben liegen ein vorbereiteter Antrag sowie ein Formular zur aktuellen Selbsteinschätzung Ihres Familieneinkommens bei. Beide Formblätter ergänzen Sie und geben diese bitte bei der Anmeldung Ihres Kindes in der zuständigen Grundschule mit den geeigneten Nachweisen ab. Die aktuelle Selbsteinschätzung fügen Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag bei. Liebe Eltern, wir wollen Sie beim Start in die neue Lebensphase Ihres Kindes unterstützen und wünschen Ihrem Kind viel Freude an und in der neuen Schule. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Jugendamt (Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt, es bedarf keiner Unterschrift.) Anlagen: - Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung - Erklärung für die Festsetzung der Beteiligung an den Kosten zur ergänzenden Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern