Stadt Hanau DER MAGISTRAT -Brandschutzamt- Stand Januar 2015
1. Vorbemerkung werden, im Bereich der Feuerwehr Hanau, auf der Grundlage der DIN 14095 für bauliche Anlagen erstellt. Die jeweilig gültige DIN-Norm ist anzuwenden. Die nachfolgenden Ausführungshinweise sollen die Bestimmungen der DIN konkretisieren und dem Ersteller der Pläne eine Arbeitshilfe sein. Abweichungen bedürfen in jedem Fall eine Zustimmung des Brandschutzamtes Hanau. 2. Bestandteile bestehen aus 1) allgemeine Objektinformationen, 2) einem Übersichtsplan (Lageplan), 3) Geschossplänen, 4) evtl. Sonderplan/Sonderplänen und 5) zusätzlichen textlichen Erläuterungen. Sind aufgrund der besonderen Art oder Nutzung des Objektes Sonderpläne (z.b. Detailpläne, Abwasserpläne etc.) erforderlich, sind diese mit dem Brandschutzamt Hanau abzustimmen. 3. Abstimmung sind mit dem Brandschutzamt der Stadt Hanau, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, August-Sunkel-Straße 3, 63452 Hanau, 06181/6764-140, abzustimmen und diesem zur Genehmigung vorzulegen. 4. Anzahl, Ausfertigung, Format und Ausrichtung Für Liegenschaften in der Kernstadt Hanau (Hanau Mitte) sind die Pläne der Feuerwehr in 1facher, für Stadtteile (auch für den Bereich Kesselstadt/Weststadt) in 2facher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Bei Objekten mit Brandmeldeanlage ist zusätzlich ein Satz in der BMZ bzw. dem FIZ/FIC zu hinterlegen. sind auf weißem Untergrund im Format DIN A3, Querformat nach DIN EN ISO 216 darzustellen. Die Pläne sind auf DIN A4 zu falten, so dass das Schriftfeld nach oben zeigt (DIN 824). Der Maßstab ist so zu wählen, dass die Darstellung formatfüllend ist. In n muss ein Nordpfeil die kartographische Richtung erkennen lassen. Die Pläne sind nach Möglichkeit so auszurichten, dass die Hauptzufahrt bzw. der Hauptzugang am unteren Rand des Planes liegt. Die Pläne sind auf synthetischem Papier (wisch- und wasserfeste sowie UV-beständige Polyesterfolie, ca. 140 µm) mit einer Grammatur von 170g/m² bis max. 220g/m² zu drucken. Weiterhin sind die Pläne der Brandschutzdienststelle auf einem Datenträger, CD oder DVD, im Dateiformat pdf, pro Planseite eine Datei, zur Verfügung zu stellen (siehe Anmerkung Punkt 14). Seite 2 von 10
5. Aktualisierung müssen stets auf aktuellem Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat die mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. sind nach baulichen Erweiterungen und Nutzungsänderungen vom Betreiber unaufgefordert zu aktualisieren und dem Brandschutzamt Hanau zur Verfügung zu stellen. Auch personelle Änderungen der Ansprechpartner sind mitzuteilen. Art und Umfang von Austauschplänen sind mit dem Brandschutzamt Hanau abzustimmen. Bei Austauschplänen ist jedoch immer ein komplett neuer Datenträger mit allen aktuellen Plänen und Daten zu erstellen. 6. Legende Sämtliche Pläne müssen eine Legende enthalten. Diese darf nur die Symbole des entsprechenden Planes mit der Kurzerläuterung im Klartext enthalten. In dem Bereich der Legende ist ein Querschnitt des Gebäudes aufzunehmen, aus dem die Lage des Geschosses rot hinterlegt ist (siehe Anlage 3). Auf den einzelnen Übersichts- und Geschossplänen sind, rechts unten, der Name des Betriebes mit Adresse, das Datum der Erstellung der Pläne, der Ersteller und der Hinweis Feuerwehrplan (in rot) zu vermerken. Dieses Hinweisfeld sollte eine Größe von 8 x 5 cm haben. Auf evtl. Werbebanner oder Firmenlogos ist auf den Plänen gänzlich zu verzichten. Werden Geschosspläne in Teilpläne ausgeführt oder besteht die Liegenschaft aus mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen, ist unterhalb der Legende ein verkleinerter Lageplan darzustellen. Der Teilausschnitt ist auf diesem Lageplan farbig, in magenta, hervorzuheben. 7. Symbolische Kennzeichnung Symbole müssen der DIN 14095, DIN 14034-6, DIN 4844-3, DIN EN ISO 23601, DIN EN ISO 7010 und der GUV-V A8 entsprechen. 8. Raster Der Übersichtsplan (Lageplan) ist mit einem Raster von 10 oder 20 Metern zu versehen (je nach Größe der Liegenschaft). Auf den Geschossplänen ist eine Maßstabsleiste von 10 Metern ausreichend. 9. Beschriftung Hinweise im Klartext auf den Lage- und Geschossplänen sind schwarz zu umranden z.b. Alle Türen im Geschoss sind T30 Seite 3 von 10
10. Allgemeine Objektinformationen In einem Textteil sind allgemeine Informationen zusammenzustellen. Hier sind insbesondere Angaben zu machen über: - Objektbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer - Planstand und Aktualisierungsverzeichnis - Art der Nutzung des Objektes In Abhängigkeit der Art oder Nutzung des Objektes sind zusätzliche Angaben erforderlich, wie z. B.: - Personalbestand und Arbeitszeiten - Hinweise auf den Standort und Informationen über Gefahrstoffe - Hinweise auf besondere Anlagen und/oder Gefahren (z. B. Alarmanlagen, Wachhunde) - Löschanlagen 11. Übersichtsplan (Lageplan) Der Übersichtsplan (siehe auch Anlage 1) muss alle baulichen und technischen Anlagen, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Straßen mit Straßennamen enthalten. Die Anzahl der Geschosse ist mit einer Buchstaben/Zahlenkombination aus Untergeschossen (Kellergeschossen), Erdgeschoss, Obergeschossen und Dachgeschoss anzugeben. Die Lage zum Erdgeschoss muss erkennbar sein (Beispiel: Zwei Untergeschosse, Erdgeschoss, vier Obergeschosse und ein Dachgeschoss werden dargestellt durch -2+E+4+1D). Alle Löschwasserentnahmestellen auf dem Grundstück und im unmittelbaren Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche sind darzustellen. Leitungen mit DN-Durchmesser, Löschbrunnen mit Entnahmeleistung pro Minuten, offene Gewässer mit Gesamtbevorratung (sofern nicht unerschöpflich). Löschwasserentnahmestellen sind blau zu kennzeichnen und es muss ersichtlich sein, ob es sich um Über- oder Unterflurhydranten handelt. Auf Tore, Schrankenanlagen und Absperrungen ist hinzuweisen. Öffnungseinrichtungen (Dreikant oder Feuerwehrschließung) sind anzugeben. Zufahrtsbegrenzungen in Breite, Höhe und Belastung sind zu markieren. Zufahrten, Straße und Wege auf dem Grundstück, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr nach DIN 14090 sowie dem Flächen für die Feuerwehr der Feuerwehr Hanau, sind in grau darzustellen. Weiterhin müssen Angaben enthalten sein wie: Lage der Hauptabsperreinrichtungen für Wasser, Gas und Strom Freiliegende Rohrleitungen Lage von Transformatoren und Übergabestationen Seite 4 von 10
Elektrische Freileitungen Nicht befahrbare Flächen (gelb zu kennzeichnen) Brandwände (dick rot zu kennzeichnen) Standort der Brandmeldezentrale und Blitzleuchte/RKL und ggf. Feuerwehrbedienfeld (FBF), Feuerwehranzeigetableau (FAT), Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Freischaltelement (FSE) Einspeisemöglichkeiten für Löschmittel in Steigleitungen und Löschanlagen Bereiche mit besonderen Gefahren (rot zu kennzeichnen). Hinweise zum Feuerwiderstand / Bauart und der Bedachung Photovoltaikanlagen - siehe Punkt 13. Löschwasserrückhaltesysteme sind mit der Größe der Aufnahmekapazität einzuzeichnen. Kanaleinläufe und Zuflüsse sind zu markieren. Besondere Hinweise zum Dichtsetzen dieser Einrichtungen sind dem Feuerwehrplan beizufügen. 12. Geschossplan Hier gelten die Ausführung nach DIN 14095, Punkt 5.4, als Mindestanforderung mit folgenden Konkretisierungen: In den Geschossplänen (siehe auch Anlage 2) ist die betriebliche Geschossbezeichnung (z. B. Ebene = 1) oder die bauliche Art der Geschosse (z. B. 2. OG) anzugeben (siehe auch Punkt 6). Sollte die bauliche Anlage aus mehreren Einzelobjekten bestehen, ist aus Gründen der Orientierung auf jedem Geschossplan ein Übersichtsplan, mit dem in der Farbe Magenta gekennzeichneten Objekt, im verkleinerten Maßstab einzufügen (siehe Punkt 6). Geschosspläne müssen insbesondere Angaben enthalten über: Bezeichnung der Raumnutzung (in Absprache mit dem Brandschutzamt kann auf einzelne Raumbezeichnungen verzichtet werden, wenn die Gesamtnutzung eindeutig ist (z. B. bei Büroetagen) Brandwände und sonstige raumabschließende Wände (mit Hinweis auf den Feuerwiderstand / Bauart) Feuer- und Rauchschutzabschlüsse (Türe und Tore mit Brandschutzanforderungen) Öffnungen ohne Feuerschutzabschlüsse in sonstigen raumabschließenden Decken und Wänden Haupt- und Nebenzugänge (durch schwarze Pfeile zu kennzeichnen) Ausgänge Treppenräume und Flure (grün zu hinterlegen) Treppen mit deren Laufrichtung sowie die dadurch erreichbaren Geschosse und der vor Ort vorhandenen Treppenbezeichnung Besondere Angriffs- und Rettungswege (z. B. Flucht- und Rettungstunnel) sonstige Aufzüge und Förderanlagen nicht begehbare Flächen (z. B. Dächer) Bedienstellen von brandschutz- und betriebstechnischen Anlagen, die von der Feuerwehr bedient werden dürfen (z. B. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) Steigleitungen (nass und/oder trocken) Wandhydranten Seite 5 von 10
ortsfeste und teilbewegliche Löschanlagen mit Angabe zur Art und Menge der Löschmittel sowie zur Lage der Zentrale (z. B. Sprinklerzentrale) Warnhinweise auf Räume und Bereiche, in denen bestimmte Löschmittel nicht eingesetzt werden dürfen Standorte und Mengen von Druckgasbehältern und Druckbehältern Räume und Bereiche von haustechnischen Anlagen für Heizung, Lüftung, Energieversorgung sowie elektrischer Betriebsräume Absperreinrichtungen für Gas, Wasser, Strom, Rohstoff- und Produktförderung im Gebäude. Räume mit besonderen Gefahren sind zu bezeichnen und rot zu hinterlegen. Hierunter fallen insbesondere Räume, in denen radioaktive Stoffe, brand- und explosionsgefährliche Stoffe, Chemikalien und biologische Agenzien lagern oder mit ihnen umgegangen wird. Auf Lagerart und Lagermenge ist hinzuweisen. Die Gefahrenhinweise sind nach Punkt 7 auszuführen. Zusätzliche Hinweise unterhalb des Gefahrensymbols Radioaktive Stoffe Gefahrengruppe nach FwDV 500, offen oder umschlossen Brandgefährliche Stoffe Einstufung nach BetrSichV, Druckgase, Flüssiggase u. ä. Explosivstoffe Angaben nach Sprengstoffgesetz Biologische Agenzien Einstufung S1-S4 nach GenTG 13 Photovoltaikanlagen Die Darstellung von Photovoltaikanlagen erfolgt auf einer Dachansicht durch einen roten Rahmen und dem Hinweis Photovoltaikanlage (auch in rot). Die Anlage ist zusätzlich mit dem Symbol für Photovoltaikanlagen zu kennzeichnen. Fassaden-Photovoltaikanlagen sind in Detailplänen darzustellen. Im Textteil müssen Angaben über den Verlauf der Leitungen zwischen dem PV-Segment und dem Trennschalter angegeben werden. 14 Hinweis für auf Datenträger Es müssen CD oder DVD Datenträger verwendet werden, die nur zum einmaligen Beschreiben geeignet sind und über eine hohe Haltbarkeit (> 5 Jahre) verfügen. Die Datenträger müssen so erstellt werden, dass die weitere Betrachtung mit folgenden Programmen möglich ist: - Microsoft Windows ab XP - Microsoft Programme ab Office 2003 - Adobe Acrobat Reader ab Version 8.0 Seite 6 von 10
Der Datenträger muss mit folgenden Punkten beschriftet werden: - Objektname / Objektbeschreibung (baurechtliche Beschreibung) - Straße, Hausnummer - PLZ Hanau - Stand - Planersteller Es sollten bedruckbare Datenträger verwendet werden. Auf das Anbringen von Selbstklebeetiketten auf den Datenträgern ist zu verzichten. Der Feuerwehrplan auf dem Datenträger ist grundsätzlich als PDF-Datei zu erstellen. Der Dateiname der PDF-Datei soll folgenden Aufbau haben: Feuerwehrplan_Musterstrasse_1_Geschoss/oder Lageplan Bei einem Objekt mit mehreren Gebäuden oder Gebäudeteilen ist für jedes Gebäudeteil ein eigener Ordner zu erstellen indem, dann die Dateien wie o. a. abgelegt werden. Der Ordnername soll folgenden Aufbau haben: Feuerwehrplan_Musterstrasse_1_Gebäudename oder Kennz./Name Gebäudeteil Sonderpläne nach DIN 14095 Punkt 5.5 sind als eigenständige PDF-Dateie auf dem Datenträger zu hinterlegen. Seite 7 von 10
Anlage 1 Beispiel Übersichtsplan / Lageplan Seite 8 von 10
Anlage 2 Beispiel Geschossplan Seite 9 von 10
Anlage 3 Beispiel Gebäudequerschnitt Brandschutzamt der Stadt Hanau, Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, August-Sunkel-Straße 3, 63452 Hanau 06181 / 6764-140 Seite 10 von 10