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Transkript:

Förderverein Belle/Billerbeck Grundschule Belle e.v. Molkenberg 6 32805 Horn-Bad Meinberg B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Förderverein Belle/Billerbeck Grundschule Belle e.v., vertreten durch die Leitung der Betreuungsgruppe und Name der/deserziehungsberechtigten:... über Anschrift:... Telefon (priv./berufl.):... Telefon (mobil):... Email-Adresse: die Betreuung des/der Kindes/r: (Name/Namen)...Geb.-Datum:... in der Betreuungsgruppe der Grundschule Belle....Geb.-Datum:... 1 Dauer Das Vertragsverhältnis beginnt zum Schuljahresanfang.. und wird für die Dauer des Schuljahres verbindlich geschlossen. Der Betreuungsvertrag verlängert sich jeweils um ein Schuljahr, falls er nicht von einer der Vertragsparteien bis zum 31.03. des laufenden Schuljahres schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis gilt grundsätzlich nur für den Zeitraum, in dem das angemeldete Kind auch Schüler/in der Grundschule Belle ist. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Schuljahres von jeder der Vertragsparteien ausnahmsweise dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der nachfolgenden Regelungen vorliegt: a) Der/die Vertragspartner/in ist zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn - das Kind die Grundschule verlässt durch Umzug oder Schulwechsel

- sich seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse seit Abschluss des Vertrages insbesondere durch Verlust des Arbeitsplatzes oder durch lange andauernde Erkrankung nachhaltig verschlechtert haben, so dass ihm/ihr die Aufbringung des zu zahlenden Leistungsentgeltes nicht mehr möglich oder zumutbar ist, oder - das Kind infolge Erkrankung oder aus einem vergleichbaren Grund längerfristig, jedoch mindestens für zwei Monate am Schulunterricht nicht teilnehmen kann. b) Die Betreuungsgruppe ist zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn - das Kind durch starke Verhaltensauffälligkeiten den Betrieb der Betreuungsgruppe nachhaltig stört oder sich oder andere Kinder gefährdet und eine Rücksprache mit den Eltern des Kindes oder sonstigen Personenberechtigten zu keiner Verbesserung der Situation geführt hat, - der/die Vertragspartner/in mit der Zahlung des Leitungsentgelts trotz ausdrücklicher schriftlicher Zahlungsaufforderung für zwei aufeinander folgende Monate oder in Höhe eines Betrages im Rückstand ist, der dem Leistungsentgelt für zwei Monate entspricht, - für den Betrieb erforderliche Betriebskostenzuschüsse im erheblichen Ausmaß nicht gewährt werden, oder - eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien nicht mehr möglich ist und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. c) Eine vorzeitige Kündigung kann grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und im Falle einer außerordentlichen Kündigung einer schriftlichen Begründung. 2 Umfang Mit diesem Betreuungsvertrag wird an Schultagen, in der Zeit vom regulären Schulbeginn, z.zt. 07.40 Uhr, bis zum Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende bis 13.30 Uhr, für Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr, eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet. Die Betreuung erstreckt sich z. B. auf Anleitung zu spielerischen Aktivitäten, Kreativangebote, Hausaufgabenhilfe u. ä.. Die Aufsichtspflicht endet in den Fällen, in denen sich ein Kind entgegen der Regelungen und/oder Weisungen des Aufsichtspersonals aus der Betreuungssituation oder vom Schulgelände entfernt. Die genauen Anwesenheitszeiten des Kindes sind mit dem Betreuungspersonal abzustimmen. Abweichungen von den vereinbarten Anwesenheitszeiten, z.b. durch Krankheit, sind dem Betreuungspersonal direkt, möglichst bis zum Schulbeginn mitzuteilen. Die Betreuungsgruppe wird die Hälfte aller Ferienzeiten geöffnet sein. Eine vorübergehende Schließung kann auch aus anderen besonderen Gründen, z.b. ansteckende Krankheiten, Ausfall von Betreuungskräften, erfolgen. Eine Erstattung der Kostenbeiträge erfolgt für diese Zeiträume nicht.

3 Beitragsregelung Der monatliche Beitrag beträgt 55,- für die Halbtagsbetreuung und 100,- für die Ganztagsbetreuung. Bei Geschwisterkindern beträgt der monatliche Beitrag 35,- für die Halbtagsbetreuung und 70,- für die Ganztagsbetreuung je Geschwisterkind. Die Beitragspflicht wird durch die Schließungszeiten, z. B. während der Ferien nicht berührt. Der Monatsbeitrag ist auch zu entrichten, wenn Kinder aus Krankheitsgründen nicht die Betreuungsgruppe besuchen können. Der von Ihnen zu entrichtende Elternbeitrag ist zum 03. eines jeden Monats fällig. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstermin auf den ersten folgenden Geschäftstag. Wir bitten Sie, die nachfolgendes SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) vollständig auszufüllen und uns mit der Anmeldung zurückzugeben. Es wird vereinbart: Betreuung bis 13.30 Uhr monatl. Beitrag 55,- Euro Betreuung bis 16.00 Uhr monatl. Beitrag 100,- Euro Betreuung bis 13.30 Uhr je Geschwisterkind monatl. Beitrag 35,- Euro Betreuung bis 16.00 Uhr je Geschwisterkind, monatl. Beitrag 70,- Euro Die hier festgelegten Betreuungszeiten sind nur nach den Bedingungen des 1 veränderbar. 4 Beitragsfreistellung im Krankheitsfall Ab einer mind. 3-wöchigen, zusammenhängenden, ärztlich bescheinigten Erkrankung des Betreuungskindes erfolgt eine Reduzierung des monatlichen Beitrages um die Hälfte. Bei einer länger als zwei Monate, ärztlich bescheinigten Erkrankung des betreuten Kindes erfolgt eine Beitragsbefreiung für die Dauer der Erkrankung. Von dieser Regelung ausgenommen sind schulfreie Zeiten. Ferien unterbrechen die jeweiligen Fristen. Die Beitragsreduzierung bzw. befreiung erfolgt erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die so eingeräumten Beitragsreduzierungen gelten nicht für evtl. Geschwisterkinder. 5 Verpflegung Das Kind kann für die Dauer der Betreuung an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Der Essensbeitrag von z.zt. 3,20 täglich ist zum Monatsende nach Abrechnung durch die Betreuung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Konto 136 481 des Fördervereins Belle-Billerbeck Grundschule Belle e.v. bei der Sparkasse Blomberg, BLZ 476 512 25 (IBAN: DE65 4765 1225 0000 1364 81, BIC: WELADED1BLO) zu überweisen. Bei Nichtzahlung der fälligen Essensbeiträge besteht kein Anspruch auf weitere Verpflegung.

6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die vorgenannten Vertragsbedingungen erkenne ich/erkennen wir an:...... Ort, Datum Unterschrift der/des Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Leitung der Betreuungsgruppe Die Betreuungsgruppe ist telefonisch erreichbar unter Tel. Nr. 0152 08741005

SEPA-Lastschriftmandat (ehemalige Einzugsermächtigung): Förderverein der Grundschule Belle/Billerbeck e.v., Molkenberg 6, 32805 Horn-Bad Meinberg. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 86ZZZ00000459074 Mandatsreferenz: (wird vom Förderverein eingesetzt) Ich ermächtige hiermit den Förderverein der Grundschule Belle/Billerbeck e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein der Grundschule Belle/Billerbeck e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name des Kontoinhabers:... Straße und Hausnummer:.... Postleitzahl und Ort:... IBAN:... BIC:...... Datum, Ort, Unterschrift