PREISLISTE Bodenisolationen INHALTSVERZEICHNIS. expandierter Polystyrol: 2 EPS 20 / EPS EPS-T, Roll EPS-T 4 Roll EPS-20 5 Roll EPS-30

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Transkript:

PREISLISTE 2014 Bodenisolationen INHALTSVERZEICHNIS Seite/n Produkt: expandierter Polystyrol: 2 EPS 20 / EPS 30 3-4 EPS-T, Roll EPS-T 4 Roll EPS-20 5 Roll EPS-30 Trittschall Mineralwolle: 5 Steinwoll-TS 6 Isover PS 81, Isocalor PIR-Platten kaschiert: 7-7 PIR-Vlies / -Alu, Superdämmplatte Randstreifen, Schutzmatten, Folien: 8 PE-Randstreifen, FS-Randstreifen 8 Geficell-Trittschall, Schaumstoffmatten 8 PE-Baufolie Bitumenbahnen: 9 V A4, V 60, Alu 80, Katja Zubehör: 9 Klebeband zu Rollen - EPS Allg. Bedingungen der Baumodul GmbH Weitere Produkte aus dem Bereich Bodendämmungen und Unterlagsböden auf Anfrage. 1

Seite : 2 EPS 20 / 30 / Trittschall EPS 20 10-500 mm m2 Expandierter Polystyrol-Hartschaum Format 1000 x 500 mm Wärmeleitwert: ca. 0.037 W/mK Rohdichte: ca. 20 kg/m3 Stärke mm m2/bund Preis CHF/m2 Brutto 10 25,0 1.70 20 12,5 3.00 30 8,0 4.60 40 6,0 6.10 50 5,0 7.60 60 4,0 9.10 80 3,0 12.20 100 2,5 15.20 120 2,0 18.20 140 1,5 21.30 150 1,5 22.80 160 1,5 24.30 180 1,0 27.40 200 1,0 30.40 250 1,0 38.00 300 0,5 45.60 500 0,5 76.00 EPS 30 10-500 mm m2 Expandierter Polystyrol-Hartschaum Format 1000 x 500 mm Wärmeleitwert: ca. 0.033 W/mK Rohdichte: ca. 30 kg/m3 Stärke mm m2/bund Preis CHF/m2 Brutto 10 25,0 2.60 20 12,5 4.70 30 8,0 7.10 40 6,0 9.40 50 5,0 11.80 60 4,0 14.10 80 3,0 18.80 100 2,5 23.50 120 2,0 28.20 140 1,5 32.90 150 1,5 35.30 160 1,5 37.60 180 1,0 42.30 200 1,0 47.00 250 1,0 58.80 300 0,5 70.50 500 0,5 117.50 2

Seite : 3 EPS-T 17-43 mm m2 Tritschalldämmplatte aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum, elastifiziert. Format: 1000 x 500mm Wärmeleitwert: ca. 0.039 W/mK Rohdichte: ca. 13-15 kg/m3 Stärke mm m2/bund Preis CHF/m2 Brutto 17 mm 14,0 2.80 22 mm 11,0 3.30 32 mm 7,5 4.70 43 mm 5,5 6.10 Roll EPS-T Roll EPS-T Typ 1 (PE-Plus) 11-43 mm m2 Beschichtung: PE-Spezial-Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m Rohdichte: ca. 13 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.039 W/mK 11mm Rol 1x8m Brutto 17mm Rol 1x8m Brutto 22mm Rol 1x8m Brutto 32mm Rol 1x8m Brutto 43mm Rol 1x6m Brutto 4.30 Fr/m2 5.40 Fr/m2 6.00 Fr/m2 7.70 Fr/m2 9.10 Fr/m2 Roll EPS-T Typ 2 11-43 mm m2 Beschichtung: Alu / PE- Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m Rohdichte: ca. 13 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.039 W/mK 11mm Rol 1x8m Brutto 5.40 Fr/m2 17mm Rol 1x8m Brutto 6.40 Fr/m2 22mm Rol 1x8m Brutto 7.10 Fr/m2 32mm Rol 1x8m Brutto 8.70 Fr/m2 43mm Rol 1x6m Brutto 10.30 Fr/m2 3

Seite : 4 Roll EPS-T Typ 3 22-43 mm m2 Beschichtung: Alu - Folie mit intergiertem PP/PE - Ankergewebe, bedruckt mit Raster, mit Ueberlappung selbstklebend. Rollenbreite 1m Rohdichte: ca. 13 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.039 W/mK 22mm Rol 1x8m Brutto 7.80 Fr/m2 32mm Rol 1x8m Brutto 9.30 Fr/m2 43mm Rol 1x6m Brutto 10.90 Fr/m2 Roll EPS 20 Roll EPS-20 Typ 1 (PE-Plus) 20-40 mm m2 Beschichtung: PE-Spezial-Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m Rohdichte: ca. 20 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.036 W/mK 20mm Rol 1x8m Brutto 30mm Rol 1x8m Brutto 40mm Rol 1x7m Brutto 5.80 Fr/m2 7.60 Fr/m2 9.10 Fr/m2 Roll EPS-20 Typ 2 20-40 mm m2 Beschichtung: Alu / PE- Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m Rohdichte: ca. 20 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.036 W/mK 20mm Rol 1x8m Brutto 6.90 Fr/m2 30mm Rol 1x8m Brutto 8.60 Fr/m2 40mm Rol 1x7m Brutto 10.30 Fr/m2 4

Seite : 5 Roll EPS 30 Roll EPS-30 Typ 1 (PE-Plus) 20 mm m2 7.40 Beschichtung: PE-Spezial-Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m, Rollenlänge 8m Rohdichte: ca. 30 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.034 W/mK Roll EPS-30 Typ 2 20 mm m2 8.40 Beschichtung: Alu / PE- Folie, bedruckt mit Raster, mit Rollenbreite 1m, Rollenlänge 8m Rohdichte: ca. 30 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.034 W/mK Mineralwolle Steinwolle Trittschallplatte 13-40mm m2 Trittschall - Bodenplatte aus Steinwolle Format: 1200 x 625 mm Rohdichte: ca. 100 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.040 W/mK Brandkennziffer: 6q.3 (quasi nicht brennbar) Stärke mm m2 / Bund Preis CHF/m2 Brutto 13 15.0 5.00 15* 13.5 5.70 20 9.0 7.00 25 7.5 9.30 30 6.0 9.80 40 4.5 13.10 * = keine Lagerware, Lieferfrist anfragen! Weitere Stärken auf Anfrage. 5

Seite : 6 Isover PS 81 12-30 mm m2 Trittschall - Bodenplatte aus Glaswolle Format: 1250 x 600mm Rohdichte: ca. 80 kg/m3 Wärmeleitwert: ca. 0.032 W/mK Brandkennziffer: 6q.3 (quasi nicht brennbar) Stärke mm m2/bund Preis CHF/m2 Brutto 12 20.25 6.30 15 15.00 7.60 20 11.25 9.80 25 9.00 12.10 30 7.50 14.20 Isocalor Trittschallplatte 22-43 mm m2 Trittschallplatte mit Kraftpapier Format: 1250x600mm Wärmeleitwert: 0.035 W/mK Rohdichte: ca. 80 kg/m3 22mm 11.25 m2/bund Brutto 14.70 Fr/m2 32mm 7.50 m2/bund Brutto 20.10 Fr/m2 43mm 6.00 m2/bund Brutto 23.70 Fr/m2 PIR-Hartschaum kaschiert PIR - Vlies 20-160 mm m2 PIR-Hartschaum mit beidseitiger Vlieskaschierung. Format: 1200x600mm Wärmeleitwert: 0.026-0.028 W/mK Rohdicht: 30-35 kg/m3 Brandkennziffer: 5.1-2 (schwer brennbar) Stufenfalz bzw. Nut+Kamm auf Anfrage 20mm 30mm 40mm 50mm 60mm 80mm 100mm 120mm 140mm 160mm Brutto 11.80 Fr/m2 Brutto 15.10 Fr/m2 Brutto 17.90 Fr/m2 Brutto 20.60 Fr/m2 Brutto 21.80 Fr/m2 Brutto 25.90 Fr/m2 Brutto 30.90 Fr/m2 Brutto 36.80 Fr/m2 Brutto 42.60 Fr/m2 Brutto 48.70 Fr/m2 6

Seite : 7 PIR - Alu 20-160 mm m2 PIR-Hartschaum mit beidseitiger Alukaschierung. Format: 1200x600mm Wärmeleitwert: ca. 0.023 W/mK Rohdicht: 30-35 kg/m3 Brandkennziffer: 5.2 (schwer brennbar) Stufenfalz bzw. Nut+Kamm auf Anfrage 20mm Bund à 16.56m2 Brutto 15.00 Fr/m2 30mm Bund à 11.52m2 Brutto 17.50 Fr/m2 40mm Bund à 8.64m2 Brutto 20.10 Fr/m2 50mm Bund à 7.20m2 Brutto 22.70 Fr/m2 60mm Bund à 5.76m2 Brutto 25.10 Fr/m2 70mm Bund à 5.04m2 Brutto 28.20 Fr/m2 80mm Bund à 4.32m2 Brutto 29.70 Fr/m2 100mm Bund à 3.60m2 Brutto 36.10 Fr/m2 120mm Bund à 2.88m2 Brutto 42.60 Fr/m2 140mm Bund à 2.16m2 Brutto 49.00 Fr/m2 160mm Bund à 2.16m2 Brutto 55.40 Fr/m2 Superdämmplatte Superdämmplatte 20-120 mm m2 Resol-Hartschaumplatte mit beidseitiger Vlieskaschierung. Format: 1200x600mm Wärmeleitwert: ca. 0.021-0.024 W/mK Rohdicht: > 30 kg/m3 Brandkennziffer: 5.3 (schwer brennbar) 20mm Bund à 17.28m2 Brutto 14.20 Fr/m2 30mm Bund à 11.52m2 Brutto 19.30 Fr/m2 40mm Bund à 8.64m2 Brutto 23.70 Fr/m2 50mm Bund à 7.20m2 Brutto 28.50 Fr/m2 60mm Bund à 5.76m2 Brutto 32.90 Fr/m2 70mm Bund à 4.32m2 Brutto 38.30 Fr/m2 80mm Bund à 4.32m2 Brutto 43.50 Fr/m2 100mm Bund à 2.88m2 Brutto 55.40 Fr/m2 120mm Bund à 2.88m2 Brutto 66.50 Fr/m2 7

Seite : 8 PE-Randstreifen / PE-Matten / Folien PE-Randstellstreifen ohne Folie m1 PE-Randstellstreifen ohne PE-Folienbeschichtung. Dicke: 8mm, Rollenlänge: 50m1 Breite 120mm Breite 150mm Breite 200mm Brutto 0.40 Fr/m1 Brutto 0.50 Fr/m1 Brutto 0.68 Fr/m1 PE-Randstellstreifen mit Folie m1 PE-Randstellstreifen mit PE-Folienbeschichtung und Abreissperforierung. Dicke: 8mm, Rollenlänge: 50m1 Breite 120mm Breite 150mm Breite 200mm Brutto 0.95 Fr/m1 Brutto 1.05 Fr/m1 Brutto 1.20 Fr/m1 Geficell Trittschalldämmung 6mm m2 4.30 geschlossenzelliger Polyethylenschaum mit hervorragenden Dämmeigenschaften. (TDZ 6.0-1.0), Rol 1.50 x 75.00m bzw. 125m2 PE-Schaumstoff-Schutzmatte 2-8 mm m2 Dicke 2mm 1.00 x 25m Brutto 1.80 Fr/m2 Dicke 5mm 1.50 x 75m Brutto 2.50 Fr/m2 Dicke 8mm 1.50 x 50m Brutto 4.30 Fr/m2 * * = keine Lagerware, Lieferfrist auf Anfrage! PE-Baufolie 0.15-0.20 mm m2 0.15mm Rol à 2 x 50m 0.20mm Rol à 2 x 50m Brutto 1.00 Fr/m2 Brutto 1.20 Fr/m2 Nettopreise immer auf Anfrage! 8

Seite : 9 Dichtungsbahnen Bauder VA 4 m2 7.60 4.0mm, Rol à 1x5m BauderBIT V 13 (V60) m2 3.90 2.5mm, Rol à 1x10m BauderBIT Kombi VAL (Alu 80) m2 5.70 2.4mm, Rol à 1x10m Dichtungsbahn Katja, Rol à 40m2 m2 6.45 selbstklebende Abdichtungsbahn gegen Bodenfeuchtigkeit, Rol à 1.25 x 32.00m Zubehör Klebeband 75mm x 66m1, zu Rollen-EPS Rol 6.90 Rollenlänge 66m1, Karton à 24 Rollen Verkauf nur ganze Kartons. 9

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Baumodul GmbH 1. Allgemeines Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die Beziehung bzw. die Geschäfte zwischen der Baumodul GmbH und ihren Kunden. Sie bilden die Grundlage jedes zwischen der Baumodul GmbH und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages, sowohl im Bereich des Warenhandels als auch bei Zusatz- und Baudienstleistungen. Änderungen bzw. Nebenabreden dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur schriftlich und rechtsgültig unterzeichnet verbindlich. 2. Preise Die Preise sind Richtpreise und freibleibend. Preisänderungen aufgrund Wechselkursänderungen, allg. Teuerungszuschläge, Rohstoffpreiserhöhungen, Preisaufschläge unserer Lieferanten bzw. Produzenten, Transporttariferhöhungen usw. werden ohne besondere Voranzeige mit sofortiger Wirkung in Anrechnung gebracht. Die Fakturierung erfolgt zu dem im Zeitpunkt der Auslieferung geltenden Preisen. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vermerkt, ab unserem Lager bzw. dem Lager unseres Lieferanten. Offerierte oder bestätigte Preise sind, sofern nichts Spezielles erwähnt, grundsätzlich 30 Tage über das Ausstellungsdatum gültig. Angebote, Rechnungen oder sonstige Dokumente der Baumodul GmbH sind vertraulich zu behandeln und dürfen Drittpersonen nur mit Einwilligung der Baumodul GmbH öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Missbrauch bzw. Vertrauensbruch kann die Baumodul GmbH jederzeit und vollumfänglich von zugesagten Preisen, Lieferungen usw. zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen beinhaltet und wird auf der Rechnung separat ausgewiesen. 3. Transporte / Zuschläge Transporte, Schwerverkehrsabgaben, Kranablad, Hebebühne, Wartezeiten, VOC-Abgaben, Verpackung, Porti, Expresskosten usw. sind nicht Bestandteil des Preises und werden, sofern nichts anderes vereinbart, separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Für gelieferte SBB-Paletten wird ein Preis von Fr. 18.-/ Stk verrechnet. Für zurückgenommene einwandfreie und saubere Paletten (SBB-Kriterien gem. Leitfaden V 517.2 Anlage 1 v. 1.1.1990) werden dem Kunden Fr. 15.-/ Stk vergütet. Einweggebinde bzw. -paletten werden nicht zurückgenommen. Für Lieferungen ab Werk wird je nach Hersteller der entsprechende Transportanteil bzw. Zuschlag verrechnet. Bei Lieferungen unter einem Nettowarenwert von Fr. 2 500.- exkl. Mwst. wird, sofern nicht anders vereinbart, ein Kleinmengenzuschlag von mindestens Fr. 100.- verrechnet. Bei Lieferungen in Berg- oder sonstige, schwer zugängliche Gebiete, bleiben zusätzliche Transportzuschläge, auch bei vereinbarter Francolieferung, ausdrücklich vorbehalten. Zusätzliche Transportzuschläge aufgrund Kleinmengen oder enorme Distanzen bleiben ausdrücklich vorbehalten und erfordern eine dementsprechende Absprache. Vom Angebot abweichende, zusätzliche Fuhren bzw. Mehr- oder Minderfuhren werden, sofern nicht anders vereinbart, nach ASTAG-Tarif verrechnet. 4. Liefertermine Die Liefertermine bzw. fristen erfolgen jeweils in Absprache unter Angabe aller nötigen Daten und Unterlagen des Kunden, sind jedoch jederzeit unverbindlich. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Fertigungsprobleme, Lieferverzug der Zulieferanten, Warenmangel, Massnahmen oder Verfügung von Behörden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden die Baumodul GmbH von der Erfüllung der vereinbarten Lieferfrist. Nicht ausgeführte oder verspätete Lieferungen berechtigen den Käufer weder zum Rücktritt noch zur Auflösung vom Vertrag, noch sonst zu irgendwelchen Ansprüchen oder Schadenersatz. Risiken für Arbeitsausfall, bautechnische und organisatorische Folgeschäden übernimmt der Besteller. Teillieferungen sind zulässig. 5. Lieferung Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Lieferungen gelten generell, sofern nichts anderes abgemacht, unabgeladen. Der Empfänger der Ware ist verpflichtet, die nötige Mithilfe, Mitarbeiter, Stapler, Kran sowie Zufahrt usw. zu organisieren. Für Mehraufwände, Wartezeiten usw. des Zulieferanten haftet der Besteller. Bei Lieferungen, welche nicht persönlich vom Besteller in Empfang genommen werden und somit keine Unterschrift oder Visum bzw. Empfangsbestätigung des Bestellers aufweisen, übernimmt die Baumodul GmbH bezüglich Abladeort, Warenmenge usw. keine Haftung. Bei Falschlieferungen wird die Ware schnellstmöglich ausgetauscht, Schadenersatz wird abgelehnt. 6. Ware / Garantie Reklamationen sind sofort bei Warenempfang anzubringen. Beanstandungen, die nicht einwandfrei durch uns überprüft werden können, lehnen wir ab. Weist die Lieferung Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Übernahme der Ware, schriftlich dort geltend zu machen, wo er die Ware bestellt hat. Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung gehen alle Folgekosten zu Lasten des Bestellers. Wird die Mängelrüge nicht innert obiger Frist erhoben, gilt die Ware als angenommen. Für die gelieferte Ware gelten die Garantiebestimmungen des betreffenden Herstellers. Fehlt eine solche Angabe, so beträgt die Garantiefrist drei Monate ab Auslieferung der Ware. Betrifft der Mangel einen Fabrikations- oder Materialfehler, leitet die Baumodul GmbH die Mängelrüge an die Herstellerfirma weiter. Bei unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Bearbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunde, natürlicher Abnützung, übermässiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften, unsachgemässer Aufbewahrung und ähnlichen Fällen, sowie Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist jede Haftung der Baumodul GmbH ausgeschlossen. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Grösse, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe gelten nicht als Mängel, und die Eigenschaften allenfalls vorgelegter Muster gelten nicht als zugesichert, sofern die gelieferte Ware zum vorhergesehen Gebrauch tauglich ist. 7. Warenrücknahme Retouren von Waren sind grundsätzlich nur mit Einverständnis des Lieferanten zulässig. Angebrauchte Paletten und Gebinde werden nicht zurückgenommen. Warenrücknahmen werden nur in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung angenommen und mit höchstens 70% des Rechnungsbetrages gutgeschrieben, abzgl. Fr. 100.- Umtriebsentschädigung. Entstandene Transportkosten oder sonstige Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt. Von der Rücknahme gänzlich ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen, Sackmaterialien sowie beschädigte oder verschmutzte Ware. 8. Zahlungsbedingungen Firmen mit anerkannt ausreichender Bonität haben eine Zahlungsfrist von 30 Tage netto. Anderweitige Zahlungsvereinbarungen bedürfen der vorgängigen Regelung oder sind auf den Rechnungen vermerkt. Uns unbekannte Kunden bedienen wir gerne gegen Vorausoder Barzahlung. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Baumodul GmbH. Wo es die Gegebenheiten erfordern, behalten wir uns vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der üblichen Zahlungsfrist zu verlangen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne besondere Mahnung in Verzug. Bei unberechtigten Skontoabzügen, erfolgt eine automatische Nachforderung. Die Baumodul GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen zu handelsüblichen Prozentsätzen zu verlangen. Bei Verzug des Kunden kann die Baumodul GmbH vom Vertrag bzw. weiteren Lieferungen zurücktreten und weitere vereinbarte Lieferungen zurückhalten. Kunden, welche, die durch uns festgelegte Kreditlimite überziehen oder mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können von uns mit sofortiger Wirkung für weitere Warenbezüge gesperrt werden. Es ist unvermeidbar, dass wir auch unsere Lieferanten über solche Schritte orientieren. Der unterzeichnete Lieferschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG. Bei Betreibungen, Pfändungen, Konkursen und Nachlassverträgen verfallen sämtliche Rabatte, Sonderrabatte und andere Vergünstigungen, sowie alle offenen Forderungen gegenüber dem Kunden werden sofort fällig. Bei Nettofakturen gelten die zurzeit gültigen, offiziellen Brutto-Listenpreise. Die Geltendmachung von weiterem Schadenersatz bleibt ausdrücklich vorbehalten. Wir behalten uns vor, im Vorfeld der Lieferung Bonitätsauskünfte einzuholen und Zahlungserfahrungen an den schweizerischen Verband Creditreform weiterzugeben. 9. Erfüllungsort Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, ist Kefikon Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frauenfeld. Kefikon, Januar 2013