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Transkript:

Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Inneres und Kommunales NRW, 40190 Düsseldorf Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf für die Mitglieder des Innenausschusses 60-fach LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE V LAGE 16/2834 -A9 1-. April 2015 Seite 1 von 1 Telefon 0211 871-2642 Telefax 0211 871-2340 Sitzung des Innenausschusses am 23.04.2015 Aktualisi~rung der Vorlage 16/2515 (urspr. 16/1604) "Wann werden die syrischen Flüchtlinge.endlich nach NRW kommen können?" Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, die von der Fraktion der PIRAlEN erbetene schriftliche Aktualisierung der Vorlage 16/2515 (urspr. 16/1604) übersende ich Ihnen' zur Information der Mitglieder des Innenausschusses des Landtags. Ralf Jäger MdL Dienstgebäude: Friedrichstr. 62-80 40217 Düsseldorf Lieferanschrift: Fürstenwali 129 40217 Düsseldorf Telefon 0211 871-01 Telefax 0211 871-3355 poststelle@mik.nrw.de www.mik.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahnlinien 703, 706, 712, 713,725,835,836, NE 7, NE 8 Haltestelle: Kirchplatz.

MJrli~lbe!rium fur 10 neres 'Utld Kommunales des Landes Nordrhein~Westfaren Ergänzender schriftlicher Bericht für die Sitzung des Innenausschusses am 23.04.2015 Aktualisierung der Vorlage 16/2515 (urspr. 16/1604) "Wann werden die syrischen Flüchtlinge endlich nach NRW kommen ~önnen?" 1

Für die Sitzung des Innenausschusses am 23.04.2015 übersende ich den aktualisierten Bericht zum TOP "Wann werden die syrischen Flüchtlinge endlich nach NRW kommen können?". Die Statistik unter 111. gibt den Stand zum 15.04.2015 wieder. Innerhalb des Fließtextes wurden aktualisierte Sachverhalte kursiv dargestellt. I. Landesprogramm NRW Mit Erlass vom 03.02.2014 hat das MIK NRW die zunächst in der Landes Aufnahmeanordnung vorgesehene Kontingentierung auf 1.000 Flüchtlinge aufgehoben.. Interessenbekundungen waren noch bis einschließlich 28.02.2014 möglich. Bis dahin wurden über die bei nrw.direkt eingerichtete Hotline rund 31.500 Flüchtlinge registriert. Für alle registrierten Personen wurden Referenznummern vergeben und die Ausländerbehörden prüfen weiterhin sukzessive das Vorliegender Aufnahmekriterien. 11. Bundesprogramme "Im 2. Bundesprogramm vom 23.12.2013 wurden unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels dem Land NRW insgesamt 743 Plätze für Meldungen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Im Rahmen ihrer Frühjahrstagung im Juni 2014 haben sich die Innenminister und - senatoren von Bund und Ländern auf ein 3. Humanitäres Aufnahmeprogramm des Bundes verständigt. Die bundesweite Aufnahme wurde um weitere 10.000 auf insgesamt 20.000 syrische Bürgerkriegsflüchtlinge verdoppelt. Die Anordnung des BMI vom 18.07.2014 zum 3. Humanitären Aufnahmeprogramm wurde in NRW mit Erlass des MIK NRW vom 31.07.2014 umgesetzt. Für die Länder wurden erneut bestimmte Meldekontingente vorgesehen (NRW: 1.485 Personen). Wie bereits berichtet, hat NRW hierfür (wieder) bereits im Landesprogramm registrierte Personen vorgesehen, die dort wegen fehlender Voraussetzungen keine Berücksichtigung finden konnten. Ein gesondertes Bewerbungsverfahren für das neue Bundeskontingent gab es nicht. Die weqsite des MIK NRW (www.mik.nrw.de) informiert über diese Entscheidung und die genannten Anordnungen. 2

111. Statistik (Stand 15.04.2015) 1. Statistik zum Landesprogramm NRW Vorabzustimmungen nach Meldungen der Ausländerbehörden Visumerteilungen nach Angab~ des Auswärtigen Amtes vom 31.03.2015 6.099 5.956 Einreisenrritelerteilungen nach Meldungen der Ausländerbehörden '2. Statistik zum Bundesprogramm vom 30.05.2013 (NRW-Kontingent: 1.061 Personen) Einreisen nach NRW gesamt 1.043 3. Statistik zum Bundesprogramm vom 23.12.2013 (NRW-Kontingent: 1.061 Personen) Einreisen nach NRW gesamt 715 4. Statistik zum Bundesprogramm vom 18.07.2014 (NRW-Kontingent: 2.122 Personen) Einreisen nach NRW gesamt. 473 Zu den Fragen der Fraktion der PIRATEN im Einzelnen: 1. Wie viele Anträge wurden bisher von den Ausländerbehöräen bearbeitet? Die Ausländerbehörden in NRW haben bislang (Stand: 15.04.2015) für insgesamt 13.778 Personen geprüft, ob die Aufnahmevoraussetzungen vorliegen. 2. Wie viele Vorabzustimmungen wurden erteilt und wie viele Ablehnungen ausgesprochen? Die Ausländerbehörden in NRW haben 6.099 Vorabzustimmungen im Visumverfahren erteilt; 7.679 Personen erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im Landesprogramm. 3

Die Ausländerbehörden in NRW haben 6.099 Vorabzustimmungen im Visumverfahren erteilt; 7.679 Personen erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Berücksichtigung im Landesprogramm. 3. Aus welchen Gründen erfolgten die Ablehnungen? Die Ablehnungsgründe werden statistisch nicht erfasst. In vielen Fällen _.. insbesondere wenn mehrere Personen oder ganze Familien aufgenommen werden sollen - ist aber festzustellen, dass die aufnahmebereiten Verwandten den für das Landesprogramm notwendigen Unterhaltsnachweis weder selbst noch durch Dritte führen können. Zu den jüngsten Fragen der Fraktion der PIRATEN im Einzelnen: 1. Wie sind die Erfahrungen der Landesregierung mit der Umsetzung und Handhabung der Verpflichtungserklärungen der aufnehmenden Verwandten? In 6.099 Fällen, die zu einer Vorabzustimmung führten, haben die Ausländerbehörden die Bonität von Verpflichtungsgebern bestätigen können. Zwar ist es zu Eingaben von aufnehmenden Verwandten gekommen, die offenbar trotz Aufklärung über Art, Umfang und Dauer der eingegangenen Verpflichtung die hiermit verbundenen Belastungen unterschätzt haben. Die Sicherung des Lebensunterhalts wird aber - oft unter erheblichen Anstrengungen - in der Regel gewährleistet. 2. Wie viele syrische Flüchtlinge leben mit welchem Aufenthaltstitel zurzeit in NRW? (Bitte seit 2011 nach Monat und Titel aufschlüsseln) Die gewünschten statistischen Angaben liegen dem Ministerium für Inneres und Kommunales nicht vor und sind in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit bis zur Berichtsabgabe nicht zu ermitteln gewesen. 3. Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Situation in Syrien ein - auch in Bezug auf die neuesten Entwicklungen in Jarmuk? Die Lage in der gesamten Krisenregion ist unverändert prekär. Dies trifft auch für das Flüchtlingslager Jarmuk in Damaskus zu. Das Schicksal der dort. betroffenen Menschen und die möglichen Hilfsmaßnahmen müssen zusammen mit dem Bund und den Ländern unter humanitären Aspekten beraten werden. Die außenpolitische Beurteilung der konkreten Lage obliegt dem Bund. 4. Plant die Landesregierung ein erneutes Landesaufnahmeprogramm beispielsweise aus humanitären Gründen? 4

Wie bereits aus dem oben dargestellten Verfahrensstand des Landesaufnahmeprogramms ersichtlich, sind die Einzelfallprüfungen der Ausländerbehörden noch nicht abgeschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden sind weiter unter hohem Druck mit den laufenden Prüfungen befasst. Vor dem Hintergrund der Vielzahl der registrierten Flüchtlinge ist eine Abwicklung des aktuellen Landesaufnahmeprogramms vorrangig, um dieser Personengruppe Gewissheit über ein etwaiges Aufenthaltsrecht zu geben. 5. Wann hat der Runde Tisch "Aufnahme syrischer Schutzbedürftiger in NRW" zuletzt getagt und was sind die Ergebnisse? Die 9. Sitzung des "Runder Tisch syrische Schutzbedürftige" fand am 20.03.2015 statt. Gegenstand, der Sitzung war der regelmäßig vorgesehene Informationsaustausch der an der Aufnahme syrischer Schutzbedürftiger beteiligten Behörden und Organisationen. Zudem wurde durch einen Vertreter der Bundespolizei über deren Arbeit und Erfahrungen im Kontext der Flüchtlingsaufnahme berichtet. Als ein sichtbares Produkt der erfolgreichen Zusammenarbeit im Runden Tisch ist die Broschüre "Humanitäre Aufnahmeverfahren und Resettlement - Umsetzung in NRW" zu nennen, die bereits in 2. Auflage erschienen ist und stetig aktualisiert wird. \ 5