Wie werden PV-Anlagen künftig gefördert? Bild: www.kaempfen.com Laura Antonini, Sektion Erneuerbare Energien 6. November 2013
Inhalt 1. Revision der Energieverordnung 1A (Vergütungsdauer und Sätze) 2. Parlamentarische Initiative 12.400 3. Revision der Energieverordnung 1B (Einmalvergütung und Eigenverbrauchsregelung) 4. Was passiert mit der Warteliste 5. Ausblick auf die Energiestrategie 2050 6. Fragen 2
Revision der Energieverordnung 1A: Vergütungsdauer und Sätze ab 1.1.2014 Anpassung der Vergütungsdauer und Sätze aller Technologien Bundesratsbeschluss vom 23.10.2013 Tritt am 1. Januar 2014 in Kraft Grösse der PV-Anlage Aktuelle Vergütung 25y Vergütung, 25y Amortisation Neue Vergütung ab 1.1.2014 20y Vergütung, 25y Amortisation 30 kw 29.1 26.4 100 kw 26.1 23.3 1000 kw 23.4 21.5 >1000 kw 22.2 19.9 Obige Zahlen entsprechen der anteilsmässigen Berechnung. Die Vergütungssätze in der Energieverordnung (EnV) weichen leicht von diesen Werten ab. 3
Revision der Energieverordnung 1A: Integrierte und freistehende Kategorien Anlagen grösse Angebaut Ab 1.1.2014 Integriert Ab 1.1.2014 (+15%) Freistehend Ab 1.1.2014 (-10%) 20y Vergütung, 25y Amortisation 20y Vergütung, 25y Amortisation 20y Vergütung, 25y Amortisation 30 kw 26.4 30.4 23.8 100 kw 23.3 26.8 21.0 1000 kw 21.5-19.4 >1000 kw 19.9-17.9 Obige Zahlen entsprechen der anteilsmässigen Berechnung. Die Vergütungssätze in der EnV weichen leicht von diesen Werten ab. 4
Die KEV Warteliste: Das Fördersystem ist überlastet 5
Parlamentarische Initiative 12.400: Die parlamentarische Initiative zieht dringliche Massnahen vor auf 1.1.2014 Parlamentarische Initiative 12.400 Erhöhung KEV-Kostendeckel auf 1.5 Rp./kWh Einmalvergütung für kleine PV- Anlagen (fast track) Revision der Energieverordnung 1B Umsetzung der parlamentarische Initiative Bis am 29. November 2013 in Anhörung Eigenverbrauch Teilweise Rückerstattung des Netzzuschlags für Stromintensive Unternehmen Tritt am 1. Januar 2014 in Kraft Tritt am 1. April 2014 in Kraft 6
Revision der Energieverordnung 1B: Einmalvergütung oder KEV? 7
Revision der Energieverordnung 1B: Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (1/2) Rasche Auszahlung Systemwahl bei der Anmeldung bei Swissgrid; Anlagen auf KEV-Warteliste mit Wahlrecht werden schriftlich befragt Mindestbeitrag 3000 CHF (Kleinstanlagen werden nicht unterstützt) Abwarten der Zusage ist Pflicht vor Baubeginn (nicht aber für Anlagen mit KEV-Wartelistenbescheid vor Inkrafttreten der Verordnung) Wechsel von KEV zu Einmalvergütung ist stets möglich, nicht aber umgekehrt Der ökologische Mehrwert bleibt beim Anlagebetreiber und kann auf dem ökostrommarkt verkauft werden 8
Revision der Energieverordnung 1B: Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen (2/2) Grundbeitrag pro Anlage + Leistungsbeitrag pro kwp; differenziert nach Jahr der Inbetriebnahme Erhöhte Beiträge für integrierte Anlagen Kategorie Einheit 2010 2011 2012 2013 2014 Angebaut CHF CHF/kWp 2450 1850 1900 1450 1600 1200 1500 1000 1400 850 Integriert CHF CHF/kWp 3300 2100 2650 1700 2200 1400 2000 1200 1800 1050 Beispiel: Eine integrierte Anlage von 5kWp mit Baujahr 2013 erhält: 2000 + 5 x 1200 = 8000 CHF 9
Gemeinsamer Fond der KEV und Einmalvergütungen 2.5 Reelle Zuschlagserhebung und max. möglicher Zuschlag 2 Rp./kWh 1.5 1 540 mios Prélèvement chez le consommateur Prélèvement futur? Plafond RPC 0.5 0 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Jahr 10
Beschleunigter Abbau der Warteliste Einspeisevergütung (KEV): Alle Projekte, die sich bis im 15. Juni 2011 angemeldet haben, werden freigegeben: 4 050 PV-Anlagen (rund 150 MW) 2015 und 2016 ist mit ähnlichen Kontingenten zu rechnen Einmalvergütung für PV-Anlagen bis 30 kw: Bis Mitte 2015 Befragung von rund 14 000 weitere Photovoltaik-Projektanten auf der Warteliste. Wählen sie die Einmalvergütung, erhalten sie diese nach wenigen Monaten 11
Revision der Energieverordnung 1B: Recht auf Eigenverbrauch (1/2) Explizites Recht auf Eigenverbrauch für alle Produzenten: Gleichzeitig produzierte und verbrauchte Energie muss nicht mehr rechnerisch dem Netzbetreiber verkauft werden Der Produzent spart dadurch Energiebezugskosten (insb. Netzgebühren) Anreize, dann zu produzieren, wenn eigener Bedarf vorhanden ist (Minimierung der Energieflüsse ins Netz) Technisch: Getrennte Messung von Ein- und Ausspeisung (meist 1 Zähler mit 2 Registern) Keine Saldierung über Zeit (kein Rückwärtslaufen des Zählers) Finanzflüsse folgen physikalischen Energieflüssen 12
Revision der Energieverordnung 1B: Recht auf Eigenverbrauch (2/2) Fristen: Mitteilung dem Netzbetreiber drei Monate im Voraus zum wechseln Netzbetreiber müssen dies spätestens bis am 1. Januar 2015 ermöglichen (Zeit für Anpassung der Ablese- und Abrechnungssysteme, Wechselprozesse, Tarife) 13
Revision der Energieverordnung 1B: Typische Fälle Ich plane eine 6 kw-anlage und bin seit diesem Jahr auf der Warteliste. Einmalvergütung, wird 2014 / 2015 ausbezahlt Ich habe eine 6 kw-anlage und bin seit 2 Jahren auf der Warteliste. Wahlrecht, Befragung durch Swissgrid 2014 / 2015 Ich habe eine 15 kw-anlage und bin seit 2 Jahren auf der Warteliste. Wahlrecht, Befragung durch Swissgrid 2014 / 2015 Ich möchte jetzt bauen und eine Einmalvergütung bekommen. Für KEV anmelden, Befragung durch Swissgrid 2014 / 2015 Gibt es für KEV-Anlagen, die sich heute anmelden, überhaupt noch Geld? Hängt von der weiteren Erhöhung der Fördermittel im Rahmen der Energiestrategie ab, Wartezeit über 2016 hinaus FAQ: http://www.bfe.admin.ch/themen/00612/02073/index.html?lang=de&dossier_id=06005 14
Ausblick auf die Energiestrategie 2050: Ziele 15
Ausblick auf die Energiestrategie 2050: Relevante Massnahmen für die PV Weitere Erhöhung des Gesamtkostendeckels auf 2.3 Rp./kWh pro Jahr Weiterhin Zubaukontingente bei der Photovoltaik Die Einspeisevergütung soll effizienter und marktnaher werden: Kostenorientiert: KEV wird zur EV Vergütungsdauer max. 15 Jahre Einführung des Direktvermarktungsmodell für steuerbare Anlagen Vergütungssätze können neu auch durch Ausschreibung von Zubaumengen individuell bestimmt werden (Auktionen) Einspeisevergütung nur für neue Anlagen: Einmalbeiträge für Sanierungen und Erweiterungen 16
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Grazie per la vostra attenzione laura.antonini@bfe.admin.ch 17
Direktvermarktungsmodell (1/2): Die aktuelle KEV Vergütungssatz (A) Preis [Rp./kWh] Aus dem KEV-Fond (A) (B) Marktpreis (B) Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Zeit [z.b. Monate] 18
Direktvermarktungsmodell (2/2): Die zukünftige EV Preis [Rp./kWh] Vergütungssatz individuell erzielter Strompreis Referenz-Marktpreis Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Zeit [z.b. Monate] Erlös des Stromverkaufs am Markt Einspeiseprämie steht dem Netzzuschlagsfonds zu Einspeisevergütung 19