Herzlich Willkommen GWB + EWN. Förderbeiträge für erneuerbare Energien

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1 Herzlich Willkommen GWB + EWN Förderbeiträge für erneuerbare Energien

2 Programm Begrüssung 1. Eckdaten EWN und GWB 2. Förderprogramme KEV 3. Förderprogramme GWB und EWN 4. Produkte EWN 5. Förderprogramm EWN 6. Fragen

3 Ihre Nidwaldner Energiepartner Kennzahlen EWN Gründungsjahr: 1937 Öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Nidwalden Stromkunden Verkauf von Kilowattstunden pro Jahr Jahresumsatz Energie CHF 42 Mio. 67 Mitarbeitende (inkl. TZA) davon 6 Lernende (KV, Netzelektriker) Kennzahlen GWB Gründungsjahr: 1897 Selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt der Gemeinde Beckenried Stromkunden Verkauf von Kilowattstunden pro Jahr Jahresumsatz CHF 6.6 Mio. über alle Betriebsabteilungen 26 Mitarbeitende (inkl. TZA) davon7 Lernende (KV, Elektroinstallateure)

4 Versorgungsgemeinden Gemeinsam versorgen wir den ganzen Kanton Nidwalden

5 Programm Begrüssung 1. Eckdaten EWN und GWB 2. Förderprogramme KEV 3. Förderprogramme GWB und EWN 4. Produkte EWN 5. Förderprogramm EWN 6. Fragen

6 Biomasseanlagen Anlagen die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten nur noch 10 Jahre (20 Jahre) eine Vergütung. Die Vergütungssätze bleiben unverändert. Diese Anlagen sollen in Zukunft nicht mehr im bisherigen Umfang vom KEV-System profitieren, sondern ihre langfristige Wirtschaftlichkeit über verursachergerechte Entsorgungsgebühren sicherstellen.

7 Windenergie-Anlagen Anlagen die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten wie bisher 20 Jahre eine Vergütung. Die Vergütungssätze bleiben unverändert. Neu gibt es einen Höhenbonus für Anlagen über M. ü. M. Der Höhenbonus soll Anreiz bieten, Anlagen an alpinen Standorten mit besten Windverhältnissen zu erstellen.

8 Geothermie-Kraftwerke Anlagen die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten wie bisher 20 Jahre eine Vergütung. Die Vergütungssätze bleiben unverändert.

9 Kleinwasserkraft Anlagen die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten nur noch 20 Jahre (25 Jahre) eine Vergütung. Es gibt neu zwei Kategorien. Anlagen an natürlichen Gewässern, bei diesen werden die kleinsten Leistungsklassen aufgehoben. Die unterste Leistungsklasse gilt damit bis 300 kw. Dadurch verringert sich der Anreiz Kleinstwasserkraftwerke an natürlichen Gewässern zu bauen. Anlagen mit geringem ökologischen Auswirkungen (Trinkwasserkraftwerke, Dotierkraftwerke, usw.) Da bleiben die kleinen Entschädigungsabstufungen bestehen.

10 Photovoltaik Anlagen die nach dem 1. Januar 2014 in Betrieb gehen, erhalten 20 Jahre (25 Jahre) eine Vergütung. Anlagen mit einer Leistung bis zu 10 kva, erhalten eine Pauschalsubvention. Die Anlagenbetreiber müssen die Energie zuerst selber brauchen. Der Überschuss kann vermarktet werden. Anlagen mit einer Leistung von 10 bis 30 kva, können wählen zwischen einer Pauschalsubvention und einem Festbetrag pro Kilowattstunde auf 20 Jahre. Anlagen mit einer Leistung über 30 kva, müssen wie bis anhin die produzierte Energie zu 100 Prozent an die KEV abliefern. Sie erhalten einen Festbetrag pro Kilowattstunde auf 20 Jahre Anlagen die im Kalenderjahr 2013 gebaut wurden, erhalten noch 25 Jahre den Festbetrag pro Kilowattstunde produzierter Energie.

11 Photovoltaik Einmalvergütung für Anlagen (Inbetriebnahme ab dem ): Kategorie Inbetriebnahme ab Inbetriebnahme ab Angebaut/ Freistehend Grundbeitrag (CHF) Leistungsbeitrag (CHF/kWp) Integriert Grundbeitrag (CHF) Leistungsbeitrag (CHF/kWp) Angaben ohne Gewähr, Quelle: Swissolar

12 Photovoltaik Modellrechnung für angebaute 10 kw Anlage, gebaut 2014: Referenzpreis pro installierte Kilowatt = CHF Quelle: Energieverordnung, Anhang 1.2 (EnV, ) Investitionskosten = 10 kw x CHF = CHF Einmalvergütung = Grundbeitrag = CHF Leistungsbeitrag = Pro Kilowatt = CHF x 10 kw = CHF Investition für den Anlagenbesitzer CHF Geschätzter Ertrag pro Jahr = 10 kw x h = Kilowattstunden 1 Kilowattstunde Strom inklusive Netzentgelt und Abgaben = 22 Rappen / 22 Rappen = Kilowattstunden / Jahre Lebensdauer einer Anlage > 20 Jahre Innert 20 Jahren generiert eine PVA-Anlage mit Einmalvergütung fast das doppelte der effektiven Investition

13 KEV Entschädigungen KEV = kostendeckende Einspeisevergütung KEV-Vergütungssätze gültig für neue Bescheide inkl. MWSt 8% Anlagenkategorie Leistungsklasse Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Vergütungssätze ab [Rp./kWh] Investitionskosten CHF/kW Referenzkosten Freistehend 10 kw Direktzahlung SFr. 3' kw SFr. 3' kw SFr. 2' kw SFr. 2' > 1000 kw SFr. 2' Angebaut 10 kw Direktzahlung SFr. 4' kw SFr. 3' kw SFr. 2' kw SFr. 2' > 1000 kw SFr. 2' Integriert 10 kw Direktzahlung SFr. 4' kw SFr. 4' kw SFr. 3' kw SFr. 3' > 1000 kw SFr. 3' Quelle: Bundesamt für Energie rot: Vergütungssätze nicht anwendbar * gültig für das 3. Quartal 2012

14 Warteliste KEV Jahresumsatz Strom im Kanton Nidwalden Kilowattstunden

15 Programm Begrüssung 1. Eckdaten EWN und GWB 2. Förderprogramme KEV 3. Förderprogramme GWB und EWN 4. Produkte EWN 5. Förderprogramm EWN 6. Fragen

16 Förderbeitrag Solarboiler Unterstützt wird der Bau für die Gewinnung erneuerbarer Energien auf dem Gebiet der Brauchwasseraufbereitung. Mit dem Förderfonds für Solarboiler werden folgende Ziele angestrebt: Ersatz von elektrischer Energie durch andere erneuerbare Energieträger Unterstützung der CO2-freien Produktion von Brauchwasserwärme Weniger Strom verbrauchen und damit effizienter einsetzen Senken der Energiekosten Reduktion des Leistungsbedarfs beim Zubau von neuen Produktionsanlagen Sie erhalten: Pro bewilligtes Gesuch einen Beitrag von CHF Übersteigt die Absorberfläche 10m2, erhalten Sie pro jeden weiteren vollständigen m2 zusätzlich CHF Für die Bedingungen bzw. das Vorgehen zur Anmeldung verweisen wir auf das Antragsformular für die Zentralspeicher-Wärmepumpenanlagen.

17 Förderbeitrag Wärmepumpe Unterstützt wird der Ersatz von Elektrozentralspeicheranlagen und zusätzliche Gebäudeisolation nach Minergie-Standard. Mit dem Förderfonds werden folgende Ziele bei unseren Kunden angestrebt: Weniger Strom verbrauchen und damit effizienter einsetzen Senken der Energiekosten Reduktion des Leistungsbedarfs beim Zubau von neuen Produktionsanlagen Sie erhalten: Luft/Wasser-Wärmepumpe CHF , zusätzlich isoliert mit Minergiestandard CHF Wasser/Wasser-Wärmepumpe CHF , zusätzlich isoliert mit Minergiestandard CHF Für die Bedingungen bzw. das Vorgehen zur Anmeldung verweisen wir auf das Antragsformular für die Zentralspeicher-Wärmepumpenanlagen.

18 Förderbeitrag KMU-Modell Das EWN unterstützt die Teilnahme am KMU-Modell der EnAW (Energie-Agentur der Wirtschaft). Mit dem Förderfonds werden folgende Ziele bei unseren Grosskunden angestrebt: Weniger Strom und weniger fossile Brennstoffe verbrauchen Senken der Energiekosten Möglichkeit, sich von der CO2-Abgabe befreien zu lassen Befreiung von kantonalen Vorschriften Abschluss einer Zielvereinbarung, die jederzeit kündbar ist Zertifikat für das freiwillige Klimaschutz-Engagement Image-Vorteile bei Kunden und in der Öffentlichkeit Pro bewilligtes Gesuch wird ein Beitrag in Abhängigkeit der Jahresgesamtkosten ausgerichtet. Für die Bedingungen bzw. das Vorgehen zur Anmeldung verweisen wir auf das Antragsformular für das KMU-Modell.

19 Energieberatung Energie sparen Kostenlose und individuelle Energieerstberatung Sehr gerne bietet das GWB und das EWN individuelle und neutrale Energieerstberatungen für Gross- und Privatkunden an. Die Beratungen sind auf die Ziele der Energiestrategie des Bundes 2050 ausgerichtet. Die Vermeidung von unnötigem Stromverbrauch, die Erhöhung der Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbarer Energie. Gerne zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten und das Sparpotenzial auf.

20 Programm Begrüssung 1. Eckdaten EWN und GWB 2. Förderprogramme KEV 3. Förderprogramme GWB und EWN 4. Produkte EWN 5. Förderprogramm EWN 6. Fragen

21 Produkte EWN EWNwasser 100% Wasserstrom aus Anlagen vom Kanton Nidwalden (Generatorenleistung > kw). Der Aufpreis liegt bei 1.0 Rp./kWh (ohne MwSt), nach Abzug des Energierabatts. Nur in Vollversorgung erhältlich EWNnatur 95% Wasserstrom (Generatorenleistung < kw) und 5% Photovoltaikstrom aus Anlagen vom Kanton Nidwalden. Der Aufpreis liegt bei 4.0 Rp./kWh (ohne MwSt), nach Abzug des Energierabattes. Nur in Vollversorgung erhältlich EWNsonne 100% Photovoltaikstrom aus Anlagen vom Kanton Nidwalden. Der Aufpreis liegt bei 15.0 Rp./kWh (ohne MwSt), nach Abzug des Energierabattes. Nur in Vollversorgung erhältlich, gültig ab dem 1. Januar 2014

22 Förderbeitrag Photovoltaikanlagen Konventionelle Energieträger Erneuerbare Energieträger Neue Erneuerbare Energieträger Stromsee Internationaler Stromhandel Stromkunden Fabrik mit Ökoprodukten EFH mit Ökoprodukten MFH mit Ökoprodukten MFH mit Stromkennzeichnung Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird in zwei Komponenten aufgeteilt. Es sind dies die physikalischen Elektronen und der ökologische Mehrwert Die Stromqualität (ökologischer Mehrwert) erwirbt der Kunde explizit - in Form eines Herkunftsnachweises

23 EWN-Naturstrom Zwischenbilanz Anzahl Kunden Jahresverbrauch in Kilowattstunden Qualität Alle Kunden EWN ; = 9.08 Prozent Über 50 PVA-Produzenten liefern HKN für die Naturstromprodukte

24 Programm Begrüssung 1. Eckdaten EWN und GWB 2. Förderprogramme KEV 3. Förderprogramme GWB und EWN 4. Produkte EWN 5. Förderprogramm EWN 6. Fragen

25 Entschädigungsmodell EWN Alle Produzenten von erneuerbaren Energien können mitmachen. Es muss eine Überschussmessung installiert sein, ansonsten werden 25 Prozent für die Entschädigung vom ökologischem Mehrwert abgezogen. Die maximale Entschädigung für den ökologischen Mehrwert liegt pro Produzent und Anlage bei CHF pro Jahr. Das EWN entschädigt die physikalische Energie und den ökologischen Mehrwert separat. Der Preis für den ökologischen Mehrwert wird jährlich neu festgelegt und gilt wiederum für ein Kalenderjahr, 2014 werden pro Kilowattstunde Rappen ausbezahlt.

26 Fragen Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Stefan Müller EWN Peter Feldmann GWB

27 Photovoltaik Übersicht Wahlmöglichkeit - Einmalvergütung: KWp KEV 30 KW 10 KW Wahlrecht zwischen KEV und Einmalvergütung Wahlrecht Anlagenbetreiber müssen 2014 zwischen KEV und Einmalvergütung entscheiden, sonst bleiben sie in der KEV. Wahlrecht zwischen KEV und Einmalvergütung Einmalvergütung Wahlrecht zwischen KEV und Einmalvergütung Bei Einmalvergütung: Baubeginn erst nach Vorlage der Zusage von Swissgrid Einmalvergütung: Baubeginn erst nach Vorlage der Zusage von Swissgrid Anmeldedatum Angaben ohne Gewähr, Quelle: Swissolar

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