Richtlinie für die Entnahme von Bodenproben zum Zweck der amtlichen Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden Pflanzkartoffelproduktion

Ähnliche Dokumente
Richtlinie für die Entnahme von Sieberdeproben zum Zweck der amtlichen Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden

Kartoffelzystennematoden neue gesetzliche Regelungen

Richtlinie für die Entnahme von Bodenproben zur Untersuchung auf Kartoffelnematoden

2. Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Antragsteller/in: Eingangsstempel. Antrag auf Umwandlung von Dauergrünland

Antrag auf Aufhebung des Status von umweltsensiblem Dauergrünland und/oder Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Nutzung

Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden

Phytosanitäre Kontrollen am Beispiel der Kartoffeln durch den Pflanzenschutzdienst im Land Niedersachsen

(Absender-Stempel) Ort, Datum

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Berlin nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV) (1)

Kartoffeln Bekämpfung von Nematoden neu geregelt

1. Verordnung der Landesregierung vom 20. Dezember 2010, mit der die Verordnung der

Antragstellung Browserbasierte Erfassung von Antragsänderungen. Anleitung: Schlag teilen. Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung

Antrag auf Zulassung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates -Schutz von Tieren beim Transport-

1. ÄNDERUNGSANTRAG 2016

KARTOFFELZYSTENNEMATODENVERORDNUNG

Amtliche Bekanntmachung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Neuwahl der Mitglieder der Kammerversammlung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

- Mantelbogen Betrieb -

A n t r a g. (BGBl. Teil I Nr. 48 S vom 12.September 2003) - Mantelbogen Betrieb -

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle)

Antrag auf Erweiterung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger. Passbild. Name, Vorname: Titel, akadem. Grade: Geburtsdatum: Geburtsort:

Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland

nachfolgend sind einige Hinweise aufgeführt, die Ihnen die Antragstellung des Sachkundenachweises im Pflanzenschutz vereinfachen sollen.

Anzeige auf Registrierung/Änderung der Registrierung eines Legehennenbetriebs nach 3 Legehennenbetriebsregistergesetz und Zuteilung einer Kennnummer

1. Name/Firma der Antragstellerin/des Antragstellers (genaue Bezeichnung des. 2. Angaben über den /die Inhaber/in bzw.

auf Zulassung nach Art. 10 VO (EG) 1/2005 für Transporte unter 8 Stunden auf Zulassung nach Art. 11 VO (EG) 1/2005 für Transporte über 8 Stunden

Nematoden gefährden den Anbau der Kartoffel

Anschrift des Antragstellers

Hinweise zum Ausfüllen eines Ursprungszeugnisses

Jahrgang 2011 Kundgemacht im Internet unter am 22. Juli 2011

1.2 Eintragung in die Handwerksrolle Für die Durchführung der AU ist der Betrieb mit dem in Nummer Anlage VIIIc StVZO genannten

A n t r a g a u f E r t e i l u n g

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE OBER-MO RLEN

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.

Rundschreiben 3/2018/Pflanzkartoffeln

Frequently Asked Questions zum Hebammenbonus

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 11 des Tierschutzgesetzes vom (BGBl. I S. 1206) in der aktuell gültigen Fassung

Änderung der Kartoffelnematodenverordnung sowie Aktuelles zum Auftreten von Epitrix-Kartoffelerdflöhen

Förderprogramm Energie Winterthur Gesuch für Förderbeitrag zur Sanierung der Gebäudehülle

Ich beantrage für die in der Anlage aufgeführten Flächen eine Genehmigung für die Umwandlung von Dauergrünland

Erläuterung zum neuen Auszahlungsantrag (Stand 04/2017) und zur Anlage zum Auszahlungsantrag für den Förderbereich Gewässerschutzberatung

Ausfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)

Dokumentation der Öffnung und Wertung der Teilnahmeanträge (TNA)

Nach diesem Stichtag ist eine Beantragung dieser Maßnahme nicht mehr möglich!

Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 55 - Nr. 3 / 2011 ( ) - Seite 3 -

FORMBLÄTTER FÜR DIE WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1 UND DEN ANTRAG AUF AUSSTELLUNG EINER WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1.

_ Dieses Formular ist für juristische Personen z.b. AG, GmbH, e.g., UG (haftungsbeschränkt)

(15) Briefwahlunterlagen

Antrag auf Erteilung einer EU-Bescheinigung

Deutscher Schützenbund e.v. anerkannter Verband nach 15 WaffG Landesschützenverband Sachsen-Anhalt e.v., Am Springbrunnen 25, Barleben

Richtlinien und Hinweise für die Bachelor Thesis. Richtlinien und Hinweise für das Bachelor Abschlusskolloquium"

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde

Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung

1 Antragsteller: Name, Vorname... Straße, Hausnummer... Postzeitzahl, Ort... Telefon, Fax, . Konto-Nr... BLZ... Bankbezeichnung...

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34d Abs. 6 GewO. Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Brandenburg nach 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung (PflSchSachkV)

Antrag Probenehmer ENplus-Briketts (Version 2.0 vom )

Anlage zum komprimierten Antrag zu AA3 -

Aus füllhilfe zum Antrag auf Förderung der Au s bildung - Förderperiode Ausfüllhilfe

- vorläufiges Formular aufgrund Gesetzesänderung DirektZahlDurchfG im Herbst 2016 DGL.UM (Stand: September 2016)

Ich beantrage die Erstattung des mir lt. anliegender Bescheinigung entstehenden. Verdienstausfalles in Höhe von. Ort: PLZ: Straße: Tel.

PARTNERVERTRAG AKZEPTANZSTELLE WERNE GUTschein. Gutscheinannahme

TRACES. Tierische Nebenprodukte: TRACES. und Handelspapiere. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz. Niedersachsen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1996 Ausgegeben am 24. Oktober Stück

Antrag auf Ersterteilung Wiedererteilung der Genehmigung für einen Gelegenheitsverkehr nach 47, 49 Personenbeförderungsgesetz

Carnet A. T. A. Eine Ausfüllanleitung mit Abbildungen Vorlagen zum Ausfüllen als Downloads unter in Dok-Nr.

Firma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein

auf Ausstellung einer projektbezogenen Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung 4. Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung

Bestätigung des anerkannten Dachverbandes / angegliederten Teilverbandes über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( 14 WaffG)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Erstattung von Reisekosten

Ausfüllanleitung zum Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)

ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)

Waffenbefürwortungen über den BDS e.v. Landesverband 3

Betriebsbeschreibung Landwirtschaft ohne Tierhaltung

Der Antrag ist einzureichen bei der

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Positronenemissionstomographie

Antrag auf Zertifizierung als Auditor zur Durchführung von Audits nach DS-BvD-GDD-01

Antrag auf Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung in Schleswig-Holstein

MINT-EC- Zertifikat M I N T. i k. i k. e n. Dokumentation der MINT-Aktivitäten. Vorname: Nachname: Geburtsdatum:

Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden

Anmeldung zur Bachelor Thesis

Die Formblätter Nr , 12.17, 13.17, und

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht

Förderungsantrag zum Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs in der Stadt Lingen (Ems)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Transkript:

Version 4 vom 18.02.15 Richtlinie für die Entnahme von Bodenproben zum Zweck der amtlichen Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden Pflanzkartoffelproduktion Auf Flächen, auf denen Kartoffeln, die zur Erzeugung von Pflanzkartoffeln, auch zum Zweck des Nachbaus, angebaut werden sollen, ist eine vorausgehende Bodenuntersuchung auf Kartoffelzystennematoden gesetzlich vorgeschrieben (Ausnahme: 20 km Regelung beim Nachbau). Die nachfolgende Richtlinie beschreibt die Probenahme und legt die Grundsätze für das Verfahren fest. Geltungsbereich: Niedersachsen Anforderungen an die Untersuchungsfläche: Die Untersuchungsfläche ist eine einheitlich bewirtschaftete Fläche mit einer Mindestgröße von 0,5 ha, die zur Pflanzgutproduktion vorgesehen ist. Eine Teilung der Fläche bei der Probenahme ist nicht zulässig, es ist jeweils die gesamte Pflanzgutproduktionsfläche eines Schlages als Einheit zur Untersuchung einzureichen. Die gesamte Untersuchungsfläche ist in 1 ha große Teilflächen zu unterteilen, die durch Großbuchstaben (A, B, C...) zu unterscheiden sind. Probenehmer: Die Entnahme von Bodenproben zur Nematodenuntersuchung auf Flächen, die für die Pflanzkartoffelvermehrung vorgesehen sind, darf nur von verpflichteten / vereidigten Probenehmern vorgenommen werden, die über die vorliegende Richtlinie durch den Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen belehrt worden sind. Ein Exemplar dieser Probenahmerichtlinie ist dem Probenehmer auszuhändigen. Die Belehrung hat der Probenehmer jeweils durch Unterschrift zu bestätigen. Der verpflichtete / vereidigte Probenehmer ist für die korrekte Ziehung der Bodenproben wie auch für die in diesem Zusammenhang gemachten Angaben auf den Begleitpapieren verantwortlich. Benötigtes Material: a) Bodenstecher (5 cm) b) Blockbodenbeutelhalter (Probentütenhalter) c) Blockbodenbeutel mit Verschlusslasche (Probentüten) d) Begleitpapiere (Probenbegleitliste und farbiges Luftbild) e) Probentransportkisten Nr. a) und b) müssen im Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen käuflich erworben werden. Nr. c) e) werden vom Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt (Abholung im Pflanzenschutzamt, kein Versand) und sind zu verwenden. Seite 1 von 9

Ablauf der Probenahme: 1) Fristen zur Probenahme Die Probenahme darf nur innerhalb bestimmter Zeiträume erfolgen. Diese Fristen beziehen sich jeweils auf das Anbaujahr. Termin 1: Die Probenahme darf frühestens ab dem 01.07. des Vorvorjahres des beantragten Anbaujahres erfolgen (z.b. Anbaujahr 2015 frühestens am 01.07.2013) Termin 2: Die Proben müssen spätestens bis zum 15.01. des Anbaujahres gezogen und im Pflanzenschutzamt abgegeben sein (z.b. Anbaujahr 2015 spätestens am 15.01.2015). Später eingehende Proben können nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag bearbeitet werden. Ein Auspflanzen der Kartoffeln darf erst nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses erfolgen. Zwischen Probenahme und der Pflanzgutproduktion dürfen keine Kartoffeln angebaut werden, Kartoffeldurchwuchs ist konsequent zu beseitigen. Termin 3: Für Proben, die bis zum 31.05. des dem Anbaujahr vorausgehenden Jahres eingesandt werden, erhält der Antragsteller / Bewirtschafter einen deutlichen Rabatt auf die Untersuchungsgebühren für frühzeitige Einsendung (z.b. Anbaujahr 2015 bis zum 31.05.2014) (siehe Gebührenordnung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen). Wichtig: Die Nematoden-Unbedenklichkeits-Bescheinigung (NUB) hat eine Gültigkeit von 2 Jahren ab Probenahmedatum. 2) Für die Bodenprobeentnahme sind trockene Witterungsbedingungen und abgetrocknete Böden Vorraussetzung. Proben die bei nassen Witterungsbedingungen gezogen wurden, können im Untersuchungslabor des Pflanzenschutzamtes nur mit erhöhtem Aufwand bearbeitet werden. Der zusätzliche Aufwand wird ggf. in Rechnung gestellt. 3) Die Blockbodenbeutel werden mit nachfolgenden Angaben beschriftet: a) Vermehrernummer (wenn vorhanden; bei amtl. Pflanzkartoffelproduktion Pflichtangabe) b) Vor- und Nachname des Antragstellers / Bewirtschafters c) Anschrift des Antragstellers / Bewirtschafters d) Schlagbezeichnung und Teilfläche des Schlages (Großbuchstaben) e) Schlaggröße f) Probentüten-Nummer Die erste Probentüte eines Schlages ist mit den unter a) bis f) genannten Angaben vollständig zu beschriften. Bei allen weiteren Probentüten dieses Schlages ist es ausreichend Schlagbezeichnung, Teilfläche und Probentüten-Nummer anzugeben, sofern eine Verwechslung der Probentüten innerhalb der Anlieferung sicher ausgeschlossen ist. Ist eine eindeutige Zuordnung der Proben nicht möglich, können diese nicht untersucht werden, eine erneute Probenahme wäre in diesem Fall erforderlich. Die Beschriftung muss mit einem dokumentenechten Stift (z.b. Kugelschreiber) vorgenommen werden, damit ein Verlaufen der Schrift auf feuchten Tüten verhindert wird. 4) Mit der Probeentnahme wird von der Zufahrt des Schlages links begonnen. Seite 2 von 9

5) Zunächst werden die gefalteten Probentüten geöffnet und über den Probentütenhalter gezogen. Die Probeentnahme beginnt ca. 2,5 m von der Schlaggrenze entfernt. Der Probenehmer geht in Richtung der Pflugfurche oder anderen Bearbeitungsspuren, an denen er sich orientieren kann, bis zum anderen Ende des Schlages. Auf diesem Weg führt er alle 5 m einen Einstich mit dem Bodenstecher durch und überführt den Boden in die beschriftete Probentüte, indem er diesen an der Lasche des Probentütenhalters abstreift. Eventuell muss der Boden zwischendurch in der Tüte nach unten gestoßen oder geklopft werden. Im Abstand von 5 m zu der 1. Probenreihe wird die Probenahme in umgekehrter Richtung in der eben beschriebenen Weise fortgesetzt. Bei korrekter Probenahme ist die Probentüte nach dem 50. Einstich bis zum oberen, schwarz aufgedruckten Querstrich gefüllt. Anschließend wird die Probentüte durch zweimaliges Falten der Papierlasche verschlossen (nicht zuklammern) und die Probenahme mit einer neuen Tüte fortgesetzt, unabhängig davon ob das Schlagende bereits erreicht ist. Es ist also möglich, dass auf dem Weg zum Schlagende mehrere Proben hintereinander gezogen werden. Beispiele für die Probenahme: a) Schlaglänge 250 m b) Schlaglänge 333 m 1 3 5 7 4 1 7 250 m 333 m 2 6 3 5 2,5 m 5 m 2,5 m 5 m 2 4 40 m 6 8 30 m 8 6) Je Hektar der für die Pflanzkartoffelvermehrung vorgesehenen Fläche sind insgesamt 8 Proben á 250 ml Boden (2000 ml Boden / ha) zu ziehen. Für eine Probe sind 50 Einstiche (400 Einstiche / ha) vorzunehmen. Für ungeübte Probenehmer ist es deshalb sinnvoll, zunächst die Schlaglänge zu ermitteln und daraus die resultierende Breite für eine Hektar Fläche zu errechnen und diese gegebenenfalls mit Markierungsstäben abzustecken. 7) Reinigung Vor dem Wechsel auf eine andere Fläche sind der Bodenstecher, der Tütenhalter und die Schuhe des Probenehmers gründlich zu reinigen. Die Reinigung muss so intensiv durchgeführt werden, dass sich keine Erdreste mehr an den Geräten oder Schuhen befinden, die zu einer Verschleppung von Nematoden beitragen könnten. 8) Ausfüllen des Antrags zur amtlichen Untersuchung von Boden auf Kartoffelzystennematoden (Probenbegleitliste) Dieser Probenehmerrichtlinie ist in Anlage 1 ein Muster einer ordnungsgemäß ausgefüllten Probenbegleitliste beigefügt. Die Probenbegleitlisten sind vollständig, sachlich richtig und gut Seite 3 von 9

lesbar in Druckschrift (oder mit dem PC) auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben auf der Liste ist zum einen vom Antragsteller / Bewirtschafter und zum anderen vom amtlichen Probenehmer, der die Probenahme durchgeführt hat, durch Unterschrift zu bestätigen. Die Probenbegleitliste dient gleichzeitig als Untersuchungsantrag. Hinweise zum Ausfüllen der Probenbegleitliste (siehe Anlage 1) Antragsteller / Bewirtschafter ist der Pflanzkartoffelproduzent. Es ist die Vermehrernummer (wenn vorhanden, bei amtl. Pflanzkartoffelproduktion Pflichtangabe), der Vor- und Nachname, die vollständige Anschrift sowie Telefon- und Faxnummer anzugeben. Im Feld VO-Firma ist die zuständige VO-Firma nur anzugeben, wenn diese als Auftraggeber fungiert und die Abwicklung der Nematodenuntersuchung für den Antragsteller übernimmt. In diesem Fall ist die VO-Firma der Empfänger des Gebührenbescheides, des ersten Untersuchungsergebnisses und ggf. der Nematoden-Unbedenklichkeits- Bescheinigung. Als Anbaujahr ist das Jahr anzugeben, in dem die Pflanzkartoffelvermehrung vorgesehen ist. Die Nematoden-Unbedenklichkeits-Bescheinigung wird für dieses Jahr erstellt und hat eine Gültigkeit von 2 Jahren ab dem Datum der Probenahme, vorausgesetzt, dass in der Zwischenzeit keine Kartoffeln angebaut wurden. Es dürfen nie verschiedene Anbaujahre auf einer Liste zusammengefasst werden. Als Anbaujahr ist nur ein Jahr z.b. 2010, nicht 2010/11 anzugeben. Proben, die ohne Angabe des Anbaujahres eingesandt werden, können nicht ordnungsgemäß bearbeitet werden. Im Feld Bezirksstelle ist die für den jeweiligen Antragsteller zuständige Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen durch das entsprechende Buchstabenkürzel anzugeben. Name Bezirksstelle Braunschweig Bezirksstelle Bremervörde Bezirksstelle Emsland Bezirksstelle Hannover Bezirksstelle Nienburg Bezirksstelle Northeim Bezirksstelle Oldenburg-Nord Bezirksstelle Oldenburg-Süd Bezirksstelle Osnabrück Bezirksstelle Ostfriesland Bezirksstelle Uelzen Kürzel BS BRV EL H NI NOM OLN OLS OS OFL UE Auf jedem Antrag ist jeweils nur eine Fläche (Schlag) mit den vollständigen Katasterangaben anzugeben (Katasternummern und die dazugehörigen Katasterbezeichnungen). Der Feldblock (FLIK) des Schlages ist ebenfalls anzugeben. Eine einheitlich bewirtschaftete Fläche, die zur Pflanzgutproduktion vorgesehen ist, darf nur als Einheit zur Untersuchung eingereicht werden. Die Gesamtfläche ist in 1 ha große Teilflächen zu unterteilen, die durch Großbuchstaben (A, B, C...) zu unterscheiden sind. Der jeweilige Buchstabe ist unter "Teilfläche " einzutragen. Bei jedem neuen Schlag ist wieder mit dem Buchstaben A zu beginnen. Bei Befall wird für jede Teilfläche getrennt die Vitalität sowie Art und Pathotyp der Nematoden ermittelt. Nur so ist eine Abtrennung von nicht befallenen Teilflächen möglich. Die Probenkisten sind mit Name des Antragstellers / Auftraggebers und mit einer fortlaufenden Kistennummer zu versehen (Sackanhänger). In der Spalte Kisten-Nr. ist die Seite 4 von 9

Nummer der Kiste, in der sich die Proben befinden, zu den jeweiligen Teilschlägen auf der Begleitliste zuzuordnen. Rückseite der Probenbegleitliste 9) Luftbild Um die Zuordnung zu gewährleisten ist auf der Rückseite nochmals die Schlagbezeichnung anzugeben. Der Probenehmer bestätigt hier die korrekte Probenahme gemäß dieser Richtlinie mit seiner Unterschrift. Die Probenehmernummer wird vom Pflanzenschutzamt vergeben. Als Probenahmedatum ist ein konkretes Datum (TT.MM.JJ) anzugeben. Jeder Begleitliste ist ein farbiges Luftbild der beprobten Fläche beizufügen. Das Luftbild sollte vorzugsweise vom Antragsteller aus den Unterlagen der Agrarförderung (ANDI-Programm) zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht möglich, kann ein Luftbild von der Internetseite des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) ausgedruckt werden. Das LEA- Portal gibt dem Anwender die Möglichkeit, auf Geodaten der Landentwicklung und Agrarförderung zuzugreifen (http://sla.niedersachsen.de/landentwicklung/lea/). Es ist auch möglich andere kostenfreie Luftbilder zu nutzen. Das Luftbild dient bei Rückfragen zur Absicherung des Probenehmers als Nachweis für die korrekte Probenahme. Folgende Angaben sind notwendig: Die Fläche ist möglichst formatfüllend abzubilden. Die angrenzenden Wege und Feldränder müssen erkennbar sein. Die Ausrichtung des Luftbildes ist durch einen Nordpfeil zu kennzeichnen. Das Luftbild ist mit der Schlagbezeichnung zu beschriften um Verwechslungen auszuschließen. Die beprobte Fläche ist deutlich sichtbar auf dem Luftbild einzuzeichnen. Die Länge und Breite der beprobten Fläche ist auf dem Luftbild einzutragen (Angabe in Meter). Die Teilflächen von je einem Hektar sind auf dem Luftbild durch Linien einzuzeichnen und mit Großbuchstaben zu beschriften. Der Beginn der Probenahme ist durch einen Pfeil zu kennzeichnen. In Anlage 2 dieser Richtlinie ist ein Beispiel für ein beschriftetes Luftbild dargestellt. Im Bedarfsfall sind Kopien des fertigen Luftbildes für den Antragsteller, die VO-Firma und den Probenehmer anzufertigen. Proben, die ohne Luftbild eingesandt werden, können nicht bearbeitet werden. 10) Lagerung und Versand der gezogenen Bodenproben Die Bodenprobenahme soll nur auf gut abgetrockneten Böden erfolgen. Feuchte Proben, insbesondere, wenn eine längere Zeitspanne zwischen Probenahme und Versand liegt, sollten in einem trockenen, luftigen Raum bei Raumtemperatur (20 C) gelagert werden. Eine Kontamination mit Zysten des Kartoffelnematoden muss ausgeschlossen sein. Staub aus der Kartoffelaufbereitung und -lagerung sowie von Geräten aus der Kartoffelproduktion darf nicht mit den Proben in Berührung kommen. Bei sehr feuchten Bodenproben verrotten und verschimmeln die Tüten nach kurzer Zeit. Stark verschmutzte, gerissene oder verschimmelte Tüten können nicht bearbeitet werden. In diesem Fall ist die Probenahme zu wiederholen. Seite 5 von 9

Die Proben müssen zeitnah (max. 4 Wochen) nach der Probennahme im Pflanzenschutzamt abgegeben werden. Der Transport der Probenkisten ist nur in geschlossenen Fahrzeugen zulässig. Ein Transport auf offenen Anhängern oder ähnlichen Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Transportkisten werden, ausgehend von der schmalen Seite, vorne links mit Proben befüllt, bis eine Reihe von 6 Proben voll ist. Die nächste Probenreihe beginnt dann wieder vorn. Kistennummer und Name des Einsenders sind auf dem Kistenanhänger einzutragen. Die Begleitlisten müssen getrennt von den Bodenproben verschickt werden, in keinem Fall dürfen sie zwischen den Bodenproben stecken, da sie durch die Feuchtigkeit unleserlich werden. Rechtsgrundlagen: Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG) vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148), zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 87 G v. 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154). Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden (KartKrebs/KartZystV) vom 06. Oktober 2010 (BGBl. I, S. 1383), zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 10.10.2012 (BGBl. I S. 2113). Richtlinie 2007/33/EG des Rates vom 11. Juni 2007 zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden und zur Aufhebung der Richtlinie 69/465/EWG Pflanzkartoffelverordnung vom 23.11.2004 (BGBl. I, S. 2918), zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 25.10.2012 (BGBl. I S. 2270). Pflanzenbeschauverordnung vom 3. April 2000 (BGBl. I, S. 337), zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 27.6.2013 (BGBl. I S. 1953). Landwirtschaftskammer Niedersachsen Pflanzenschutzamt 3.7.3 Zoologie Wunstorfer Landstr. 9 30453 Hannover Tel: 0511 / 4005-2171 Fax: 0511 / 4005-3177 Seite 6 von 9

Anlage 1: Muster einer ordnungsgemäß ausgefüllten Begleitliste Antrag zur amtlichen Untersuchung von Bodenproben auf Kartoffelzystennematoden Pflanzkartoffelproduktion Pflanzenschutzamt 3.7.3 Zoologie Wunstorfer Landstraße 9 30453 Hannover Telefon: 0511 4005-2170 Telefax: 0511 4005-3177 Vermehrernummer u. Anschrift des Antragstellers / Bewirtschafters Vermehrernummer: Name: Straße: Ortsteil: PLZ / Ort: Tel. / Fax: Peter Namenlos Musterweg 17 Unterort 12345 Überall 9 9 9 9 9 09090/12345 Fax 12346 Zuständige VO Firma (nur angeben wenn VO-Firma auch Auftraggeber) VO Knolle 1 2 3 Art der Pflanzkartoffelproduktion Pflanzkartoffeln zur amtl. Anerkennung Pflanzkartoffeln zum Zwecke des Nachbaus Waxy -Vermehrung Erhaltungssorten Anbaujahr (Jahr der Vermehrung) Zuständige Bezirksstelle der Landwirtschaftskammer 2 0 1 5 U E Seite 1 von 1 Angaben zur Fläche und zur Probenahme Katasterbezeichnung / Feldblock Nr. Gemarkungs Nr. Flur Nr. Flurstück Nr. Teilflgröße (ha) Probenanzahl 33456 4 15/8, 15/9 A 1,00 8 1 Gemarkungsname Überall B 1,00 8 1 Teilfläche Kisten- Nr. Start- Labor-Nr. Schlagbezeichnung Am Holzweg C 0,92 8 1 Feldblock Nr. (FLIK) DENILI 0334560036 Hiermit beantrage ich die amtliche Untersuchung der oben aufgeführten Fläche auf Kartoffelzystennematoden (Globodera rostochiensis, Globodera pallida). Datum 15.04.2014 Unterschrift des Antragstellers / Bewirtschafters Peter Namenlos Bearbeitungsvermerke Pflanzenschutzamt - bitte nicht ausfüllen! Eingangsdatum Anliefer-Nr. Labor-Nr. Bemerkung Seite 7 von 9

Dokumentation zur Entnahme von Bodenproben für die amtliche Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden - für die Pflanzkartoffelproduktion, bzw. für die Produktion von Pflanzen zum Anpflanzen - Pflanzenschutzamt 3.7.3 Zoologie Wunstorfer Landstraße 9 30453 Hannover Telefon: 0511 4005-2170 Telefax: 0511 4005-3177 Antragsteller, Schlagbezeichnung Peter Namenlos, Am Holzweg Hiermit bestätige ich, die amtliche Probenahme nach der Richtlinie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für die Entnahme von Bodenproben zum Zweck der amtl. Untersuchung auf Kartoffelzystennematoden durchgeführt zu haben. Datum Probenahme 16.04.2014 Probenehmer-Nr. 412 Schlaggröße gesamt (ha) 2,92 ha Name, Vorname des Probenehmers Paul Hülse Anzahl Proben gesamt 24 Unterschrift des Probenehmers Paul Hülse Dieser Probenbegleitliste ist ein farbiges Luftbild der beprobten Fläche beizufügen. Folgende Angaben sind notwendig: Die Fläche ist möglichst formatfüllend abzubilden. Die angrenzenden Wege und Feldränder müssen erkennbar sein. Die Ausrichtung des Luftbildes ist durch einen Nordpfeil zu kennzeichnen. Das Luftbild ist mit dem Namen des Antragstellers und der Schlagbezeichnung zu beschriften um Verwechslungen auszuschließen. Die beprobte Fläche ist deutlich sichtbar auf dem Luftbild einzuzeichnen. Die Länge und Breite der beprobten Fläche ist auf dem Luftbild einzutragen (Angabe in Meter). Die Teilflächen von je einem Hektar sind auf dem Luftbild durch Linien einzuzeichnen und mit Großbuchstaben zu beschriften. Der Beginn der Probenahme ist durch einen Pfeil zu kennzeichnen. Anmerkungen: Seite 8 von 9

Anlage 2: - Luftbild Peter Namenlos, Am Holzweg N Seite 9 von 9