Projektauswahlkriterien für das ESF-Bundesprogramm "unternehmenswert: Mensch" A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist)

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Transkript:

Projektauswahlkriterien für das ESF-Bundesprogramm "unternehmenswert: Mensch" OP-spezifische Auswahlkriterien Prioritätsachse Zugeordneter Code Code 64 Indikative Instrumente Beitrag zur Erreichung strategischer Ziele des OP Beitrag zur Erreichung spezifischer Ziele des OP Beitrag zur Erreichung der Querschnittsziele des OP (strategisches Ziel 5) Fachlich-inhaltliche Kriterien A (Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist) Beratung von bestehenden Unternehmen Erhöhung der Beschäftigung/Erwerbstätigkeit, Unterstützung von Bestand und Wachstum mittelständischer Unternehmen Verbreitung innovativer und produktiverer Formen der Arbeitsorganisation Die Beratung von Unternehmen in Fragen moderner Arbeitsorganisation und der Erschließung und Stärkung des Qualifikationspotenzials ihrer Beschäftigten trägt zur Stärkung der Chancengleichheit von Frauen bei. Außerdem dienen die Förderaktivitäten dazu, die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Hinblick auf sich verändernde, wachsende Herausforderungen im wirtschaftlichen Wettbewerb zu sichern. Dies ist die Basis für eine nachhaltige positive ökonomische Entwicklung. Förderrichtlinie (ggf. andere Rechtsgrundlage) Rahmenrichtlinie für thematische ESF-Projektförderungen des BMAS für die Förderperiode 2007-2013 Fördergegenstand Durch das ESF-Bundesprogramm werden Beratungsmaßnahmen mit einer vorgeschalteten Erstbetreuung durch regionale Servicestellen (vgl. unten) für Geschäftsführungen, Beschäftigte und Belegschaftsvertreter/- innen zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit und des drohenden Fachkräftemangels infolge des demografischen Wandels, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), gefördert. Gefördert wird eine aktive und aufsuchende und damit niedrigschwellige und individuelle Beratung in KMU im gesamten Bundesgebiet. Nicht gefördert werden Konformitätsbewertungen, Zertifizierungen nach (DIN) ISO 26000 sowie weiteren nationalen Ausgaben dieser Norm oder anderen Standards, die keinen zertifizierungsfähigen Managementsystemstandard darstellen. Förderfähig im Sinne dieses Programms sind: In der 1.Förderphase (FP): Die Ausstellung eines Beratungsschecks im Rahmen einer serviceorientierten Vorabprüfung in Form einer Erstberatung (sh. Pkt. Antragsberechtigte) einschließlich der administrativen - 2 -

Begleitung der Unternehmen durch eine regionale Beratungsstelle (wird auch honoriert wenn kein Beratungsscheck ausgestellt wird), und In der 2. Förderphase: Die Fachberatung durch eine vom Unternehmen beauftragten Unternehmensberaterin oder einen vom Unternehmen beauftragten Unternehmensberater ohne personellen Zusammenhang zur Erstberatung. 1. FP: -vorabprüfende Erstberatung und administrative Umsetzungsbegleitung- Jeder Fachberatung ist die Ausstellung eines Beratungsschecks im Rahmen einer vorabprüfenden Erstberatung vorgeschaltet. Ziel dieser Eingangsbetreuung durch eine regionale Beratungsstelle ist es,, die formalen Voraussetzungen für die Förderung zu klären und vor Beginn der Fachberatung konkrete betriebliche Anforderungen sowie Aufgabenstellungen im Bereich der Handlungsfelder Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen- und Kompetenz zu identifizieren. Hierunter fallen insbesondere die Aspekte: Führung und Kommunikation, Motivation und Teilhabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Inklusion, Arbeit und Gesundheit, Qualifizierungs- und Kompetenzentwicklungsbedarf, Wissenstransfer, Altersstruktur, Fachkräftebedarf. Darüber hinaus ist der weitere Beratungsprozess zu begleiten. Die Erstberatung wird dabei von der regionalen Beratungsstelle durchgeführt, die im Rahmen des Programms im Wege eines für alle Unternehmen offenen transparenten diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens als Modellträger ausgewählt und gefördert wird. 2. FP: -Fachberatung- Eine förderfähige Fachberatung beinhaltet folgende Elemente: Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens auf Grundlage der im Rahmen einer Erstberatung (siehe oben) identifizierten Problem- und Aufgabenstellung, Entwicklung von Lösungswegen und Handlungszielen sowie deren Verortung im Zusammenhang der vier Handlungsfelder Personalführung, - 3 -

Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissen- und Kompetenz Hierunter fallen insbesondere die Aspekte: Führung und Kommunikation, Motivation und Teilhabe, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Inklusion, Arbeit und Gesundheit, Qualifizierungs- und Kompetenzentwicklungsbedarf, Wissenstransfer, Altersstruktur, Fachkräftebedarf. Festlegung von Maßnahmen in einem Handlungsplan, Umsetzung dieser Maßnahmen gemäß den zeitlichen Möglichkeiten. Prozessbezogenes Ergebnis der Fachberatung ist ein unter Einbeziehung der Beschäftigten (z. B. über die betriebliche Interessenvertretung, wenn vorhanden) entwickelter verbindlicher betrieblicher Handlungsplan. Da das BMAS die Projektverläufe und -ergebnisse wissenschaftlich begleitet, werden projektinterne Evaluationen nicht gefördert. Durch das Programm erfolgt keine finanzielle Förderung von Einzelpersonen. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind: In der 1. FP - Durchführung der vorabprüfenden Erstberatung und administrative Begleitung (Beratungsscheck)- Alle Unternehmen (juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts), die als serviceorientierte Beratungsstellen fungieren sollen. Voraussetzung ist, dass sie befähigt sind in enger Abstimmung mit der Programmkoordinierungsstelle, die Programminhalte in der Region umzusetzen. In der 2. FP - Inanspruchnahme von Fachberatung - Unternehmen (KMU), die folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. juristische Personen des privaten Rechts, ausgenommen juristische Personen des privaten Rechts, an denen Bund, Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind. 2. Mit weniger als 250 Beschäftigten (bei der Berechnung bleiben Auszubildende unberücksichtigt, Teilzeitkräfte -auch geringfügig Beschäftigte- sind anteilig zu berücksichtigen). 3. Sitz und Arbeitsstätte des Unternehmens in Deutschland, 4. Beschäftigung von mindestens einer/einem vollzeitbeschäftigtem sozialversicherungspflichtigen - 4 -

Arbeitnehmer/in, d. h. Unternehmen mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten und/oder Auszubildenden werden nicht gefördert. 5. Betrieb besteht mindestens seit 5 Jahren. Fördervoraussetzungen 1. FP - vorabprüfenden Erstberatung - Förderfähig sind serviceorientierte Unternehmen u. Organisationen (Beratungsstellen), die durch ihren Antrag - gemäß Programmaufruf - Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit in den folgenden Bereichen quantitativ und qualitativ nachweisen: 1. Aufbau und Betrieb einer programmspezifischen regionalen, vorabprüfenden Erstberatungsstelle: Etablierung einer Serviceeinrichtung Flankierung der bundesweiten öffentlichen Bekanntmachung des Programms zum Programmstart mit Maßnahmen auf regionaler Ebene Kommunikative Begleitung des Programms in der Region vor allem in Richtung regionaler Unternehmerkreise Netzwerkpflege 2. Beratende Funktion Durchführung der verpflichtenden Vorabprüfung in Form einer Erstberatung Administrative Umsetzungsbegleitung 3. Unterstützung der Programmkoordinierungsstelle bei Aufbau und Pflege des Fachberaterpools Bewerbung des Programms in der Beraterszene Organisatorische Unterstützung der Programmkoordinierungsstelle bei Schulungen zur Qualifizierung, Weiter- und Fortbildung sowie Erfahrungsaustauschen von Beraterinnen und Beratern im Sinne des Programms Für dieses Aufgabenpaket erhalten die regionalen Beratungsstellen eine Grundförderung und eine pauschale Abgeltung für die Serviceleistung Beratungsscheck - 4. Die Gesamtfinanzierung muss sichergestellt sein. Voraussetzung für die Projektförderung ist der vollständige Nachweis der vom Antragstellenden beizubringenden Eigenmittel für die Gesamtmaßnahme. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. 2. FP -Fachberatung- Es sind folgende Nachweise vorzulegen: eine Einverständniserklärung der betrieblichen Interessenvertretung (soweit vorhanden), - 5 -

eine De-minimis Erklärung, ein Nachweis einer Erstberatung (Beratungsscheck) des Unternehmens bei einer regionalen Beratungsstelle, die vor Beginn der Beratung stattgefunden hat. Der Eingang des Antrags auf Förderung der durchgeführten Beratung bei der Bewilligungsbehörde muss innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach der Erstberatung in der regionalen Beratungsstelle für das Programm unternehmenswert: Mensch (Ausschlussfrist!) erfolgen. Der Antragstellende muss seine fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung des Vorhabens nachweisen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Der vollständige Nachweis hierfür ist zu erbringen. Es besteht ein Kumulierungsverbot mit Förderungen, die aus anderen öffentlichen Programmen (EU, Bund, Länder) für den gleichen Förderzweck geleistet werden. Diese Programme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellenden gehören bzw. für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Förderfähig sind grundsätzlich nur solche Beratungsleistungen, die von Beraterinnen und Beratern erbracht werden, die nachweislich auf Grund ihrer Ausbildung (z.b. Studium) und ihrer beruflichen Erfahrung (Praxis) fachlich geeignet sind. Die fachliche Eignung muss durch ein gültiges Zertifikat der Befähigung nachgewiesen werden. Mithilfe des Zertifikats wird sichergestellt, dass einheitliche Beratungsstandards im Sinne des Förderprogramms eingeführt werden. Die Beraterinnen und Berater werden zudem eng von der Programmkoordinierungsstelle in Zusammenarbeit mit den regionalen Beratungsstellen begleitet und regelmäßig überprüft. Zur Qualitätssicherung der Beratungsleistungen werden darüber hinaus niedrigschwellige Erfolgskontrollen bei den beratenden Unternehmen eingeführt. Förderausschluss 1. FP - vorabprüfende Erstberatung - Einen Anspruch auf Förderung haben die Antragstellenden nicht. 2. FP - Fachberatung - Einen Anspruch auf eine Förderung von Beratungsleistungen haben Unternehmen nicht, wenn die Beratungen vor der Erstberatung in der regionalen Beratungsstelle vertraglich vereinbart wurden, für die Beratung eine Drittfinanzierung in Anspruch genommen wird, die Beratung durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar - 6 -

verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige der Vertretungsberechtigten des Unternehmens durchgeführt wird, die Beratung allgemeine Rechts- sowie Versicherungs- und Steuerfragen und/oder die Erarbeitung von Verträgen zum Inhalt haben, die Beratungen auf einen Personalabbau zielen sowie wenn die Beratung ohne Berücksichtigung der Verbindungen zu den vier Handlungsfeldern Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit, Wissenund Kompetenz erfolgt, es sich bei der Beratung um eine Existenzgründungsberatung, Akquisetätigkeiten, Qualifizierungsmaßnahmen, Konkursabwehr- und Beschäftigtentransferberatung, Zertifizierungsverfahren (z. B. nach DIN EN ISO 9000ff) handelt, die Beratung Architekten- und Ingenieurleistungen enthält. Beachtung beihilferechtlicher Fragen Die Förderung der KMU (2. FP) erfolgt gemäß den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zu De-minimis in der jeweils gültigen Fassung: Grundsätzlich wird eine Deminimis -Beihilfe nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen (ABl. L 379 vom 28.12.2006, S. 5) gewährt. Die in dieser Verordnung (VO) genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung gegeben sein. Die Gesamtsumme der Zuwendung darf 200.000 in einem Zeitraum von drei Steuerjahren nicht überschreiten. Die begünstigten Unternehmen müssen mit dem Antrag bei der Bewilligungsbehörde eine Bescheinigung ausfüllen, in der sie bestätigen, dass sie den Höchstbetrag im maßgeblichen Zeitraum noch nicht ausgeschöpft haben. Räumlicher Geltungsbereich Bundesweit - 7 -

Auswahlverfahren Auswahlkriterien 1. Förderphase: Für die Umsetzung des Programms werden im 1. Halbjahr 2012 Unternehmen aufgefordert, einen Antrag (kurze Darstellung zur Leistungsfähigkeit und des konkreten regionalen Bedarfs) - gemäß dem Programmaufruf des BMAS - einzureichen. Für die Bewertung der Projekte wird eine Steuerungsgruppe beim BMAS eingerichtet, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Interessengruppen besteht. Das BMAS entscheidet auf der Grundlage der Stellungnahme dieser Steuerungsgruppe, welche Anträge direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA) weitergeleitet werden, das als Bewilligungsstelle tätig wird. Diese entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendung. Die Anträge in FP 1 müssen in einer kurzen Darstellung im Antragsformular Aussagen zu folgenden Punkten enthalten: Schlüssige Beschreibung der Ausgangslage/regionale Gegebenheiten (Handlungsbedarf) Zielsetzung und Umsetzungsstrategie Beitrag zur Erreichung der Zielvorstellung der Förderinitiative, insbes. Unterstützung beim Aufbau des Beraterpools und regionale Öffentlichkeitsarbeit Regionale Anbindung mit wirtschaftsnaher Ausgestaltung Regionaler Bedarf der Beratungen zu unternehmenswert: Mensch Angaben zur Sicherstellung der Zusätzlichkeit des geplanten Vorhabens Pro Bundesland oder Flächenregion werden grundsätzlich 2 Unternehmen als Regionalstellen ausgewählt. Sie müssen sich verpflichten, eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Programmumsetzung zu gewährleisten. Sie werden anhand folgender Bewertungskriterien identifiziert: - sh. Anlage 1 -Bewertungsmatrix- Die Prüfkriterien werden mit einem 4-stufigen Anspruchsniveau hinterlegt: nicht erfüllt, ansatzweise erfüllt, weitestgehend erfüllt und vollständig erfüllt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 100 Punkte. Zusatzpunkte sind möglich, wenn es nur einen Projektantrag in einer Region gibt. Die Termine und Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden auf der Internetseite des BMAS bekannt gegeben. Alle Antragstellerinnen und Antragssteller erhalten eine qualifizierte schriftliche Benachrichtigung. Die Auswahlkriterien für die 2. Förderphase (Fachberatung) ergeben sich aus der Ausstellung des Beratungsschecks. - 8 -

Projektauswahlkriterien für das Programm unternehmenswert: Mensch Anlage 1 Bewertungsmatrix Auswahlkriterien Konzept zur Verbreitung/Bekanntmachung des Programms auf Grundlage eines bestehenden Zugangs zu KMU Gewichtung 15% Konzept zur vorab prüfenden Erstberatung (Ziel: Ausstellung des Beratungsschecks) 15% Kenntnis der regionalen Unternehmenslandschaft i. V. m. Zugang zu 20% Unternehmen, die für eine Förderung in Betracht kommen Qualität der Beratung (Expertise/Erfahrungen) 25% Beschreibung der Zusammenarbeit mit dem Steuerungskreis (BMAS) zur Qualifizierung der Beraterinnen und Berater 10% Darstellung der Zusammenarbeit in der Region mit weiteren unternehmensnahen Institutionen, die in der Beratung von KMU tätig sind 15% 100% Alleinige Antragstellerin oder alleiniger Antragssteller in der Region, hierfür gibt es Sonderpunkte