Richtlinie zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und Steigerung der Qualität der Arbeit - Sozialpartnerrichtlinie vom

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1 Richtlinie zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und Steigerung der Qualität der Arbeit - Sozialpartnerrichtlinie vom Fragen und Antworten FAQ 1. Welche Inhalte sollte der einzureichende LOI enthalten? Ein Letter of Intent (LOI) ist eine Absichtserklärung der in der jeweiligen Branche zu beteiligenden Sozialpartner (auf Landesebene) für die Unterstützung der Antragsteller. Nur bei fehlenden Branchentarifpartnern ist jeweils für den nicht vorhandenen Tarifpartner ein LOI des DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg) bzw. der UVB (Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg) beizubringen. Der LOI enthält konkrete Aussagen zur Unterstützung und Mitwirkung der Sozialpartner bei der Umsetzung der Projekte. Er muss mindestens die Bereitschaft zur Mitwirkung im Projektbeirat enthalten. Er beinhaltet weiterhin Schwerpunkte der Zusammenarbeit, insbesondere zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, z. B. der Erfahrungsaustausche im Rahmen des branchenbezogenen Dialogs. Unterstützung durch die Sozialpartner ist ggfs. auch bei der Akquise von Unternehmen und der öffentlichen Verbreitung der Projektergebnisse denkbar. Der LOI ist Voraussetzung für die Förderung und bereits mit der Antragstellung einzureichen. Ein Muster wird auf den Seiten der ZAB als auch mit Richtlinienveröffentlichung auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) verfügbar sein. 2. Was ist ein branchenbezogener Dialog? Ein branchenbezogener Dialog ist die Diskussionen zu Problemstellungen, Herausforderungen und Handlungsansätzen innerhalb der für das Projekt gewählten Branche. Dieser wird im Projektbeirat und im Rahmen von Erfahrungsaustauschen geführt. Eingebunden sein können beteiligte Vertreter, wie Geschäftsführungen und Betriebsräte aus Unternehmen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Auch Erkenntnisse aus dem wissenschaftlichen Forschungsstand zur Gestaltung innovativer Prozesse bei der Entwicklung der Arbeitsorganisation zur Steigerung der Qualität der Arbeit können einbezogen werden. Der Dialog verknüpft Projekterfahrungen mit inhaltlichen Debatten der Sozialpartner und verbindet somit betriebliche und überbetriebliche Diskussionsprozesse.

2 Der branchenbezogene Dialog wird von den Zuwendungsempfängern (Projektträgern) organisiert und moderiert. Auf einer Abschlussveranstaltung werden wesentliche Ergebnisse des Dialoges und des gesamten Projektes präsentiert. 3. Wie können die Sozialpartner einen Beitrag zu einem attraktiven Arbeitsmarkt und einer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft leisten? Sozialpartner übernehmen Verantwortung für die Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. Eine höhere Tarifbindung mit flexiblen Tarifverträgen bzw. thematische Sozialpartnervereinbarungen fördern langfristig gute Standortbedingungen für Unternehmen und Beschäftigte. Betriebliche Mitbestimmung ist die Fortsetzung der Sozialpartnerschaft auf Unternehmensebene. Auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes, welches Arbeitgeber und Betriebsrat zur vertrauensvollen Zusammenarbeit auffordert, können z. B. in Betriebsvereinbarungen betriebsspezifisch Arbeitsbedingungen geregelt und gestaltet werden. 4. Wie müssen die auszuwählenden Themenfelder kombiniert sein? Es müssen mindestens zwei Themenfelder aus dem Spektrum der in der Richtlinie Pkt.2.4. angegebenen Felder ausgewählt und bearbeitet werden. Verpflichtend durch alle Projektträger sind Angebote im Themenfeld 3 (Stärkung der Sozialpartnerschaft) zu unterbreiten. Die Themenfelder 1(Modernisierung der Arbeitsorganisation zur betrieblichen Fachkräftesicherung im Sinne Guter Arbeit) und Themenfeld 2 (Modernisierung der Arbeitsorganisation zur Gestaltung von Arbeit 4.0. im Sinne Guter Arbeit) können beide oder auch alternativ bearbeitet werden. Die Konzentration auf angegebene, einzeln ausgewählte Inhalte dieser Themenkomplexe ist möglich, auch um auf die individuellen Problemlagen und Beratungsbedarfe in den akquirierten Unternehmen reagieren zu können. 5. Welche Schwerpunkte gehören zur Arbeit des Projektbeirates? Aufgabenschwerpunkte des Projektbeirates werden nach der Branchenanalyse (entsprechend der Bedarfe) mit den Sozialpartnern ausgewählt. Ein Arbeits- und Terminplan zur Durchführung der Projektbeiratssitzungen ist zu empfehlen.

3 Der Projektbeirat tagt mindestens halbjährlich und wird innerhalb der ersten sechs Monate nach Projektbewilligung eingerichtet. Seine Mitglieder sind unter Einbeziehung der Sozialpartner festzulegen. Der Projektträger kann weitere Vertreter, z. B. von Betriebsparteien oder aus der Wissenschaft für die Mitwirkung gewinnen. Die Arbeit auf Basis einer Geschäftsordnung kann hilfreich sein. Die Sitzungen werden mit Festlegungen protokolliert. Einladungen und Teilnahmelisten sind zur Dokumentation bei der ILB einzureichen. 6. Wie erfolgt die Ausschreibung der Beratungsleistung? Die Projektträger sind verpflichtet, die Vergabe dieser Leistungen nach bestehenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Besondere Sensibilität ist der Darstellung des Beschaffungsvorgangs für die Leistungen entgegen zu bringen. Insbesondere sollte einer Auftragswertschätzung als Grundlage für die Vergabe von späteren Einzelleistungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. 7. Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen mitbringen, die die Beratungsangebote der Richtlinie nutzen möchten? Die Förderung nach Pkt der Richtlinie (Beratung in den Unternehmen) ist eine Deminimis-Beihilfe. Die Nutzung von Beratungsangeboten ist durch Unternehmen aller Betriebsgrößenklassen möglich und nicht auf KMU beschränkt. Die Regelungen hinsichtlich der De-minimis-Relevanz der Förderung beziehen sich bei verbundenen Unternehmen auf den Unternehmensverbund. Die Unternehmen haben dazu eine De-minimis Erklärung abzugeben. Verbindliche Informationen enthält das Merkblatt der ILB zu De-minimis-Beihilfen. Auch Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft können die Förderung nutzen. Seitens der Geschäftsführungen muss der unbedingte Wille zur Modernisierung und Veränderung der Arbeitsorganisation im Sinne Guter Arbeit unter Partizipation der Beschäftigten bestehen. Gewählte Betriebsräte sind aktiv zu beteiligen. Bestehende Tarifverträge und Verbandsbindungen in Arbeitgeberverbänden sind keine Teilnahmevoraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratung innerhalb des Projektes. Entsprechend des Richtlinienzieles ist aber die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen für akquirierte Unternehmen an ein eindeutiges Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft durch die Geschäftsführung und soweit vorhanden - den Betriebsrat gebunden.

4 Ein Muster dieser Erklärung zum Wert der Sozialpartnerschaft wird durch die ILB bereitgestellt. 8. Was gehört in einen Maßnahmenplan? Der Beratungsprozess zur Modernisierung der betrieblichen Arbeitsorganisation kann in zwei Stufen durchgeführt werden. Stufe 1 dient der Erarbeitung von Maßnahmenplänen und Stufe 2 deren Umsetzung in den Unternehmen. Ein Maßnahmenplan bildet Maßnahmen ab, die als Ergebnisse eines innerbetrieblichen Diskussionsprozesses zur Modernisierung der Arbeitsorganisation vorliegen. Er ist Ergebnis der innerbetrieblichen Beratung und Diskussion unter aktiver Beteiligung der Beschäftigten der Unternehmen. Ein Muster für die Dokumentation wird seitens der ILB bereitgestellt. 9. Wie müssen Beschäftigte der Unternehmen in den betrieblichen Diskussionsprozess eingebunden werden? Nach Analyse der zu bearbeitenden Themenfelder werden in Workshops und Beratungen Aufgabenstellungen unter Leitung der ausgewählten externen Experten bearbeitet. Beteiligt sind Geschäftsführungen, Betriebsräte wenn vorhanden- und Beschäftigte. Ziel ist es, eine beteiligungsorientierte Unternehmenskultur zu befördern. Der Projektträger begleitet und koordiniert im Sinne der Erreichung der Projektziele. Für Beschäftigte, die zur Teilnahme an den Beratungen der Unternehmen während der Arbeitszeit freigestellt sind, können Ausgaben in Form einer Freistellungspauschale berücksichtigt werden. Diese können als Eigenanteil in die Förderung eingebracht werden. 10. Wie unterstützt die Europäische Union das Programm? Die Richtlinie wird im Rahmen des Operationellen Programms des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds ESF gefördert. Die Verankerung in der Prioritätsachse A Zuwendungen aus Mitteln des ESF zugunsten der Entwicklung der Arbeitsorganisation von Unternehmen zur Steigerung der Qualität der Arbeit, Sicherung von Fachkräften und Anpassung an sich verändernde demografische, technologische und ökologische Rahmenbedingungen zeigt die Wirkungsrichtung der Richtlinie an.

5 Auf die Förderung aus Mitteln des ESF ist hinzuweisen und Vorgaben zur Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben zu berücksichtigen. Aktuelles finden Sie dazu auf den Internetseiten des ESF für Brandenburg Die ILB stellt das ESF-Merkblatt Information und Kommunikation für ESF-geförderte Vorhaben zur Verfügung. Stand:

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