Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - 32 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017
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- Martina Krause
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1 Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung - 32 SGB IX Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Martina Krüger - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
2 Gliederung I. Derzeitige Beratung von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern II. Gesetzlicher Auftrag in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes III. Wo wollen wir hin? IV. Wie sehen die Eckpunkte für die Umsetzung aus? V. Zeitplan / Evaluation Schwerin, 30. Juni
3 I. Derzeitige Beratung von Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern 3
4 II. Gesetzlicher Auftrag Bundesteilhabegesetz Mehr Möglichkeiten zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen für eine ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung 32 SGB IX- neu Gesetzliche Voraussetzung für unentgeltliches, offenstehendes Angebot zur Beratung von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen über Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Schwerin, 30. Juni
5 III. Wo wollen wir hin? Stärkung der Selbständigkeit von Menschen mit (drohenden) Behinderungen und Angehörige Angebot soll: frühzeitig und niedrigschwellig, zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, Ansprechpartnern, Zuständigkeiten, ergänzend, unabhängig, parteilich, qualifiziert und neutral, unentgeltlich und unbürokratisch sein und Beratungsmethoden Peer Counseling umsetzen. Schwerin, 30. Juni
6 IV. Eckpunkte - Inhalt der Beratung Kein Ersatz für bestehende Auskunfts-, Beratungs- und Informationsangebote Wegweiserfunktion: Orientierungs-, Planungs- und Entscheidungshilfe Bei Bedarf auch während des Teilhabeverfahrens: Beratung über Leistungen und Verfahrensregelungen Keine rechtliche Beratung sowie Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren Schwerin, 30. Juni
7 IV. Eckpunkte - Regionale Beratungsangebote Antragsberechtigung Juristische Personen mit Sitz in Deutschland, mit Ausnahme der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX und der Leistungserbringer die gewährleisten, dass die Beratung unabhängig von Leistungsträgerund Leistungserbringerinteressen erbracht wird und mit der Beratung keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht verfolgt wird. Grundlage: Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbh (gsub) Berlin, Kronenstraße 6 Schwerin, 30. Juni
8 IV. Eckpunkte - Beteiligung der Länder Beteiligung der Sozialressorts der Länder am Auswahlverfahren und Priorisierung der Förderanträge Kriterien für die Priorisierung durch das Sozialministerium organisatorische, finanzielle, fachliche Unabhängigkeit Anwendung der Beratungsmethode Peer Counseling Berücksichtigung der Teilhabebeeinträchtigungen Erfahrung der Antragsteller in der Beratung Trägervielfalt Beteiligung der Kommunen Abstimmung Sozialministerium mit Landkreisen und kreisfreien Städten Schwerin, 30. Juni
9 V. Zeitplan Zeitlicher Ablauf: Antragseingang seit 15. Juni 2017 bis 31. August 2017 beim Projektträger Weiterleitung und Aufforderung an die Länder zur Stellungnahme und Priorisierung bis 30. September 2017 ab 1. Oktober 2017 Bearbeitung der Anträge durch Projektträger mit dem Ziel der Förderung ab 1. Januar 2018 Eingänge nach dem 31. August 2017 oder zunächst unvollständige Anträge: Bescheidung bis 1. April 2018 möglich Schwerin, 30. Juni
10 V. Zeitplan Zwei Förderperioden Beginn der ersten Förderperiode - 1. Januar 2018 Beginn der zweiten Förderperiode - 1. April 2018 Frist für Einreichung der Anträge für die zweite Förderperiode endet am 30. November 2017 Bundesmittel Jährlich 50,00 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2022 Mittelverteilung auf die Länder nach Einwohnerzahl und Fläche Mecklenburg-Vorpommern stehen jährlich 1,55 Mio. Euro zur Verfügung Schwerin, November
11 V. Evaluation Ausschreibung Evaluation durch den Bund Grundlage für die Prüfung der Erreichung des Förderziels (Inanspruchnahme der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung) Fachstelle Teilhabeberatung Soll Beratungsangebote in ihrer Arbeit unterstützen, vernetzen und bundeseinheitliche Qualitätssicherung sicherstellen Schwerin, 30. Juni
12 Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun könnten. Abraham Lincoln Schwerin, 30. Juni
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