Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltungsstätte

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Transkript:

Anmeldung einer Veranstaltung An die Gemeinde Oberschützen Hauptplatz 1 7432 Oberschützen Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltungsstätte An die Bezirkshauptmannschaft Oberwart Hauptplatz 1 7400 Oberwart Bundesgebühr entgeltliche/unentgeltliche Veranstaltung Euro unter Zahl: entrichtet. Veranstaltung: Kurzbezeichnung Kurze Beschreibung des Veranstaltungsablaufes: Veranstalter Veranstalter: Beauftragter/Ansprech-partner für Behörde Natürliche Person Geburtsdatum Juristische Person Staatsbürgerschaft: Wohnsitzadresse: Handy: Fax: Beginn der Veranstaltung: am, um Ende der Veranstaltung: am, um MUSIK: Beginn der Live-Musik: am, um Ende der Live-Musik: am, um Veranstaltungsstätte: Ort bzw. Gebäude: Besitzer (inkl. Adresse): Baubewilligungsbescheid (Datum, Zahl): Veranstaltungsstätten-genehmigung: Weitere Veranstaltungen: Beginn der Veranstaltung: am, um Ende der Veranstaltung: am, um MUSIK: Beginn der Live-Musik: am, um Ende der Live-Musik: am, um Veranstaltungsstätte: Ort bzw. Gebäude: Besitzer (inkl. Adresse): Baubewilligungsbescheid (Datum, Zahl): Veranstaltungsstätten-genehmigung:

Hat bereits eine gleichartige Veranstaltung in der Vergangenheit stattgefunden? wann: welche: Zu erwartende Besucher (ca.): Eintritt / Festabzeichen/freie Spende: Bewerbung der Veranstaltung: örtlich überörtlich Bauliche Maßnahmen: Bühne: Festzelt: Festzelt mit mehr als 50m²: Absperrungen: Gasanlage: Toilettenanlage: Sonstiges: Verkehrsmaßnahmen: Beschränkungen: Umleitungen: Absperrungen: Begleitung d. Polizei: Ausn. Wochenendfahrverbot Ausn. Nachtfahrverbot Überschwere/große Transporte Sonstige bewilligungspflichtige Maßnamen: Feuerwerk: Start Heißluftballon: Hubschrauberflüge: Schiffahrtsrechtl. Belange: Lautsprecherwerbung: Glückshafen/Tombola: Werden Speisen und/oder Getränke ausgegeben: Wenn JA durch einen gewerberechtlichen Unternehmer: Wenn JA durch einen Verein: Name d. Vereins: durch gewerblichen Unternehmer durch einen Verein Bestehen weitere Subveranstalter Besteht ein Projektant:

Beilagen: Geburtsurkunde (Heiratsurkunde), Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel Firmenbuchauszug (bei Vereinen: Vereinsregisterauszug) Bewilligung-, Genehmigungsbescheid der Veranstaltungsstätte Baubewilligung Oberschützen, am Unterschrift des Antragstellers

Erläuterung für die Anmeldebehörde (nur durch die Anmeldebehörde auszufüllen): Bundesgebühr entgeltliche/unentgeltliche Veranstaltung Euro Gemeindeverwaltungsabgabe: Euro unter Zahl: entrichtet. Fragen Der Antragsteller hat das 18. Lebenshr noch nicht beendet, bzw. ist nicht verlässlich oder ist nicht berechtigt, das eigene Vermögen selbst zu verwalten. Die angemeldete Veranstaltung ist eine Varieté und Revueveranstaltung. Die angemeldete Veranstaltung ist ein Musikfestival. Die angemeldete Veranstaltung ist eine Zirkusveranstaltung. Die angemeldete Veranstaltung ist ein Tierschauen mit Raubtieren. Die angemeldete Veranstaltung ist eine Veranstaltung, die im Umherziehen durchgeführt wird. Die angemeldete Veranstaltung geht über den Bereich der Gemeinde hinaus. Erforderliche Veranstaltungsstättengenehmigung ist nicht vorhanden. Die Veranstaltung findet im Freien unter Gebaruch von Anlagen oder betriebstechnischen Anlagen statt, die geeignet sind, Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Umgebung (insbesondere durch Lärm, Staub, Abgabe, Geruch oder Abwässer) zu verursachen. Es finden Experimente statt, durch welche Besucher gefährdet werden könnten (z.b. Hypnose, Suggestion, etc.) Es finden Peepshows oder ähnliche Shows statt. Es werden Spielapparate aufgestellt, die eine verrohende Wirkung ausüben oder das sittliche Empfinden erheblich verletzen. Die Veranstaltung findet am Karfreitag oder am 24. Dezember statt und stört den Charakter dieser Tage. Entscheidungen Anmerkungen Wenn : Wenn : Veranstaltung Bewilligungspflichtige Veranstaltungen -> an BH weiterleiten Wenn : Veranstaltung Wenn : Veranstaltungsstättengenehmigung erforderlich -> an BH weiterleiten Wenn : Verbotene Veranstaltungen -> Veranstaltung Es handelt sich weder um eine bewilligungspflichtige, noch um eine verbotene Veranstaltung, noch um eine zu de Veranstaltung. Die Veranstaltung wurde termingerecht angemeldet. Eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Anmeldung wird ausgestellt. Eventuelle Auflagen, die notwendig sind, um eine Verletzung gesundheits-, sittlichkeits- oder sicherheitspolizeilicher Belange auszuschließen, werden mit einem späteren Bescheid vor Beginn der Veranstaltung vorgeschrieben. Oberschützen, am Unterschrift SachbearbeiterIn/Bürgermeister

I N F O R M A T I O N S B L A T T Folgende Gebühren und Verwaltungsabgaben sind bei der Anmeldung nach dem Bgld. Veranstaltungsgesetz zu entrichten 1. Entgeltliche Veranstaltungen (Eintritt oder freie Spende) Schriftliche Anmeldung Bundesgebühr 47,30 Bestätigung Gemeinde-Verwaltungsabgabe 20,00 Gesamt 81,60 2. Unentgeltliche Veranstaltung (kein Eintritt oder keine freie Spende) Schriftliche Anmeldung Bundesgebühr 14,30 Bestätigung Gemeinde-Verwaltungsabgabe 20,00 Gesamt 48,60 3. Veranstaltung Feuerwehr, Kirchen, Vereine wohltätigen u. humanitären Zwecks (Die Befreiung gilt nur für den Schriftverkehr nicht für Bestätigungen FF auch von der Lustbarkeitsabgabe lt. Gesetz befreit!) Gesamt 14,30 Rechtzeitige Anmeldung einer Veranstaltung Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens eine Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim uns eingelangt sein muss, da die Veranstaltung ansonsten untersagt werden müsste! Hinweis: Bei öffentlichen Aufführungen (öffentliche Wiedergabe von Musik oder Texten) ist auch eine AKM-Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen unter www.akm.co.at Alle Angaben ohne Gewähr, Druck- oder Satzfehler vorbehalten