An die Bezirkshauptmannschaft / Stadtgemeinde / Marktgemeinde / Gemeinde Straße / Gasse / Nr. PLZ / Ort

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1 A N M E L D U N G einer Veranstaltung gemäß 4 des NÖ Veranstaltungsgesetzes, LGBl (Gemeinden - mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) (Bezirkshauptmannschaft - mindestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) An die Bezirkshauptmannschaft / Stadtgemeinde / Marktgemeinde / Gemeinde Straße / Gasse / Nr. PLZ / Ort 1. Veranstalter: bei natürlichen Personen: Name, Geb.Datum, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder dzt. Aufenthaltsort) bei juristischen Personen / Vereine: Name und Sitz sowie Name, Geb.-Datum, Staatsbürgerschaft, Wohnort des Vertreter) 2. Verantwortliche Person: (Name, Adresse, Tel.Nr.) die während der Veranstaltung anwesend und für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich ist. 3. Ort der Veranstaltung: Beschreibung u. Lageplan mit Darstellung der Fluchtwege u. ersten Löschhilfe 4. Bezeichnung der Betriebsstätte: Saal, Platz 5. Eigentümer der Betriebsstätte: Name und Anschrift des Eigentümers 6. Art der Veranstaltung: 7. Tag bzw. Zeitraum der Veranstaltung: 8. Dauer der Veranstaltung: Beginn:..Uhr, Ende:..Uhr 9. Betriebsstätte (für diesen Zweck genehmigt?) wenn ja: Bescheid über die Veranstaltungsbetriebsstättenbewilligung (nicht älter als 5 Jahre) Behörde:. vom:. AZ:. Bewilligung nicht erforderlich, weil: a) Vorliegen der Voraussetzungen nach 10 Abs. 2 Z.1 (baubehördlich bewilligt, Verwendungszweck umfasst auch die geplante Veranstaltung) *) b) Veranstaltungsbetriebsstätte nach 10 Abs. 2 Z. 3 eingerichtet (Zelte od. ähnl. mobile Einrichtungen, etc.; Zertifizierung liegt dieser Anmeldung bei) *)

2 10. Erwartete Gesamtbesucherzahl: 11. Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können: Beilagen Müllentsorgungskonzept Verkehrskonzept Sanitärkonzept Haftpflichtversicherungsnachweis (bei mehr als 500 Besucher, die die Veranstaltung gleichzeitig besuchen können, oder bei Gefahr von Unfällen) Sicherheits-, brandschutz- und rettungstechnisches Konzept Lageplan des Veranstaltungsortes Jugendschutz Gastronomie Erklärung des Veranstalters: Der Veranstalter erklärt gleichzeitig mit dieser Anmeldung, dass alle für diese Veranstaltung sicherheitsrelevanten bau-, bautechnischen u. feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. die in der Veranstaltungsbetriebsstättenbewilligung erteilten Auflagen vom Eigentümer der gegenständlichen Veranstaltungsbetriebsstätte zur Kenntnis gebracht wurden und dass diese vollinhaltlich eingehalten werden. Unterschrift des Veranstalters Erklärung des Eigentümers der Veranstaltungsbetriebsstätte: Ich habe dem Veranstalter die Veranstaltungsbetriebsstättenbewilligung samt den darin erteilten Auflagen zur Kenntnis gebracht und in Kopie ausgehändigt. Weiters erkläre ich mich mit der vorstehend angeführten Veranstaltung in meiner Veranstaltungsbetriebsstätte vollinhaltlich einverstanden. Unterschrift des Eigentümers der Veranstaltungsbetriebsstätte, am..

3 Beilagen: Sicherheits- brandschutz- u. rettungstechnisches Konzept: (siehe beiliegende Erklärungen) Die Polizeiinspektion.., das Rote Kreuz und die Freiwillige Feuerwehr wurden über die Veranstaltung informiert und wurde mit diesen das Einvernehmen hinsichtlich Sicherheit, Rettung von Personen und Brandschutz hergestellt Die Fluchtwege werden entsprechend dem beiliegenden Lageplan eingerichtet und freigehalten, die Ausgänge werden während der Veranstaltung offen gehalten. Die Not- und Fluchtwegebeleuchtung gemäß 142 NÖ BTV 1997 ist über einen eigenen Stromkreis (vom allgemeinen Stromnetz unabhängig) sichergestellt. Ein Fluchtwegeplan ist gut sichtbar beim Eingang angebracht. Die Zufahrten für Rettung und Feuerwehr wurden mit dem Roten Kreuz und der Freiwilligen Feuerwehr einvernehmlich festgelegt. Als erste Löschhilfe sind im Einvernehmen mit der Freiwilligen Feuerwehr folgende Feuerlöscher bereitgestellt: (z.b. 9 kg Naß- oder Schaumlöscher, CO2-Löscher, Fettlöscher, etc.; Achtung: Pulverlöscher verboten) Die Situierung erfolgt gemäß beiliegendem Lageplan. Sämtliche Brandschutzeinrichtungen sowie Fluchtwege sind gem. Kennzeichnungsverordnung gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet. Weitere brandschutztechnische Maßnahmen: Sicherheit: Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung wird ausreichend Sicherheitspersonal vom Veranstalter bereitgestellt. Für die Veranstaltung werden vom Veranstalter. Ordner / Security gestellt. *) Die Überwachung erfolgt durch die Firma, mit Securitykräften *) Müllentsorgungskonzept: a) Die Müllentsorgung erfolgt über... b) Der Müll wird getrennt gesammelt und im... entsorgt. *) oder b) Andere Entsorgungsart: *) Sanitärkonzept: (pro 50 weibliche Besucher 1 WC-Muschel, pro 100 männliche Besucher 1 WC-Muschel und 2 Piss-Stände) Aufgrund der Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können, ist eine WC-Anlage, getrennt nach Geschlechter, im Ausmaß von. WC-Muscheln und... Piss-Ständen erforderlich. a) In der Betriebsstätte selbst sind WC-Muscheln und Piss-Stände vorhanden. *) b) Die Bereitstellung der restlichen *) Toiletten erfolgt über mobile Toiletten im vorstehend angeführten Ausmaß. *)

4 Verkehrskonzept: (pro 10 Besucher ist ein KFZ-Abstellplatz vorzusehen) Für die gegenständliche Veranstaltung sind aufgrund der Höchstzahl der Besucher, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können.. KFZ-Abstellplätze erforderlich. Die Kraftfahrzeuge werden an folgenden Orten geparkt:.. Für die ordnungsgemäße Verkehrsregelung wird ausreichend Ordnerpersonal vom Veranstalter bereitgestellt. Bezüglich dieses Verkehrskonzeptes wurde das Einvernehmen mit der Polizeiinspektion... hergestellt. Jugendschutz: z.b. kein Einlass für Personen unter 16 Jahren / Ausweiskontrolle ansonsten gilt: 15 (Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten): (1) Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen ist jungen Menschen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis Uhr und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in der Zeit von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr erlaubt. (2) Darüber hinaus dürfen junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder Begleitpersonen sich an allgemein zugänglichen Orten aufhalten oder öffentliche Veranstaltungen besuchen oder wenn ein rechtfertigender Grund vorliegt. (3) Solche allgemein zugängliche Orte sind insbesondere öffentliche Straßen und Plätze, öffentliche Verkehrsmittel, Schulen, Handelsbetriebe, Gaststätten und sonstige Lokale wie z.b. Vereinslokale, Buschenschanken, soweit in den folgenden Bestimmungen des Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. 18 (Alkohol, Tabak und sonstige Rausch- und Suchtmittel): (1) Junge Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.b. Alkopops) und Tabakwaren an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen weder erwerben noch konsumieren. (2) Alkoholische Getränke (auch in Form von Mischgetränken wie z.b. Alkopops) und Tabakwaren dürfen an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen jungen Menschen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres weder angeboten noch an sie abgegeben (überlassen, ausgeschenkt, verkauft, geschenkt, weitergegeben) werden. (3) Junge Menschen dürfen Drogen und Stoffe, die geeignet sind, rauschähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder physische und psychische Erregungszustände hervorzurufen und nicht unter das Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2001 fallen, nicht besitzen, verwenden oder zu sich nehmen. Dies gilt nicht, wenn deren Anwendung über ärztliche Anordnung zu Heilzwecken erfolgt. Gastronomie: Die Gastronomie wird von. durchgeführt. Unterschrift des Veranstalters

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