Antrag auf Erteilung der
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- Sofia Kohl
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1 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz ab (Gebühr: max. 102,00 Euro) zum Betrieb einer Schankwirtschaft zur Erweiterung mit Speisewirtschaft zur Änderung der Betriebsart mit Beherbergungsbetrieb Die Erlaubnis wird auch für den Ehegatten bzw. den Lebenspartner beantragt. 1. Angaben zu Firma bzw. Vereinsname (Nur auszufüllen bei juristischen Personen mit Angabe der Firma und Sitz und bei nichtrechtsfähigen Vereinen mit Vereinsnamen und Sitz) Name: Sitz: 2. Persönliche Daten (Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen Personalien der Vertreter, z. B. Geschäftsführer, Vorstand etc.) Angaben zur eigenen Person: Familien- und Vornamen, ggf. Geburtsname: Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner, wenn auch Antragsteller oder 2. GF oder bei GbR weiterer geschäftsführungsbefugter Gesellschafter: Familien- und Vornamen, ggf. Geburtsname: Geburtsdatum und -ort: Geburtsdatum und -ort: Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
2 Angaben zur eigenen Person: Telefonnummer: Angaben zum Ehegatten/Lebenspartner, wenn auch Antragsteller oder 2. GF oder bei GbR weiterer geschäftsführungsbefugter Gesellschafter: Telefonnummer: Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre: (Jahr und Anschrift angeben) Aufenthaltsorte der letzten drei Jahre: (Jahr und Anschrift angeben) Staatsangehörigkeit: deutsch andere: Aufenthaltsgenehmigung erteilt durch Behörde: Staatsangehörigkeit: deutsch andere: Aufenthaltsgenehmigung erteilt durch Behörde: Gültig bis: Auflagen: ja Bußgeldverfahren: Strafverfahren: Gewerbeuntersagungsverfahren nach 35 GewO/Insolvenzverfahren: ja, wann: Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung: ja, am: beim Amtsgericht Gültig bis: Auflagen: ja Bußgeldverfahren: Strafverfahren: Gewerbeuntersagungsverfahren nach 35 GewO/Insolvenzverfahren: ja, wann: Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung: ja, am: beim Amtsgericht 3. Wichtige Unterlagen für die Antragsbearbeitung Führungszeugnis für Behörden: (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) Führungszeugnis für Behörden: (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) - 2 -
3 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt): Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer: Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt): Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt): Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer: Bescheinigung in Steuersachen (zu beantragen beim Finanzamt): Kopie des unterschriebenen Pachtvertrags: selbst Eigentümer 3.1 Bei Neuerrichtung des Betriebes Grundriss und Lageplan des Betriebes: liegen bei werden nachgereicht 3.2 Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereinen Auszug aus dem Handelsregister oder notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag: Bescheinigung in Steuersachen (bei bereits eingetragener juristischer Person): 4. Der Betrieb Bisheriger Name des Betriebes: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Falls neuer Name, hier angeben: - 3 -
4 Telefonnummer: Neuerrichtung Erweiterung Übernahme Änderung der Betriebsart Bei Übernahme bitte den Namen des Vorgängers angeben (falls bekannt): Angaben zum Eigentümer/Verpächter: Familien- und Vorname: Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort): Voraussichtlicher Eröffnungstermin: Tägliches Betriebszeitende: mit Eintritt der Sperrzeit von Sperrzeit abweichende Betriebszeit (Uhrzeit angeben und schriftliche Begründung beilegen) Abgabe von: Getränken aller Art (alkoholische und nichtalkoholische) nur folgende Getränke*: Abgabe von: Speisen aller Art nur folgende Speisen*: an jedermann an bestimmten Personenkreis (z. B. nur Vereinsmitglieder) *ggf. auf einem Beiblatt aufführen an jedermann an bestimmten Personenkreis (z. B. nur Vereinsmitglieder) *ggf. auf einem Beiblatt aufführen Mitarbeit des Ehegatten/Lebenspartners im Betrieb: ja Beschäftigte: ja, Anzahl: ca., davon männlich: ca., davon weiblich: ca
5 4.1 Die Betriebsräume Raucherlokal: ja Keine Änderung zur Erlaubnis des Vorgängers (kann nur bei Übernahmen angekreuzt werden, wenn der Umfang der Vorgängererlaubnis bekannt ist). Bei Neuerrichtungen oder Änderungen bitte vollständige Angaben zu den Betriebsräumen: Raum Anzahl Lage/Stockwerk Fläche Höhe Gastraum Nebenzimmer Terrasse Kegelbahn Frühstücksraum Aufenthaltsraum Raucherraum Herren-WC Urinale Damen-WC Behinderten-WC Personal-WC Kochküche Spülküche Lebensmittellagerraum Getränkelagerraum Kühlraum - 5 -
6 Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Gaststätte betrieben? ja Wenn ja, bitte deren Namen und Anschrift angeben: Hinweise: 1. Der Antrag ist vollständig auszufüllen. 2. Eine vorläufige Erlaubnis kann nur bei der Übernahme eines bereits konzessionierten Betriebes erteilt werden, sofern die Betriebstätigkeit nicht länger als ein Jahr eingestellt gewesen ist. Bei einer Neuerrichtung oder einer Erweiterung des Betriebes wird eine vorläufige Erlaubnis nicht erteilt. 3. Die vorläufige Erlaubnis berechtigt zur Ausübung des Gaststättengewerbes in dem bisher genehmigten Umfang. 4. Die Gebühr für die vorläufige Erlaubnis beträgt maximal 102,00 Euro. 5. Vor Betriebsbeginn ist das Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden. 6. Für die Erteilung der endgültigen Erlaubnis wird eine Gebühr erhoben. Die Erlaubnis wird erst nach Gebühreneingang ausgestellt. 7. Eine Bewirtschaftung von nicht konzessionierten Räumen ist nicht erlaubt. 8. Ein Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit ist gesondert zu stellen. Die Angaben sind vollständig und richtig. Die Hinweise habe ich/haben wir gelesen. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller, 1. GF Unterschrift Ehegatte/Lebenspartner, 2. GF - 6 -
7 Belehrung über den Datenschutz bei der Bearbeitung gaststättenrechtlicher Verfahren Nach Art. 6 Abs. 1 e) EU Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. 31 Gaststättengesetz i. V. m. 11 Absatz 1 Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017, darf die zuständige öffentliche Stelle personenbezogene Daten des Gewerbetreibenden und solcher Personen, auf die es für die Entscheidung ankommt, erheben, soweit die Daten zur Beurteilung der Zuverlässigkeit und der übrigen Berufszulassungs- und Berufsausübungskriterien bei der Durchführung gewerberechtlicher Vorschriften und Verfahren erforderlich sind. Erforderlich können insbesondere auch Daten sein aus bereits abgeschlossenen oder sonst anhängigen gewerberechtlichen Verfahren, Straf- oder Bußgeldverfahren, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verfahren, ausländer- und arbeitserlaubnisrechtlichen Verfahren. 11 Absatz 2 Gewerbeordnung bestimmt, dass die erforderlichen Daten beim Betroffenen zu erhebe es sei denn, die Entscheidung macht eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich, oder die Erhebung beim Betroffenen erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand. Jedenfalls dürfen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. Die erhobenen Daten werden für die weitere Verwendung i. S. d. 11 Absatz 4 Gewerbeordnung gespeichert. Einwilligung: Ich erkläre mich einverstanden, dass die Abwicklung des Verfahrens auch per erfolgt. Hinweis: Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers - 7 -
Antrag auf Erteilung der
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz ab (Gebühr: max. 102,00 Euro) zum Betrieb einer Schankwirtschaft zur Erweiterung mit Speisewirtschaft
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis nach 11 Gaststättengesetz
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Antrag auf Erteilung der
Eingangsvermerk: Fax: 08131/ 75-333 Stadt Dachau Bürgerbüro Konrad-Adenauer-Straße 2-6 85221 Dachau Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 GastG vorläufigen Erlaubnis nach 11 GastG zum Betrieb zur Änderung
Erlaubnis gemäß 2 Gaststättengesetz vorläufigen Erlaubnis gemäß 11 Gaststättengesetz zum Betrieb zur Änderung einer Schankwirtschaft
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Seite 1 von 5 Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach 2 des Gaststättengesetzes vorläufigen Erlaubnis nach 11 des Gaststättengesetzes Erlaubnisbehörde: zum Betriebe zur Änderung zur Erweiterung einer Schankwirtschaft
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(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
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1 (Absender Antragsteller/in) Bad Kreuznach An die Stadtverwaltung Bad Kreuznach Brückes 2-8 55545 Bad Kreuznach Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nach 34c Abs. 1 Satz 1
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Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
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Hinweis: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular 6.2.
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Landkreis St. Wendel Kreisordnungsamt Eingang am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/Geschäftsführender Gesellschafter einer
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Antragsteller: Juristische Person (GmbH, AG, UG (haftungsbeschränkt))
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Antragsteller/ in: (natürliche Person / geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft, z. B. GbR, OHG)
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Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf
(Personalien der natürlichen Person oder des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person*)
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Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach 2 Abs. 1 GastG
Stadt Fürstenfeldbruck Gewerbeamt Hauptstraße 31 82256 Fürstenfeldbruck Tel.: 08141/281-3220 Fax: 08141/282-3220 E-Mail: [email protected] Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach
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(IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag auf Erteilung Erweiterung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger/Baubetreuer gemäß 34c Gewerbeordnung
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Absender IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern Katharinenstraße 48 17033 Neubrandenburg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler gem. 34f Abs. 1 GewO oder Erteilung
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(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
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Landkreis St. Wendel Kreisordnungs- und Straßenverkehrsamt A14-03111-34i-SSchn Eingang am: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person
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