Das Grüne Band Sachsen Sicherung eines einzigartigen Lebensraumes Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat sich in vielen Teilbereichen des ehemaligen, 1.393 km langen deutschen Grenzstreifens ein einzigartiger Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten entwickelt. Der überwiegende Teil des 41 km langen sächsischen Abschnittes wurde bereits kurz nach der Wende unter Naturschutz gestellt. Das Grüne Band erstreckt sich durch ganz Europa von der Barentssee bis zum Schwarzen Meer. Es ist gewissermaßen eine Lebenslinie und steht für Frieden, Natur und Geschichtserinnerung. (Quelle: Nabu Sachsen) Zur Ausgangslage Das Grüne Band in Sachsen soll als sensibler und einmaliger Natur- und Landschaftsraum dauerhaft erhalten und entwickelt werden. Dabei gilt es, insbesondere die aus den unterschiedlichen Ansprüchen und Interessen resultierenden Nutzungskonflikte zu entflechten und zu lösen. Es soll eine nachhaltige Landnutzung erreicht werden, indem sowohl die Belange des Naturschutzes als auch der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholung hinreichend berücksichtigt werden. Unabdingbare Voraussetzung zur Verwirklichung einer solchen Entwicklungskonzeption ist die Klärung der komplizierten Eigentumsverhältnisse, die als Folge der deutschen Teilung entstanden sind. Hierbei nimmt die Ländliche Neuordnung als Planungs- und Neuordnungsinstrument eine wichtige Schlüsselstellung ein. Das Grüne Band Sachsen ist ein FFH- sowie ein Vogelschutzgebiet mit einer Gesamtgröße von rund 740 ha. Auf Grund der über Jahrzehnte sehr isolierten Lage dieses Grenzstreifens finden sich heute dort viele bedrohte Arten wie u. a. das Braunkehlchen, die Flussperlmuschel und die Arnika. Die Lösung Arnika (Quelle: Mediendatenbank SMUL, Dr. Michael Homann) Nach eingehender Vorbereitung unter Einbeziehung der betroffenen Fachbehörden, der Gemeinde sowie der Eigentümer ordnete das damalige Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Oberlungwitz im November 2000 ein Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) an. In diesem Verfahren befindet sich ein ca. 17,3 km langer Teil des Grünen Bandes. Der Fokus dieses Verfahrens liegt dabei auf der Regelung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse, insbesondere im ehemaligen Grenzstreifen. Ziel ist die eigentumsrechtliche Sicherung der Wege und Naturschutzflächen sowie die Auflösung der bestehenden Nutzungskonflikte einschließlich der Sicherung einer nachhaltig geordneten Landnutzung. Ländliche Neuordnung Beispiele aus der Praxis Kategorie: Natur- und Umweltschutz 1
Posseck Sachsen Ausschnitt aus dem Verfahrensgebiet in der Gemarkung Posseck (Quelle: Teilnehmergemeinschaft Grünes Band I, Triebel) Das Flurbereinigungsverfahren Grünes Band I, Triebel befindet sich im Territorium der Gemeinde Triebel im westlichen Vogtland. Das Verfahrensgebiet liegt ca. 20 km südwestlich der Stadt Plauen und etwa 12 km nordöstlich von Hof. Es umfasst eine Gesamtfläche von knapp 870 ha. Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes nach Südwesten folgt dem Grünen Band und damit der Landesgrenze der beiden Freistaaten Sachsen und. Im Nordosten verläuft die Verfahrensgrenze entlang von Verkehrswegen bzw. in Orientierung an topographischen Gegebenheiten. Das Gebiet des ehemaligen Grenzstreifens umfasste allein rund 270 ha. Insbesondere in diesem Areal der ehemaligen Grenze sowie am Kolonnenweg waren eigentumsrechtliche Regelungen erforderlich. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass in diesen Bereichen vor 1990 die privaten Grundstücke ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse großflächig zusammengelegt wurden. Es war auf Grund der damals herrschenden Rechtslage möglich. Gerade daraus resultieren zahlreiche Rückübertragungsansprüche von Alteigentümern in diesem Gebiet. Wie die nachstehenden Abbildungen in Wiedersberg verdeutlichen, konnten im Zuge der Flurbereinigung im gesamten Verfahrensgebiet zahlreiche Flurstücke zusammengelegt und neu zugeschnitten werden. Beweidung des ehemaligen Grenzstreifens (Foto: Teilnehmergemeinschaft Grünes Band I, Triebel) Als Besonderheit in diesem Verfahren wird der Kolonnenweg auch zukünftig nicht als selbständiges Grundstück ausgewiesen. Der Vogtlandkreis als Eigentümer hat auf diese Möglichkeit dauerhaft verzichtet. Dieser vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Weg wurde ebenfalls in den Zeiten der DDR, ungeachtet der vorhandenen Grundstücksgrenzen, angelegt. Im Flurbereinigungsverfahren war es möglich, die Schäden an diesem Weg zu beheben. 2 Kategorie: Natur- und Umweltschutz Ländliche Neuordnung Beispiele aus der Praxis
Sachsen Sachsen Ausschnitte vor und nach der Bodenordnung in der Gemarkung Wiedersberg; Die in grün dargestellten Flurstücke kennzeichnen das Grüne Band und gleichzeitig den Verlauf des Kolonnenweges. In diesem Bereich befanden sich eine Vielzahl von Rückübertragungsansprüchen ehemaliger Grundstückseigentümer. (Quelle: Teilnehmergemeinschaft Grünes Band I, Triebel) Neben der Erneuerung weiterer Wirtschaftswege mit einer Länge von insgesamt 4,5 km wurden im Verfahren auch landschaftspflegerische Maßnahmen durchgeführt. So konnte auf einer Fläche von ca. 900 m² am Krahpöhl an der B 173 in Wiedersberg ein ehemaliger Holzlagerplatz entsiegelt werden. Die vorhandene Schottertragschicht wurde aufgebrochen und einer natürlichen Sukzession überlassen. Zudem wurden u. a. an der K 7855 auf einem Areal von 2.200 m² zwei ehemals militärisch genutzte Parkplätze beseitigt. Ein zusätzlich angelegter Erdwall dient nun als Abgrenzung zur Straße. In der Gemarkung Troschenreuth konnte eine 4.000 m 2 große Ackerfläche in Grünland umgewandelt werden. Weiterhin wurden eine Streuobstwiese mit insgesamt 50 Bäumen (Apfel, Pflaume, Birne) sowie eine Gehölzgruppe angelegt. So konnte ein bereits vorhandener Bestand aufgewertet werden. Streuobstwiese (Foto: Teilnehmergemeinschaft Grünes Band I, Triebel) Die Ausführungskosten, also die Kosten für Maßnahmen des Wegebaus, der Landschaftspflege, die Vermessungsnebenkosten usw. betrugen rund 700.000. Die Teilnehmergemeinschaft erhielt eine 90-prozentige Förderung und konnte einen Teil der Eigenleistungen durch eigene Arbeitsleistungen (u. a. Setzen von Grenzsteinen) abdecken. Ländliche Neuordnung Beispiele aus der Praxis Kategorie: Natur- und Umweltschutz 3
Blick auf den ehemaligen Grenzverlauf von vorn rechts nach links: Kolonnenweg; folgende ehemalige Anlagen: Spurensicherungsstreifen, Kfz-Sperr-graben, Zaun, geräumter Geländestreifen, Grenzverlauf (Foto: Teilnehmergemeinschaft Grünes Band I, Triebel) Die naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Bereich der ehemaligen Grenze werden im Zuge des Verfahrens in das Eigentum des Vogtlandkreises übergeben. So wird langfristig der Schutz gewährleistet bleiben. Die Eigentumsgrenzen wurden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde den Schutzgebietsgrenzen angepasst. Die sich daraus ergebenen Landnutzungskonflikte konnten mit den betroffenen Landwirten und der Unteren Naturschutzbehörde behoben werden. Hier bietet sich zudem die große Chance, eine bestehende Biotopachse zu erhalten und an weitere Strukturen anzubinden. Gleichzeitig konnte im Verfahrensgebiet Land für den Freistaat Sachsen im geplanten Trassenverlauf der Staatsstraße S 309 in Posseck bereitgestellt werden. Das Verfahren ist so weit fortgeschritten, dass bereits 2010 die neuen Gewannengrenzen in der Örtlichkeit vermarkt sowie die neugesetzten Grenzsteine und Nutzungsarten aufgemessen wurden. 2013 konnten schließlich auch die neuen Eigentumsgrenzen durch Grenzsteine in die Örtlichkeit übertragen werden. Im Ergebnis verringert sich durch die Zusammenlegung die Anzahl der Flurstücke von 755 auf 318. Auch die Besitzstände reduzieren sich von 183 auf 142. So werden gut strukturierte und somit gut zu bewirtschaftende Flurstücke erreicht. Die Flächen des Kolonnenweges sowie Teile nördlich dieses Weges bis einschließlich zur bayerischen Grenze werden in das Eigentum des Landkreises übergehen. So wird auch der Naturschutzbund Deutschland Flächen des Naturschutzgebietes Hasenreuth in der Gemarkung Sachsgrün sowie größere schützenswerte Flächen in der Gemarkung Troschenreuth als Eigentum erhalten. 4 Kategorie: Natur- und Umweltschutz Ländliche Neuordnung Beispiele aus der Praxis
Der Kolonnenweg wurde bereits Mitte 2014 als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Der Flurbereinigungsplan wird in diesem Jahr aufgestellt. Es ist geplant, das Verfahren im Jahr 2017 abzuschließen. Ansprechpartner Obere Flurbereinigungsbehörde Vogtlandkreis Landratsamt Vogtlandkreis Amt für Wirtschaft, Bildung, Innovation Sachgebiet Ländliche Entwicklung Telefon: +49 3741 392-1940 Telefax: +49 3741 392-41940 E-Mail: leisch.ulrich@vogtlandkreis.de www.vogtlandkreis.de Redaktion: Karin Tussing Abteilung/Referat: Abteilung 2, Referat 23 E-Mail: karin.tussing@smul.sachsen.de Telefon: 0351 2612-2301 Redaktionsschluss: April 2016 Internet: www.smul.sachsen.de/lfulg Ländliche Neuordnung Beispiele aus der Praxis Kategorie: Natur- und Umweltschutz 5