Flurbereinigungsverfahren Womelsdorf gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz
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- Karlheinz Vogel
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1 Flurbereinigungsverfahren Womelsdorf gemäß 86 Flurbereinigungsgesetz Gebietsübersichtskarte Kartengrundlage: Top.Karte 1: Nordrhein-Westfalen GeoBasis NRW, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Grenze des Verfahrens Beschreibung des Verfahrensgebietes, land- und forstwirtschaftliche Verhältnisse und Ziele des Verfahrens Lage und Landschaft Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich in der Gemeinde Erndtebrück und besteht aus Teilen der Gemarkungen Birkefehl, Birkelbach, Erndtebrück, Schameder und Womelsdorf mit den Ortschaften Womelsdorf und Birkelbach im Zentrum. Es ist Teil des Landschaftsraums Wittgensteiner Hochmulden, eine überwiegend offene Schiefergebirgs-Hochmulden und Hochflächenlandschaft mit Höhen zwischen 400 und über 600 m über NN. Höchster Punkt ist der Strauch mit 643 m im Norden des Verfahrensgebietes, der tiefste mit ca. 460 m im Edertal.
2 Das Flurbereinigungsverfahren hat eine Größe von 1095 ha und geschätzt 700 Teilnehmer (Grundstückseigentümer). Land- und Forstwirtschaft mit Perspektiven Das Gebiet ist durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen werden fast ausschließlich als Dauergrünland genutzt. Ein großer Anteil davon kann als für das Mittelgebirge vergleichsweise gutes Wirtschaftsgrünland eingestuft werden. Insgesamt wirtschaften hier rund 40 Landwirte. Hier betreiben die größten landwirtschaftlichen Betriebe aus der Gemeinde Erndtebrück Grünlandnutzung. Neben den Vollerwerbsbetrieben existieren in der Mehrzahl Nebenerwerbsbetriebe, für die vielfach Arrondierungsbedarf besteht. Hervorzuheben ist, dass im geplanten Flurbereinigungsgebiet landwirtschaftliche Betriebe gemäß den EU-Agrarumweltmaßnahmen des Ökologischen Landbaus und der Extensiven Grünlandnutzung sowie konventionelle Betriebe in Nachbarschaft wirtschaften. Dies ist bei der Flurbereinigung zu beachten und die Bodenordnungsmaßnahmen sollen die Strukturen verbessern. Insgesamt soll den Landwirten durch die Neuordnung in der Flurbereinigung eine bessere Zukunftsperspektive ermöglicht werden. Ebenso sollen die forstwirtschaftlichen Verhältnisse, soweit sie Zersplitterungen vorweisen, nachhaltig verbessert werden. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundstücke und die Mobilisierung des nachwachsenden Rohstoffes Holz werden damit gesichert.
3 Wie wird die Eigentums- und Erschließungsstruktur verbessert? Das Wirtschaftswegenetz entspricht weder in seinem Ausbaustandard noch seiner Wegedichte den modernen land- und forstwirtschaftlichen Ansprüchen. Ziel ist es, das vorhandene land- und forstwirtschaftliche Wegenetz zu modernisieren und eine bedarfsgerechte Wald- und Felderschließung zu schaffen. Das vorhandene Wegenetz wird überplant und bedarfsgerecht ausgebaut. Dies schließt neben Aus- und Neubau von Wirtschaftswegen soweit zweckmäßig auch den Rückbau ein. Die Besitzstruktur weist Zersplitterungen und ungünstige Grundstückszuschnitte auf. Insbesondere durch Arrondierung der Bewirtschaftungseinheiten und Schaffung zweckmäßiger Grundstückszuschnitte sollen die Eigentums-, Besitz- und Nutzungsstrukturen verbessert werden. Ziele für Naturschutz, Landschaftspflege, Gewässerentwicklung, Tourismus, Naherholung Maßnahmen des Landschaftsplans und des Konzeptes der naturnahen Entwicklung der oberen Eder im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (WRRL) werden berücksichtigt und nach Möglichkeit umgesetzt. So können im Flurbereinigungsverfahren ökologische Verbesserungen an der Eder und tlw. auch deren Zuflüsse erreicht werden. Dabei überdeckt das Verfahrensgebiet die Zielkulisse des vormaligen Flurbereinigungsverfahrens Ederaue-Erndtebrück (Informationen unter Darüber hinaus ist es auch Ziel, Natur und Kulturlandschaft in verschiedenen Bereichen zu entwickeln. Ebenso sollen Naherholung und Tourismus gefördert werden. Geeignete Maßnahmen der LEADER Region Wittgenstein können durch das Flurbereinigungsverfahren begleitet bzw. umgesetzt werden. Ziele für die Dorfentwicklung Die Grundstücksgrenzen in den Ortslagen Womelsdorf und Birkelbach werden im erforderlichen Umfang reguliert und neu vermessen. Darüber hinaus können Dorfentwicklungsmaßnahmen durch das Flurbereinigungsverfahren begleitet oder umgesetzt werden. Als Planungsgrundlage dient insbesondere das Integrierte kommunale Entwicklungskonzept (IKEK) für die Gemeinde Erndtebrück.
4 2021 Folgejahre Zeitlicher Ablauf 2017 Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens 2018 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 2019 Wertermittlung, Grundsätze für die Neugestaltung 2020 Wertermittlung, Wege- und Gewässerplan (Plan nach 41 Flurbereinigungsgesetz) Wegeausbau Wegeausbau Planwunsch Ortslagenregulierung Aufmessung und Auswertung der Wege und Gewässer Zuteilungsentwurf Vorläufige Besitzeinweisung Vorlage des Flurbereinigungsplanes Kosten Ausführungskosten Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau, Vermessung, Sonstiges: Natur und Landschaft: Kostenträger Die Ausführungskosten werden zu 80% anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil - die verbleibenden 20% - trägt die Gemeinde Erndtebrück. Die Verfahrenskosten (persönliche und sächliche Kosten der Behördenorganisation) trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Arnsberg: Louisa Wyneken Tel.: 02931/ louisa.wyneken@bezreg-arnsberg.nrw.de Ulrich Krumm Tel.: 02931/ ulrich.krumm@bezreg-arnsberg.nrw.de Ansprechpartner vor Ort Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Womelsdorf Vorsitzender Herr Ulrich Hansmann Zum Auerain 15, Erndtebrück-Womelsdorf, Tel.: ulrich.hansmann@gmx.de
5 Stellvertretender Vorsitzender Herr Marc Weber Zur Ebe 1, Erndtebrück-Birkelbach, Tel.: Stand: Februar 2018
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