Bodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz. Gemeinsame Gemeinderatssitzung
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- Carin Dressler
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1 Bodenordnung in den Gemeinden Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz Gemeinsame Gemeinderatssitzung Folie 1
2 Ziele einer modernen integrierten Flurbereinigung Gemarkung fit machen für die Zukunft Agrarstrukturverbesserung Gewässerschutz Bessere Waldbewirtschaftung Gestaltung der Landschaft Freizeit Erholung Folie 2
3 Folie 7
4 Agrarstrukturelle Daten Gemarkung Gemarkungsfläche in ha LN in ha Ackerland in ha Grünland in ha Holzung in ha Ø EMZ Gesamt Ø Schlaggröße (2013)* Retterath ,5 Arbach ,35 Oberelz ,39 Lirstal ,44 *) Auf der Basis der freigegebenen Daten Folie 8
5 Oberelz Agrarsrukturelle Situation Folie 10
6 Landwirtschaft heute Strukturwandel Verschlechterung der Einkommenssituation Wachstumszwang Betriebsaufgabe (jährl. rd. 5 %) Folie 12
7 Landwirtschaft morgen Reform der gemeinsamen Agrarpolitik weniger Preisstützung / mehr Direktzahlungen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Einkommen Folie 13
8 Kompensation Preissenkungen bzw. Prämiensenkungen auffangen über Ertragssteigerung Kostensenkung Fixkosten Ausdehnung der Bewirtschaftungsfläche Rationalisierung der Außenwirtschaft Hier setzt die Bodenordnung an! Folie 14
9 Ziele Landwirtschaft Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch Leistungsfähige, umweltschonende Bewirtschaftung angemessene Flächenausstattung günstige Flurverfassung wirtschaftliche Schlaggrößen und Schlaglängen modernes, gemarkungsübergreifendes und Maschinen angepasstes Wegenetz Folie 15
10 Ziele Umwelt und Natur Sicherung, Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinien sinnvolle Gestaltung und Ausweisung von notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Folie 16
11 Ziele Grundstückseigentümer langfristige Sicherung der Pachteinnahmen Werterhaltung und Wertsteigerung des Eigentums Schaffung klarer Rechtsverhältnisse Verkehrsentlastung der Wohngebiete von landwirtschaftlichem Verkehr Folie 17
12 Ziele Gemeinde Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen (z.b. Ortsumgehungen) Ausweisung eines Ökokonto für zukünftige Bauleitplanungen Umsetzung von touristischen Maßnahmen (z.b. Wanderwege, Radwege) Senkung der Kosten für die Instandhaltung von Wirtschaftswegen Folie 18
13 Bodenordnung! Aber wie? Freiwillige Maßnahmen freiwilliger Landtausch 103a FlurbG freiwilliger Nutzungstausch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz (klassische) Flurbereinigung 1 FlurbG vereinfachte Flurbereinigung 86 FlurbG Beschl. Zusammenlegung 91 FlurbG Folie 19
14 Freiwilliger Landtausch ( 103a FlurbG) Tausch von Eigentumsflächen auf freiwilliger Basis Tauschpartner stellen Antrag an DLR DLR erstellt Tauschplan DLR veranlasst Grundbuchberichtigung Keine Kosten für den Tausch Bis 75% Zuschuss für Aufwendungen der Tauschpartner (bis max. 600 Euro/ha) Folie 20
15 Freiwilliger Nutzungtausch Schaffung größerer Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegen und Tauschen auf Pachtbasis auf Initiative der Bewirtschafter ohne Eingriff in das Eigentum ohne förmliches Verfahren Folie 21
16 Nachteile freiwilliger Maßnahmen Beschränkung auf einzelne Maßnahmen keine Änderungen an den Wegen oft keine Verbesserung der Schlaglängen Sperrparzellen personenbezogene Gründe daher keine umfassende Neuordnung möglich! Folie 22
17 Flurbereinigung Behördlich geleitetes Verfahren Teilnehmergemeinschaft Grundstückseigentümer Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger der Maßnahme (Bauherr) Gesetzliche Grundlage Flurbereinigungsgesetz Folie 23
18 Voraussetzungen Positive Akzeptanz bei den Grundstückseigentümern bei den Bewirtschaftern bei den Naturschutzverbänden im Gemeinderat Folie 24
19 Voraussetzungen Projektbezogene Untersuchung (PU) objektives Interesse der Grundstückseigentümer welche Ziele sollen umgesetzt werden? wie soll das Verfahren abgegrenzt werden? Kosten Wirkungsanalyse Staatssekretär entscheidet über die Durchführung des Verfahrens Folie 25
20 Herstellung der Akzeptanz Vorabstimmung mit der Gemeinde Information des Gemeinderates in einer öffentlichen Sitzung Informationsaufarbeitung Abstimmung über eine Eigentümerversammlung Eigentümerversammlung (Die Gemeinde lädt zur Eigentümerversammlung ein. Die Eigentümerversammlung ist eine notwendige Grundlage für die Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens. Einholung des Votums der anwesenden Grundstückeigentümer. Enthaltungen zählen nicht.) Folie 26
21 Akzeptanz ist erforderlich Akzeptanz hohe Akzeptanz 50 66% der anwesenden Grundstückseigentümer 66 75% der anwesenden Grundstückseigentümer Sehr hohe Akzeptanz mehr als 75% der anwesenden Grundstückseigentümer jeweils mit Stimme und Fläche Folie 27
22 Bedingungen für Anordnung Sachliche Erfordernisse neben der Akzeptanz: Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft Förderung der allgemeinen Landeskultur Förderung der Landentwicklung Aufklärung der Grundstückseigentümer Folie 28
23 Wie sieht es aus Kataster einwandfrei Grundstücke sind erschlossen keine umfangreicher Neuordnungsbedarf Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach 91 FlurbG Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach 86 FlurbG Folie 29
24 86 Flurbereinigungsgesetz (1) Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen, Folie 30
25 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 31
26 Anordnung des Verfahrens Vor der Anordnung sind die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer in geeigneter Weise aufzuklären, die landwirtschaftliche Berufsvertretung die Gemeinden und der Gemeindeverband zu hören ( 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz) Folie 32
27 Anordnung des Verfahrens DLR ordnet die vereinfachte Flurbereinigung an anfechtbarer Verwaltungsakt Folie 33
28 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 34
29 Teilnehmergemeinschaft Beteiligte am Verfahren sind die Teilnehmer, die Grundstückseigentümer und Erbauberechtigte Nebenbeteiligte z.b. Inhaber von Rechten Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft Sie entsteht mit dem Anordnungsbeschluss als Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 16 FlurbG) Folie 35
30 Teilnehmergemeinschaft Die Teilnehmergemeinschaft nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr ( 18 FlurbG) Planung Bau Vermessung Heranziehung zu den Beiträgen Folie 36
31 Teilnehmergemeinschaft Die Teilnehmergemeinschaft wird durch einen Vorstand vertreten. Dieser wird von den Teilnehmern gewählt Folie 37
32 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 38
33 Wertermittlung Flurbereinigung ist Grundstückstausch Grundstückstausch muss wertgleich sein, deshalb werden die Grundstücke bewertet Wertermittlung erfolgte durch einen unabhängigen Sachverständigen Wertermittlung wird bekannt gegeben Folie 39
34 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 40
35 Planfeststellung, -genehmigung ( 41 FlurbG) (1) Die Flurbereinigungsbehörde stellt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft einen Plan auf über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen,... auf. (2) Der Plan ist mit den Trägern öffentlicher Belange... zu erörtern. (3) Der Plan ist... festzustellen Folie 41
36 Planfeststellung, -genehmigung ( 41 FlurbG) (4) Der Plan kann ohne vorherige Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der oberen Flurbereinigungsbehörde genehmigt werden, wenn mit Einwendungen nicht zu rechnen ist oder Einwendungen nicht erhoben oder nachträglich ausgeräumt werden Folie 42
37 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 43
38 Planwunschtermin Vor der Aufstellung des Flurbereinigungsplanes werden die Teilnehmer über ihre Wünsche für die Landabfindung gehört ( 57 FlurbG) Besprechung in Einzelterminen Jeder Teilnehmer wird hierzu eingeladen Wünsche werden protokolliert Folie 44
39 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 45
40 Neugestaltung Jeder Teilnehmer ist mit Land von gleichem Wert abzufinden - 44 Flurbereinigungsgesetz Die Landzuteilung wird ausschließlich vom DLR gestaltet. Hierbei wirkt der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft nicht mit Folie 46
41 Flurbereinigungsplan Fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen Bestimmt, wer welche Grundstücke erhält bzw. welche Grundstücke getauscht werden Legt fest, welche gemeinschaftlichen Anlagen errichtet bzw. verändert werden Trifft die Beitragsfestsetzungen Folie 47
42 x Beispiel einer Zweitbereinigung Folie 48
43 Beispiel einer Zweitbereinigung Folie 49
44 Beispiel einer Zweitbereinigung Folie 50
45 Flurbereinigungsplan Er ist den Beteiligten bekannt zu geben. Rechtsmittel des Widerspruchs Exkurs Rechtsbehelfsverfahren Widerspruchsbehörde ADD Klage OVG Folie 51
46 Ablauf des Verfahrens Anordnung des Verfahrens Wahl eines Teilnehmervorstandes Wertermittlung Ausbau und Finanzierungsplan Genehmigung der Maßnahmen Planwunschtermin Erstellen des Flurbereinigungsplanes Berichtigung der öffentl. Bücher Schlussfeststellung Folie 52
47 Vermessung Alle in der Flurbereinigung entstehenden neuen Flurstücke werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen Die neuen Grundstücksgrenzen werden im LN - Bereich im Regelfall nicht vermarkt. Vermarkung auf Antrag des Grundstückseigentümers gegen Kostenerstattung Grundstücke in der Ortslage werden vermarkt Folie 53
48 Kosten Finanzierungsbeispiel LN Wald Ortslage 1.1 Vermessung u. Vermarkung Instandsetzung/Ausgleiche/ Wertermittlung Ländliche Wege Wasser-/Bodenverbesserungen, Rekultivierungen 1.5 Landespflege insgesamt Ausführungskosten insgesamt Folie 54
49 Eigenleistung Förderung zur Zeit: Zuschuss 70 %, Zuschuss in Leader Gebieten 80% (wenn Bodenordnung in Leader thematisiert) Dies ergibt Eigenleistung bei: 800 /ha 160 /ha* / 240 /ha 1000 /ha 200 /ha* / 300 /ha 1200 /ha 240 /ha* / 360 /ha Ortslage 1000 /ha* = 20 ct./m²* * in Leader-Kulisse Folie 55
50 Ausblick Einleitung: 2015/16 Bekanntgabe Wertermittlung: 2019 Wege- und Gewässerplan: 2019 Planwunschtermin 2019 Besitzübergang 2021/ Folie 56
51 Folie 57
52 Ansprechpartner DLR Westerwald-Osteifel Tel.: 02651/ Fax: 02651/ dlr-ww-oe@dlr.rlp.de Peter Schwickert peter.schwickert@dlr.rlp.de Claudia Ommerborn claudia.ommerborn@dlr.rlp.de Martin Tenbuß martin.tenbuss@dlr.rlp.de Stefan Buhle stefan.buhle@dlr.rlp.de Gerd Kohlhaas gerd.kohlhaas@dlr.rlp.de Folie 58
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