Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Abg. Jürgen Walter u. a. GRÜNE.

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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Antrag der Abg. Jürgen Walter u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Flurbereinigung in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele Mittel in den Jahren 2000 bis 2004 für Flurneuordnungsverfahren bereitgestellt wurden und in welchem Umfang sich daran jeweils Bund und EU beteiligt haben; 2. wie hoch dabei die durchschnittlichen Ausführungskosten der Flurbereinigungsverfahren sowie pro ha bereinigter Fläche in den Jahren 2000 bis 2004 waren und welche Streuung zwischen minimalen und maximalen Kosten pro ha sich zwischen den Verfahren ergeben haben; 3. wie hoch der durchschnittliche Zuschusssatz (%) für Flurbereinigungen in den Jahren 2000 und 2004 war und welche Streuung der Zuschusssätze sich zwischen den Verfahren ergeben hat bzw. wie hoch der Eigenanteil der Landwirte daran war; 4. wie viel ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in Baden-Württemberg seit Bestehen des Landes einer Flurbereinigung unterzogen worden sind und wie viel ha LN in den Jahren 2000 und 2004 jährlich bereinigt wurden und wie viel ha davon erstbereinigt sind; 5. ob Betriebe, die nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus wirtschaften, Entschädigungen erhalten, wenn sie konventionell bewirtschaftende Flächen zugeteilt bekommen und dadurch Einkommensausfälle haben, weil die auf diesen Flächen erzeugten Produkte nicht als höher preisige Bio-Produkte verkauft werden können; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 6. welche Probleme sich aus ökologischer und naturschutzfachlicher Sicht in Flurbereinigungen, insbesondere unter dem Aspekt der Beseitigung von Strukturelementen (Büsche, Hecken, Bäume, Zerstörung von 24 a-biotopen etc.) und in der ökologischen Flächenqualität (Eignung der Flächen als Lebensraum für bestimmte Pflanzen- und Tiergemeinschaften) in den letzten 10 Jahren ergeben haben und wie von Seiten der Behörden darauf reagiert wurde; 7. ob es Überlegungen gibt, teuere Regelflurbereinigungsverfahren zu reduzieren und Flurneuordnungen auf sog. beschleunigte Zusammenlegungen zu konzentrieren und inwieweit auch bei beschleunigten Verfahren den ökologischen Erfordernissen Rechnung getragen wird; 8. inwieweit gewährleistet ist, dass bei solchen Verfahren die anerkannten Umweltverbände miteinbezogen sind; 9. wie viele Teil- und Vollzeitkräfte die baden-württembergische Flurneuordnungsverwaltung im Vergleich zur Landwirtschaftsverwaltung beschäftigt und wie hoch die Personalausgaben in den Jahren 2000 bis 2004 waren; 10. wie sich das Personal der Flurneuordnungsverwaltung auf Landratsämter, Stadtkreise und Regierungspräsidien verteilt und welche Auswirkungen die Verwaltungsreform auf die Flurneuordnungsverwaltung und die Effizienz des Personaleinsatzes gebracht hat Walter, Lösch, Rastätter, Bauer, Dr. Witzel GRÜNE Begründung Obwohl sich die Flurneuordnungsverwaltung in den vergangenen 10 bis 20 Jahren ökologischen Belangen etwas geöffnet hat und diese stärker als früher berücksichtigt, können Flurbereinigungsverfahren in der Regel nicht ohne Konflikte mit Umwelt und Natur durchgeführt werden. In bisher unbereinigten Landschaften, die sich in der Regel durch reich gegliederte Strukturen und Artenvielfalt auszeichnen, sind Flurbereinigungen unter naturschutzfachlichen und ökologischen Aspekten nach wie vor sehr kritisch zu sehen. Anders mag dies bei Zweitverfahren in ausgeräumten Agrarlandschaften sein, in welchen bereichernde Beiträge der Flurneuordnung möglich und sinnvoll sind. Unabhängig von der ökologischen Problematik bestehen Zweifel, ob Flurbereinigungsverfahren überhaupt noch ökonomisch tragbar sind. Können die aufgewandten Mittel für die Flurbereinigung nicht an anderer Stelle der Volkswirtschaft einen höheren Nutzen stiften? Flurbereinigungen bringen der Landwirtschaft Arbeitszeitverkürzungen und geringere Maschinenkosten und steigern das Betriebseinkommen. Der betriebswirtschaftliche Vorteil steht nicht zuletzt aufgrund der hohen öffentlichen Zuschüsse in Frage. Vor allem in Realteilungsgebieten war in früheren Jahrzehnten eine Zusammenlegung der Grundstücke notwendig und sinnvoll. Erleichternd für die Flurbereinigung kam hinzu, dass die Landwirte in früheren Jahrzehnten überwiegend Eigentumsflächen bewirtschafteten. Im Zuge des landwirtschaftlichen Strukturwandels bewirtschaften immer mehr Landwirte überwiegend Pachtflächen. Da sich die Flurbereinigung in erster Linie an Landeigentümer wendet, kann sie nur begrenzt Pachtflächen zu großen Einheiten zusammenlegen. Insbesondere in Gebieten, wo viele Eigentümer nur wenige Flurstücke in die Flurbereinigung einbringen, dürfte der Zusammenlegungsvorteil für die Bewirtschafter gering ausfallen. Landwirte legen Flächen auch ohne staatlich angeordnete Flurbereinigungen zusammen und sparen dadurch öffentliche Mittel. Angesichts zunehmend enger 2

3 werdender finanzieller Spielräume für das Land stellt sich die Frage, ob die hohe staatliche Förderung bzw. die staatliche Förderung überhaupt von Flurbereinigungen unter finanziellen und volkswirtschaftlichen Aspekten noch zu verantworten ist. Darüber hinaus können Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Flurbereinigung erhoben werden, da sie nicht auf Freiwilligkeit der Beteiligten beruht. Es ist schwer zu akzeptieren, dass Menschen zur Teilnahme an Vorhaben (einschließlich einer, wenn auch mäßigen Kostenbeteiligung) gezwungen werden, deren Notwendigkeit im Interesse des Gemeinwohls volkswirtschaftlich und ökologisch fragwürdig ist. Stellungnahme Mit Schreiben vom 11. Oktober 2005 Nr. Z(46) /308F nimmt das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: 1. wie viele Mittel in den Jahren 2000 bis 2004 für Flurneuordnungsverfahren bereitgestellt wurden und in welchem Umfang sich daran jeweils Bund und EU beteiligt haben; Zu 1.: In den Jahren 2000 bis 2004 wurden für Flurneuordnungsverfahren Zuschussmittel in Höhe von insgesamt 147,7 Mio. bereitgestellt. Die Verteilung auf die fraglichen Jahre und die Beteiligung von Bund und EU an den Zuschüssen geht aus nachfolgender Aufstellung hervor. Jahr davon Bundes- Zuschuss Insgesamt bereit- gestellt davon EU- Zuschuss davon Landeszuschuss ,4 7,9 15,1 10, ,4 4,6 14,6 10, ,2 3,5 16,4 11, ,9 6,0 14,3 9, ,8 3,0 12,4 8,4 Gesamt 147, ,8 49,9 2. wie hoch dabei die durchschnittlichen Ausführungskosten der Flurbereinigungsverfahren sowie pro ha bereinigter Fläche in den Jahren 2000 bis 2004 waren und welche Streuung zwischen minimalen und maximalen Kosten pro ha sich zwischen den Verfahren ergeben haben; Zu 2.: Für das Jahr 2004 betrugen die durchschnittlichen zuschussfähigen Ausführungskosten je Verfahren ca. 1,5 Mio.. Für Flurneuordnungen ohne Rebverfahren beliefen sich die zuschussfähigen Ausführungskosten im Jahr 2004 im Durchschnitt auf rund /ha, bei einer Streuung zwischen rd /ha und rd /ha. Für Rebverfahren lagen die durchschnittlichen Kosten bei ca /ha. 3

4 Die Ermittlung der entsprechenden Zahlen für die Jahre 2000 bis 2003 war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Die durchschnittlichen Ausführungskosten, die minimalen und maximalen Kosten der Jahre 2000 bis 2003 sind jedoch mit denen des Jahres 2004 vergleichbar. 3. wie hoch der durchschnittliche Zuschusssatz (%) für Flurbereinigungen in den Jahren 2000 und 2004 war und welche Streuung der Zuschusssätze sich zwischen den Verfahren ergeben hat bzw. wie hoch der Eigenanteil der Landwirte daran war; Zu 3.: Die durchschnittlichen Zuschusssätze lagen im Jahr 2004 bei 76,1 %. Der minimale Zuschusssatz betrug 60 % (u. a. für Rebverfahren), der maximale 85 %. Der Eigenanteil der Landwirte bzw. der Grundstückseigentümer beträgt im Durchschnitt 23,9 %, mit einer Streuung von 15 % bis 40 %. Die Zuschusshöhe richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer. Die Ermittlung der Zahlen für das Jahr 2000 war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. Die Verhältnisse des Jahres 2000 sind mit denen des Jahres 2004 vergleichbar. 4. wie viel ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in Baden-Württemberg seit Bestehen des Landes einer Flurbereinigung unterzogen worden sind und wie viel ha LN in den Jahren 2000 und 2004 jährlich bereinigt wurden und wie viel ha davon erstbereinigt sind; Zu 4.: Die seit dem Jahr 1952 in den Besitz eingewiesenen rd Flurneuordnungsverfahren umfassen eine landwirtschaftliche Fläche von rd. 1,04 Mio. ha. Davon wurden rd. 0,96 Mio. ha erstmalig neu geordnet. Im Jahr 2000 wurden 24 Verfahren mit einer landwirtschaftlichen Fläche von ha in den Besitz eingewiesen, im Jahr 2004 waren es 33 Verfahren mit ha. Von den in den Jahren 2000 und 2004 in den Besitz eingewiesenen Flächen wurden rd. 89 % bzw. 93 % erstmals neu geordnet. 5. ob Betriebe, die nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus wirtschaften, Entschädigungen erhalten, wenn sie konventionell bewirtschaftende Flächen zugeteilt bekommen und dadurch Einkommensausfälle haben, weil die auf diesen Flächen erzeugten Produkte nicht als höher preisige Bio-Produkte verkauft werden können; Zu 5.: Wenn Betrieben, die nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus wirtschaften, durch die Zuteilung von bisher konventionell bewirtschafteten Flächen vorübergehend Einkommensausfälle entstehen, erhalten sie hierfür eine Entschädigung für vorübergehende Nachteile in Geld, welche die Teilnehmergemeinschaft aufzubringen hat. Dieser Fall kann in der Praxis jedoch weitestgehend vermieden werden. Die Öko-Betriebe sind jeweils bekannt. Für diese wird frühzeitig ein Zuteilungskonzept entwickelt, das es ermöglicht, ihnen bereits unmittelbar nach dem Ausbau des Wege- und Gewässernetzes die künftigen Wirtschaftsflächen zuzuweisen. Soweit es sich um bisher konventionell bewirtschaftete Flächen handelt, können diese nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Die bis zum offiziellen Besitzübergang zur Verfügung stehende Zeit genügt dann, die Böden entsprechend den Grundsätzen des ökologischen Landbaus umzustellen und ab dem Besitzübergang Bio-Produkte zu entsprechend höheren Preisen verkaufen zu können. Gleichzeitig können bis zum Besitzübergang die alten, anerkannten Flächen genutzt werden. Das Konzept setzt eine Vereinbarung mit den Betriebsinhabern und deren aktive Mitarbeit voraus. 4

5 Die Flächen kommen entweder aus dem Fundus der Teilnehmergemeinschaft oder werden im Benehmen mit den bisherigen Eigentümern/Bewirtschaftern getauscht. 6. welche Probleme sich aus ökologischer und naturschutzfachlicher Sicht in Flurbereinigungen, insbesondere unter dem Aspekt der Beseitigung von Strukturelementen (Büsche, Hecken, Bäume, Zerstörung von 24 a-biotopen etc.) und in der ökologischen Flächenqualität (Eignung der Flächen als Lebensraum für bestimmte Pflanzen- und Tiergemeinschaften) in den letzten 10 Jahren ergeben haben und wie von Seiten der Behörden darauf reagiert wurde; Zu 6.: Im Zuge der Durchführung von Flurneuordnungsmaßnahmen spielen ökologische und naturschutzfachliche Belange eine wichtige Rolle. Insbesondere bei der Abwägung von Interessen des Naturschutzes und der Landwirtschaft treten Fragen zur Erhaltung bzw. Beseitigung von Strukturelementen und zur Einschätzung der ökologischen Wertigkeit auf. In diesen Abwägungsprozess sind die beteiligten Träger öffentlicher Belange eingebunden, ebenso die anerkannten Naturschutzverbände. Um die in Flurneuordnungsverfahren auftretenden ökologischen und naturschutzfachlichen Belange auf eine objektive Grundlage zu stellen, lässt die Flurneuordnungsverwaltung bereits seit 1984 eine Ökologische Bewertung der Landschaftselemente in der Regel durch Landschaftsplanungsbüros durchführen. Außerdem liegt die Kartierung der 24 a-biotope vor. Ziel der Planung war und ist es, die vorhandenen Elemente soweit wie möglich zu erhalten und zu sichern. Aus diesem Grund erfolgen nur geringfügige Eingriffe in die bestehenden Landschaftselemente und sind nur wenige Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Im Bedarfsfall werden zusätzlich tierökologische Untersuchungen durchgeführt. Dies hat dazu beigetragen, die Lebensbedingungen für bestimmte Tier- und Pflanzengemeinschaften durch Flurneuordnungsmaßnahmen in vielen Fällen zu verbessern. Insbesondere das eigens im Auftrag der Flurneuordnungsverwaltung entwickelte EDV-Tool Biotopentwicklung in Flurneuordnung und Landentwicklung hat erheblich zur Verbesserung der Planung und zu zielgerichteteren Maßnahmen beigetragen. Im Jahr 2005 wurde außerdem ein von der Flurneuordnungsverwaltung initiiertes Verfahren zur Ökologischen Ressourcenanalyse und Bewertung zur Darstellung der ökologischen Gesamtsituation in Flurneuordnungsverfahren fertig gestellt. Diese Methodik wird den eingeschlagenen Weg fortsetzen. Grundsätzliche Probleme insbesondere unter dem Aspekt der Beseitigung von Strukturelementen und der ökologischen Flächenqualität haben sich in den letzten 10 Jahren nicht ergeben. Alle Wege- und Gewässerpläne wurden im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange einschließlich der Naturschutzbehörden genehmigt. 7. ob es Überlegungen gibt, teuere Regelflurbereinigungsverfahren zu reduzieren und Flurneuordnungen auf sog. beschleunigte Zusammenlegungen zu konzentrieren und inwieweit auch bei beschleunigten Verfahren den ökologischen Erfordernissen Rechnung getragen wird; Zu 7.: Die Auswahl der Verfahrensart richtet sich nach den Entwicklungszielen und der erforderlichen Maßnahmen im betreffenden Gebiet. Sind diese sehr umfassend, ist im Regelfall das Normalverfahren zu wählen. Bei einfachen Verhältnissen und einer eingeschränkten Zielsetzung können auch einfachere Verfahrensarten angewandt werden, zum Beispiel die vereinfachte Flurbereinigung, die beschleunigte Zusammenlegung oder der freiwillige Landtausch. Beschleunigte Zusammenlegungen kommen auch heute schon immer dann zum Einsatz, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, insbesondere die Anlage eines neuen Wegenetzes nicht erforderlich ist und ganze Flurstücke ohne Vermessung ausgetauscht werden können. 5

6 Auf die Beachtung ökologischer Erfordernisse hat die Wahl der Verfahrensart jedoch keinen Einfluss. Die Beachtung ökologischer Belange gilt für alle Verfahrensarten gleichermaßen. Die Landesregierung sieht in der Flurneuordnung auch weiterhin ein unverzichtbares Instrument, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft zu flankieren, die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern und die Entwicklung des ländlichen Raumes zu unterstützen. Neben den so genannten Unternehmensverfahren gewinnt die innerörtliche Flurneuordnung zunehmend an Bedeutung. Damit wird die Wohnbebauung in den Ortskernen wieder attraktiv und ein Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauchs geleistet. 8. inwieweit gewährleistet ist, dass bei solchen Verfahren die anerkannten Umweltverbände miteinbezogen sind; Zu 8.: Die Mitwirkung der anerkannten Naturschutzverbände bei der Durchführung von Flurneuordnungsverfahren ist seit vielen Jahren gewährleistet. So sieht die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Flurneuordnungsverfahren (VwV Flurneuordnung und Naturschutz) vom 15. April 2002 in Nummer 2.3 vor, dass die nach dem Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbände (Naturschutzverbände) an den Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz mit Ausnahme von freiwilligen Landtauschverfahren ohne Folgemaßnahmen wie Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. In Nummer 4.2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über die Mitwirkung bei Flurneuordnungs- und beschleunigten Zusammenlegungsverfahren (VwV-Mitwirkung Flurneuordnung) vom 27. November 2000 ist geregelt, dass über die Beteiligungsvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgehend, die anerkannten Verbände wie Träger öffentlicher Belange zu beteiligen sind. Die einzelnen Verfahrenstermine sind in der Anlage zu dieser VwV festgeschrieben. In der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum für die Aufstellung und Feststellung bzw. Genehmigung des Wege- und Gewässerplans mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach 41 des Flurbereinigungsgesetzes (VwV Planfeststellung Flurneuordnung) vom 23. November 1999 ist die Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände in Nummer geregelt. Die vorgenannten Verwaltungsvorschriften sind in der Homepage der Flurneuordnungsverwaltung veröffentlicht. 9. wie viele Teil- und Vollzeitkräfte die baden-württembergische Flurneuordnungsverwaltung im Vergleich zur Landwirtschaftsverwaltung beschäftigt und wie hoch die Personalausgaben in den Jahren 2000 bis 2004 waren; Zu 9.: Die Flurneuordnungsverwaltung beschäftigte zum Stand 31. Dezember Vollzeit- und 255 Teilzeitkräfte. Die Personalkosten betrugen 2000 rd. 54 Mio rd. 54 Mio rd. 55 Mio rd. 55 Mio rd. 53 Mio.. Die Landwirtschaftsverwaltung beschäftigt bei den Landratsämtern 731 Vollzeitund 213 Teilzeitkräfte (Stand 31. Dezember 2004). 6

7 Die Personalkosten betrugen 2000 rd. 44 Mio rd. 44 Mio rd. 45 Mio rd. 45 Mio rd. 44 Mio.. Die Erhebung der bei den Regierungspräsidien beschäftigten Bediensteten der Landwirtschaftsverwaltung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich und wäre mit erheblichem Aufwand verbunden. 10. wie sich das Personal der Flurneuordnungsverwaltung auf Landratsämter, Stadtkreise und Regierungspräsidien verteilt und welche Auswirkungen die Verwaltungsreform auf die Flurneuordnungsverwaltung und die Effizienz des Personaleinsatzes gebracht hat. Zu 10.: Zum 1. Januar 2005 wurde das Personal der Flurneuordnungsverwaltung im Zuge der Verwaltungsreform wie folgt verteilt: a) Zu den Landkreisen: 418 Bedienstete. Jeder Landkreis erhielt, so gewollt, ein Grundteam mit 14 Stellen. 6 Landkreise haben auf ein Grundteam verzichtet (Bodenseekreis, Esslingen, Heidenheim, Karlsruhe, Konstanz, Sigmaringen). b) Zu den Regierungspräsidien: 885 Bedienstete. Davon entfallen auf RP Stuttgart 430 Bedienstete (einschließlich obere Flurbereinigungsbehörde) RP Karlsruhe 190 Bedienstete RP Freiburg 128 Bedienstete RP Tübingen 137 Bedienstete. Durch die Verwaltungsreform wurde das Personal der Flurneuordnungsverwaltung aufgeteilt in eine Grundausstattung (Grundteams) der Landratsämter und einen Pool bei den Regierungspräsidien. Das Personal der Regierungspräsidien (Pool) ist an Landratsämter mit Arbeitsschwerpunkten abgeordnet. Die vorgenommene Personalaufteilung in Grundteams und Poolteams gewährleistet weiterhin die erforderliche Flexibilität im Personaleinsatz. Regional und zeitlich wechselnde Arbeitsschwerpunkte können so durch kreis- und regierungsbezirksübergreifenden Personaleinsatz bewältigt werden. Hauk Minister für Ernährung und Ländlichen Raum 7

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