Vorstandswahl. Vereinfachte Flurbereinigung Uhlen Hamm. Willkommen zur Vorstandswahl am

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1 Vorstandswahl Vereinfachte Flurbereinigung Uhlen Hamm Willkommen zur Vorstandswahl am Folie 1

2 Ablauf der heutigen Veranstaltung Einleitender Vortrag zur Vorstandswahl Wahl des Vorstandes der TG Konstituierende Sitzung des Vorstandes Folie 2

3 Inhaltsübersicht 1) Förmlichkeit 2) Die Teilnehmergemeinschaft 3) Der Vorstand 4) Die Vorstandswahl 5) Das Wahlverfahren 6) Ausscheiden eines Mitgliedes 7) Fragen Folie 4

4 Förmlichkeit Die Ladung muss form- und fristgerecht erfolgt sein! Formgerecht bedeutet: Ladung durch öffentliche Bekanntmachung Ausreichender Hinweis auf den Inhalt des heutigen Termins Fristgerecht bedeutet: Ladung 2 Wochen vor dem Termin Folie 5

5 Die Teilnehmergemeinschaft Wer? Wie? Was? Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Grundstücken im Flurbereinigungsgebiet Anordnungsbeschluss kraft Gesetzes Körperschaft des öffentlichen Rechtes Folie 6

6 Die Teilnehmergemeinschaft Körperschaft des öffentlichen Rechtes: z. B. Gebietskörperschaft (BRD, Kommune) Mitglied ist, wer im Gebiet seinen Wohnsitz hat Ist eine juristische Person ist rechtsfähig kann Verträge abschließen vor Gericht klagen, aber auch verklagt werden Trägerin des Verfahrens steht unter Aufsicht der Flurbereinigungsbehörde Folie 7

7 Aufgaben der TG Bauträger Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen Finanzierungsträger Finanzierung der Ausführungskosten Aufgabenwahrnehmung Verband der Teilnehmergemeinschaften Folie 8

8 Der Vorstand Die TG hat einen aus mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand. ( 21 Abs. 1 Nr.1 FlurbG) Passiv wählbar ist also jeder, nicht nur Teilnehmer Die Flurbereinigungsbehörde bestimmt die Zahl der Mitglieder. ( 21 Abs. 1 Nr.2 FlurbG) Anzahl im Gesetz nicht festgelegt Abhängig von der Größe des Verfahrensgebietes Anzahl der beteiligten Gemeinden Die Flurbereinigungsbehörde legt die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes auf 3 Mitglieder fest. Folie 9

9 Aufgaben des Vorstandes Wahrnehmung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten aller Teilnehmer Ansprechpartner der Flurbereinigungsbehörde Mitwirkung bei Wertermittlung, der Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes (z.b. Wegenetz) Folie 10

10 Bauausführung / Ausschreibung eigener Maschinenpark Kassenabwicklung Vorstand entscheidet über den Beitritt Folie 11

11 Die Vorstandswahl Folie 13

12 Wahlberechtigung Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. ( 21 Abs.3 Nr.1 FlurbG) Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme. ( 21 Abs.3 Nr.2 FlurbG) unabhängig von der Größe des Besitzes Bevollmächtigte auch dann, wenn sie mehrere Vollmachten vorbringen Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. ( 21 Abs.3 Nr.3 FlurbG) Folie 14

13 Wahlberechtigung Folie 15

14 1 Stimme Folie 16

15 Wahlberechtigung 1 Stimme 154 Gemeinschaftliches Eigentum des Ehepaares ½! 1 Stimme 206 Alleineigentum des Bräutigams! Folie 17

16 Wer ist gewählt? Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten. ( 21 Abs.3 Nr.3 FlurbG) es genügt die einfache relative Mehrheit es genügt somit ein Wahlgang die Reihenfolge der Gewählten bestimmt sich nach der Anzahl der Stimmen Folie 18

17 Das Wahlverfahren Folie 19

18 Wahlverfahren Das Flurbereinigungsgesetz schreibt keine Form der Wahl vor! Folgende Möglichkeiten bieten sich an: Stimmabgabe mündlich Stimmabgabe schriftlich per Stimmzettel Handzeichen Zuruf Form der Wahl wird von der Versammlung beschlossen Folie 20

19 Wahlverfahren Folie 21

20 Ausscheiden eines Mitgliedes Mitglieder Stellvertreter Nachrücker Folie 23

21 Abstimmung Form der Wahl Wahlhelfer Kandidatenbenennung Folie 24

22 Fragen Folie 25

23 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Dienstleistungszentrum für den Ländlichen Raum (DLR) Westerwald-Osteifel Bahnhofstraße Montabaur 11. April 2013 Folie 26

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