Rückblick Wegebau 2011
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- Hinrich Huber
- vor 6 Jahren
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1 Flurneuordnung Oberndorf-Hochmössingen Teilnehmerversammlung am Agenda 1. Rückblick ebau Derzeitige Verfahrensbearbeitung - achtflächen am Bsp. FNO Dunningen-Seedorf (H. Franz) - Rechtliche Aspekte bei achtverträgen (Fr. Glasneck) kurze ause Ausblick Wunschtermin Herbst Anschließend Diskussion 1. Rückblick ebau 2011 Angaben zum Verfahren Regelverfahren Größe: 710 ha 280 Teilnehmer 1681 Flurstücke (alt) Beteiligte Gemarkungen: Hochmössingen, Oberndorf, Marschalkenzimmern, Winzeln Verfahrensrückblick Anordnung 2007 Vorstandswahlen 2007 Wertermittlung 2009 e- und Gewässerplan 2010 Ausbau (Abschnitt 1) 2011 Aufmessung 2011 Baumaßnahmen ebau 2011 Asphaltwege Schotterwege Spurweg Fuß- und Radweg Rekultivierung 5,0 km 4,6 km 0,1 km 0,4 km 3,0 km Seite 1
2 räsentation zur Teilnehmerversammlung vom ebau 2011 ebau 2011 Erster Spatenstich Baustelle Ringweg ebau 2011 ebau 2011 X X Asphaltweg X Schotterweg/Spurweg Baustelle Ringweg Radweg/arkplatz Rekultivierung ebau 2014 (genehmigt) Baumaßnahmen X ebau 2014 (genehmigt) Asphaltwege (Einmündungen) 0,1 km Schotterwege 1,0 km Fuß- und Radweg 0,3 km Grünwege 18 km Rekultivierung 0,3 km Außerdem für 2014 geplant: Ca. 18 km Grünwege, (z.t. mit Asphaltanschluss) Rekultivierungen Landschaftspflegemaßnahmen Asphalt Schotter Fuß- /Radweg Rekultivierung Seite 2
3 Bisherige Ausgaben ebau Bodenverbesserung/Rekultivierung Landschaftspflege, Erholung Bodenordnung (Vermessung) Verwaltungsausgaben (Baubetreuung) Summe Dieser Betrag entspricht der lanung Finanzierung Gesamtkosten Zuschüsse (80%) freiw. Beitrag der Stadt Oberndorf (10%) Kostenbeiträge (10%) Kostenbeiträge 2011 wurde ein Kostenbeitrag in Höhe von 5,00 /WE erhoben Vor Beginn des 2. Bauabschnitts (geplant 2014) wird der 2. Kostenbeitrag fällig. Höhe voraussichtlich ca. 2,20 /WE 2. Derzeitige Verfahrensbearbeitung Verfahrensschritte für dauernde Nachteile Vermessung Feld ist abgeschlossen Vermessung Wald im Frühjahr 2012 Bildung der neuen Blöcke mit Wert Missformen fehlende Treppwege schräge Anschnitte Leitungen Seite 3
4 für für Missformen dauernde im Nachteile Ackerland für für Missformen dauernde im Nachteile Grünland wird zu 30% entschädigt 70 m im Ackerland wird zu 30% entschädigt 50 m im Grünland Bewirtschaftungsrichtung Bewirtschaftungsrichtung für fehlende dauernde Treppwege Nachteile für dauernde schräge Anschnitte Nachteile Bepflanzung 3 m fehlender Treppweg wird entschädigt zu 50% (Acker) zu 25% (Grünland) wird entschädigt zu 50% (Acker) zu 25% (Grünland) Bewirtschaftungsrichtung Bewirtschaftungsrichtung Winkel kleiner 40 für schräge für Anschnitte dauernde geringer Nachteile Ausprägung für dauernde für Leitungen Nachteile Bewirtschaftungsrichtung < 3 m Keine wird zu 20% entschädigt wird zu 10% entschädigt Masten und Schächte sind bereits beim Wert berücksichtigt Seite 4
5 in Geld Berechnung des Wertes der neuen Blöcke an einem Beispiel Bäume und Holzpflanzen, die den Eigentümer wechseln, werden entschädigt Bewertung durch Sachverständige Alter Bestand Alter Bestand mit Wert Neuer Bestand mit Wert (unbearbeitet) Neuer Bestand mit Wert (angepasst) Seite 5
6 Korrekturen für dauernde Nachteile Blockverzeichnis Leitung Missform Schräger Anschnitt Fehlende Treppe Berücksichtigung der achtflächen erläutert am Beispiel der Flurneuordnung Dunningen-Seedorf Berücksichtigung der acht bei der Zuteilung... Verpächter und ächter stimmen sich zeitig vor dem Wunschtermin ab Verpächter und ächter kommen nach Möglichkeit gemeinsam zum Wunschtermin Berücksichtigung der acht bei der Zuteilung... Zusammenlegung Hat der Verpächter zwei und mehr ächter, muss das Amt trotzdem zusammenlegen (gesetzlicher Auftrag). Der Verpächter muss dann selbst die Aufteilung unter den ächtern vornehmen vor der Flurbereinigung Seite 6
7 Zusammenlegung Zusammenlegung Flurstücksstruktur nach der Flurneuordnung achtblöcke zusammengelegte acht- und Eigentumsflächen Eigentum acht Zahlen zur Neueinteilung der FNO Dunningen-Seedorf alte Flurstücke neue Flurstücke Zusammenlegungsverhältnis (Eigentum) Zusammenlegungsverhältnis (acht) 09_07_10 1 : 3 > 1 : 5 Frau Glasneck (Landwirtschaftsamt): Tel / Rechtliche Aspekte bei achtverträgen 10 Minuten ause Seite 7
8 3. Ausblick Wunschtermin Herbst 2012 Ablauf Wunschtermin Teilnehmerversammlung Herbst 2012 Schriftliche Einladung jedes Teilnehmers Einzelaufnahme ca. drei Wochen Grundsätze der Abfindung Jeder Teilnehmer hat Anspruch auf Wertgleiche Abfindung: Bodengüte / Bodenart Nutzungsart Hanglage Waldrand Ortsnähe / Hofentfernung Grundsätze der Abfindung Möglichst große Flurstücke Flurstücke müssen durch e erschlossen sein Abfindung soll der Einlage entsprechen Grundsätze der Abfindung Abwägung der betriebswirtschaftlichen Verhältnisse aller Teilnehmer Berücksichtigung aller Umstände, die Einfluss auf Ertrag, Benutzung und Verwertung haben Kein Anspruch auf Zuteilung in alter Lage Zusammenfassung Der Wunsch sollte realistisch sein Der Wunsch ist grundsätzlich unverbindlich Die Wunschaufnahme ist keine Zuteilungsvereinbarung Das Amt wird keinen Vorentwurf haben Seite 8
9 Ausblick Abmarkung der neuen Grenzen Zuteilungsvereinbarungen 2013 Vorläufige Besitzeinweisung 2014 Flurbereinigungsplan ca Änderung des Vermessungsgesetzes vom : Flurstücksgrenzen werden nur noch auf Antrag abgemarkt. Abmarkung der neuen Grenzen in Flurneuordnungsverfahren: Flurneuordnungsamt entscheidet unter Beteiligung des Vorstands über die Abmarkung Zu berücksichtigen sind: Zweckmäßigkeit künftige Nutzung Vertrauensschutz Beispiel Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Haug: 0741 / Herr Stoschek: 0741 / Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter: Bürgerservice Unsere Ämter Flurneuordnungsamt Oberndorf-Hochmössingen Seite 9
10 räsentation zur Teilnehmerversammlung vom Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Diskussion Seite 10
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