Waldneuordnung in der Gemarkung Üchtelhausen? Johannes Krüger

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1 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Waldneuordnung in der Gemarkung Üchtelhausen? Johannes Krüger

2 Seite 2 Themengliederung Aufgabenschwerpunkte am Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Waldneuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) => unterschiedliche Möglichkeiten einer Waldneuordnung => Kosten, Abzug, Wertermittlung Arbeitskreisarbeit Fragen und Diskussion

3 Ländliche Entwicklung in Bayern Seite 3 DORFERNEUERUNG FLURNEUORDNUNG REGIONALE LANDENTWICKLUNG Land- und Forstwirtschaft unterstützen Regionale und gemeindliche Entwicklung fördern Wirtschaftskraft und Beschäftigung beleben Natürliche Lebensgrundlagen schützen

4 Seite 4 DORFERNEUERUNG FLURNEUORDNUNG REGIONALE LANDENTWICKLUNG ALE Unterfranken (Würzburg) ALE Oberfranken (Bamberg) Sieben Ämter für Ländliche Entwicklung Für einen lebenswerten ländlichen Raum ALE Mittelfranken (Ansbach) ALE Schwaben (Krumbach) ALE Oberpfalz (Regensburg) ALE Niederbayern (Landau) ALE Oberbayern (München)

5 Seite 5 DORFERNEUERUNG FLURNEUORDNUNG REGIONALE LANDENTWICKLUNG Statistik: Projekte der Ländlichen Entwicklung Gemeinden Über 1,16 Mio Bürger (=10% der Einwohner) profitieren durch die Verfahren der LE Über 200 Mio Investitionen (2008) =>davon 70 Mio Förderung der Dorferneuerung =>davon 47 Mio Förderung der Flurneuordnung Ca Dorferneuerungen mit über 2000 Ortsteilen

6 Seite 6 DORFERNEUERUNG FLURNEUORDNUNG REGIONALE LANDENTWICKLUNG Integrierte Ländliche Entwicklung fast 80 mal in Bayern

7 Seite 7 Verfahren der Ländlichen Entwicklung in Unterfranken: 250 Flurneuordnungsverfahren auf ha LN-Fläche mit Beteiligten 160 Dorferneuerungsverfahren in 110 Gemeinden mit 220 Ortsteilen und Einwohnern

8 Seite 8 Waldsituation in Bayern Waldparzellengrößen in Bayern [Hektar] Über 50 Anträge auf Waldbereinigung liegen momentan dem ALE vor

9 Seite 9 Ausgangslage Informationsveranstaltung in Üchtelhausen Unterschriftenliste Antrag auf Waldbereinigung vom mit 42 Unterschriften Sitzung Gemeinderat Üchtelhausen vom : einstimmiger Beschluss, einen Antrag auf Waldflurbereinigung für die Gemarkung Üchtelhausen Antrag vom an das ALE Unterfranken Besprechung im Rathaus Üchtelhausen Versammlung wegen der drei Waldkörperschaften Besprechung zur Vorbereitung des heutigen Informationsabends

10 Seite 10 Karte Üchtelhausen Wald Antrag 2007 auf Waldbereinigung

11 Was gibt es für Instrumente der Ländlichen Entwicklung? Seite 11 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz - je nach Aufgabenstellung: 5 verschiedene Arten von Neuordnungen Bayer. Dorfentwicklungsprogramm - Umfassende Dorferneuerung - Einfache Dorferneuerung Infrastrukturmaßnahmen - Wirtschaftswege zum Lückenschluss von Rad- und Wanderwegenetzen Integrierte Ländliche Entwicklung

12 Seite 12 Instrumente der Ländlichen Entwicklung Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz - Regelflurneuordnungsverfahren - Vereinfachtes Flurneuordnungsverfahren - Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren - Unternehmensverfahren - Freiwilliger Landtausch Verfahrensart je nach Aufgabenstellung Bau von Wegen etc. reine Bodenordnungsverfahren umfassende Flurneuordnungen Unterschiede in Dauer und Kosten

13 Seite 13 Voraussetzungen: Freiwilliger Landtausch - nur wenige Tauschpartner - das vorhandene Wegenetz sollte weitgehend den Anforderungen genügen (= keine Baumaßnahmen) - nach Möglichkeit nur Tausch ganzer Flurstücke - kein oder nur geringer Aufwand für Vermessungsarbeiten - der Tausch muss freiwillig und einvernehmlich erfolgen - es können keine komplexe Probleme gelöst werden

14 Seite 14 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Voraussetzungen: - Anlage eines neuen Wegenetz nicht erforderlich (d.h. Wege v.a. auf alten Trassen) - keine größeren wasserwirtschaftlichen Maßnahmen - keine Planfeststellung/Plangenehmigung - Obergrenze für Zuschuss (max /ha) => Beschränkung auf die notwendigsten Baumaßnahmen - Vermessungen sind notwendig - es können nicht alle Probleme gelöst werden

15 Seite 15 Vereinfachtes Verfahren 4 unterschiedliche Zweckbestimmungen Ermöglichung oder Ausführung von Maßnahmen der Landentwicklung z.b. Agrarstrukturverbesserung, Dorferneuerung, oder für Naturschutz und Landschaftspflege Beseitigung von Nachteilen für Landwirtschaft und Landschaft im Anschluss an ein öffentliches Bauvorhaben Auflösung von Landnutzungskonflikten z.b. zwischen Landwirtschaft und Naturschutz Neuordnung des Grundbesitzes in kleineren Verfahrensgebieten oder in bereits früher flurbereinigten Gemeinden (Zweitverfahren) i.d.r. keine Planfeststellung Bau von Wegen vor der Neuverteilung nur mit Zustimmung der Beteiligten Verfahrenstechnische Vereinfachungen Kombination der Zweckbestimmungen möglich

16 Seite 16 Regelverfahren Umfassendste Möglichkeit zur Verbesserung der Lebensund Arbeitsbedingungen Flächendeckende Neuordnung i.d.r. großer Bedarf an Wegebau Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Bodenschutz Naturschutz und Landschaftspflege Intensiver Abstimmungsbedarf mit Grundeigentümern und Behörden => Plangenehmigung/Planfeststellung

17 Seite 17 Unternehmensflurbereinigung trifft für Üchtelhausen nicht zu!

18 Seite

19 Seite 19

20 Seite 20 Oft geäußerte Ängste und Befürchtungen am Anfang eines Verfahrens nur die Großen/die Gemeinde/ haben Vorteile, wir Kleinen werden untergebuttert Hohe Kosten Hoher Abzug kann ich enteignet werden? geht das alles auch gerecht zu?

21 Seite 21 Allgemein: Erfordernis einer Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren Die Erfordernis zur Durchführung einer Wertermittlung für alle am Verfahren beteiligten Grundstücke ist im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) verankert. 27 FlurbG Um die Teilnehmer mit Land von gleichem Wert abfinden zu können, ist der Wert der alten Grundstücke zu ermitteln FlurbG Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke... mit Land von gleichem Wert abzufinden.... Anspruch auf eine wertgleiche Abfindung des Bodens

22 Seite 22 Zweck der Wertermittlung Die Ergebnisse der Wertermittlung werden benötigt für... die Berechnung der wertgleichen Landabfindung ( 44 Abs. 1 FlurbG) die Festlegung der von den Teilnehmern aufzubringenden Flurbereinigungskosten ( 19 FlurbG) die Festsetzung von Geldabfindungen oder Geldausgleichen für Mehr- oder Minderzuteilungen ( 44 Abs. 4 FlurbG) die Ermittlung des Landabzuges ( 47 und 88 Nr. 4 FlurbG) die Wahrung von Rechten Dritter (z.b. Grundschuld, Hypothek, Niesbrauch,...)

23 Seite 23 Zuständigkeit für die Wertermittlung (allgemein) gewählter Vorstand + landwirtschaftliche Sachverständige Der erweiterte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Die auswärtigen und neutralen landwirtschaftlichen Sachverständigen werden vom Vorstand der TG in eigener Zuständigkeit aus einer Sachverständigenliste ausgewählt, welche das Amt für Ländliche Entwicklung im Einvernehmen mit dem Bayer. Bauernverband (BBV) aufgestellt hat. Die in dieser Liste eingetragenen Schätzer waren oder sind selbst noch praktizierende Landwirte. Im Wald: besondere forstwirtschaftliche Sachverständige (Freiberufler, Büro)

24 Seite 24 Besonderheiten der Wertermittlung im Wald a) Ermittlung des Bodenwerts b) Ermittlung des Holzbestands (Aufwuchs) 85 Nr. 4 FlurbG Ist der Wert eines Holzbestandes zu ermitteln, sind die Grundsätze der Waldwertrechnung anzuwenden Waldwertermittlungsrichtlinien 85 Nr. 8 FlurbG Wird eine Waldfläche einem anderen zugeteilt, ist für aufstehendes Holz, soweit möglich, Abfindung in Holzwerten zu geben. => soweit möglich = kein strikter Anspruch auf gleichwertigen oder gleichartigen Holzbestand (d.h. Unterschiede in den Beständen kann möglich sein, muss jedoch ausgeglichen werden durch z.b. mehr Fichten als Eichen) => Gleichwertigkeit von Holzbeständen hat hohes Gewicht, gleichberechtigt mit dem Grad der Zusammenlegung der Flurstücke!

25 Seite 25 Besonderheiten der Waldflurbereinigung 85 FlurbG 1.) Forstwirtschaftliche Berufsvertretung ist zu beteiligen 2.) bei Einbeziehung einer geschlossenen Waldfläche größer als 10 ha ist die Zustimmung der Forstaufsichtsbehörde erforderlich 3.) Für größere Waldgrundstücke, die einer Zusammenlegung nicht bedürfen und von der Flurbereinigung keine wesentlichen Vorteil haben, sind Beiträge nicht zu erheben ) Holzeinschläge, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen vom Zeitpunkt der Anordnung bis zum Grundbucheintrag der neuen Grundstücke die Zustimmung des ALE 7.) eine geschlossene Waldfläche von mehr als 3 ha Größe darf nur mit Zustimmung des Eigentümers oder der Forstaufsichtsbehörde wesentlich verändert werden

26 Seite 26 Intensität der Waldwertermittlung bei Einigkeit Vorbesitzer/Neubesitzer auch keine oder nur einfache Wertermittlung Vgl. Freiwilliger Landtausch Vgl. Beschleunigte Zusammenlegung Diskussion in dem Arbeitskreis Informationen folgen

27 Seite 27 Kosten Ausführungskosten: Wegebau Gräben Landschaftspflege Vermessung Wertermittlung sonst. Kosten bis zu 80% der Kosten Kosten abhängig von der Art und dem Umfang des vom Vorstand der TG beschlossenen Ausbauprogramms und der Genehmigung der Finanzierung durch das ALE => v.a. wie viele Wege? Müssen überall Schotterwege hin? Reichen Erdwege aus? usw.

28 Seite 28 Kosten weniger als 30% Umlegung der nicht durch Zuschüsse gedeckten Kosten auf die Teilnehmer, eventuell teilweise Kostenübernahme durch die Dritte möglich Höhe der Förderung nach FinR-LE (landwirtschaftliche Vergleichszahl Üchtelhausen = 22,6 wenn LVZ unter 30 => Förderung für Wege, Bodenordnung usw. bei 70% im Wald) Bei Umsetzung ILE Förderbonus von 5 bis 10% möglich Verfahrenskosten ( 104 FlurbG) trägt der Staat zu 100 % (v.a. Personalkosten der Mitarbeiter ALE) Keine Notarskosten bei Umschreibung des Grundbuchs oder Verkauf über die Teilnehmergemeinschaft

29 Kosten - Exkurs Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) i.d.f. vom Seite 29 Vermessung ist ohne Flurbereinigung wesentlich teurer!! Vorteil für Personen mit nur einem Flurstück!

30 Kosten - Exkurs Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) i.d.f. vom Seite 30 => Vermessung ist ohne Flurbereinigung wesentlich teurer!!

31 Seite 31 Nach 47 (1) FlurbG: Für was braucht man den Abzug? Den zu den gemeinschaftlichen... Anlagen erforderlichen Grund und Boden haben alle Teilnehmer nach dem Verhältnis des Wertes ihrer alten Grundstücke zu dem Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebiets aufzubringen,.... d.h. die Mehrfläche der neuen Wege, Gräben, usw. gegenüber den bisherigen Wege laut Kataster muss aufgebracht werden ABER: in Üchtelhausen sind im Wald die Wege i.d.r. nicht als eigenes Flurstück geführt => d.h. der Großteil des Abzugs sind momentan schon vorhandene Wege, die schon derzeit nicht als Wald genutzt werden können

32 Seite 32 Beispiele für vorhandene Wege und Fahrten, die nicht im Kataster sind!!!

33 Seite 33 Beispiele Sulzdorf / Stadtlauringen: 41 ha Privatwald, 19 ha Gemeindewald Vorher durchschnittlich 0,15 ha jetzt 1,15 ha Zusammenlegung 8 : 1 Abzug 5,6 %, Kosten 900 /ha

34 Seite 34 Beispiele Forst (Schonungen): 500 Flurstücke vorher 151 Flurstücke nachher Vorher 0,25 ha/flurstück Abzug 4,6 % jetzt 0,85 ha/flurstück Dankenfeld 30 ha, Abzug 4 %, ca. 3:1

35 Seite 35 Vorteile einer Waldbereinigung in Üchtelhausen

36 Seite 36 Vorteile einer Waldbereinigung in Üchtelhausen Flurstücke tw. 50 qm Grenze Gemeinde/Privat (Offizielle) Erschließung Flurstücke tw. 50 qm Grenze Stadt/Privat

37 Seite 37 Vorteile einer Waldbereinigung in Üchtelhausen Grenze Gemeinde/Privat (offizielle) Erschließung

38 Seite 38 Eigentumsverhältnisse im Privatwald Anzahl Besitzstände Anzahl Wald- Flst. Fläche [ha] Ø Flst.- Größe [ha] unter 0,3000 ha ,7863 0,0732 0,3000 ha bis 0,8000 ha ,0560 0,1165 über 0,8000 ha ,3893 0,0877 Summe Privatwald ,2316 0,0897 Ohne Gemeinde Üchtelhausen, Stadt Schweinfurt und Freistaat Bayern!

39 Seite 39 Vorteile einer Waldbereinigung in Üchtelhausen jedes Grundstück wird vermessen jedes Grundstück wird zumindest von einem Erdweg erschlossen möglichst große Zusammenlegung Hilfe bei der Auflösung von Anteilsgemeinschaften, Erbengemeinschaften usw. (Bereinigung des Grundbuchs) unklare Grundstücksgrenzen werden beseitigt Nachhaltige Nutzung für die nächste Generation! wirtschaftliche Nutzung wird ermöglicht Sonstige Vorteile (Sicherung Wasserleitung, ggf. Hochwasserverbesserung, Naturschutzmaßnahmen, Freizeit und Erholung)

40 Seite 40 Hinweise für Anteilsgemeinschaften / Erbengemeinschaften Hilfe bei der Auflösung von Anteilsgemeinschaften, Erbengemeinschaften usw. (Bereinigung des Grundbuchs) Bitte klären: Wer ist vertretungsberechtigt? (Vollmacht ) Was sagt die junge Generation dazu? Wie soll der gemeinsame Besitz zukünftig genutzt werden? Anteilsgemeinschaften können aufgelöst werden und aufgeteilt werden Aufkauf durch Teilnehmergemeinschaft ( Abtretung nach 52 FlurbG, keine Notarskosten) => Freiwilligkeit!

41 Seite 41 AK-Arbeit

42 Seite 42 AK-Mitglieder: Keine besonderen Kenntnisse erforderlich Keine Altersbeschränkung nach oben oder unten! Besitzgröße egal! Von Anfang an die späteren Bewirtschafter (Kinder, Enkel, ) mit einbeziehen Leitung/Moderation: ALE AK-Sprecher vor Ort AK-Schriftführer vor Ort Gemeinde, Forstamt, Siebener,

43 Seite 43 Vor-Ort-Termine Abendtermine Exkursionen Sie zeigen uns Ihren Wald und wir sagen von außen, was uns auffällt.

44 Seite 44 Wir erstellen eine Maßnahmeliste. Die Zusammenfassung wird vor Ort vorgestellt, mit Schätzung der Kosten. Dies ist die Grundlage des Projekts, das mit dem ALE und den anderen Behörden abgestimmt wird.

45 Seite 45

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49 Seite 49

50 Seite 50

51 Seite 51

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53 Seite 53

54 Seite 54

55 Seite 55 Man nehme - mindestens 10 interessierte Leute - ein klares Ziel - einen engagierten Bürgermeister/ Gemeinderat als Motor und würze - mit vielen guten Ideen - einer Prise Ehrgeiz Rezept für erfolgreiche Bürgerbeteiligung - füge hinzu - eine Menge Zeit einen Batzen Geld (Förderprogramme) koche es - auf großer Flamme bei viel Idealismus und serviere es mit - Spaß und Unterhaltung (nach DE Ascha)

56 Seite 56 Wir können den Wind nicht ändern, aber wir können die Segel richtig setzen. (Aristoteles) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

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