Prüfungsaufgebot Elektroplaner/in EFZ

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Kanton Zürich Bildungsdirektion Baugewerbliche Zeichner-Berufe www.pk33-qv.ch 1/13 Version: 30. April 2016 LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN SOMMER 2016 Prüfungsaufgebot Elektroplaner/in EFZ Kandidaten und Kandidatinnen die aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, haben dies schriftlich vor Beginn der Prüfung, dem Abt. Lehraufsicht Ausstellungsstrasse 80 8090 Zürich unter Beilage eines Arztzeugnisses, mitzuteilen. Allgemeine Anfragen oder Abmeldungen sind an den Aktuar der Prüfungskommission zu richten: Urs Lippuner Dipl. Ingenieur FH Tel. 043 210 30 70 Herbstweg 59 Fax. 043 210 30 66 8050 Zürich E-Mail urslippuner@bluewin.ch Berufsspezifische Fragen sind an den Chefexperten zu richten: Claudio Maag Dipl. Wirtschaftsingenieur FH/MAS Oberdorfstrasse 27 Tel. 058 359 53 83 8800 Thalwil E-Mail maag.lap@bluewin.ch

2/13 A Allgemein A.1 Kontaktmöglichkeiten für Notfälle Die Prüfungsleitung ist über die gesamte Dauer der Prüfungen unter folgenden Nummern erreichbar: - Claudio Maag, Chefexperte Tel. 079 280 70 00 - Arda Onur, Stv. Chefexperte Tel. 079 688 35 76 A.2 Allgemeine Prüfungsbedingungen Reglemente Weisung Besuche Ausweispflicht Abwesenheiten Die Prüfungen werden nach den gültigen Eidg. Reglementen und Verordnungen durchgeführt. Für den praktischen Prüfungsteil gilt die Allgemeine Weisung zur Durchführung und Abnahme des praktischen Prüfungsteils im Lehrbetrieb. Diese Weisung wurde allen Lehrbetrieben mit Schreiben vom 28. Januar 2016 zugestellt. Besuche von Abschlussprüfungen durch Drittpersonen (Lehrmeister, Lehrer, Eltern) sind nur mit Bewilligung des es gestattet. Zu allen Prüfungsteilen ist ein amtlicher Ausweis mit Foto mitzubringen! Sollte sich der Kandidat oder Kandidatin nicht ausweisen können und kann die Identität nicht sofort festgestellt werden, wird das Resultat mit Vorbehalt festgehalten. Als Grund für das Fernbleiben an der LAP gilt nur ein ärztliches Zeugnis. Dieses ist vorgängig dem oder im Zeitraum der Durchführung der Prüfungen sofort der Prüfungsleitung zuzustellen. Kandidaten und Kandidatinnen, die sich unmittelbar vor oder während der Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage fühlen die Prüfung zu absolvieren, oder infolge Unfall oder aus andern wichtigen Gründen nicht zur Prüfung antreten können, sind verpflichtet sich sofort bei der Prüfungsleitung zu melden und ihre Abwesenheit mit einem ärztlichen Zeugnis zu belegen. Auf nach den Prüfungen gemeldete Krankheiten wird nicht eingegangen.

3/13 Verspätetes Eintreffen am Prüfungsort Nichterscheinen, unentschuldigte Abwesenheit Übertretung der Prüfungsordnung Erhebliches Stören der Prüfung Vorzeitiges Verlassen der Prüfung Bei verspätetem Eintreffen aus einem unwichtigen Grund wird nur die restliche Prüfungszeit gewährt. Es erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Noten 1 bewertet. Trifft der Kandidat mit erheblicher Verspätung am Prüfungsort ein und/oder der Zutritt ist mit einer erheblichen Störung der anderen Kandidaten verbunden, wird der Zutritt verweigert. Es wird die Note 1 erteilt. Bei Nichterscheinen an der Prüfung aus unwichtigem Grund, wird die Prüfung als ungültig erklärt. Die Abschlussprüfung gilt damit als nicht bestanden, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann. Die Prüfungskommission kann im Einzelfall die Note 1 erteilen. Alle Arbeiten an der LAP sind vom Prüfling absolut selbstständig auszuführen. Den Weisungen der Experten und Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Wer in irgendeiner Weise gegen die Instruktionen der Experten und Aufsichtspersonen verstösst, kann sofort von der Prüfung verwiesen werden. Die Verwendung von unerlaubten Hilfsmitteln, Abschreiben usw. führt zum Prüfungsverweis und zur Ungültigkeitserklärung im jeweiligen Fach. Die Abschlussprüfung gilt damit da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann als nicht bestanden. Unangebrachtes Benehmen oder erhebliches Stören der Prüfung führt zum Prüfungsverweis. Nicht abgeschlossene Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet. Je nach Schwere der Übertretung kann die Prüfungskommission die Prüfung im jeweiligen Fach als ungültig erklären. Im Falle der Ungültigkeitserklärung gilt die Abschlussprüfung, da der Notendurchschnitt nicht berechnet werden kann, als nicht bestanden. Verlässt ein Kandidat oder eine Kandidatin aus unwichtigen Gründen vor Prüfungsende die Prüfung erfolgt eine Teilbewertung, d.h. nicht ausgeführte Prüfungsteile werden mit der Note 1 bewertet.

4/13 Akten zur Bewertung Firmennamen Noten CAD-Testfiles Elektronische Prüfungsdaten Sämtliche Unterlagen sind mit Namen und Kandidatennummer zu versehen. Alle Zeichnungen und Pläne sind auf Format A4 zu falten. Bewertet wird der Endplot oder Endausdruck. Er ist als solcher deutlich zu kennzeichnen, vom Lernenden und vom Experten mit Aufsichtsfunktion zu unterschreiben, auf dem Protokoll zu vermerken und in separater Sichtmappe oder Couvert nach Abschluss der Prüfung dem Experten mit Aufsichtsfunktion zu übergeben. Auf dem Protokoll nicht vermerkte Unterlagen werden nicht bewertet! Auf sämtlichen verwendeten Formularen und Zeichenpapieren dürfen keine Firmenbezeichnungen der Lehrfirma ersichtlich sein. Die Experten dürfen keine Auskünfte über erteilte Noten geben. Das Prüfungsresultat wird den Lernenden und der Lehrfirma schriftlich mitgeteilt, spätestens 7 Arbeitstage nach dem letzten Prüfungstag. Testfiles für den CAD-Plandatenimport stehen auf der Website der Prüfungskommission zum Download bereit. Elektronische Grundrisse und Prüfungsvorlagen werden den Kandidaten auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Am Schluss der Prüfung nach dem Erstellen der Endplots müssen sämtliche vom Kandidaten erschaffene Prüfungsdaten, inkl. Zwischenversionen/Zwischensicherungen, auf diesem USB-Stick abgespeichert werden. Pro Prüfungstag wird ein USB-Stick abgegeben. Die Sticks bleiben Eigentum der Prüfungskommission und sind am Abend der Prüfungsaufsicht abzugeben. Die elektronischen Daten können als Bestandteile der Arbeitsprüfung zur Beurteilung herangezogen werden. Nach dem Abspeichern der Daten auf dem USB-Stick löscht der Systemverantwortliche alle Prüfungsdaten in der Anlage. Beschwerden Beschwerden über den Prüfungsverlauf oder die Notengebung, sind bis zum 20. Tag nach Empfang der Endresultate begründet und mit eingeschriebenem Brief an den Aktuar der Prüfungskommission zu richten.

5/13 Hilfsmittel Nicht gestattet sind Nachweis Praktikum Bei den Prüfungsteilen «Praktische Arbeiten» dürfen grundsätzlich programmierbare Rechner, Formelsammlungen sowie das Arbeitsbuch als Hilfsmittel verwendet werden. Die zugelassenen Hilfsmittel werden je nach Prüfungsposition angegeben. Für die Prüfung «Berufskenntnisse schriftlich» sind in den jeweiligen Prüfungspositionen die zugelassenen Hilfsmittel angegeben. Die Benutzung von alten Lehrabschlussprüfungen als Vorlage. Handys, MP3-Players, Smart Phones, Smart Watches oder deren gleichen ist untersagt, auch zur Benützung als Taschenrechner. Die Handys werden jeweils für die Dauer der einzelnen Prüfungspositionen durch die Experten eingezogen! Der schriftliche Nachweis für das absolvieren eines 6-monatigen Praktikums gemäss BiVo Art. 8, Abs. 4 muss, für die Abgabe des Fähigkeitszeugnisses bei bestandener Abschlussprüfung, der Prüfungsleitung vorliegen.

6/13 B Berufskenntnisse schriftlich B.1 Aufgebot Datum: Prüfungsort: Einfindungszeit: Freitag, 3. Juni 2016, 08.00 12.20 Uhr Technische Berufsschule TBZ Sihlquai 101 8005 Zürich Im Klassenzimmer zur angegebenen Zeit gem. untenstehender Einteilung Kandidaten:

7/13 B.2 Prüfungsprogramm 08.20 09.50 Uhr Pos. 4.2 Elektrische Systemtechnik (90 min) 10.30 11.10 Uhr Pos. 3.2 Technische Dokumentation (40 min) 11.30 12.00 Uhr Pos. 2.1 Technologische Grundlagen (30 min) 12.00 12.20 Uhr Pos. 5.1 Kommunikationstechnik (20 min) B.3 Zugelassene Hilfsmittel Prüfungsposition Hilfsmittel Pos. 2.1 Technologische Grundlagen Formelsammlung ohne Berechnungsbeispiele, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Datenbank, Massstab, Zirkel, Geodreieck und Transporteur Pos. 3.2 Technische Dokumentation NIN 2015, NIN 2015 Compact und NIV Pos. 4.2 Elektrische Systemtechnik Formelsammlung ohne Berechnungsbeispiele, netzunabhängiger Taschenrechner ohne Datenbank, Massstab, Zirkel, Geodreieck und Transporteur Pos. 5.1 Kommunikationstechnik Schreibmaterial, Schablone und netzunabhängiger Taschenrechner ohne Datenbank

8/13 C Berufskenntnisse mündlich C.1 Aufgebot Datum: Samstag, 18. Juni 2016 Prüfungsort: Einfindungszeit: Technische Berufsschule TBZ Sihlquai 101 8005 Zürich Im Klassenzimmer zur angegebenen Zeit gem. untenstehender Einteilung Kandidaten: Runde 1 Elektrische Systemtechnik oder Bearbeitungstechnik

Runde 2 Elektrische Systemtechnik oder Bearbeitungstechnik Bildungsdirektion 9/13

10/13 Runde 3 Technische Dokumentation C.2 Prüfungsprogramm Pos. 1 Pos. 3 Pos. 4 Bearbeitungstechnik (30 min) Technische Dokumentation (30 min) Elektrische Systemtechnik (30 min) C.3 Zugelassene Hilfsmittel Für die mündlichen Prüfungen sind keine Hilfsmittel zugelassen.

11/13 D Praktischer Prüfungsteil D.1 Aufgebot Datum: Montag, 20. Juni 2016, 07.30 16.00 Uhr Dienstag, 21. Juni 2016, 07.30 16.00 Uhr Mittwoch, 22. Juni 2016, 07.30 15.00 Uhr Prüfungsort: Lehrbetrieb der Kandidaten, die Zuteilung der Experten mit Aufsichtsfunktion wird den Lehrbetrieben mit separatem Schreiben mitgeteilt Kandidaten:

12/13 D.2 Prüfungsprogramm D.3 Zugelassene Hilfsmittel Prüfungsposition Ausführung Hilfsmittel Pos. 1.1 Anlagebeschrieb nach Gliederung BKP Ausmass von Hand auf vorgegebenen Formularen, nach den Kalkulationsgrundlagen Steiger oder NPK Massstäbe, Ausmassrad, -schnur, Taschenrechner, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ), Kalkulationsgrundlagen nach NPK/VSEI oder Steiger Pos. 1.4 Prinzip- und Stromlaufschema Zeichnungen mit CAD Taschenrechner, Formelsammlung, NIN 2015, Regionale Werkvorschriften, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ)

13/13 Prüfungsposition Ausführung Hilfsmittel Pos. 2.1 Anlage zur Energieverteilung Zeichnungen mit CAD NIN 2015, Regionale Werkvorschriften, Starkstromverordnung, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ) Pos. 2.2 Installation zur Energienutzung Zeichnung mit CAD, Grundrisse stehen als dwg/dxf- File auf USB-Stick zur Verfügung Taschenrechner, Formelsammlung, NIN 2015, Regionale Werkvorschriften, Massstab, Kurvenlineal, Schablone, Lieferantenkataloge, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ) Pos. 2.3 Steuerungstechnik/ Gebäudeautomation saubere Zeichnung von Hand mit Farbstift und Bleistift auf vorgegebene Blätter A4/A3 und Plandokumente Taschenrechner, Schablone, Farbstifte, Massstab, Kurvenlineal, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ) Pos. 3.1 Anlage zur Kommunikation Zeichnung mit CAD, Grundrisse stehen als dwg/dxf- File auf USB-Stick zur Verfügung Schablone, Farbstifte, Massstab, Kurvenlineal, Arbeitsbuch, Ordner der überbetrieblichen Kurse (EBZ), RIT