INSPEKTIONSBERICHT Nr. 8/2016

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Transkript:

Institut für Lebensmittelsicherheit Linz Abteilung: Kontaminantenanalytik Wieningerstraße 8, 4020 Linz INSPEKTIONSBERICHT Nr. 8/2016 Inspektionsstelle gem. EN ISO/IEC 17020: Auftraggeber: Gegenstand der Inspektion: AGES GmbH, Institut für Lebensmittelsicherheit Wieningerstr. 8, 4020 Linz Kontakt (Biomonitoring): Dr. Richard Öhlinger Tel.: +43 (0)50 555-41500 Fax: +43 (0)50 555-41119 Mail: richard.oehlinger@ages.at OÖ Umweltanwaltschaft Dr. Martin Donat Kärntnerstr. 10-12 A-4021 Linz Immissionskontrollen in der Umgebung von Asphaltmischanlagen mittels Baumblätter Datum der Inspektion: 26. und 29.8.2016 Leiter der Inspektion Dr. Richard Öhlinger Hinweise: Die Inspektionsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die inspizierten Objekte oder den benannten Teilen davon. Ohne schriftliche Genehmigung der Inspektionsstelle darf dieser Bericht nicht auszugsweise vervielfältigt werden! Seite 1 von 15

INSPEKTIONSBERICHT über Immissionskontrollen in der Umgebung der Asphaltmischanlagen in Enns, Marchtrenk und Steyrermühl mittels Baumblätter Beobachtungsjahr 2016 Richard Öhlinger, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) GmbH Institut für Lebensmittelsicherheit Linz, Abt. Kontaminantenanalytik (KONA) 1. Auftrag Die AGES GmbH (Abt. KONA) wurde mit der Durchführung eines Biomonitorings mittels Baumblätter (passives Biomonitoring) in der Umgebung der Asphaltmischanlagen in Enns, Marchtrenk und Steyrermühl von der OÖ Umweltanwaltschaft beauftragt (Geschäftszeichen/Datum: UAnw-010301/1-2016-Nö / 7.3.2016). 2. Gegenstand und Ziel der Inspektion In Asphaltmischanlagen wird Asphaltmischgut durch einen thermischen Vermischungsprozess von Mineralgesteinen, Füller (Gesteinsmehl), Bindemittel (meist Bitumen) und ggfs. Additiven hergestellt (https://de.wikipedia.org/wiki/asphaltmischanlage). Mit einem passiven Biomonitoring (Baumblätter) sollen in der Umgebung von drei Aspaltmischanlagen Immissionskontrollen auf ausgewählte (Schad)stoffe durchgeführt werden. Besonders folgende Versuchsfrage soll in Hinblick auf das Schutzgut Pflanze beantwortet werden: - Gibt es nachweisbare Immissionen in der nahen Umgebung der Asphaltmischwerke, die über dem Orientierungswert für den maximalen Hintergrundgehalt liegen? 3. Inspektionsmethoden, inspizierte Stellen Zur Ermittlung der Immissionssituation in der Umgebung der Asphaltmischwerke wurden Verfahren angewendet, welche die VDI Richtlinie 3957 Bl.10 u.a. empfiehlt. Seite 2 von 15

3.1 Inspektionsmethode Passives Biomonitoring mittels Laubbaumblätter Durchführung: nach SAA_3360 Probenahme am natürlichen Standort Die Blätter wurden in ca. 2 m Höhe von Laubbäumen der werkszugewandten Seite entnommen. 3.2 Inspizierte Stellen und Standortfestlegung vor Ort Mit dem Auftraggeber wurden im Rahmen einer Besprechung jeweils 3 Standorte pro Asphaltanlage festgelegt. Vor Ort wurden am 26.8. (Enns und Marchtrenk) und am 29.8.2016 (Steyrermühl) die Messpunkte festgelegt und beprobt. (siehe auch Orthokarten im Anhang): Inspizierte Stellen 2016 Ort der Asphaltanlage Anmerkungen (ungefähre Entfernungsangaben vom Werk) 1 Enns, Industriehafenstraße 55 m O 2 Enns, Industriehafenstraße 55 m O 3 Enns, Industriehafenstraße 100 m W 1 Marchtrenk, Kiesstraße 120 m N 2 Marchtrenk, Kiesstraße 110 m NW 3 Marchtrenk, Kiesstraße 150 m 1 Steyrermühl, Viecht 130 m O 2 Steyrermühl, Viecht 140 m NO 3 Steyrermühl, Viecht 70 m W Anmerkungen: Die Asphaltmischwerke weisen meistens in ihrer unmittelbaren Nähe einen schütteren Baumbestand auf. Die Suche nach einem optimalen Standort (Baum) erwies sich als schwierig. Die Anlagen liegen auf Schotterflächen. Durch die eingesetzten Mineralstoffe sowie durch die angelegten Schotterwege und straßen ist auch eine entsprechende Staubbelastung gegeben. Blätter können auch durch den örtlichen Werksverkehr Immissionswirkungen aufweisen. Seite 3 von 15

3.3 Chemische Analyse - Untersuchungsparameter Hinweise zu den Prüfverfahren siehe auch AGES-Prüfbericht mit der Auftragsnummer 16090778 im Anhang Anorganische Parameter: Für die Analyse auf Cr und Sb wurden die ungewaschenen Blattproben bei einer Temperatur von 80 Celsius getrocknet und auf eine Korngröße unter 1 mm vermahlen und homogenisiert. Die Bestimmung von Hg erfolgte aus der schonend getrockneten (max. 35 C) und vermahlenen Probe (Anm.: Gehalte <BG werden kursiv geschrieben; BG=0,012 mg/kg TM)) Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) Die zerkleinerten Weidelgrasproben wurden für die PAK-Analyse im naturfeuchten Zustand extrahiert. PAK PAK Benzo(a)pyren (BaP) Dibenz(a,h)anthracen Benzo(b)fluoranthen (BbF) Phenanthren Benzo(b)fluoranthen (BbF) Anthracen Benzo(g,h,i)perylen (BPe) Pyren Indeno-(1,2,3-c,d)pyren (IPy) Benz(a)anthracen Fluoranthen (Flu) Chrysen Die PAKs Naphthalin, Fluoren und Acenaphten wurden aufgrund ihrer Flüchtigkeit nicht quantifiziert. PAK-Summe 6 = Summe von BaP, Flu, BbF, BkF, BPe und Ipy PAK-Summe 12 = Summe aus allen angeführten PAKs exclusive Naphthalin, Fluoren und Acenaphthen (siehe PAK-Tabelle) Anmerkung: Bei der Summenbildung wurde bei Gehalten <BG die vom Analysenlabor übermittelten Instrumentenwerte verwendet. Bei Summenwerten, die Gehalte <BG enthalten, sind diese kursiv geschrieben. Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle (ndl-pcb) Die Bestimmung der PCBs erfolgte aus der schonend getrockneten (max. 35 C) und vermahlenen Probe. PCB-Kongenere: PCB-28, PCB-52, PCB-101, PCB-138, PCB-153, PCB-180 PCB-Summe 6 = Summe der sechs PCB-Kongenere 28, 52, 101, 138, 153 und 180 Anmerkung: bei der Summenbildung wurde bei Gehalten <BG mit der BG gerechnet (=UB; worst case). Seite 4 von 15

Hexachlorbenzol (HCB) Die Bestimmung von HCB erfolgte aus der schonend getrockneten (max. 35 C) und vermahlenen Probe. Verwendete Abkürzungen TM = Trockenmasse TG = Trockengewicht mit 12% Wassergehalt (bei Futtermitteln) NG = Nachweisgrenze (n.n. = nicht nachweisbar) BG = Bestimmungsgrenze FM = Frischmasse OmH = Orientierungswert für maximalen Hintergrundgehalt UB = upper bound (bei Gehalten <BG wird mit der BG gerechnet) Seite 5 von 15

4. Hinweise zur Beurteilung des Biomonitorings Allgemeine Bemerkungen zu Bioindikatoren Bioindikatoren dienen u.a. zur Messung der Luftqualität (Biomonitoring) und erschließen über technische Messverfahren hinausgehende Erkenntnisse über wirkungsrelevante Einflüsse von Schadstoffen. Während technische Luftmessnetze im strengen Sinne nur Aussagen über die Konzentration von Luftverunreinigungen im Medium Luft ermöglichen, kann mit der Bioindikation die tatsächliche akute oder chronische Schädigung im Medium Organismus ermittelt werden. Mit der Bioindikation werden bestimmte Schutzgüter (z.b. Boden, Pflanze) selbst als Überwachungsinstrumente genutzt (Zimmermann et al. 1998). Es ist jedoch zu beachten, dass mittels Bioindikation keine exakte Abbildung der zeitlichen Immissionskonzentrationen von Luftverunreinigungen möglich ist. Aufgrund verschiedener Standortfaktoren (Niederschläge, Windverhältnisse, Temperatur, ) sowie bioindikatorspezifische Faktoren selbst (z.b. bei Pflanzen deren Physiologie und Wachstumsverhalten etc.) sind daher nur lose Zusammenhänge zwischen Immissionskonzentrationen /oder Deposition und Befunden an Bioindikatoren zu erwarten. Zur Beurteilung Für die Beurteilung von diversen Schadstoffgehalten in pflanzlichen Materialien sind sowohl Orientierungswerte für maximale Hintergrundgehalte (OmH) als auch Gehaltsangaben, bei deren Überschreitung etwaige negative Auswirkungen auf Pflanzenwuchs, Tier und/oder Mensch die Folge sein können, hilfreich. Während die OmHs mittels Referenzstandorte ermittelt werden können, stützt sich der toxikologisch relevante Bereich hauptsächlich auf existierende Höchst- und Richtwerte verschiedener Regelwerke. - Orientierungswerte für maximale Hintergrundgehalte (OmH) Die Ermittlung der Hintergrundgehalte erfolgte durch Analyse von Baumblätter von Obstgehölzen aus ländlichen und industriefernen Gebieten Oberösterreichs (n= 53-102) (Öhlinger, 2014). Die Kalkulation der OmHs basiert auf die Bestimmung des 95% Perzentiles. Parameter OmH Anmerkung Sb 0,4 mg/kg TM Cr 0,8 mg/kg TM Hg 0,06 mg/kg TM Benzo(a)pyren 0,9 µg/kg FM PAK 6 20 µg/kg FM PAK 12 40 µg/kg FM PCB Summe 6 0,012 (UB) mg/kg TM BG je Kongener = 0,002 mg/kg TM HCB 0,002 mg/kg TM BG = 0,002 mg/kg TM Seite 6 von 15

Für eine verbale Beurteilung des Immissionseinflusses wurden folgende Einstufungen gewählt: geringer Immissionseinfluss : Werte liegen zwischen <BG und 1,5 x OmH mittlerer Immissionseinfluss : Werte liegen zwischen > 1,5 x OmH und 2 x OmH deutlicher Immissionseinfluss : Werte liegen >2 x OmH - Toxikologisch relevanter Bereich Unter diesem Begriff werden, soweit verfügbar, für landwirtschaftliche Nutzpflanzen bzw. pflanzliche Futtermittel relevante Regelwerke mit den dort angegeben Höchst (HW)- oder Richtwert (RW) (z.b. Richtlinie 2002/32/EG für Futtermittel oder VO(EG) 1881/2006 für Lebensmittel i.d.j.g.f.) zitiert. Die Ableitung von Maximalen-Immissions-Dosen (MID) nach den entsprechenden VDI- Richtlinien 2310 erfolgt aus langfristigen Versuchen zur Ermittlung von Dosis-Zeit- Wirkungsbeziehungen bei Nutztieren. Bei den nachfolgenden MID-Angaben unter den toxikologisch relevanten Gehalten wurden Beispiele landwirtschaftlicher Nutztiergruppen berücksichtigt und entsprechend zitiert. Werte, die als kritisch für Pflanzenwuchs nach Sauerbeck (1985) bezeichnet werden, sind Schwellenwerte, bei denen die Wachstumshemmung von besonders sensitiven Pflanzenarten beginnt. Seite 7 von 15

Anmerkung: Die angeführten Höchst- und Richtwerte dienen nur zur vergleichenden Orientierung, da Baumblätter keine Relevanz in der Tierernährung haben. Parameter Höchstwert Richtwert/ MID Chrom (Cr) 1-2 >50 >50 Quecksilber (Hg) 0,100 in TG Quelle RW für Pflanzen (Sauerbeck, 1985) RW für Tiere (Sauerbeck, 1985) MID Wert für Rind, Schaf, Huhn, Schwein (VDI 2310, 2011) 0,050 in TG MID für Schafe (VDI 2310, 1996) HW für Mischfuttermittel, FM- Ausgangserzeugnisse (Richtlinie 2002/32/EG) Antimon (Sb) (2) As-MID-Wert für Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen, Geflügel zum Vergleich (VDI 2310, 2009) ndl-pcb 6 10* in TG 160* in TG 90* in TG MID (VDI 2310, 1995) Milchkuh MID für Schwein HW für Futtermittelausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, Mischfuttermittel (Richtlinie 2002/32/EG) HCB 0,01 in TG RL 2002/32/EG: FM- Ausgangserzeugnisse, Mischfuttermittel Höchst- und Richtwerte in mg/kg TM bzw. TG zum Vergleich PCB in µg/kg TG (* Summenbildung der MID-Werte für die einzelnen PCB-Kongenere) Seite 8 von 15

5. Ergebnisse Messort Sb Cr Hg BaP PAK 6 PAK 12 PCB 6 HCB Enns 1 0,88 5,8 0,068 2,05 17,7 31,4 0,026 <BG 2 0,39 2,4 0,031 0,86 8,2 14,4 0,014 <BG 3 1,14 7,7 0,061 3,25 28,8 48,7 0,051 <BG Marchtrenk 1 0,13 2,1 0,019 0,47 3,0 7,2 <0,012 <BG 2 0,06 1,7 0,013 0,58 4,5 8,5 <0,012 <BG 3 0,11 3,5 0,013 0,59 5,3 10,6 <0,012 <BG Steyrermühl 1 0,08 1,3 0,014 0,45 4,6 10,4 <0,012 <BG 2 0,10 1,3 0,01 0,53 5,0 11,1 <0,012 <BG 3 0,09 1,9 0,044 1,37 10,1 15,5 <0,012 <BG Element-, PCB- und HCB-Gehalte (gerundet) in Baumblätter in mg/kg TM; PAK-Gehalte in µg/kg FM Gehalt >OmH in Fettdruck <BG (jeweils <0,002 mg/kg TM); PCB 6-Summen als UB-Werte BaP = Benzo(a)pyren Beurteilung: Asphaltmischanlage Enns: Z.T. deutliche Immissionseinflüsse vor allem an den Standorten 1 und 3 Asphaltmischanlage Marchtrenk: Deutlicher Immissionseinfluss durch Cr. Mögliche Ursache: Staubbelastung und Schwerverkehr Asphaltmischanlage Steyrermühl: Mittlerer (1, 2) bis deutlicher Immissionseinfluss (3) durch Cr. Mögliche Ursache: Staubbelastung und Schwerverkehr Seite 9 von 15

6. Zusammenfassung Es wurden pflanzliche Immissionskontrollen (passives Biomonitoring mittels Baumblätter) auf Hg, Cr und Sb sowie auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), nicht dioxinähnlichen polychlorierte Biphenyle (ndl-pcb) und Hexachlorbenzol (HCB) in der nahen Umgebung von drei Asphaltmischanlagen durchgeführt. Die Probenahmen erfolgten Ende August 2016. An folgenden Standorten konnten Immissionseinflüsse festgestellt werden: Messort Parameter > OmH Enns 1 Sb**, Cr***, Hg*, PCB***, BaP*** 2 Cr***, PCB* 3 Sb***, Cr***, PCB***, BaP***, PAK 6*, PAK 12* Marchtrenk 1 Cr*** 2 Cr*** 3 Cr*** Steyrermühl 1 Cr** 2 Cr** 3 Cr***, BaP** *geringer Immissionseinfluss (>1x bis 1,5 x OmH) **mittlerer Immissionseinfluss (>1,5x -2 x OmH) ***deutlicher Immissionseinfluss (>2 x OmH) Während die ausgewiesenen Cr- uns Sb-Immissionseinflüsse wahrscheinlich durch die örtliche Staubbelastung sowie durch den Werksverkehr verursacht wurden, bedürfen v.a. die angezeigten PCB-Immissionen einer näheren Klärung. Seite 10 von 15

7. Literatur Öhlinger R. (2014): Aktives und passives Biomonitoring: Orientierungswerte für maximale Hintergrundgehalte (OmH) gemäß VDI Richtlinie 3857, Bl. 2. Stand 1.7.2014. Sauerbeck D. (1985): Funktionen, Güte und Belastbarkeit des Bodens aus agrikulturchemischer Sicht. Verlag Kohlhammer, Stuttgart und Mainz RICHLINIE 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe und Erzeugnisse in der Tierernährung, Anhang I (i.d.j.g.f.) VDI-RICHTLINIE 2310 BLATT 35 (2009): Maximale Immissionswerte für Arsen zum Schutz der landw. Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel. VDI-RICHTLINIE 2310 BLATT 39 (2011): Maximale Immissionswerte für Chrom zum Schutz der landw. Nutztiere und der von ihnen stammenden Lebensmittel VDI-RICHTLINIE 2310 BLATT 32 (1995): Maximale- Immissionswerte für PCB zum Schutz der landw. Nutztiere. VDI Verlag Düsseldorf VDI-RICHTLINIE 2310 BLATT 33 (1996): Maximale- Immissionswerte für Quecksilber in organischer Bindungsform zum Schutz der landw. Nutztiere. VDI Verlag Düsseldorf VDI-RICHTLINIE 3857, BLATT 2 (2014): Beurteilungswerte für immissionsbedingte Stoffanreicherungen in standardisierten Graskulturen. Orientierungswerte für maximale Hintergrundgehalte ausgewählter anorganischer Luftverunreinigungen. VDI-RICHTLINIE 3957, BLATT 10 (2004): Emittenten bezogener Einsatz pflanzlicher Bioindikatoren. Seite 11 von 15

8. Anhang Orthokarten mit eingezeichneten Probenahmestandorten AGES-Prüfberichte mit Auftragsnummer 16090778 Seite 12 von 15

Orthokarte Asphaltmischanlage Enns Seite 13 von 15

Orthokarte Asphaltmischanlage Marchtrenk Seite 14 von 15

Orthokarte Asphaltmischanlage Steyrermühl Seite 15 von 15