Reglement der Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall

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Reglement der Alters- und Pflegeheime der 813.501 Reglement der Alters- und Pflegeheime der vom 26. November 2013 4 1. Zweck 1 Die Alters- und Pflegeheime Neuhausen am Rheinfall 2 nehmen betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde auf. Wenn die Platzverhältnisse es erlauben, können auswärtige Personen aufgenommen werden. 2 Befristete Aufnahmen sind möglich, als Probewohnen vor dem Entscheid zum Eintritt, für Ferienaufenthalte, zur Erholung oder zur Entlastung Angehöriger. 3 Die Heime bieten zudem Stützpunktdienste für die Altersbetreuung an. Für zu Hause wohnende Betagte besteht die Möglichkeit sich im Heim zu verpflegen, die Wäsche besorgen zu lassen sowie an Aktivitäten teilzunehmen. 2. Organisation und Heimleitung 3 Für die Führung der Heime ist die Gesamtleitung mit dem Kaderpersonal verantwortlich. Diese untersteht dem Heimreferat. Die Gesamtverantwortung liegt beim Gemeinderat. Die Alterskommission ist vorberatendes Gremium des Gemeinderates. 2.1 Aufnahme, Taxordnung 3 1 Eine Aufnahme erfolgt unter Berücksichtigung der Platzverhältnisse und der Dringlichkeit. Selbständige Personen können ins Altersheim aufgenommen werden, pflegebedürftige Personen in die Pflegeabteilungen. Über die Aufnahme entscheidet die Gesamtleitung. Diese ist zudem befugt, aus pflegerischen Gründen oder zum Schutz Dritter nach Information der Bewohnerinnen und Bewohner oder deren Angehörigen, Zimmerwechsel vorzunehmen. Mit jeder Heimbewohnerin, jedem Heimbewohner wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen Die Einzelheiten wer- Neuhauser Rechtsbuch 2015 1

813.501 Reglement der Alters- und Pflegeheime der den durch die aktuelle Taxordnung und deren Anhang geregelt. 2 Beim Eintritt, spätestens jedoch nach einem Monat Aufenthalt, muss eine Vorsorgevollmacht bei der Heimverwaltung hinterlegt werden. Diese kann durch eine Patientenverfügung ergänzt werden. 5 3 Im Rahmen des Anmeldeverfahrens wird die Finanzierung des Heimplatzes geklärt. Dazu legen die Bewohnerinnen und Bewohner offen, ob sie Ergänzungsleistungen beziehen. Werden keine Ergänzungsleistungen bezogen, muss der Anmeldung ein Auszug der Steuererklärung mit dem steuerbaren Einkommen und Vermögen beigelegt werden. 5 2.2 Heimklima und Achtung der Persönlichkeit 1 Das Personal schafft eine Atmosphäre der Geborgenheit, in welcher sich die Bewohnerinnen und Bewohner wohl fühlen. 2 Von den Bewohnerinnen und Bewohnern wird erwartet, dass sie durch allseitige Achtung und Rücksichtnahme helfen, diese Atmosphäre zu schaffen und zu erhalten. 2.3 Öffnungs- und Schliesszeiten Selbstständige Bewohnerinnen und Bewohner erhalten einen Hausschlüssel und können jederzeit ein- und ausgehen. Wer über Nacht oder während den Essenszeiten abwesend ist, meldet dies vorher dem zuständigen Personal. 2.4 Mahlzeiten 2 1 Die Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeabteilungen nehmen ihre Mahlzeiten gemeinsam im Stationsesszimmer ein. Bewohnerinnen und Bewohner des Altersheims essen im dafür vorgesehenen Speisesaal. Bei Krankheit kann der Zimmerservice beansprucht werden. Gäste werden nach entsprechendem Bedarf resp. Platzangebot bedient. 2 2 Neuhauser Rechtsbuch 2015

Reglement der Alters- und Pflegeheime der 813.501 2 Diät und Sonderkost wird nur auf ärztliche Verordnung hin angeboten. Zwischenmahlzeiten für Diabetiker werden zusätzlich abgegeben. 3 Alle Speisen sind zum sofortigen Verbrauch bestimmt und dürfen nicht ins Zimmer mitgenommen werden. Die Heimleitung lehnt die Verantwortung für in den Zimmern gelagerte Lebensmittel ab. 4 Die Tischordnung wird von der Heimleitung bestimmt, den Wünschen der Heimbewohnerinnen und Bewohner wird nach Möglichkeit entsprochen. 2.5 Reinigungs- und Wäschedienst 1 Die Reinigung der Zimmer erfolgt durch das Hauspersonal gemäss Arbeitsplan. 2 Alle Wäschestückemüssen deutlich gekennzeichnet sein. Davon ausgenommen sind Wäschestücke von Kurzzeitaufenthalten bis 3 Wochen. Für defekte und fehlende Wäschestücke übernimmt das Heim keine Haftung. Den Bewohnerinnen und Bewohnern steht ein Waschund Bügelraum zur Verfügung. In den Zimmern darf nicht gewaschen werden. 2.6 Allgemeine Räume Die Aufenthaltsräume, Garten und Terrasse stehen allen Heimbewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung. 2.7 Sicherheit 3 1 Rauchen ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen und im Freien erlaubt. Die Verwendung von elektrischen Geräten (z.b. Heizapparaten, Wasserkocher, Halogenlampen, Kaffeemaschinen etc. sind aus Sicherheitsgründen nur über FI abgesicherte Steckdosenleisten erlaubt. Das Anzünden von Kerzen ist aus Sicherheitsgründen in den Zimmern nicht erlaubt. Neuhauser Rechtsbuch 2015 3

813.501 Reglement der Alters- und Pflegeheime der 2.8 Ordnung 1 Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind im Heim und auf dessen Gelände zur Reinlichkeit und Ordnung aufgefordert. 2 Zu den Räumen und Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Für das Aufhängen von Lampen und Bildern muss der Hauswart zugezogen werden. 2 3 Die Einzelzimmer im Altersheimbereich sowie auf den Pflegestationen können in der Regel mit eigenen Möbeln und Dekorationsgegenständen, wie Bilder, Blumen etc. ausgestattet werden. Die individuelle Möblierung in Mehrbettzimmern ist aufgrund der knappen Platzverhältnisse nicht möglich. Das Heim stellt jeder Bewohnerin und jedem Bewohner ein Betagten- resp. Pflegebett (inkl. Duvet, Kissen und Bettbezüge) zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, lose Teppiche, Läufer, Bettvorlagen, oder Ähnliches auszulegen. 2 4 Kehricht und Abfälle sind nach Anweisungen des Hauswartes zu sortieren und in den dafür bereitgestellten Behältern zu deponieren. 2.9 Besuche Besuche sind im Altersheim und auch auf den Pflegeabteilungen jederzeit willkommen. Übernachten ist nach Absprache möglich. 2.10 Pflege bei Krankheit Erkrankte Bewohnerinnen und Bewohner werden im Zimmer oder auf der Pflegeabteilung gepflegt. Pflegebedürftige Personen werden auf einer Pflegestation aufgenommen, sobald die Pflege im Altersheimzimmer nicht mehr sichergestellt werden kann. 2.11 Wertgegenstände und Haftung Für Wertgegenstände lehnt die Heimleitung jede Haftung ab. Mobiliar- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Bewohnerinnen und Bewohner. 2 4 Neuhauser Rechtsbuch 2015

Reglement der Alters- und Pflegeheime der 813.501 3. Beschwerden Beanstandungen können der Heimleitung unterbreitet werden, wenn diese durch ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Personal nicht gelöst werden konnten. Werden die Probleme auch dann nicht befriedigend gelöst, so steht die Ombudsstelle der Alterskommission zur Verfügung. Gegen Entscheide der Heimleitung besteht ein Rekursrecht an das Heimreferat. 4. Verschiedenes 1 Dem Personal ist die Annahme von Trinkgeldern und Geschenken untersagt. Hingegen kann in die gemeinsame Personalkasse der Verwaltung gespendet werden. 2 Das Personal darf die Privatzimmer der Bewohnerinnen und Bewohner nur mit deren Erlaubnis betreten. Davon ausgenommen sind Notfälle oder das Erbringen von pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen. 3 Das Halten von Kleintieren ist mit Bewilligung der Heimleitung erlaubt, solange sie durch die Besitzerinnen oder Besitzer selbst versorgt werden können und keine Nachbarn gestört werden. 4 Musizieren, Radio- und Fernsehbenutzung ist soweit erlaubt, als dadurch niemand gestört wird. 5 Das Personal darf nicht ohne Bewilligung der Heimleitung für Botengänge oder zusätzliche Arbeiten herangezogen werden. 5. Inkraftsetzung Dieses Reglement ersetzt die Hausordnung vom 1. Januar 1997, das Reglement vom 28. September 1999 und das Reglement vom 16. April 2002 1 und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Neuhauser Rechtsbuch 2015 5

813.501 Reglement der Alters- und Pflegeheime der 1 Beschluss des Gemeinderats vom 16. April 2002 2 Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 11. März 2009, In-Kraft-Setzung per 1. April 2009 3 Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 1. September 2010, In-Kraft-Setzung per 1. Oktober 2010 4 Beschluss des Gemeinderats vom 26. November 2013 5 Gemäss Beschluss des Gemeinderats vom 31. März 2015, In-Kraft-Setzung per 1. April 2015 6 Neuhauser Rechtsbuch 2015