BKS Baukaderschule Burgdorf weil wir kompetent lehren Schulreglement Vorkurse & Lehrgang Bau-Polier
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. [ 2 ]
Verzeichnis 1. Erläuterungen 4 1.1 Vorkurse 4 1.2 Lehrgang 4 1.3 Organisation 4 1.4 Prüfungskommission 4 2. Anmeldeverfahren 5 2.1 Aufnahmebedingungen für den Lehrgang 5 2.2 Aufnahmebedingungen für die Vorkurse 6 2.3 Aufnahmebedingungen für das Bau-Polier Modul 1 6 2.4 Aufnahmebedingungen für das Bau-Polier Modul 2 6 2.5 Wiedereinstieg in einen laufenden Lehrgang 6 2.6 Eidg. Berufsprüfung Bau-Polier 6 2.7 Abmeldebedingungen 6 3. Fächertafel 7 4. Leistungsbeurteilung 7 4.1 Notenberechnung 7 5. Schulinternes Qualifikationsverfahren 8 5.1 Modul Praxistransfer 8 5.2 Qualifikationsverfahren Bau-Polier Modul 1 8 5.3 Qualifikationsverfahren Bau-Polier Modul 2 8 5.4 Ausschluss aus den schulinternen Prüfungen 9 5.5 Nichtbestehen 9 5.6 Wiederholung 9 6. Absenzen und Ausschluss 10 6.1 Ausschluss aus dem Unterricht 10 7. Rekurswesen 10 7.1 Gebühren 11 7.2 Aufbewahrungspflicht 11 8. Inkraftsetzung 11
1. Erläuterungen Das Reglement bezieht sich auf die nachfolgenden Bildungsangebote der Baukaderschule Burgdorf. Bildungs angebote Ausbildungssequenz Qualifikationsverfahren Vorkurse Aufarbeitung Lehrgang Bau-Polier Modul 1 Semesternoten Bau-Polier Bau-Polier Modul 2 Semesternoten Modul Praxistransfer Schulinterne Schlussprüfung 1.1 Vorkurse Diese sind nicht Bestandteil des Lehrgangs. Ziel und Zweck der Vorkurse ist die punktuelle Auffrischung des vorausgesetzten Fachwissens für den Lehrgang Bau-Polier. Die Ausbildungsbereiche und Lektionen sind auf der Website des Kantonal-Bernischen Baumeisterverbandes, unter der Rubrik Aus-/Weiterbildung, einsehbar. 1.2 Lehrgang Der Lehrgang Bau-Polier richtet sich nach dem Rahmenlehrplan des Schweizerischen Baumeisterverbandes. 1.3 Organisation Sofern nicht anderslautende übergeordnete Reglemente zur Anwendung kommen, werden alle Aufgaben im Zusammenhang mit dem Lehrgang und den dazugehörenden Qualifikationsverfahren von der Mitgliederversammlung der Schulaufsichtskommission übertragen. Die Schulaufsichtskommission besteht aus Vertretern der Trägerschaft nämlich dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, drei Mitgliedern und dem Bereichsleiter Bildung (operativer Leiter) der Baukaderschule Burgdorf. 1.4 Prüfungskommission Diese setzt sich aus drei Mitgliedern der Schulaufsichtskommission zusammen und ist für die gesamte Durchführung der schulinternen Schlussprüfung verantwortlich. [ 4 ]
2. Anmeldeverfahren Die Daten und das Formular sind auf der Website des Kantonal-Bernischen Baumeisterverbandes, unter der Rubrik Aus- / Weiterbildung, aufgeschaltet. Für die Aufnahme zum Bau-Polier Modul 1 bzw. Bau-Polier Modul 2 1 findet ein Aufnahmeverfahren statt, in dem auch die überfachlichen Kompetenzen (Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenzen) und gegenseitige Erwartungen evaluiert werden. Die Einladung zum Aufnahmeverfahren erfolgt nach der vollständigen und termingerechten schriftlichen Anmeldung. Aus Gründen der beschränkten Platzzahl entscheidet die Reihenfolge der vollständigen Anmeldung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren und der nachfolgenden Aufnahmebestätigung. Die Anmeldung ist nach der Aufnahmebestätigung verbindlich. Ein Entscheid zur Nichtaufnahme ist definitiv. 1 Für Quereinsteiger/Wiedereinsteiger gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen. 2.1 Aufnahmebedingungen für den Lehrgang Im Lehrgang werden fachübergreifend grundlegende Kenntnisse ab der Stufe Lehrabschluss EFZ vermittelt. Aufgenommen wird, wer: Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurer, als Bauwerktrenner, aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau, oder einen gleichwertigen Ausweis besitzt und nach Erwerb des Fähigkeitszeugnisses zwei Praxisjahre in einer Bauunternehmung beziehungsweise Bauwerktrennunternehmung nachweist. Im Laufe des Lehrgangs im angestrebten Fachbereich des Fachausweises arbeitet. Mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse besitzt. Das Aufnahmeverfahren besteht. Anderweitige Berufsabschlüsse oder branchennahe Berufsabschlüsse mit entsprechender Berufserfahrung, werden nach Absprache im Einzelnen geprüft. 2.1.1 Berufspraxis Unterbrüche wie ordentliche Ferien, Militärdienst 2, Zivilschutz 2, Zivildienst 2 und bauberufliche Weiterbildungen zählen als Praxis. Andere Unterbrüche in der Berufstätigkeit wie z.b. unbezahlter Urlaub oder eine Berufstätigkeit ausserhalb der Baubranche, werden der verlangten Praxis nicht angerechnet. [ 5 ]
Es obliegt dem Bewerber, die erworbene Berufspraxis mit Zeugnissen oder Arbeitsbestätigungen genau und nachvollziehbar zu belegen. 2 Wer Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst als Durchdiener leistet, kann diesen nicht an die Berufspraxis anrechnen. 2.2 Aufnahmebedingungen für die Vorkurse Es gibt keine Aufnahmebedingungen. 2.3 Aufnahmebedingungen für das Bau-Polier Modul 1 Erfüllen der Aufnahmebedingungen gemäss 2.1 Seite 5. 2.4 Aufnahmebedingungen für das Bau-Polier Modul 2 Wer beim Bau-Polier Modul 1 die Schlussnote 4.0 erreicht hat und sonstige, von der Schulleitung erlassenen Bedingungen, erfüllt. 2.5 Wiedereinstieg in einen laufenden Lehrgang Die Schulleitung und die Bereichsleitung entscheiden gemeinsam über die Anrechenbarkeit und die Bedingungen für einen Wiedereinstieg. Die Baukaderschule Burgdorf unterscheidet dabei nach einem Abbruch bzw. Ausschluss, einem Unterbruch oder bei einem Schulortwechsel. 2.6 Eidg. Berufsprüfung Bau-Polier Es gelten die Zulassungsbedingungen, die Wegleitung und Prüfungsordnung des SBV. Diese sind auf der Website des Schweizerischen Baumeisterverbandes, unter der Rubrik Berufsbildung, einsehbar. 2.7 Abmeldebedingungen Eine Abmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Folgende Unkosten werden verrechnet: Bei Abmeldung nach erfolgter Bestätigung CHF 300.00. Bis 14 Kalendertage vor Kursbeginn 50% des Schulgeldes. Bei späterer Abmeldung oder bei Nichterscheinen am ersten Kurstag 100% des Schulgeldes. Bei Abbruch eines begonnen Moduls wird kein Schulgeld zurückerstattet. [ 6 ]
3. Fächertafel Die Ausbildungsbereiche und Lektionen des Lehrgangs sind auf der Website des Kantonal-Bernischen Baumeisterverbandes, unter der Rubrik Aus- / Weiterbildung, einsehbar. 4. Leistungsbeurteilung Vorbehalten bleiben Noten, die auf ein 1/10 gerundet werden. 6 = Qualitativ und quantitativ sehr gut 5 = gut, zweckentsprechend 4 = genügend, den Mindestanforderungen entsprechend 3 = Schwach, unvollständig 2 = Sehr schwach 1 = Unbrauchbar oder nicht ausgeführt 4.1 Notenberechnung Note = erreichte Punktzahl 5 + 1 maximale Punktzahl [ 7 ]
5. Schulinternes Qualifikationsverfahren Beim erfolgreichen Abschluss des Bau-Polier Modul 1 wird ein Attest der Baukaderschule Burgdorf ausgestellt. Beim erfolgreichen Abschluss des Bau-Polier Modul 2 wird ein Schuldiplom der Baukaderschule Burgdorf ausgestellt. 5.1 Modul Praxistransfer Die Durchführung findet im Bau-Polier Modul 2 statt. Während dem Präsenzunterricht erhalten die Teilnehmenden konzeptionelle Hilfeleistungen. Eine stündige Einzelberatung kann während dem selbstständigen Erstellen ausserhalb des Präsenzunterrichts in Anspruch genommen werden. Die Note zählt zum Qualifikationsverfahren. 5.2 Qualifikationsverfahren Bau-Polier Modul 1 Die Lernzielkontrollen aus den Ausbildungsbereichen ergeben die einzelnen Semesternoten. Gewichtung Schulzeugnis Semesternoten 1.0 Organisation 1-fach 2.0 Produktion 2-fach 3.0 Administration 1-fach Qualifikationsverfahren Schlussnote 5.2.1 Bestehen Das Qualifikationsverfahren hat bestanden, wer bei der Schlussnote mindestens die Note 4.0 erreicht, die Absenzen-Regelungen und sonstige, von der Schulleitung erlassenen Bedingungen, erfüllt. In besonderen Fällen entscheidet abschliessend die Schulleitung. 5.3 Qualifikationsverfahren Bau-Polier Modul 2 Zur abschliessenden schulinternen Schlussprüfung wird zugelassen, wer das Bau-Polier Modul 2 absolviert hat, die Absenzen-Regelungen und sonstige, von der Schulleitung erlassenen Bedingungen, erfüllt. [ 8 ]
Gewichtung Gewichtung Schulzeugnis Semesternoten Schulinterne Schlussprüfung Praxistransfer 1-fach 1 (Erfahrungsnote) 1.0 Organisation 1-fach 1-fach 2.0 Produktion 2*-fach 2*-fach 3.0 Administration 1-fach 1-fach Teilnoten Ø 1 / 3 gewichtet Ø 2 / 3 gewichtet Qualifikationsverfahren Schlussnote *Fallnote 5.3.1 Bestehen Das Qualifikationsverfahren gilt als bestanden, wer beim Fach Produktion in der Semesternote und in der schulinternen Schlussprüfung mindestens die Note 4.0 erreicht, in der Schlussprüfung bei den andern Fächern höchstens eine Note unter 4.0 hat und als Schlussnote mindestens die Note 4.0 erreicht. 5.4 Ausschluss aus den schulinternen Prüfungen Ein Ausschluss hat das Nichtbestehen der schulinternen Prüfung zur Folge. Zum Ausschluss führen: Unlauteres Verhalten während der schulinternen Prüfung (z.b. täuschen von Experten, jegliche Art von Kommunikation etc.). Missachten von Weisungen von Aufsichtspersonen bzw. Experten. Nichteinhalten von Terminen. 5.5 Nichtbestehen Das Qualifikationsverfahren gilt als nichtbestanden, wer die Bedingungen gem. 5.3.1 nicht erfüllt, das Qualifikationsverfahren nicht vollständig absolviert, vorzeitig die schulinterne Prüfung abbricht oder gem. 5.4 aus der schulinternen Prüfung ausgeschlossen wird. 5.6 Wiederholung Die Schulleitung entscheidet zusammen mit der Prüfungskommission über Möglichkeit und Form der Wiederholung des Qualifikationsverfahrens. [ 9 ]
6. Absenzen und Ausschluss Die Absenzen dürfen, sowohl gesamthaft wie auch im Einzelfach, nicht mehr als 15% der Lektionen ausmachen. Über eventuelle weitere begründete Absenzen entscheidet die Schulleitung. 6.1 Ausschluss aus dem Unterricht Die Baukaderschule Burgdorf behält sich vor, unlauteres Verhalten gegenüber allen Mitarbeitenden, Referenten, Anlagen und Einrichtungen mit einem punktuellen oder generellen Modulausschluss bzw. Lehrgangsausschluss zu ahnden. Mitgeltend ist auch die Hausordnung der Baukaderschule Burgdorf. Jeder Kursauschluss gilt als unentschuldigte Absenz. Entscheide sind definitiv. 7. Rekurswesen Folgende, in Zusammenhang mit der Fächertafel stehende Entscheide, können angefochten werden: Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind. Bei einer Nichtzulassung zu einem weiterführenden Modul. Ein Rekurs ist innerhalb der Rekursfrist (ab Zustellung der Resultate 30 Tage) schriftlich und mit Begründung per Einschreiben an die Schulleitung der Baukaderschule Burgdorf, Florastrasse 13, Postfach 19, 3000 Bern 6, zu richten. Gebührenpflichtige Rekurse sind fristgerecht zu bezahlen. Entscheide der Schulleitung können in einem weiteren Schritt innert 14 Tagen ab Zustellung schriftlich und eingeschrieben an die Prüfungskommission der Baukaderschule Burgdorf, Florastrasse 13, Postfach 19, 3000 Bern 6, weitergezogen werden. Diese entscheidet definitiv. Begründungen und erstinstanzliche Belehrungen sind dem Beschwerdeführer schriftlich mitzuteilen. [ 10 ]
7.1 Gebühren Die erstinstanzliche Rekursgebühr beträgt CHF 120.00. Die zweitinstanzliche Rekursgebühr beträgt CHF 380.00. Weiterreichende Bearbeitungsgebühren bleiben vorbehalten. 7.2 Aufbewahrungspflicht Bis zur Beschwerdefrist müssen sämtliche Unterlagen durch die Baukaderschule Burgdorf aufbewahrt werden. Anschliessend wird die Baukaderschule von der Aufbewahrungspflicht entbunden. 8. Inkraftsetzung Dieses Schulreglement tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft. 21. Oktober 2014, Baukaderschule Burgdorf Willi Bähler, Präsident Peter Reinhard, Vizepräsident [ 11 ]
Baukaderschule Burgdorf Florastrasse 13 Postfach 19 CH-3000 Bern 6 Telefon +41 31 350 51 93 Fax +41 31 351 80 61 info@kbb-bern.ch www.kbb-bern.ch [ 12 ]