Ehrenordnung der Gemeinde Billigheim

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Transkript:

Gemeinde 74842 Billigheim Ehrenordnung der Gemeinde Billigheim Die nachstehenden Richtlinien für Ehrungen von Jubilaren, verdienter Bürger und Personen im öffentlichen Dienst wurden aufgestellt durch Beschluss des Gemeinderats vom 10.11.2009 Die Ehrenordnung gilt ab 11.11.2009 A Ehrung von Einwohnern 1. Altersjubilare Geehrt werden Einwohner der Gemeinde ab ihrem 70. Geburtstag. Zum 70. und 75. Lebensjahr werden Glückwunschkarten des Bürgermeisters übersandt. Ab dem 80. Lebensjahr wird den Jubilaren alle fünf Jahre vom Bürgermeister persönlich oder dessen Stellvertreter gratuliert und eine Urkunde und ein Präsent (Wein- oder Blumenpräsent oder ein Buch) überreicht. Ab dem 81. Geburtstag erhalten die Jubilare jährlich ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters. Erfolgt bei Vollendung des 90. und 100. Geburtstags eine Ehrung durch die Landesregierung, so sollen die Ehrungen gleichzeitig durchgeführt werden. Anträge auf Ehrung durch die Landesregierung sind rechtzeitig beim Staatsministerium Baden- Württemberg in Stuttgart zu stellen. Auf Wunsch wird das Jubiläum mit Bild im Amtsblatt erwähnt. 2. Ehejubiläen Geehrt werden in der Gemeinde wohnhafte Ehepaare (auch wenn ein Ehepartner im Altersheim untergebracht ist), die das goldene oder ein späteres Hochzeitsjubiläum begehen. Den Ehejubilaren werden durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter eine Urkunde und die Ehrengabe der Gemeinde überreicht. Erfolgt gleichzeitig eine Ehrung durch die Landesregierung, so sollen die Ehrungen gleichzeitig vorgenommen 1 von 7

werden. Die notwendigen Anträge sind rechtzeitig beim Staatsministerium Baden- Württemberg in Stuttgart zu stellen. Die Presse ist auf Wunsch der Jubilare von der Ehrung zu unterrichten. 3. Ehrenpatenschaften Der Bundespräsident übernimmt die Ehrenpatenschaft für das 7. und jedes weitere Kind von Ehepaaren, soweit 7 Kinder leben. Der Ehrenpatenbrief und das Patengeschenk des Bundespräsidenten werden den Eltern durch den Bürgermeister mit einem Glückwunschschreiben übergeben. 4. Lebensretter Lebensretter erhalten eine Auszeichnung durch den Ministerpräsidenten von Baden- Württemberg (Bekanntmachung vom 18.03.1953, GABl., S. 98). Die Ehrenurkunde und das Geldgeschenk der Landesregierung werden dem Lebensretter durch den Bürgermeister übergeben. Der Lebensretter erhält gleichzeitig ein Sachgeschenk der Gemeinde, dessen Wert im Einzelfall vom Bürgermeister bestimmt wird. Die Presse ist von der Ehrung zu unterrichten. 5. Beileidsbezeugungen (Ehrenkommandanten der Feuerwehr, Ehrenvorsitzende des DRK und der Vereine) Beim Tode dieser Personen, die sich um die Gemeinde besonders verdient gemacht haben, erhalten die Angehörigen ein Beileidsschreiben des Bürgermeisters. Es erfolgt ein Nachruf im Mitteilungsblatt. 6. Ehrung verdienter Persönlichkeiten Die Überreichung eines Ordens der Bundesrepublik erfolgt durch den Bürgermeister, soweit dies nicht durch einen Vertreter des Landkreises oder der Landesregierung geschieht. Sonstige Ehrungen erfolgen von Fall zu Fall durch den Bürgermeister nach besonderer Entscheidung durch den Gemeinderat. 7. Ehrenbürger Das Ehrenbürgerrecht kann nach 22 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in Würdigung hervorragender Verdienste (um das Wohl der Gemeinde und ihrer Einwohner) vom Gemeinderat verliehen werden. Die Verleihung erfolgt in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats, wobei der geehrten Person eine Ehrenbürgerurkunde übergeben wird. Ehrenbürger erhalten jährlich zum Geburtstag ein Weinpräsent. 2 von 7

B Ehrung von Gemeinderäten 1. Geburtstage Der Bürgermeister übersendet den Mitgliedern zum Geburtstag ein Glückwunschschreiben. 2. Tod aktiver Gemeinderäte Der Bürgermeister richtet an die Angehörigen ein Beileidsschreiben und legt am Grab einen Kranz nieder. An der Beerdigung sollen die Mitglieder des Gemeinderats teilnehmen. Es erfolgt ein Nachruf in der Tagespresse und im Mitteilungsblatt. 3. Sterbefälle von nächsten Angehörigen (Ehegatten, Partner, Kinder, Eltern) eines aktiven Gemeinderatsmitglieds Der Bürgermeister sendet ein Beileidschreiben an den betroffenen Gemeinderat. 4. Sterbefälle von ehemaligen Gemeinderäten oder Ortsvorstehern Der Bürgermeister richtet an die Angehörigen ein Beileidschreiben. Außerdem erfolgt am Grab eine Kranzniederlegung sowie ein Nachruf im Mitteilungsblatt und in der Presse. 5. Ausscheiden der Gemeinderäte Anlässlich des Ausscheidens aus dem Amt erhalten Gemeinderäte ein Sachgeschenk oder einen Gutschein. Die Ehrung erfolgt in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderats. Beim Ausscheiden auf Antrag vor dem Ende einer Wahlperiode wird analog verfahren. C Ehrung von Gemeindebediensteten 1. Arbeitsjubiläum a) Nach Vollendung einer 25- und 40-jährigen Dienstzeit im öffentlichen Dienst wird dem Jubilar/der Jubilarin ein Glückwunschschreiben des Bürgermeisters mit dem zustehenden Geldgeschenk überreicht. Es gelten für die Beamten, Angestellten und Arbeiter die Richtlinien des Innenministeriums bzw. des Tarifrechts. 3 von 7

b) Nach Vollendung einer 25- und 40-jährigen Dienstzeit in der Gemeinde erfolgt die Überreichung eines Glückwunschschreibens und eines Sachgeschenkes der Gemeinde durch den Bürgermeister. Der Jubilar erhält die tarifliche Zuwendung (evtl. mit a) identisch). Die Presse ist auf Wunsch des Jubilars von dem Jubiläum zu unterrichten. 2. Ausscheiden von Bediensteten aus dem Dienst der Gemeinde bzw. in den Ruhe stand Die Verabschiedung eines Bediensteten in den Ruhestand erfolgt durch den Bürgermeister. Sie kann im Rahmen einer kleinen Feier erfolgen. Bei der Verabschiedung eines Gemeindebediensteten nach mindestens 10 jähriger Dienstzeit in der Gemeinde erhält der/die Ausscheidende ein Dankschreiben des Bürgermeisters. Der Bedienstete erhält ein angemessenes Abschieds- bzw. Erinnerungsgeschenk. Die Unterrichtung der Presse erfolgt im Einzelfall auf Wunsch des Bediensteten. 3. Tod von Gemeindebediensteten und nächster Angehöriger a) Tod aktiver Bediensteter Der Bürgermeister richtet ein Beileidschreiben an die Angehörigen. Bei der Beerdigung wird durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter ein Kranz oder ein Blumengebinde niedergelegt. Im Amtsblatt der Gemeindeverwaltung und in der Tagespresse erfolgt ein Nachruf durch den Bürgermeister. b) Tod von nächsten Angehörigen (Gatten, Partner, Kinder, Eltern) aktiver Bediensteter Der Bürgermeister übersendet ein Beileidsschreiben an den Gemeindebediensteten. c) Tod von Bediensteten, die mit ihrem Ausscheiden bei der Gemeinde in Ruhestand traten Die Angehörigen erhalten ein Beileidsschreiben des Bürgermeisters. Eine Kranzniederlegung durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter am Grab erfolgt, wenn der Bedienstete im Ruhestand mindestens 10 Jahre im Dienste der Gemeinde tätig war. Es erfolgt immer ein Nachruf im Mitteilungsblatt. 4 von 7

D Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, des DRK und entsprechenden Organisationen Die Ehrung von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt auf Vorschlag des Feuerwehr-Ausschusses, wenn besondere Verdienste sie rechtfertigen. Bei 25-jähriger und 40- jähriger Mitgliedschaft wird ein Sachgeschenk (Weinpräsent o. ä.) überreicht. Beim Tod eines aktiven Kommandanten oder Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr übersendet der Bürgermeister den Angehörigen ein Beileidsschreiben und legt bei der Beerdigung einen Kranz nieder. Die Ehrung durch die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehr-Ausschuss) bleibt davon unberührt. Es erfolgt ein Nachruf im Mitteilungsblatt und in der Tagespresse. Entsprechendes gilt beim Tod eines Feuerwehrmannes und von aktiven Mitgliedern von Hilfsorganisationen (z. B. Deutsches Rotes Kreuz), sofern der Tod in Ausübung des Dienstes eingetreten oder verursacht worden ist. Es erfolgt ein Nachruf im Mitteilungsblatt und in der Tagespresse. Beim Tode von aktiven Feuerwehrmännern oder aktiven Mitgliedern des DRK übersendet der Bürgermeister den Angehörigen ein Beileidsschreiben. E Ehrung von Schulleitern und Pfarrern der Gemeinde 1. 25 Jahre und 40 Jahre Dienst in der Gemeinde Der Bürgermeister übersendet ein Glückwunschschreiben. 2. Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst oder Verabschiedung bei Stellenwechsel Der Bürgermeister überreicht ein Dankschreiben und ein Präsent. 3. Sterbefälle Der Bürgermeister richtet an die Angehörigen ein Beileidsschreiben, soweit der Schulleiter/Pfarrer noch in der Gemeinde wohnhaft war. Zudem wird bei Schulvorständen und Pfarrern mit einer Dienstzeit in der Gemeinde von mindestens 10 Jahren und wenn die Beisetzung in der Gemeinde stattfindet ein Kranz niedergelegt. Bei aktiven Schulleitern und Pfarrern gilt diese Frist nicht. Daneben erfolgt bei aktiven Schulleitern und Pfarrern ein Nachruf im Mitteilungsblatt und der Tagespresse, in den anderen Fällen nur im Mitteilungsblatt. 5 von 7

F Ehrung von Vereinen, deren Verantwortlichen und von sportlichen Leistungen (Die Vereine teilen die zu ehrenden Personen der Gemeinde mit) 1. Ehrung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeitern Für die Ehrung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitarbeitern gelten folgende Regelungen: a) 10 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Bronze 15 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Silber 20 Jahre 1. Vorsitzender Ehrennadel in Gold b) Abteilungsleiter, Kassier, Jugendleiter, 2. Vorstand, Schriftführer und in sonstigen Einzelfällen besonders verdiente Funktionsträger erhalten nach 15-jähriger Tätigkeit 20-jähriger Tätigkeit 25-jähriger Tätigkeit die Ehrennadel in Bronze die Ehrennadel in Silber die Ehrennadel in Gold. 2. Ehrung von sportlichen Leistungen Für hervorragende sportliche Leistungen werden Einwohner der Gemeinde sowie aktive Mitglieder örtlicher Vereine geehrt. Es werden geehrt: a) die Sieger (1., 2. und 3. Sieger) bei baden-württembergischen, süddeutschen und deutschen Meisterschaften sowie die 1. Sieger bei örtlichen und regionalen Meisterschaften und ähnlichen Einzelerfolgen b) Bürger, die einen baden-württembergischen oder höheren Rekord aufstellen. c) die Sieger bei Jugendwettkämpfen ( wie bei a)) d) Bürger, die sonstige hervorragende Leistungen vollbrachten (z. B. Sieger bei Landes- und deutschen Turnfesten, hervorragende Leistungen im nationalen und internationalen Bereich.), Die zu Ehrenden erhalten ein Glückwunschschreiben/eine Urkunde des Bürgermeisters und ein Sachgeschenk oder einen Gutschein. Im Übrigen gelten die Vereinsförderrichtlinien. Bei Mannschaftswettbewerben erhält der Verein eine Urkunde und ein Sach- /Geldgeschenk). Die Ehrungen werden beim Neujahrsempfang vorgenommen. 6 von 7

3. Ehrung von Vereinen a) Örtliche Vereine erhalten bei Jubiläen ein Geldgeschenk der Gemeinde nach den Vereinsförderrichtlinien. Die Ehrungen werden bei Vereinsjubiläen durch den Bürgermeister vorgenommen. b) Aus Anlass besonderer Leistungen eines Vereins kann er eine Ehrengabe der Gemeinde erhalten. Sie wird mit einem Anerkennungsschreiben durch den Bürgermeister bei einer Vereinsveranstaltung überreicht. 4. Ehrung sonstiger öffentlicher Vereinigungen Über Ehrungen sonstiger öffentlicher Vereinigungen oder Personen entscheidet der Gemeinderat von Fall zu Fall. In-Kraft-Treten Diese Ehrenordnung der Gemeinde Billigheim tritt am 11.11.2009 in Kraft Billigheim, 10.11.2009 Berberich Bürgermeister 7 von 7