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Transkript:

Teilheft Bundesvoranschlag 2016 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben

Teilheft Bundesvoranschlag 2016 Untergliederung 16: Öffentliche Abgaben

Inhalt Allgemeine Hinweise... 1 Gliederungselemente des Bundesvoranschlages... 2 Budgetstruktur und Organisation der Haushaltsführung... 4 I. Bundesvoranschlag Untergliederung 16... 8 I.A Aufteilung auf Globalbudgets... 9 I.C Detailbudgets... 10 16.01 Öffentliche Abgaben Aufteilung auf Detailbudgets... 10 16.01.01 Bruttosteuern... 11 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I... 17 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I... 21 16.01.04 EU Abüberweisungen II... 24 I.D Summarische Aufgliederung des Ergebnisvoranschlages nach Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen und Aufgabenbereichen... 28 I.E Summarische Aufgliederung des Finanzierungsvoranschlages nach Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen und Aufgabenbereichen... 30 II. Beilagen: II.A Übersicht über die zweckgebundene Gebarung... 32 II.C Übersicht über die EU-Gebarung... 34

1 Allgemeine Hinweise Für den Inhalt der Teilhefte ist das jeweilige haushaltsleitende Organ verantwortlich. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.

2 Gliederungselemente des Bundesvoranschlages Budgetstruktur Durch die Haushaltsrechtsreform hat sich die Darstellung des Bundesvoranschlages und somit die gesamte Budgetstruktur grundlegend verändert. Mit Inkrafttreten der 2. Etappe wird der Gesamthaushalt, der das gesamte Budget des Bundes darstellt, in Rubriken, Untergliederungen (UG), Globalbudgets (GB) und Detailbudgets (DB) unterteilt. Aufgabenbereiche 16 Allgemeine öffentliche Verwaltung 17 Staatsschuldentransaktionen 25 Verteidigung 31 Polizei 33 Gerichte 34 Justizvollzug 36 Öffentliche Ordnung und Sicherheit 42 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd 45 Verkehr 49 Wirtschaftliche Angelegenheiten 56 Umweltschutz 61 Wohnungswesen 76 Gesundheitswesen 82 Kultur 84 Religiöse und andere Gemeinschaftsangelegenheiten 86 Sport 91 Elementar- und Primärbereich 92 Sekundarbereich 94 Tertiärbereich 98 Bildungswesen 99 Grundlagen-, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung 09 Soziale Sicherung Hinweis: Die Detailbudgets 2. Ebene sind nicht Bestandteil der gedruckten Budgetunterlagen (Bundesfinanzgesetz und Teilheft). Diese werden auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen als Anhang zum Teilheft elektronisch bereitgestellt. Zu diesem Zwecke werden alle Detailbudgets 2. Ebene eines Detailbudgets 1. Ebene in einem eigenständigen Dokument zusammengefasst. Bundesvoranschlag Der Bundesvoranschlag (BVA) gliedert sich in den Ergebnis- und Finanzierungsvoranschlag: Im Ergebnisvoranschlag werden Erträge und Aufwendungen periodengerecht abgegrenzt veranschlagt; die Aufwandsobergrenzen sind gesetzlich bindend für Globalbudgets. Im Finanzierungsvoranschlag werden Einzahlungen und Auszahlungen veranschlagt; die Auszahlungsobergrenzen sind gesetzlich bindend für Gesamthaushalt, Rubriken, Untergliederungen und Globalbudgets. Der Vermögenshaushalt wird nicht budgetiert, er entspricht der Bilanz. Die einzelnen Voranschläge sind in Mittelverwendungs- und Mittelaufbringungsgruppen gemäß 30 und 33 BHG 2013 gegliedert.

3 Wirkungsorientierung im Budget Erstmals wird systematisch dargestellt, was mit den Budgetmitteln an Ergebnissen erreicht werden soll. Jedes Ministerium legt Rechenschaft ab. Weil neben liquiden Mitteln auch der Ressourcenverbrauch und die damit zu erreichenden Ziele dargestellt werden, verbessert sich die Aussagekraft des Budgets. Durch die neue Budgetgliederung mit Global- und Detailbudgets verbessert sich darüber hinaus auch die Übersichtlichkeit des Budgets. Elemente des neuen Veranschlagungs- und Verrechnungssystems des Bundes Gesamthaushalt Ergebnishaushalt (entspricht der Gewinnund Verlustrechnung) Finanzierungshaushalt (entspricht der Geldflussrechnung) Vermögenshaushalt (entspricht der Bilanz) = Ergebnisvoranschlag + Ergebnisrechnung = Finanzierungsvoranschlag + Finanzierungsrechnung = Vermögensrechnung Mittelverwendungsgruppen: - Personalaufwand - Transferaufwand - betrieblicher Sachaufwand - Finanzaufwand Mittelaufbringungsgruppen: - Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers - Finanzerträge Mittelverwendungsgruppen: Auszahlungen - aus der operativen Verwaltungstätigkeit - aus Transfers - aus der Investitionstätigkeit - aus der Gewährung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen - aus der Tilgung von Finanzschulden - aus der Tilgung von vorübergehend zur Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten - infolge eines Kapitalaustausches bei Währungstauschverträgen - für den Erwerb von Finanzanlagen Mittelaufbringungsgruppen: Einzahlungen - aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers - aus der Investitionstätigkeit - aus der Rückzahlung von Darlehen sowie gewährten Vorschüssen - aus der Aufnahme von Finanzschulden - aus der Aufnahme von vorübergehend zur Kassenstärkung eingegangenen Geldverbindlichkeiten - infolge eines Kapitalaustausches bei Währungstauschverträgen - aus dem Abgang von Finanzanlagen

4 Budgetstruktur und Organisation der Haushaltsführung Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben Globalbudget Bezeichnung Globalbudget Verantwortliche Organisationseinheit in Funktion des haushaltsleitenden Organs 16.01 Öffentliche Abgaben Leiter/in der Sektion I VA-Stelle Bezeichnung Detailbudget Haushaltsführende Stelle Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern Leiter/in der Abteilung VI/2 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I Leiter/in der Abteilung II/3 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I Leiter/in der Abteilung VI/2 16.01.04 EU Abüberweisungen II Leiter/in der Abteilung II/2 Wesentliche Veränderungen zum Vorjahr Gegenüber dem Vorjahr wurde keine Änderung in der Budgetstruktur und Organisation der Haushaltsführung vorgenommen.

5 Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben (Beträge in Millionen Euro) Leitbild: Der Staatshaushalt bedarf einer tragfähigen Finanzierung, die durch ein angemessenes Abgabenaufkommen zu sichern ist. Die Steuergesetze sollen Beschäftigung, Investitionen und Innovationen fördern, den Standort sichern, sowie einfach und leistungsgerecht sein. Die Besteuerung erfolgt effizient, fair und gleichmäßig. Finanzierungsvoranschlag- Obergrenze BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung BFRG 2016 2015 2014 Einzahlungen 49.377,535 49.196,816 47.473,210 Nettofinanzierungsbedarf (Bundesfin.) 49.377,535 49.196,816 47.473,210 Ergebnisvoranschlag BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge 49.377,535 49.196,816 48.166,422 Aufwendungen 1.001,000 1.090,000 648,454 Nettoergebnis 48.376,535 48.106,816 47.517,968 Angestrebte Wirkungsziele: Wirkungsziel 1: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs durch eine einfache, transparente und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems im internationalen Kontext unter Wahrung eines angemessenen Abgabenaufkommens. Warum dieses Wirkungsziel? Das Abgabenaufkommen zu sichern, ist für eine tragfähige Finanzierung des Staatshaushaltes unerlässlich. Das Steuersystem ist stabil und nachhaltig zu gestalten und muss Beschäftigung von Frauen und Männern und Investitionen stärken. Eine gesunde und wettbewerbsfähige Wirtschaft ist die Garantie für eine niedrige Arbeitslosenquote und steigende Einkommen. Je mehr Menschen in Beschäftigung sind, desto höher ist auch das Aufkommen an lohnabhängigen Abgaben und Umsatz- und Konsumsteuern. Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt? - Bestmögliche Gestaltung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und deren Beschäftigte aus steuerlicher Sicht. Niedrige Steuersätze und die Vermeidung von Ausnahmen führen zu einer Erhöhung der Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen und zu einer dynamischen Aufkommensentwicklung - Schließung von Steuerlücken führt nicht nur zu mehr Steuergerechtigkeit, sondern auch zu einem Mehr an Abgabenaufkommen - Überprüfung des österreichischen Steuersystems auf seine internationale Wettbewerbsfähigkeit. Durch entsprechenden Austausch von 'Best Practices' mit anderen Ländern können auch neue steuerpolitische Ideen gewonnen werden - Der Gesamtbestand an Doppelbesteuerungsabkommen soll erhöht werden Wie sieht Erfolg aus? Kennzahl 16.1.1 Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe Entwicklung Platzierung Österreichs im Weltbank-Ranking Analyse von wirtschaftsrelevanten Vorschriften in 189 Ländern. Dabei werden die Regelungen in insgesamt zehn Kategorien auf ihre Wirtschaftsfreundlichkeit untersucht, z.b. Unternehmensgründung ( Starting a Business ), Immobilienregistrierung ( Registering Property ) und Besteuerung ( Paying Taxes ). "Paying Taxes 2014-The global picture Seite 165; PricewaterhouseCoopers (PwC) in Kooperation mit der Weltbank und der International Finance Corporation (IFC) Platzierung Istzustand Istzustand Istzustand Zielzustand Zielzustand Zielzustand 2012 2013 2014 2015 2016 2017 77 77 79 77 72 72 Wirkungsziel 2: Gleichstellungsziel

6 Gleichmäßigere Verteilung der Erwerbsarbeit wie auch der unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern wird durch das Abgabensystem unterstützt. Warum dieses Wirkungsziel? Wie durch zahlreiche Studien (bspw. Einhaus, Geschlecht und Steuerwirkung, working paper 3, BMF, 2010) belegt, wird in Österreich die unbezahlte Arbeit und auch Teilzeitarbeit großteils von Frauen erledigt. Verstärkt durch ein klassisches Rollenbild und Berufe, welche nach wie vor insbesondere Frauen annehmen, führen diese zu einem gender pay gap im Vergleich Frau zu Mann. Gender pay gap versteht sich als prozentueller Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttoverdiensten von Frauen gemessen an jenen der Männer. Dabei wird im Rahmen der Wirkungsziele der unbereinigte gender pay gap herangezogen, da dies genau die Problematik, dass oftmals Frauen in schlechter bewerteten Jobs arbeiten, mit einschließt. Dem gender pay gap soll durch genderorientierte Anreize im Abgabensystem entgegengesteuert werden. Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt? - Abbau von negativen Erwerbsanreizen im Abgabensystem (bspw. Senkung des Eingangssteuersatzes, um einen Anreiz zur Vollerwerbstätigkeit zu bilden) Wie sieht Erfolg aus? Kennzahl 16.2.1 Berechnungsmethode Datenquelle Messgrößenangabe Entwicklung gender pay gap (Vergleichswerte von ganzjährig Vollbeschäftigten) Bruttojahreseinkommen von unselbstständig erwerbstätigen Frauen und Männern im Zeitvergleich ganzjährig, Vollzeitbeschäftigte ohne Lehrlinge STATISTIK AUSTRIA, Lohnsteuerdaten-Sozialstatistische Auswertungen [http://www.statistik.at/web_de/statistiken/soziales/gender-statistik/einkommen/062503.html] % Istzustand 2011 Istzustand 2013 Istzustand 2014 Zielzustand 2015 Zielzustand 2016 Zielzustand 2017 18,5 18,2 nicht verfügbar 17,5 17,2 17,1 Die Statistik Austria hat bis dato erst die Zahlen bis ins Jahr 2013 (Istzustand 2013: 18,2%) veröffentlicht. Daher können für das Jahr 2014 keine konkreten Zahlen genannt werden. Kennzahl 16.2.2 Anteil der Frauen an der Teilzeitbeschäftigung Berechnungsmethode Prozentsatz von teilbeschäftigten Frauen an der Gesamtzahl der Teilbeschäftigten Datenquelle Kurzfassung Einkommensbericht des Rechnungshofes 2014, S. 7 [http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2014/aktuelles/presse/kurzfassungen/bund /Kurzfassung_Einkommensbericht.pdf] (Berichte werden alle zwei Jahre erstellt, daher werden die Zahlen für zwei Jahre verwendet) Messgrößenangabe Anteil weibl. in % Entwicklung Istzustand 2012 Istzustand 2013 Istzustand 2014 Zielzustand 2015 Zielzustand 2016 Zielzustand 2017 84,0 84,0 nicht verfügbar 84,0 83,5 83,3 Die oben dargestellten Prozentsätze geben den Prozentsatz von teilbeschäftigten Frauen an der Gesamtzahl der Teilbeschäftigten an. Ein Abbau der negativen Erwerbsanreize für Frauen sollte zu einer Verringerung der dargestellten Prozentsätze führen. Der Einkommensbericht des Rechnungshofes erscheint alle 2 Jahre d.h. im Jahr 2014 für die Jahre 2012 und 2013. Daher erfolgt die Zielschätzung auch für zwei Jahre. Der vom BMF im BFG 2015 ausgewiesene Zielzustand 2016 von 84% konnte bereits im Jahr 2013 erreicht werden. Aus diesem Grund erfolgte eine Anpassung des Zielzustandes 2016 auf 83,5%. Wirkungsziel 3: Unterstützung der Aufgabenerfüllung der Länder und der Gemeinden bei Finanzplanung und Finanzierung. Warum dieses Wirkungsziel? Für die Länder und Gemeinden ist die fristgerechte und vollumfängliche Auszahlung der Anteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben auf Basis vorgängiger Information von hoher Bedeutung, um die Erfüllung ihrer zahlreichen Aufgaben planmäßig zu finanzieren. In der Finanzverfassung wird dem Bund eine Verteilung der Abgabenerträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vorgeschrieben, die in Übereinstimmung mit den Lasten der öffentlichen Verwaltung steht und auf die Leistungsfähigkeit der beteiligten Gebietskörperschaften Bedacht nimmt. Umgesetzt wird dies mit dem Finanzausgleich, dessen Inhalte einvernehmlich zwischen den Gebietskörperschaften paktiert wurden. Wie wird dieses Wirkungsziel verfolgt?

7 Das BMF stellt mit Hilfe der administrativen Einheiten (Bundesrechenzentrum, Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) sicher, dass die Ertragsanteile der Länder und der Gemeinden fristgerecht und in vollem Umfang auf Basis vorgängiger Information ausbezahlt werden. Wie sieht Erfolg aus? Kennzahl 16.3.1 Ertragsanteile der Länder und Gemeinden nach Rechnungsabschluss des Bundes 2016 Berechnungsmethodchung wird als Prozentsatz der überwiesenen Ertragsanteile im Verhältnis zu den gesetzmäßigen Er- Die Ertragsanteile der Länder und der Gemeinden sind im BFG ausgewiesen. Der Grad der Zielerreitragsanteilen auf Basis des relevanten Abgabenaufkommens dargestellt. (100% = Ertragsanteile der Länder und Gemeinden wurden zur Gänze überwiesen) Datenquelle Finanzierungs- und Ergebnisrechnung; Rechnungsabschluss des Bundes Messgrößenan- % gabe Entwicklung Istzustand 2012 Istzustand 2013 Istzustand 2014 Zielzustand 2015 Zielzustand 2016 Zielzustand 2017 100 100 100 100 100 100 Umsetzung des Finanzausgleichsgesetzes 2008 - FAG 2008 für den Bereich der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden. Ab 2017 soll ein neues Finanzausgleichsgesetz (FAG 2017) gelten.

8 I. Bundesvoranschlag Untergliederung 16 (Beträge in Millionen Euro) Ergebnisvoranschlag BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 49.196,816 48.166,422 Erträge 49.377,535 49.196,816 48.166,422 Betrieblicher Sachaufwand 1.001,000 1.090,000 648,454 Aufwendungen 1.001,000 1.090,000 648,454 Nettoergebnis 48.376,535 48.106,816 47.517,968 Finanzierungsvoranschlag- BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung 2016 2015 2014 Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 49.196,816 47.473,210 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) 49.377,535 49.196,816 47.473,210 Nettogeldfluss 49.377,535 49.196,816 47.473,210

Bundesvoranschlag 2016 I.A Aufteilung auf Globalbudgets Untergliederung 16 Öffentliche Abgaben (Beträge in Millionen Euro) 9 Ergebnisvoranschlag UG 16 GB 16.01 Öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 49.377,535 Erträge 49.377,535 49.377,535 Betrieblicher Sachaufwand 1.001,000 1.001,000 Aufwendungen 1.001,000 1.001,000 Nettoergebnis 48.376,535 48.376,535 Finanzierungsvoranschlag- UG 16 GB 16.01 Allgemeine Gebarung Öffentliche Abgaben Öffentliche Abgaben Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 49.377,535 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) 49.377,535 49.377,535

10 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets 16.01 Öffentliche Abgaben Aufteilung auf Detailbudgets (Beträge in Millionen Euro) Ergebnisvoranschlag GB 16.01 DB 16.01.01 DB 16.01.02 DB 16.01.03 DB 16.01.04 Öffentliche Abgaben Bruttosteuern Fin- Ausgl.Abüb Sonst. Abüberw. I EU Abüberw. II erw.i Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 81.850,000-26.269,981-3.202,484-3.000,000 Erträge 49.377,535 81.850,000-26.269,981-3.202,484-3.000,000 Betrieblicher Sachaufwand 1.001,000 1.001,000 Aufwendungen 1.001,000 1.001,000 Nettoergebnis 48.376,535 80.849,000-26.269,981-3.202,484-3.000,000 Finanzierungsvoranschlag- GB 16.01 DB 16.01.01 DB 16.01.02 DB 16.01.03 DB 16.01.04 Allgemeine Gebarung Öffentliche Abgaben Bruttosteuern Fin- Ausgl.Abüb Sonst. Abüberw. I EU Abüberw. II erw.i Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 49.377,535 81.850,000-26.269,981-3.202,484-3.000,000 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) 49.377,535 81.850,000-26.269,981-3.202,484-3.000,000

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets 16.01.01 Bruttosteuern Erläuterungen 11 Globalbudget 16.01 Öffentliche Abgaben Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern Haushaltsführende Stelle: Leiter/in der Abteilung VI/2 Ziele Ziel 1 Abschluss von Voll-Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und Revisionen Ziel 2 Beseitigung von gender pay gap relevanten Bestimmungen (d.h. prozentueller Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttoverdiensten von Frauen gemessen an jenen der Männer) im Einkommensteuergesetz (EStG) Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n Beitrag zu Wie werden die Ziele verfolgt? Ziel/en Maßnahmen: 1 Abschluss von Voll-DBA (zumindest unterschriftsreif) und Revisionen 1 Weiterentwicklung des Steuerrechts in Hinblick auf die Sicherung des Standorts und des Abgabenaufkommens 2 Weiterentwicklung des Steuerrechts im Sinne des Gender Mainstreaming (im Sinne der Definition des Council of Europe von 2004) Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für 2016 Planung für 2016) Istzustand (Ausgangspunkt der 2 Voll-DBA Voll-DBA 2015: DBA Panama DBA Island DBA Kosovo Umsetzung der Steuerreform IST-Zustand 2015: Das Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde vom 2015/2016 und Erstellung eines Entwurfes für ein neues Einkommensteuergesetz Bundesgesetzblatt Parlament beschlossen und im veröffentlicht Berücksichtigung von Gender Mainstreaming bei der Erarbeitung eines neuen EStG IST-Zustand 2015: Gender Mainstreaming wurde in Steuerreformgesetz 2015/2016 thematisiert und eingearbeitet Erläuterungen zum Budget - Wesentliche Rechtsgrundlagen der Mittelaufbringungen und -verwendungen Alkoholsteuergesetz, BGBl. Nr. 703/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000 Altlastensanierungsgesetz, BGBl. Nr. 299/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 103/2013 Biersteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 701/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2012 Bodenwertabgabegesetz, BGBl. Nr. 285/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2010 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Bundesgesetz über die Einhebung des Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr. 13/1952, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 600/1996 Bundesgesetz über eine Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, BGBl. Nr. 166/ 1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2012 Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1983, BGBl. Nr. 24/1983, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert BGBl. I Nr 118/2015 Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, Art. 60, zul. geändert durch BGBl. I Nr. 64/2014 Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996, Art. 62, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 Erdgasabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996, Art. 61, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 EU-Quellensteuergesetz BGBl I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2013 Finanzstrafgesetz, BGBl. 129/1958, zuletzt geändert BGBl. I Nr. 118/2015 Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2015 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr 620/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Grunderwerbsteuergesetz 1987, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert durch BGBl. I. Nr. 118/2015.

12 Bundesvoranschlag 2016 Kapitalabfluss-Meldegesetz, BGBl. I Nr. 116/2015Kapitalverkehrsteuergesetz, drgbl. 1 S. 1058/1934, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014. Kohleabgabegesetz, BGBl. Nr. 71/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I. Nr. 91/2004. Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. 100/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2013 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr 401/1988, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981, BGBl. Nr. 573/1981, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2015 Mineralölsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 630/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Normverbrauchsabgabegesetz, BGBl. Nr. 695/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Schaumweinsteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 702/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014. Stabilitätsabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2014 Stiftungseingangssteuergesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, zuletzt geändert BGBl. I Nr 62/2013 Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2015 Tabaksteuergesetz 1995, BGBl. Nr. 704/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 105/2014 Umgründunssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 34/2015 Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2000 Wohnbauförderungsgesetz 1984, BGBl. Nr. 482/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 131/2001 - Mittelaufbringung und verwendungsschwerpunkte inkl. Angaben von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz ( 43 Abs. 3 Z. 7 BHG 2013) In diesem Detailbudget werden die erwarteten Einzahlungen aus öffentlichen Abgaben dargestellt, die entweder nur dem Bund zufließen oder als gemeinschaftliche Bundesabgaben später teilweise an andere Gebietskörperschaften weitergeleitet werden. Von diesen Bruttosteuern werden in der Folge die Abüberweisungen geleistet, die anderen Gebietskörperschaften und Fonds zufallen. - Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ( 43 Abs. 1 Z. 4 BHG 2013) Für die Veranschlagung der Abgaben gilt 32 Abs.1 BHG 2013 als Sonderregelung. Die Schätzung des Abgabenaufkommens beruht einerseits auf den vorliegenden Wirtschaftsprognosen, andererseits auf der bisherigen Einnahmenentwicklung. Die Effekte der Steuerreform 2015/2016 wurden eingearbeitet. Dies führt kumuliert zu einem Rückgang des Aufkommens bei der Lohn- und Einkommensteuer; des weiteren zu einem deutlichen Zuwachs bei der Umsatzsteuer.

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern (Beträge in Euro) 13 Ergebnisvoranschlag AB BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Abgaben - brutto 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95 16 81.748,150.000 81.681,100.000 79.203,937.041,90 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 76 55,000.000 54,000.000 58,319.614,52 82 19,000.000 18,000.000 18,027.546,72 Einkommen- und Vermögensteuern 39.908,000.000 41.905,000.000 40.526,227.376,58 16 39.889,000.000 41.887,000.000 40.508,199.829,86 82 19,000.000 18,000.000 18,027.546,72 Veranlagte Einkommensteuer 16 4.150,000.000 3.500,000.000 3.552,499.279,42 Lohnsteuer 16 24.800,000.000 27.300,000.000 26.085,184.822,32 EU-Quellensteuer 16 100,000.000 130,000.000 116,895.734,47 Kapitalertragsteuer 16 3.000,000.000 2.700,000.000 2.826,743.059,44 Körperschaftsteuer 16 6.300,000.000 6.600,000.000 6.070,815.285,44 Abgeltungsteuern aus internationalen Abkommen 16 1,000.000 264,050.162,75 Stiftungseingangsteuer 16 15,000.000 10,000.000 27,871.182,36 Abgabe von Zuwendungen 16 1,000.000 1,000.000 86.286,75 Wohnbauförderungsbeitrag 16 985,000.000 970,000.000 937,663.248,93 Kunstförderungsbeitrag 82 19,000.000 18,000.000 18,027.546,72 Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 16 30,000.000 30,000.000 30,649.955,68 Bodenwertabgabe 16 7,000.000 6,000.000 6,066.706,14 Stabilitätsabgabe 16 500,000.000 640,000.000 589,674.106,16 Verbrauchs- und Verkehrsteuern 41.306,850.000 39.239,200.000 38.127,050.063,48 16 41.224,000.000 39.158,300.000 38.041,212.912,15 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 76 55,000.000 54,000.000 58,319.614,52 Umsatzsteuer 16 28.200,000.000 26.300,000.000 25.516,218.638,44 Tabaksteuer 16 1.900,000.000 1.840,000.000 1.703,140.028,17 Biersteuer 16 200,000.000 200,000.000 199,571.109,16 Alkoholsteuer 16 160,000.000 155,000.000 168,737.373,75 Schaumweinsteuer - Zwischenerzeugnissteuer 16 20,000.000 30,000.000 8,386.974,02 Mineralölsteuer 16 4.250,000.000 4.200,000.000 4.247,982.112,60 Energieabgaben 16 880,000.000 900,000.000 837,847.719,01 Normverbrauchsabgabe 16 450,000.000 560,000.000 424,745.822,82 Kraftfahrzeugsteuer 51,850.000 50,000.000 48,343.389,80 16 24,000.000 23,100.000 20,825.852,99 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 Motorbezogene Versicherungssteuer 16 2.320,000.000 2.150,000.000 2.129,030.556,64 Versicherungssteuer 16 1.130,000.000 1.080,000.000 1.095,555.512,81 Flugabgabe 16 110,000.000 110,000.000 101,765.438,18 Grunderwerbsteuer 16 970,000.000 880,000.000 868,593.467,36 Kapitalverkehrsteuer 16 10,000.000 100,000.000 78,321.047,30 Abgaben nach dem Glückspielgesetz 16 490,000.000 510,200.000 533,586.969,50 Werbeabgabe 16 110,000.000 120,000.000 106,904.289,40 Altlastenbeitrag 76 55,000.000 54,000.000 58,319.614,52 Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstige Abgaben 16 635,150.000 635,800.000 654,524.299,89 Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben 16 500,000.000 500,000.000 479,789.747,00 Sonstige Abgaben, Resteingänge, Nebenansprüche und Kostenersätze 16 135,150.000 135,800.000 174,734.552,89 Summe Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95 hievon finanzierungswirksam 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95

14 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern (Beträge in Euro) Ergebnisvoranschlag AB BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95 hievon finanzierungswirksam 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95 Betrieblicher Sachaufwand Aufwendungen aus der Wertberichtigung und dem Abgang von Forderungen 16 1.001,000.000 1.090,000.000 648,453.887,07 Summe Betrieblicher Sachaufwand 1.001,000.000 1.090,000.000 648,453.887,07 Aufwendungen 1.001,000.000 1.090,000.000 648,453.887,07 Nettoergebnis 80.849,000.000 80.690,000.000 78.659,347.852,88 hievon finanzierungswirksam 81.850,000.000 81.780,000.000 79.307,801.739,95

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern (Beträge in Euro) 15 Finanzierungsvoranschlag- AB BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung 2016 2015 2014 Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Einzahlungen aus Abgaben - brutto 81.850,000.000 81.780,000.000 78.502,778.383,51 16 81.748,150.000 81.681,100.000 78.403,524.194,16 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 76 55,000.000 54,000.000 53,741.211,66 82 19,000.000 18,000.000 17,995.440,88 Einzahlungen aus Einkommen- und Vermögensteuern 39.908,000.000 41.905,000.000 39.988,462.317,70 16 39.889,000.000 41.887,000.000 39.970,466.876,82 82 19,000.000 18,000.000 17,995.440,88 Einzahlungen aus veranlagter Einkommensteuer 16 4.150,000.000 3.500,000.000 3.383,948.988,01 Einzahlungen aus Lohnsteuer 16 24.800,000.000 27.300,000.000 25.942,261.699,26 Einzahlungen aus EU-Quellensteuer 16 100,000.000 130,000.000 116,895.734,47 Einzahlungen aus Kapitalertragsteuer 16 3.000,000.000 2.700,000.000 2.769,467.283,45 Einzahlungen aus Körperschaftsteuer 16 6.300,000.000 6.600,000.000 5.906,083.205,56 Einzahlungen aus Abgeltungsteuern aus internationalen Abkommen 16 1,000.000 264,050.162,75 Einzahlungen aus Stiftungseingangsteuer 16 15,000.000 10,000.000 27,537.405,55 Einzahlungen aus Abgabe von Zuwendungen 16 1,000.000 1,000.000 154.589,54 Einzahlungen aus Wohnbauförderungsbeitrag 16 985,000.000 970,000.000 935,530.491,14 Einzahlungen aus Kunstförderungsbeitrag 82 19,000.000 18,000.000 17,995.440,88 Einzahlungen aus Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 16 30,000.000 30,000.000 31,762.862,24 Einzahlungen aus Bodenwertabgabe 16 7,000.000 6,000.000 6,372.305,66 Einzahlungen aus Stabilitätsabgabe 16 500,000.000 640,000.000 586,402.149,19 Einzahlungen aus Verbrauchs- und Verkehrsteuern 41.306,850.000 39.239,200.000 37.953,610.679,16 16 41.224,000.000 39.158,300.000 37.872,351.930,69 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 76 55,000.000 54,000.000 53,741.211,66 Einzahlungen aus Umsatzsteuer 16 28.200,000.000 26.300,000.000 25.471,523.337,74 Einzahlungen aus Tabaksteuer 16 1.900,000.000 1.840,000.000 1.713,172.191,78 Einzahlungen aus Biersteuer 16 200,000.000 200,000.000 195,211.246,42 Einzahlungen aus Alkoholsteuer 16 160,000.000 155,000.000 171,577.754,31 Einzahlungen aus Schaumweinsteuer - Zwischenerzeugnissteuer 16 20,000.000 30,000.000 5,715.076,52 Einzahlungen aus Mineralölsteuer 16 4.250,000.000 4.200,000.000 4.134,977.035,99 Einzahlungen aus Energieabgaben 16 880,000.000 900,000.000 849,990.526,09 Einzahlungen aus Normverbrauchsabgabe 16 450,000.000 560,000.000 437,465.724,36 Einzahlungen aus Kraftfahrzeugsteuer 51,850.000 50,000.000 51,305.235,58 16 24,000.000 23,100.000 23,787.698,77 45 27,850.000 26,900.000 27,517.536,81 Einzahlungen aus motorbezogener Versicherungssteuer 16 2.320,000.000 2.150,000.000 2.126,396.296,98 Einzahlungen aus Versicherungssteuer 16 1.130,000.000 1.080,000.000 1.101,132.940,54 Einzahlungen aus Flugabgabe 16 110,000.000 110,000.000 100,014.447,67 Einzahlungen aus Grunderwerbsteuer 16 970,000.000 880,000.000 866,808.494,75 Einzahlungen aus Kapitalverkehrsteuer 16 10,000.000 100,000.000 78,532.002,68 Einzahlungen aus Abgaben nach dem Glückspielgesetz 16 490,000.000 510,200.000 489,133.569,61 Einzahlungen aus Werbeabgabe 16 110,000.000 120,000.000 106,913.586,48 Einzahlungen aus Altlastenbeitrag 76 55,000.000 54,000.000 53,741.211,66 Einzahlungen aus Gebühren, Bundesverwaltungsabgaben und sonstigen Abgaben 16 635,150.000 635,800.000 560,705.386,65

16 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.01 Bruttosteuern (Beträge in Euro) Finanzierungsvoranschlag- AB BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung 2016 2015 2014 Einzahlungen aus Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben 16 500,000.000 500,000.000 481,422.697,31 Einzahlungen aus sonstigen Abgaben, Resteingängen, Nebenansprüchen und Kostenersätzen 16 135,150.000 135,800.000 79,282.689,34 Summe Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers 81.850,000.000 81.780,000.000 78.502,778.383,51 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) 81.850,000.000 81.780,000.000 78.502,778.383,51 Nettogeldfluss 81.850,000.000 81.780,000.000 78.502,778.383,51

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I Erläuterungen 17 Globalbudget 16.01 Öffentliche Abgaben Detailbudget 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I Haushaltsführende Stelle: Leiter/in der Abteilung II/3 Ziele Ziel 1 Zeitgerechte Information der Länder und Gemeinden über zu erwartende Anteile aus Erträgen der gemeinschaftlichen Bundesabgaben Ziel 2 Rechtzeitige, gesetzeskonforme Befolgung der Verpflichtungen aus dem Finanzausgleich zur Überweisung der Ertragsanteile der Länder Ziel 3 Rechtzeitige, gesetzeskonforme Befolgung der Verpflichtungen aus dem Finanzausgleich zur Überweisung der Ertragsanteile der Gemeinden Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n Beitrag zu Wie werden die Ziele verfolgt? Ziel/en Maßnahmen: 1 Die zu erwartenden Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden sachgerecht prognostiziert. Länder und Gemeinden werden über die zu erwartenden Ertragsanteile korrekt und zeitnahe zum Vorliegen neuer Abgabenprognosen des BMF informiert 2 Überweisung der Ertragsanteile der Länder an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie im Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorgeschrieben 3 Überweisung der Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben wie im Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorgeschrieben Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für 2016 Die Werte für Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschaftsbzw. Abgabenentwicklung Länder und Gemeinden werden im Jahr 2016 über die zu erwartenden Ertragsanteile bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten Ertragsanteile werden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt Länder verfügen über die nach FAG zustehenden Ertragsanteile. Kennzahl: Überwiesene Ertragsanteile Gemeinden verfügen über die nach FAG zustehenden Ertragsanteile Kennzahl: Überwiesene Ertragsanteile Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2016) Die Werte für Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben aus der Prognoserechnung entsprechen den bekannten Voraussagen für die Wirtschaftsbzw. Abgabenentwicklung Länder und Gemeinden wurden im Jahr 2014 über die zu erwartenden Ertragsanteile bis spätestens 10. Juni korrekt und zeitgerecht informiert. Informationen an Länder und Gemeinden über die Höhe der prognostizierten Ertragsanteile wurden spätestens vierzehn Tage nach Vorliegen neuer Abgabenprognosen an Länder und Gemeindebünde übermittelt Länder konnten über die nach FAG zustehenden Ertragsanteile verfügen Gemeinden konnten über die nach FAG zustehenden Ertragsanteile verfügen Erläuterungen zum Budget - Wesentliche Rechtsgrundlagen der Mittelaufbringungen und -verwendungen

18 Bundesvoranschlag 2016 8 bis 10 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 (FAG 2008), für die Abüberweisungen für bestimmte Zwecke insb. 8 Abs. 2, 4 und 5 FAG 2008 Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 208/2013 Pflegefondsgesetz, BGBl. I Nr. 57/2011 Diverse Regelungen für Ertragsanteile, Krankenanstalten-Finanzierung, Gesundheitsförderung, Siedlungswasserwirtschaft, Katastrophenfonds, Pflegefonds, Österreich-Fonds - Mittelaufbringung und verwendungsschwerpunkte inkl. Angaben von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz ( 43 Abs. 3 Z. 7 BHG 2013) Die Anteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben und bestimmter Vorweganteile für finanzausgleichsrelevante Zwecke werden als Abüberweisungen I (= negative Einnahme) veranschlagt. Ertragsanteile an Länder und Gemeinden: Bei fast allen in der UG 16 veranschlagten Bundesabgaben handelt es sich um gemeinschaftliche Bundesabgaben, deren Ertrag mit Ländern und Gemeinden geteilt wird, und diese gemeinschaftlichen Bundesabgaben werden wiederum fast zur Gänze nach einem einheitlichen Schlüssel verteilt, wonach dem Bund rund 2/3 und Ländern und Gemeinden rund 1/3 der Erträge zufließen. Steueranteil für Krankenanteilfinanzierung (2/8498.044): Dieser Vorwegabzug ihv. 0,642 % des Aufkommens der Umsatzsteuer (Aufkommen abzüglich der Ausgaben des Bundes für Beihilfen gemäß dem Gesundheits und Sozialbereichs Beihilfengesetz) geht nur zu Lasten der Ertragsanteile der Gemeinden und dient der Finanzierung eines Zweckzuschusses an die Länder zur Krankenanstaltenfinanzierung. USt-Anteil für Gesundheitsförderung (2/8498.024): Aus dem Aufkommen an der Umsatzsteuer werden jährlich für Zwecke der Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information 7,25 Millionen Euro bereitgestellt. Steueranteil für Siedlungswasserwirtschaft (2/8498.043): Vor der Verteilung der Ertragsanteile wird ein Betrag in Höhe der Ausgaben für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft gemäß 17 des Umweltförderungsgesetzes abgezogen, wobei sich diese Abzüge wie folgt verteilen: Bund 70,814 %, Länder 16,389 %, Gemeinden 12,797 %. Katastrophenfonds (2/8399.002, 2/8399.003): An den Katastrophenfonds sind 1,1 % der Einnahmen an veranschlagter Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer I und Körperschaftsteuer + 10 Mio. p.a. zu überweisen, sowie allfällige, durch Beschluss der Bundesregierung oder durch gesetzliche Sonderregelungen vorgesehene Aufstockungsbeträge. Die Dotierung des Katastrophenfonds geht ausschließlich zu Lasten der Ertragsanteile des Bundes. Umsatzsteueranteil für Pflegefonds 2/8498.021): Aus dem Aufkommen an der Umsatzsteuer wird vorweg ein Betrag in Höhe der Ausgaben gemäß dem Pflegefondsgesetz zur Finanzierung dieser Ausgaben abgezogen. Für Einkommensanteile über 1 Million Euro pro Jahr soll lt. 33 EstG zeitlich befristet für die Jahre 2016 bis 2020 ein höherer Steuersatz von 55% zur Anwendung kommen. Der Österreich-Fonds wird durch einen Vorwegabzug bei der veranlagten Einkommensteuer vor der Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden dotiert, und zwar in Höhe des aus dem befristeten Steuersatz von 55% geschätzten Mehraufkommens ihv. 50 Mio. Euro jährlich. - Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ( 43 Abs. 1 Z. 4 BHG 2013) Die Überweisungen für Ertragsanteile an Länder und Gemeinden sowie die Dotierung des Katastrophenfonds sinken von 2015 auf 2016 aufgrund geringerer Einzahlungen bei den für die Berechnung maßgeblichen Abgaben um rd. 36,6 Mio. bzw. 24,8 Mio.. Die Dotierung der Siedlungswasserwirtschaft steigt von 2015 auf 2016 um rd. 15,8 Mio.. Die Dotierung des Österreich-Fonds wird im jeweiligen Finanzausgleichsgesetz geregelt. Die Mittelverwendung im Österreich Fonds bzw. ihr Effekt wird nach Abschluss der Laufzeit evaluiert. Die Fondsmittel sollen zur Förderung der Grundlagen sowie der angewandten Forschung verwendet werden. Weiters sollen die Fondsmittel verstärkt die Erforschung und Entwicklung von grundlegenden industriellen Technologien ermöglichen. Die Mittelaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern und Gemeinden wird im Jahr 2016 geprüft und im Rahmen des FAG neu festgelegt. Da 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz von 2016 bis 2020 befristet ist, sind auch die Mittel aus dem Österreichfonds für diesen Zeitraum befristet.

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I (Beträge in Euro) 19 Ergebnisvoranschlag AB BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Ab-Überweisungen -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 16-25.906,788.000-25.908,445.000-24.960,030.226,26 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 82-5,943.000-5,630.000-5,670.746,00 Überweisungen an Gebietskörperschaften -25.005,354.000-25.041,911.000-24.185,915.680,83 16-24.999,411.000-25.036,281.000-24.180,244.934,83 82-5,943.000-5,630.000-5,670.746,00 Ertragsanteile der Gemeinden -9.519,957.000-9.517,576.000-9.202,452.730,83 16-9.517,790.000-9.515,523.000-9.200,403.061,83 82-2,167.000-2,053.000-2,049.669,00 Ertragsanteile der Länder -15.485,397.000-15.524,335.000-14.983,462.950,00 16-15.481,621.000-15.520,758.000-14.979,841.873,00 82-3,776.000-3,577.000-3,621.077,00 Überweisungen für Gesundheit und Soziales -173,283.000-162,859.000-157,927.003,00 16-166,033.000-155,609.000-150,677.003,00 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 Steueranteil für Krankenanteilfinanzierung 16-166,033.000-155,609.000-150,677.003,00 USt-Anteil für Gesundheitsförderung 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 Überweisungen an Fonds -1.091,344.000-1.016,555.000-864,108.288,43 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 16-741,344.000-716,555.000-629,108.288,43 Steueranteil für Siedlungswasserwirtschaft 16-303,185.000-287,346.000-204,733.710,32 Katastrophenfonds 16-404,459.000-429,209.000-424,374.578,11 Umsatzsteueranteil für Pflegefonds 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 Lohnsteueranteil für Österreich-Fonds 16-33,700.000 Summe Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 hievon finanzierungswirksam -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 Erträge -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 hievon finanzierungswirksam -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 Nettoergebnis -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26 hievon finanzierungswirksam -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,950.972,26

20 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.02 Finanzausgleich Abüberweisungen I (Beträge in Euro) Finanzierungsvoranschlag- AB BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung 2016 2015 2014 Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Einzahlungen aus Ab-Überweisungen -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,968.787,31 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 16-25.906,788.000-25.908,445.000-24.960,048.041,31 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 82-5,943.000-5,630.000-5,670.746,00 Überweisungen an Gebietskörperschaften -25.005,354.000-25.041,911.000-24.185,933.495,88 16-24.999,411.000-25.036,281.000-24.180,262.749,88 82-5,943.000-5,630.000-5,670.746,00 Ertragsanteile der Gemeinden -9.519,957.000-9.517,576.000-9.202,439.661,88 16-9.517,790.000-9.515,523.000-9.200,389.992,88 82-2,167.000-2,053.000-2,049.669,00 Ertragsanteile der Länder -15.485,397.000-15.524,335.000-14.983,493.834,00 16-15.481,621.000-15.520,758.000-14.979,872.757,00 82-3,776.000-3,577.000-3,621.077,00 Überweisungen für Gesundheit und Soziales -173,283.000-162,859.000-157,927.003,00 16-166,033.000-155,609.000-150,677.003,00 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 Steueranteil für Krankenanteilfinanzierung 16-166,033.000-155,609.000-150,677.003,00 USt-Anteil für Gesundheitsförderung 76-7,250.000-7,250.000-7,250.000,00 Überweisungen an Fonds -1.091,344.000-1.016,555.000-864,108.288,43 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 16-741,344.000-716,555.000-629,108.288,43 Steueranteil für Siedlungswasserwirtschaft 16-303,185.000-287,346.000-204,733.710,32 Katastrophenfonds 16-404,459.000-429,209.000-424,374.578,11 Umsatzsteueranteil für Pflegefonds 09-350,000.000-300,000.000-235,000.000,00 Lohnsteueranteil für Österreich-Fonds 16-33,700.000 Summe Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,968.787,31 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,968.787,31 Nettogeldfluss -26.269,981.000-26.221,325.000-25.207,968.787,31

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I Erläuterungen 21 Globalbudget 16.01 Öffentliche Abgaben Detailbudget 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I Haushaltsführende Stelle: Leiter/in der Abteilung VI/2 Ziele Ziel 1 Reduktion der Vorsteuerbelastung für den gemeinnützig bzw. öffentlich organisierten Gesundheits- und Sozialbereich nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) Ziel 2 Dotierung des Familienlastenausgleichsfond (FLAF) Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n Beitrag zu Wie werden die Ziele verfolgt? Ziel/en Maßnahmen: 1 Monitoring der Entwicklung und Struktur der Gesamtauszahlungsbeträge gemäß GSBG 2 Korrekte Dotierung des FLAF mit den gesetzlich bestimmten Anteilen an den öffentlichen Einnahmen Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für 2016 Rechtzeitige Identifikation und Formulierung eines legistischen Handlungsbedarfes Keine Beanstandung durch den Rechnungshof Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2016) Änderung des GSBG durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 Keine Beanstandung durch den Rechnungshof Erläuterungen zum Budget - Wesentliche Rechtsgrundlagen der Mittelaufbringungen und -verwendungen Bundesgesetz, mit dem Beihilfen im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt werden (Gesundheits- und Sozialbereich- Beihilfengesetz GSBG) BGBl. Nr. 746/1996, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2015 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 EU-Quellensteuergesetz BGBl I Nr. 33/2004, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2013 Familienlastenausgleichsgesetz, BGBl. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2015 Finanzausgleichsgesetz 2008, BGBl. I Nr. 103/2007, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 - Mittelaufbringung und verwendungsschwerpunkte inkl. Angaben von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz ( 43 Abs. 3 Z. 7 BHG 2013) In diesem Detailbudget werden die Weiterleitung von eingehobener EU-Quellensteuer, Zahlungen gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz an Sozialversicherungsträger, Krankenfürsorgeanstalten, Träger des öffentlichen Fürsorgewesens, Kranken- und Kuranstalten, bestimmte medizinisch tätige Selbständige, Alten- und Pflegeheime, die Überweisungen an den Hauptverband der Österreichischen SV-Träger gemäß 447a ASVG (in Höhe der Mehreinnahmen aus der Tabaksteuererhöhung gem. BGBl. I Nr. 156/2004) und Zahlungen an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen dargestellt. - Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ( 43 Abs. 1 Z. 4 BHG 2013) Entsprechend der Kostenentwicklung im Gesundheits- und Sozialbereich wird die Dotierung der Auszahlungen gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz angepasst. Die supranationalen und zwischenstaatlichen Überweisungen, die aus der EU-Quellensteuer gespeist werden, sind auf Grund der niedrigen Dynamik der Zinslandschaft geringer ausgewiesen. Die Überweisungen an den Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen werden analog zur Entwicklung der Bruttosteuern, nach denen der Überweisungsbetrag berechnet wird, veranschlagt.

22 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I (Beträge in Euro) Ergebnisvoranschlag AB BVA BVA Erfolg 2016 2015 2014 Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Ab-Überweisungen -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 76-2.012,424.000-2.112,424.000-1.856,119.103,42 Supranationale und zwischenstaatliche Überweisungen 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 Beitrag zur EU 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 Überweisungen für Gesundheit und Soziales 76-2.012,424.000-2.112,424.000-1.856,119.103,42 Für Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz 76-2.000,000.000-2.100,000.000-1.843,695.344,33 Überweisungen an den Hauptverband 76-12,424.000-12,424.000-12,423.759,09 Überweisungen an Fonds 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 Summe Erträge aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 hievon finanzierungswirksam -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 Erträge -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 hievon finanzierungswirksam -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 Nettoergebnis -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09 hievon finanzierungswirksam -3.202,484.000-3.361,859.000-3.068,022.607,09

Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets Detailbudget 16.01.03 Sonstige Abüberweisungen I (Beträge in Euro) 23 Finanzierungsvoranschlag- AB BVA BVA Erfolg Allgemeine Gebarung 2016 2015 2014 Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers Einzahlungen aus Ab-Überweisungen -3.202,484.000-3.361,859.000-3.069,652.924,66 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 76-2.012,424.000-2.112,424.000-1.857,749.420,99 Supranationale und zwischenstaatliche Überweisungen 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 Beitrag zur EU 16-65,000.000-85,000.000-80,938.831,87 Überweisungen für Gesundheit und Soziales 76-2.012,424.000-2.112,424.000-1.857,749.420,99 Für Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz 76-2.000,000.000-2.100,000.000-1.845,325.661,90 Überweisungen an den Hauptverband 76-12,424.000-12,424.000-12,423.759,09 Überweisungen an Fonds 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 09-1.125,060.000-1.164,435.000-1.130,964.671,80 Summe Einzahlungen aus der operativen Verwaltungstätigkeit und Transfers -3.202,484.000-3.361,859.000-3.069,652.924,66 Einzahlungen (allgemeine Gebarung) -3.202,484.000-3.361,859.000-3.069,652.924,66 Nettogeldfluss -3.202,484.000-3.361,859.000-3.069,652.924,66

24 Bundesvoranschlag 2016 I.C Detailbudgets 16.01.04 EU Abüberweisungen II Erläuterungen Globalbudget 16.01 Öffentliche Abgaben Detailbudget 16.01.04 EU Abüberweisungen II Haushaltsführende Stelle: Leiter/in der Abteilung II/2 Ziele Ziel 1 Fristgerechte Verrechnung des nationalen EU-Beitrags: Mehrwertsteuer (MwSt.) - und Bruttonationaleinkommen (BNE) - Eigenmittel Maßnahmen inklusive Gleichstellungsmaßnahme/n Beitrag zu Wie werden die Ziele verfolgt? Ziel/en Maßnahmen: 1 Fristgerechte Verrechnung der von der Europäischen Kommission (EK) angeforderten Beträge 1 Übermittlung eines Kontoauszuges an die EK Wie sieht Erfolg aus? Meilensteine/Kennzahlen für 2016 Keine Anlastung durch die EK Keine Beanstandung durch die EK Istzustand (Ausgangspunkt der Planung für 2016) IST-Zustand 2014: Fristgerecht verrechnet IST-Zustand 2014: Keine Beanstandungen Erläuterungen zum Budget - Wesentliche Rechtsgrundlagen der Mittelaufbringungen und -verwendungen Die EU finanziert ihren Gesamthaushalt gemäß Art. 311 AEUV im Wesentlichen durch sogenannte Eigenmittel. Die Bestimmungen über die Finanzierung des EU-Haushalts sind im Eigenmittelbeschluss (2007/436/EG/EURATOM vom 7.6.2007) sowie in der dazugehörigen Durchführungsverordnung (1150/2000 des Rates vom 22.5.2000 idf. v. 26.1.2009) geregelt. Der österreichische Anteil an der Finanzierung des EU-Haushalts (also der nationale EU-Beitrag) wird gemäß 29 Abs. 4 BHG 2013 als Verminderung der Erträge und Einzahlungen (Ab-Überweisungen) an öffentlichen Abgaben dargestellt. - Mittelaufbringung und verwendungsschwerpunkte inkl. Angaben von besonderer Budget- und Steuerungsrelevanz ( 43 Abs. 3 Z. 7 BHG 2013) Entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften leistet Österreich Beiträge zum EU-Haushalt und empfängt aus diesem Haushalt Leistungen der EU. In diesem Detailbudget wird der nationale EU-Beitrag (Mehrwertsteuer- und BNE- Eigenmittel sowie der österr. Anteil an der Finanzierung der UK-Korrektur) dargestellt. Der Ergebnisvoranschlag zeigt die Eigenmittelgutschriften (MWSt.-, BNE- und UK-Korrektur) an die Europäische Union. Im Finanzierungsvoranschlag werden die Zahlungen an die EU ausgewiesen. Eine umfassende Darstellung des Haushaltes der Europäischen Union und den damit zusammenhängenden Einzahlungen und Auszahlungen im Bundeshaushalt findet sich in der EU-Beilage zum Bundesfinanzgesetz. - Erläuterungen der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ( 43 Abs. 1 Z. 4 BHG 2013) Keine Veränderungen zum Vorjahr.