für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V.

Ähnliche Dokumente
Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach 10 der Satzung des Turnverein Bitburg 1911 e. V. und regelt dessen interne Arbeitsweise.

Geschäftsordnung für den Vorstand

Geschäftsordnung für den AfD- Kreisvorstand Kassel-Stadt

Geschäftsordnung für das Präsidium des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e.v. A Präambel

Der Vorstand hat intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung beschlossen. Der Grundsatz in 1 bleibt hiervon unberührt:

Geschäftsordnung SV Pappelau/Beiningen e.v.

Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung bei Bedarf zu ändern. Die Änderung ist von der nächsten Mitgliederversammlung zu genehmigen.

Geschäftsordnung für den Vorstand

Geschäftsordnung für den Vorstand. 1 Erlass und Änderung dieser Geschäftsordnung. C. Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

des SCHWERINER-KORFBALL-CLUB E.V. `67 Stand:

Geschäftsordnung für den Vorstand und die Beiräte des Vereins Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg (B26n) e.v.

Turnverein Einigkeit 07/52 Waltrop e.v.

Geschäftsordnung des Vorstandes gemäß 11 Abs. 2 der Satzung verabschiedet in der Vorstandssitzung vom A. Präambel

Stand Geschäftsordnung des SuS Timmel ev. von 1967

Geschäftsverteilungsplan im Sinne der Satzung des Sportverein Hilsbach 1927 e.v.

Geschäftsordnung für den Vorstand des Landesverband für Modernen Fünfkampf NRW e.v.

Geschäftsordnung des Vorstandes

1 - Einberufung von Versammlungen Leitung von Versammlungen... 2

Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB

Vorschlag Satzung VEUK von Katja Schwanke zur MV (nachgereicht) (rot = Änderungen/Ergänzungen, schwarz = gleicher Wortlaut)

S A T Z U N G. der D R A H T S E I L - V E R E I N I G U N G E. V. Düsseldorf

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Geschäftsordnung Stand Juli 2015 Seite 1 von 7

Umlegungsausschuss 62.70

SATZUNG. der Union der deutschen Akademien. der Wissenschaften e.v.

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Geschäftsordnung. american football und cheerleading verband baden-württemberg e. v. american football - flagfootball - cheerleading schiedsrichter

Allgemeine Geschäftsordnung

1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Deutscher Designer Club e.v. (DDC). Er ist in das Vereinsregister eingetragen.

Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

3 Geschäftsordnung 3

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Tostedter Schützenverein von 1854 e.v. Geschäftsordnung 1 Vorstand und geschäftsführender Vorstand Stand:

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DAS PRÄSIDIUM, DEN VORSTAND UND DIE GESCHÄFTSSTELLE DES DOSB. beschlossen vom Präsidium des DOSB am

Trägerverein Biologisches Zentrum Kreis Coesfeld

Zusammensetzung und Leitung

Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben

Geschäftsordnung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Betriebe Rödermark der Stadt Rödermark

S A T Z U N G. des Vereins zur Förderung der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht an der Universität Bayreuth e.v.

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg - GGO -

GESCHÄFTSORDNUNG Stand: Januar 2018

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

S a t z u n g. Evangelisch-lutherisches Predigerministerium Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte. Präambel

Satzung und Muster-Geschäftsordnung für die Fachreferate sowie für die Ausschüsse der DGPPN

Leselust in Baden. Satzung für Leselust in Baden e.v.

1 Vorsitz im Verwaltungsrat

Geschäftsordnung für die Arbeit des Rates der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock

Bundesarbeitsgemeinschaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege in Deutschland e. V.

Satzung Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.v. (VARD)

Geschäftsordnung des Vorstandes des Yachtclub Langenargen e.v. Seite 1 v. 5

Geschäftsordnung des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

// Geschäftsordnung des Vereins BioCon Valley Mecklenburg-Vorpommern e. V. für

Satzung des Kindergarten-Fördervereins Ansbach-St.Gumbertus/Lenauweg e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.

Mühlstr. 25a, Gaggenau (Schulzentrum Dachgrub) Satzung. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am

51-1a Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten der Stadt Fürth (AJJ)

Geschäftsordnung für die Organe des Vereins

Geschäftsordnung des Vorstandes Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Stand 1. Januar 2011

Geschäftsordnung. I. Allgemeines

1 Rechtsform und Sitz. (1) Die Regionale Planungsgemeinschaft...thüringen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

13 Geschäftsordnungsbestimmungen des Vorstandes

Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Freiburg

GESELLSCHAFT DER FREUNDE DER HERZOG AUGUST BIBLIOTHEK Wolfenbüttel e.v. SATZUNG. vom i. d. F. vom

Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.

Amtliche Mitteilungen Nr. 40/ Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung des Vereins STP Swim Team Pattensen e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

1 Name und Sitz. Der Verein führt den Namen: Institut für Verwaltungswissenschaften an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW e. V..

Deutsche Classic-Kegler Union e.v. Geschäfts- ordnung

der HAGE - Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.v.

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

Satzung. des Verbandes Deutscher Dacia und Renault Partner Händler e. V. (VDRP)

GESCHÄFTSORDNUNG DER VERTRETERVERSAMMLUNG DER ARCHITEKTENKAMMER NIEDERSACHSEN

Geschäftsordnung. Schützengilde zu Jüterbog 1405 e.v. Inhaltsverzeichnis: in der gültigen Fassung vom Beschlussfähigkeit 11 Redezeit

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Satzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Geschäftsordnung des Vorstandes der Stiftung Kind und Jugend des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.v. 1 Allgemeines

GESCHÄFTSORDNUNG der Landesapothekerkammer Hessen und des Versorgungswerkes

S A T Z U N G des Fremdenverkehrsvereins Hohenstein-Ernstthal e. V. 1 Name und Sitz

(2) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Satzung der BSG Pneumant Fürstenwalde e.v.

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- ORDNUNG DES DOSB. Beschlossen von der Mitgliederversammlung des DOSB am in Frankfurt am Main

Satzung Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer

SATZUNG DER DEUTSCH-MEXIKANISCHEN JURISTENVEREINIGUNG E.V. In der von der Mitgliederversammlung am 16. November 2012 beschlossenen Fassung

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Satzung gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom Satzung Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern e. V.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012

Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Neuss

Transkript:

Geschäftsordnung für den Vorstand des Fördervereins Schießsportzentrum Suhl e. V. A. Präambel Diese Geschäftsordnung gilt nur für das Präsidium nach 13 (2) der Satzung (Fassung vom 27.02 2009) und regelt dessen interne Arbeitsweise. 1 Erlass, Änderung, Aufhebung und Bekanntmachung dieser Geschäftsordnung (1) Das Präsidium ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Eine Beteiligung anderer Organe ist nicht vorgesehen. (2) Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit aller anwesenden Präsidiumsmitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen sind nicht zulässig. (3) Zu ihrer Wirksamkeit muss die Geschäftsordnung allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden. 2 Grundsatz Es gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d. h., alle Präsidiumsmitgliederwirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit. 3 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung Unbeschadet des Grundsatzes in 1 beschließt das Präsidium intern folgende Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung: Der Präsident ist zuständig für: Gesamtkoordination der Arbeit des Präsidiums Entscheidungsinstanz bei Kompetenzproblemen Repräsentation des Vereins Leitung der Präsidiumssitzungen Der 1. Vizepräsident ist zuständig für: Die Organisation von Sonderveranstaltungen Kontrolle der Werterhaltung an vereinseigenen Gebäuden

Kontrolle des Mitteleinsatzes und der Mittelverwendung für o.g. Maßnahmen Sponsorenbetreuung Der 2. Vizepräsident ist zuständig für: Förderung und Entwicklung des Sportbetriebes (in Abstimmung mit dem (den) Sportleiter(n) Öffentliche Darstellung des Vereins Die Schatzmeisterin ist zuständig für: Erarbeitung und Kontrolle des Haushaltsplanes Kontrolle und Nachweisführung des Finanzeinsatzes Überwachung sämtlicher Zahlungsvorgänge bar, Belegwesen 4 Gesamtverantwortung Unbeschadet der internen Aufgabenverteilung nach 2 ist der Vorstand insgesamt für alle Entscheidungen verantwortlich. 5 Vertretung nach 26 BGB (1) Gern. 13 der Satzung vertreten der Präsident sowie die Vizepräsidenten den Verein einzeln. (2) Das Präsidium beschließt, dass die Vizepräsidenten nur dann von ihrem Vertretungsrecht Gebrauch machen wenn: dies mit dem Präsidenten ausdrücklich vereinbart ist; der Präsident verhindert ist (z.b. Abwesenheit, Urlaub, Krankheit); 6 Geschäftsplanmäßige Vertretung (1) Unabhängig von 26 BGB kann es vorkommen, dass ein Präsidiumsmitglied die internen Aufgaben der Geschäftsführung (vgl. oben) aufgrund von Abwesenheit, Krankheit etc. nicht wahrnehmen kann. (2) Für diesen Fall gilt folgende Vertretungsregelung: der Präsident wird vertreten durch den 1. Vizepräsidenten

in dessen Verhinderungsfall durch den 2. Vizepräsidenten der Schatzmeister wird vertreten durch den Geschäftsführer (3) Der Vertretungsfall ist der Geschäftsstelle unter Angabe des Zeitraums bekannt zu geben. 7 Einberufung der Präsidiumssitzungen (1) Präsidiumssitzungen finden in der Regel aller 2 Monate statt. (2) Sie sind zeitlich voraus für das Geschäftsjahr zu planen (3) Die Sitzungen werden durch den Präsidenten oder in seinem Auftrag durch den Geschäftsführer unter Angabe der Tagesordnung in geeigneter Form einberufen (schriftlich, per E-Mail, mündlich, telefonisch) (4) Der Präsident ist berechtigt, jederzeit zu einer außerordentlichen Präsidiumssitzung unter Mitteilung der zu beratenden Angelegenheit einzuladen. (5) Eine Präsidiumssitzung hat auch stattzufinden, wenn die Vizepräsidenten und der Schatzmeister es für erforderlich erachten und dies gemeinsam vom Präsidenten verlangen. 8 Ladungsfrist (1) Die Ladungsfrist soll mindestens 10 Tage betragen. (2) In dringenden Fällen kann auf die Ladungsfrist verzichtet werden. 9 Tagesordnung (1) Die Tagesordnung wird vom Präsidenten nach den Vorschlägen der anderen Präsidiumsmitglieder und des Geschäftsführers aufgestellt. (2) Die Tagesordnung muss unabhängig von Absatz (1) alle Anträge enthalten, die dem Präsidenten vorgelegt werden. (3) Die Tagesordnungspunkte sind Anhaltspunkte und können mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Präsidiumsmitglieder bei Bedarf ergänzt oder verändert werden. (4) Ständige Tagesordnungspunkte einer Präsidiumssitzung sind: Information über die aktuelle Situation des Vereins

Bericht des Schatzmeisters zu Finanzangelegenheiten Information des (der) Sportleiters Mitgliederwesen (Neuaufnahme und Änderungen) Verschiedenes als Angelegenheiten von geringerer Bedeutung 10 Ablauf der Sitzungen Die Sitzungen werden vom Präsidenten geleitet. Im Übrigen gelten die Vertretungsregelungen. 11 Worterteilung/Anträge (1) zu den einzelnen Punkten der TO ist zuerst dem jeweiligen Antragsteller bzw. Berichterstatter das Wort zu erteilen (2) Anträge zur Geschäftsordnung sind jederzeit zulässig. Zur Sache selbst darf bei Geschäftsordnungsanträgen nicht gesprochen werden. (3) Über einen Antrag Schluss der Debatte ist unverzüglich abzustimmen. Ergibt sich eine Mehrheit für den Antrag, dürfen Ausführungen zum letzten Beratungsgegenstand auch unter Verschiedenes nicht mehr gemacht werden. 12 Öffentlichkeit (1) Die Präsidiumssitzungen sind nichtöffentlich. (2) Bei Bedarf können zu einzelnen Tagesordnungspunkten weitere Personen geladen werden. (3) Angelegenheiten vertraulicher Natur sollen in Anwesenheit Dritter nicht abschließend entschieden werden. (4) Die Sitzungen, deren Verlauf, die Ergebnisse der Diskussionen und die Ergebnisse sind vertraulich und dürfen von den Präsidiumsmitgliedern ohne Abstimmung im Präsidium nicht gegenüber Dritten verwendet werden. 13 Befangenheit (1) An Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, an denen ein

Präsidiumsmitglied oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, dürfen diese nicht teilnehmen. Die Betroffenen haben dies dem Präsidenten unaufgefordert vor Beginn mitzuteilen. (2) Im Zweifel entscheidet der Präsident. 14 Beschlussfassung (1) Alle Präsidiumsmitglieder haben Sitz und Stimme. (2) Die Stimmabgabe erfolgt stets per Handzeichen. (3) Das Präsidium entscheidet stets mit der Mehrheit der satzungsgemäß festgelegten Anzahl der Präsidiumsmitglieder. (4) bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. des die Sitzung Leitenden. (5) Es gibt keine Stimmenenthaltung. 15 Protokoll (1) Über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse der Sitzungen ist ein Ergebnisprotokoll zu fertigen. (2) Das Protokoll ist vom Präsidenten und vom Protokollführer zu unterzeichnen. (3) Jedes Präsidiumsmitglied erhält ein Protokoll der Sitzung, das vertraulich zu behandeln ist und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. 16 Geschäftsführung (1) Zur Erfüllung der Vereinsgeschäfte, insbesondere der sich aus dem Vereinszweck ergebenden Aufgaben wird eine Geschäftsstelle eingerichtet und vom Präsidium ein Geschäftsführer bestellt (2) Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle und trägt die Verantwortung für die Erledigung der lfd. Vereinsgeschäfte. (3) Er vertritt den Verein im Rahmen der ihm vom Präsidium übertragenen und der im Dienstvertrag

erteilten Vollmachten im täglichen Rechtsgeschäft. Diese Geschäftsordnung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Suhl, Februar 2009 gez. Rainer Jänicke Präsident