Muster-Raster für die Weiterbildungskonzepte gemäss Art. 41 WBO

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Transkript:

Muster-Raster für die Weiterbildungskonzepte gemäss Art. 41 WBO Das vorliegende Muster-Raster dient den Fachgesellschaften als Vorlage, um in ihrem Fachbereich ein Muster-Weiterbildungskonzept (d. h. ein «Raster der Fachgesellschaft») auszuarbeiten, das den Weiterbildungsstätten im entsprechenden Fachgebiet die Erarbeitung ihres individuellen Weiterbildungskonzepts erleichtert. Die Raster der Fachgesellschaften werden durch das SIWF, die darauf beruhenden Weiterbildungskonzepte der Weiterbildungsstätten durch die zuständigen Gremien der Fachgesellschaften überprüft und optimiert. Muster -Raster SIWF Raster der Fachgesellschaft Weiterbildungskonzepte der Weiterbildungsstätten Wichtigste Grundlage aller fachspezifischen Raster und der darauf aufbauenden Weiterbildungskonzepte ist Art. 41 der Weiterbildungsordnung (WBO). Er lautet: 1 Jede Weiterbildungsstätte erarbeitet ein Weiterbildungskonzept, das die Vermittlung der Lerninhalte des jeweiligen Weiterbildungsprogramms zeitlich und inhaltlich strukturiert dokumentiert. Im Konzept wird a) die Anzahl der fachspezifischen und fachfremden Weiterbildungsstellen festgelegt, die in einem ausgewogenen Verhältnis zur Zahl der für die Weiterbildung verfügbaren Patienten stehen muss; b) ein den jeweiligen Anforderungen angemessenes Verhältnis zwischen der Anzahl weiterzubildenden Personen und der Anzahl Weiterbildner (Tutoren) festgelegt und begründet; c) aufgezeigt, wie, durch wen, wann und wo die im Weiterbildungsprogramm geforderten praktischen und theoretischen Weiterbildungsinhalte vermittelt werden; d) die Vermittlung der Weiterbildungsinhalte für fachfremde Kandidaten (insbesondere Hausärzte) gesondert umschrieben; e) die Kooperation mit anderen Weiterbildungsstätten im Bereiche der Weiterbildung aufgezeigt (Weiterbildungsverbund oder Weiterbildungsnetz). 2 Die Fachgesellschaft kann die Vermittlung der Lerninhalte in zentral bzw. regional organisierten Kursen aufgrund eines Lernzielkatalogs anbieten. 3 Anerkannte Weiterbildungsstätten schliessen mit jedem Inhaber einer Weiterbildungsstelle einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab, der die zu vermittelnden Lerninhalte konkret umschreibt (Lernzielvereinbarung). Insbesondere ist festzuhalten, ob der Kandidat fachspezifisch weiter-gebildet wird, oder ob seine Tätigkeit im Rahmen eines Fremdjahres angerechnet wird. Die Festsetzung des Lohnes geschieht unter Berücksichtigung der vom Weiterzubildenden zu erbringenden Dienstleistungen. 4 Die Leiter der Weiterbildungsstätten eines Fachgebietes können die Vergabe der Weiterbildungsstellen im Rahmen der Fachgesellschaft gemeinsam und zentral bzw. regional organisieren. Die Auswahl muss nach transparenten und sachgerechten Kriterien erfolgen. Die Weiterbildungskonzepte bilden eine wesentliche Säule für die Sicherstellung der Qualität der ärztlichen Weiterbildung. Die Weiterbildungskonzepte werden insbesondere auch anlässlich von Visitationen auf ihre Zweckmässigkeit, Güte und Umsetzung überprüft (Art. 42 lit. c WBO). Die Anerkennung einer Weiterbildungsstätte setzt die vorgängige Genehmigung des Weiterbildungskonzepts durch die SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung ISFM Institut suisse pour la formation médicale postgraduée et continue FMH Elfenstrasse 18 Postfach 300 3000 Bern 15 Telefon +41 31 359 11 11 Fax +41 31 359 11 12 siwf@fmh.ch www.siwf.ch

zuständige Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) voraus (Art. 43 WBO). Die WBSK kann in Bezug auf das Weiterbildungskonzept Auflagen verfügen (Art. 43, Absatz 3, WBO). Jede anerkannte Weiterbildungsstätte benötigt für jede anerkannte Weiterbildungsdisziplin ein eigenes Weiterbildungskonzept. Das gilt sowohl für die Weiterbildung zu Facharzttiteln (z.b. gleichzeitige Anerkennung von Allgemeiner Innerer Medizin und Rheumatologie), wie auch bei zusätzlicher Anerkennung von Schwerpunkten (z.b. Allgemeine Innere Medizin und Schwerpunkt Geriatrie). Eine Mehrfachanerkennung kann auch bestehen, wenn innerhalb des gleichen Facharzttitels verschiedenartige Weiterbildungsstätten definiert werden, die in einer einzigen Klinik vereinigt sein können (z.b. Allgemeine Innere Medizin im stationären und ambulanten Bereich mit den Kategorien A-D bzw. I-III). Die Raster der Fachgesellschaften haben sich soweit möglich und sinnvoll an dem vorliegenden Muster-Raster zu orientieren; relevante Abweichungen sind zu begründen. Allfällige Fragen nimmt die Geschäftsstelle des SIWF entgegen (mailto: renate.jungo@fmh.ch). SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 2/6

Raster für die Weiterbildungskonzepte aller Weiterbildungsstätten im Fachgebiet XY Einleitung Mit diesem Raster bezweckt die Schweizerische Gesellschaft für XY eine Standardisierung der Weiterbildungskonzepte aller anerkannten Weiterbildungsstätten im Fachgebiet XY. Das Weiterbildungskonzept dient der Sicherstellung der Weiterbildungsqualität. Es beschreibt detailliert die Struktur der betreffenden Weiterbildungsstätte (Ziffer 5 Weiterbildungsprogramm, WBP) sowie die zeitliche und inhaltliche Vermittlung der Lerninhalte (Ziffer 3 WBP). Im Raster werden alle wesentlichen Vorschriften des betreffenden Weiterbildungsprogramms für XY angesprochen, insbesondere die Bestimmungen unter den Ziffern 3 (Lernziele) und 5 (Charakteristika der Weiterbildungsstätten). Alle Weiterbildungskonzepte sind im Internet auf dem Register der zertifizierten Weiterbildungsstätten öffentlich zugänglich (www.siwf-register.ch). Sie dienen der Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) und dem Visitationsteam als Grundlage für die Überprüfung der Anerkennungskriterien (Art. 41-43 WBO und Ziffern 3 und 5 des Weiterbildungsprogramms). Sie sollen aber auch den angehenden Fachärzten die Planung der Weiterbildung erleichtern. 1. Angaben zur Weiterbildungsstätte 1.1 Name der Weiterbildungsstätte, Postadresse, Telefonnummer 1.2. Weiterbildungsstätte anerkannt für - Fachgebiet XY - Kategorie - weitere Anerkennungen (Facharzttitel / Schwerpunkt): 1.3. Besondere Merkmale der Weiterbildungsstätte, z.b. Zentrumsfunktion, Grundversorgung etc. 1.4. Stationäre Patienten: Anzahl Hospitalisationen pro Jahr, nur Fachgebiet XY) Ambulante Patienten: Anzahl Konsultationen pro Jahr, nur Fachgebiet XY) 1.5. Weiterbildungsnetz mit anderen Weiterbildungsstätten (Glossar / www.siwf.ch Für Leiterinnen und Leiter von Weiterbildungsstätten- Visitationen - mit welchen anderen Weiterbildungsstätten? - verantwortliche Ansprechperson für das Weiterbildungsnetz - Beschreibung der Zusammenarbeit 1.6 Weiterbildungsverbund (Glossar / www.siwf.ch Für Leiterinnen und Leiter von Weiterbildungsstätten- Visitationen - umfasst folgende Standorte - Beschreibung der Eigenschaften und Funktionen der einzelnen Standorte: - welche Teile der Weiterbildung können zu welchem Zeitpunkt an welchem Standort absolviert werden? - was geschieht, wenn das geplante Curriculum eines Weiterbildungsverbundes vorzeitig abgebrochen wird? 1.7 Lose, nicht formalisierte Weiterbildungskooperation mit anderen Institutionen - mit welchen anderen Weiterbildungsstätten? - Beschreibung der Zusammenarbeit SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 3/6

1.8. Anzahl Stellen für Ärzte in Weiterbildung (Arbeitspensum von mind. 50%) - im Fachgebiet XY - als Option bzw. «Fremdjahr» - klinische Stellen - Forschungsstellen (klinische od. Grundlagenforschung) 2. Ärzteteam 2.1. Leiter der WBS (für die Weiterbildung verantwortlicher Arzt) 2.2 Stellvertreter des Leiters 2.3 Koordinator der Weiterbildung, falls nicht identisch mit Leiter der WBS *Koordinator = LA oder OA, der die WB der AA intern koordiniert, vgl. auch Glossar (www.siwf.ch Weiterbildung Für Leiterinnen und Leiter von Weiterbildungsstätten) 2.4 Andere an der Weiterbildung beteiligte Kaderärzte 2.5. Verhältnis Weiterzubildende zu Lehrärzten (je zu 100%) an Spital/Institut/Abteilung 3. Einführung beim Stellenantritt 3.1 Persönliche Begleitung Wird ein Kaderarzt bestimmt, der während der Einführungsphase persönlich Unterstützung leistet («Tutor»)? Wird ein erfahrener Arzt in Weiterbildung als Ansprechperson bestimmt? 3.2 Notfalldienst/Bereitschaftsdienst Wie gross ist die zeitliche Belastung mit Notfalldienst und/oder Bereitschaftsdienst an Werktagen (tags/nachts) und an Wochenenden bzw. Feiertagen? Wie werden neue Ärzte in Weiterbildung formell in den Notfalldienst/Tagesarztdienst bzw. Bereitschaftsdienst eingeführt, beispielsweise erste Dienste zusammen mit erfahrenem Kollegen? Wie ist der für den Notfallbetrieb zuständige Kaderarzt ausserhalb der normalen Arbeitszeit für den Arzt in Weiterbildung erreichbar und innerhalb welcher Zeit kann er persönlich am Patientenbett anwesend sein? 3.3 Administration Wird eine (evtl. nicht-ärztliche) Person bezeichnet, die die neuen Ärzte in Weiterbildung in administrative Belange einführt? 3.4 Qualitätssicherungsmassnahmen und Patientensicherheit Besteht ein Critical Incidence Reporting System (CIRS)? Gibt es Systeme zur Förderung der Patientensicherheit wie elektronisch kontrollierte Medikamentenverschreibung? 3.5 Klinikspezifische Richtlinien Welches sind die klinikspezifischen theoretischen Grundlagen («Blaubuch», «Schwarzbuch», «Weissbuch») bzw. die für die Klinik empfohlenen Standard-Lehrbücher bzw. Online- Informationsmittel (z.b. UpToDate) oder e-learning-programme? SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 4/6

4. Weiterbildungsinhalt (gemäss Ziffer 3 des Weiterbildungsprogramms) 4.1 Welche Lerninhalte werden dem Kandidaten wann und zu welchem Kompetenzgrad vermittelt? Die Gliederung soll nach einer Stufenskala der Selbstständigkeit und einem Zeitplan gemäss bisheriger fachspezifischer Weiterbildung erfolgen. Besondere Beachtung ist auch Kandidaten zu widmen, die einen anderen Titel anstreben und eine 6-12monatige Weiterbildung in XY als «Option» absolvieren möchten (beispielsweise für die hausärztliche Weiterbildung in Allgemeiner Innerer Medizin). 4.2 Welche Interventionen, Operationen und andere Massnahmen gemäss Weiterbildungsprogramm können bei entsprechender Vorbildung durchgeführt werden? 4.3 Welche Rotationen in anderen Disziplinen sind bei entsprechender Eignung und Verfügbarkeit möglich (beispielsweise Intensivmedizin, Notfallstation, Kardiologie bei Allgemeiner Innerer Medizin)? 4.4 Strukturierte theoretische Weiterbildung intern, inkl. Journal-Club - Anzahl Stunden pro Woche - Wochenprogramm 4.5 Strukturierte Weiterbildung extern - Anzahl Stunden pro Jahr - Externe Kurse - Finanzierung durch - Stellvertretung bei Abwesenheit durch 4.6 Bibliothek - Zeitschriften (Print-Ausgabe oder Fulltext-Online) im Fach XY, andere Fachzeitschriften, Fach bücher - Fernleihe für lokal nicht verfügbare Artikel/Bücher 4.7 Forschung Besteht die Möglichkeit, eine Forschungsarbeit zu realisieren? Wenn ja, wie 4.8 Besondere Lehrmittel, beispielsweise Operations-Simulatoren 5. Evaluationen 5.1 Arbeitsplatz-basierte Assessments (AbA's): Mini-CEX / DOPS 5.2 Eintrittsgespräch / Verlaufsgespräch 5.3 Jährliches Evaluationsgespräch gemäss Logbuch bzw. SIWF/FMH-Zeugnis 5.4 Andere SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 5/6

6. Bewerbung 6.1 Termin(e) für Bewerbungen 6.2 Adresse für Bewerbungen: 6.3 Notwendige Unterlagen für die Bewerbung: - Begleitbrief mit Begründung des Berufszieles - Curriculum vitae (CV) mit tabellarischer Aufstellung der bisherigen Weiterbildung - Liste der fest geplanten und der beabsichtigten Weiterbildung - Zeugnisse (Staatsexamen, SIWF/FMH-Zeugnisse der bisherigen Weiterbildung) - Liste absolvierter zusätzlicher Weiterbildung (z.b. Sonographiekurs) - Operations-/Interventionskatalog etc. - Liste der Publikationen, sofern vorhanden - Angabe von Referenzen - Anderes 6.4 Selektionskriterien / Anstellungsbedingungen - obligatorische/erwünschte vorhergehende Weiterbildung - bereits absolvierte Operationen/Interventionen - Anderes 6.5 Ablauf des Auswahlverfahrens: 6.6 Anstellungsvertrag (siehe auch separates Formular «Weiterbildungsvertrag») Übliche Dauer der Anstellung - für Weiterbildung im Fachgebiet XY - für fachfremde Weiterbildung (Optionen, «Fremdjahr») Stand 27. August 2012, genehmigt vom SIWF-Vorstand am 13. September 2012, aktualisiert: 2.4.2013, 27.11.2015 SIWF ISFM siwf@fmh.ch www.siwf.ch 6/6