Qualitätsstandards für Promotionen an der Universität Osnabrück

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Transkript:

Qualitätsstandards für Promotionen an der Universität Osnabrück Vorbemerkungen: Die hier genannten Standards sind Empfehlungen für die Durchführung einer Promotion an der Universität Osnabrück. Die meisten der aufgeführten Punkte sind für die Mehrheit der Betreuerinnen und Betreuer sowie Promovierenden an unserer Hochschule eine Selbstverständlichkeit. Dennoch erscheint es sinnvoll, diese Punkte noch einmal zusammenzuführen, um Promovierenden und Betreuerinnen und Betreuer Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Promotion zu geben. Mit Blick auf die Qualitätsstandards und die Durchführung von Promotionen im Allgemeinen muss berücksichtigt werden, dass Promovierende in unterschiedlicher Weise an die Universität angebunden sind und in Abhängigkeit von über die Promotion hinausgehenden Verpflichtungen unterschiedlich viel Zeit in die Arbeit an der Promotion investieren können. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die den Promovierenden für die Arbeit an der Dissertation regelmäßig zur Verfügung stehende Zeit insbesondere durch die folgenden Tätigkeiten bzw. Verpflichtungen reduziert werden kann (und sich somit die Gesamtdauer der Promotion entsprechend verlängern kann): 1. Tätigkeit in Forschungsprojekten (die nicht direkt mit der Dissertation in Zusammenhang stehen) 2. Promotionsunabhängige Tätigkeiten am Fachbereich, im Fachgebiet, in der Arbeitsgruppe und/oder in Gremien 3. Lehrverpflichtungen 4. Berufstätigkeit außerhalb der Wissenschaft 5. Familiäre Verpflichtungen (Kinder, Pflege Angehöriger) 6. Persönliche Einschränkungen Aufgrund dieser unterschiedlichen Bedingungen sind die verfahrens- und zeitbezogenen Aspekte der Qualitätsstandards der Situation der Promovierenden entsprechend auszulegen. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Erwartungen an die Promovierenden (z. B. in Bezug auf Promotionsdauer, Treffen mit Betreuerinnen bzw. Betreuer, überfachliche Qualifikationen) sich je nach zeitlichen Möglichkeiten und persönlichem Hintergrund stark voneinander unterscheiden können. 1 Vor Beginn einer Promotion 1.1 Inhaltliche Vorbedingungen Vor jeder Promotion sollten Promovierende und Betreuerinnen bzw. Betreuer die Motivation für die angestrebte Promotion erörtern. Die Betreuerin bzw. der Betreuer sollte die Promovierende bzw. den Promovierenden nur dann annehmen, wenn das Promotionsthema hinsichtlich Anspruch und Umfang vom Promovierenden im abgesteckten Zeitraum bewältigt werden kann (er also die erforderlichen Kenntnisse mitbringt bzw. sich im Zeitrahmen aneignen kann) und die Betreuerin bzw. der Betreuer es mit der nötigen fachlichen Kompetenz betreuen kann. Darüber hinaus sollte vor Beginn geklärt sein, dass die notwendigen Geräte und Software verfügbar sind bzw. die Erschließung von Archiven und Dokumenten gesichert ist.

In Fällen, in denen noch kein Promotionsthema festliegt, sollte gemeinsam ein Fahrplan zur Themenfindung abgesteckt werden. Um promovieren zu können, ist eine angemessene Finanzierung unabdingbar. Vor Beginn einer Promotion sollten sich Promovierende und die Betreuerinnen bzw. Betreuer über die Finanzierungsgrundlage für das konkrete Vorhaben verständigen; gegebenenfalls sollten die Betreuerinnen bzw. Betreuer über die Möglichkeit einer Fremdfinanzierung informieren und auf entsprechende Informationsmöglichkeiten (z.b. Förderfibel des Forschungsreferats) verweisen. Ist die Finanzierung nicht sichergestellt bzw. muss der Promovierende zu viel Zeit in dissertationsfremde Tätigkeiten zur Sicherung des Lebensunterhalts investieren, sollte genau geprüft werden, ob die Promotion durchführbar ist. Zudem sollte in jedem Fall vorab besprochen werden, wie die Nebenkosten der Promotion finanziert werden können (Archivbesuche, Verbrauchsmaterial, Tagungsbesuche, Publikationskosten, Auslandsaufenthalte, usw.). 1.2 Annahmeformalitäten Das formale Annahmeverfahren sowie die Kriterien der Annahme für eine Promotion sollen klar definiert und transparent dargelegt sein. Die formalen Voraussetzungen für eine Promotion sind zum Schutz der Promovierenden vor Ausstellung der Betreuungszusage zu überprüfen. Bei der Gleichwertigkeitsprüfung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen sind dabei die Bewertungsvorschläge der Kultusministerkonferenz (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) zu Grunde zu legen. Die Betreuungszusage aus dem Fachbereich ist Grundlage für die formale Einschreibung. Insbesondere bei fachübergreifenden Promotionen ist es wichtig, so bald wie möglich die Promotionsordnung, nach der promoviert werden soll, festzulegen. Bei fachübergreifenden Promotionen sollten die bzw. der Promovierende und Betreuerin bzw. Betreuer rechtzeitig ein Betreuerteam identifizieren, dass die notwendige fachliche Breite wiederspiegelt. 1.3 Betreuerinnen und Betreuer Es sollte zu Beginn der Promotion die Promovierenden und Betreuerinnen bzw. Betreuer gemeinsam überlegen, welche weiteren Personen evtl. am Promotionsprozess beteiligt werden (z. B. Ko-Betreuerin bzw. Ko-Betreuer, Mentorin bzw. Mentor). Oft ist es angemessen, wenn eine Promotion neben einer Erstbetreuerin bzw. einem Erstbetreuer auch von einer Zweitbetreuerin bzw. einem Zweitbetreuer begleitet wird. Dies kann thematisch sinnvoll sein (z. B. bei interdisziplinären Themen) und bietet dem Promovierenden Sicherheit bei einem eventuellen Ausfall der Betreuerin bzw. des Betreuers (z. B. durch Universitätswechsel, Krankheit). Gleichzeitig ist es oft eine Bereicherung für die Arbeit. 1.4 Gegenseitige Erwartungshaltungen klären Zu Beginn der Promotion sollten die gegenseitigen Erwartungen geklärt werden. Diese können z.b. betreffen den Zeitrahmen, den Umfang der Einbindung in die Arbeitszusammenhänge des Fachbereichs oder die Notwendigkeit von Publikationen während der Promotion, Praktika, Konferenzteilnahmen oder Auslandsaufenthalten. Grundsätzlich gilt dabei: Die Promovierenden können erwarten, dass die Betreuerinnen bzw. Betreuer das Promotionsvorhaben im Einklang mit den getroffenen Absprachen sowie im Einklang mit dem Arbeitsplan unterstützt und sich diesem Vorhaben verpflichtet fühlt. Universität und Betreuerinnen bzw. Betreuer können erwarten, dass sich die Promovierenden ihrem Forschungsvorhaben verpflichtet fühlen. Es wird daher erwartet, dass sich Promovierende

ihrem Forschungsvorhaben mit der nötigen Verbindlichkeit und dem vereinbarten Arbeitseinsatz widmen. 1.5 Der Arbeitsplan Die bzw. der Promovierende erarbeitet in Zusammenarbeit mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer einen Arbeitsplan. Dieser sollte präzise genug sein, um damit mindestens im ersten Jahr arbeiten zu können. Im Arbeitsplan sollte die forschungsleitende Fragestellung oder der Fahrplan zur Themenfindung klar formuliert sein, ebenso die anzuwendenden Methoden bzw. die Vorgehensweisen. Verschiedene Etappen der Arbeit können mit Meilensteinen gekennzeichnet sein. Der Arbeitsplan sollte im Laufe der Promotion aktualisiert werden. 1.6 Einbindung in Arbeitszusammenhänge Die Promovierenden sollten in die Arbeitszusammenhänge des Fachgebiets eingebunden werden. Dabei ist auf die Vereinbarkeit mit dem Promotionsvorhaben zu achten. Nach Möglichkeit sollten die Promovierenden zumindest regelmäßig an Kolloquien o. ä. teilnehmen. 1.7 Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis Promovierende und Betreuerinnen bzw. Betreuer verpflichten sich zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (DFG-Standard; siehe http://www.uniosnabrueck.de/dokumente/richtlinien_gute_wiss_praxis.pdf). Für Betreuerinnen bzw. Betreuer bedeutet dies auch die Pflicht, auf die Autorenschaft von Promovierenden für Texte, Daten oder Erkenntnisse zu achten und diese zu benennen. Die Universität Osnabrück verfügt über einen Ombudsman zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten. 2 Während der Promotion 2.1 Betreuungsgespräche/Statusgespräche Zentrales Element einer Betreuung ist das persönliche Gespräch zwischen Betreuerin bzw. Betreuer und Promovierenden. Es dient der Diskussion der Fortschritte an der Dissertation. In diesem Gespräch soll eine kritische Bewertung des Erreichten erfolgen (Welche Ergebnisse wurden erzielt, welche Meilensteine erreicht? Ist der Arbeits- und Zeitplan eingehalten worden? Warum ist davon abgewichen worden?). Häufig ist es sinnvoll, die Gespräche in einem vorab festgelegten Rhythmus stattfinden zu lassen, der von beiden Seiten eingehalten werden sollte. In vielen Fällen haben sich Kurzprotokolle dieser Statusgespräche, die von beiden Seiten unterzeichnet werden, als hilfreich erwiesen. Nach Absprache eingereichte Teile der Dissertation/Ergebnisse sollten Betreuerinnen bzw. Betreuer zeitnah lesen und den Promovierenden ein Feedback geben. Betreuerinnen und Betreuer sollten die Promovierenden dazu anhalten, die Arbeit möglichst im abgesteckten Zeitraum abzuschließen. Sollte der- bzw. die Promovierende sich wiederholt nicht an getroffene Absprachen bzw. an den Arbeitsplan halten, so kann der die Betreuerin bzw. der Betreuer das Betreuungsverhältnis beenden. Für Konfliktfälle, die im Gespräch zwischen Promovierenden und Betreuerin bzw. Betreuer nicht gelöst werden können, sollen Promovierenden wie Betreuerinnen bzw. Betreuer geeignete Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

2.2 Präsentation der Arbeiten im wissenschaftlichen Umfeld Betreuerinnen bzw. Betreuer wie Promovierende sollten sich bemühen, das Vorhaben im Kontext der wissenschaftlichen Diskussion zu präsentieren und mit der scientific community über das Vorhaben ins Gespräch zu kommen. Dies kann neben der Präsentation der Arbeitsschritte und -ergebnisse im Fachgebietskolloquium oder bei anderen Arbeitsgruppen die Publikation von (Zwischen)-ergebnissen, den Vortrag auf Kongressen oder vor Fachverbänden und Industrievertretern/Praktikern umfassen. 2.3 Promotionsunterstützende Veranstaltungen und Einrichtungen Promovierende und Betreuerinnen bzw. Betreuer sollten gemeinsam überlegen, welche fachlichen und überfachlichen Veranstaltungen die Arbeit an der Dissertation sinnvoll ergänzen und auf die sich anschließende Berufstätigkeit vorbereiten und welche Einrichtungen während der Promotion unterstützen können. Unter anderem macht das Zentrum für Promovierende an der Universität Osnabrück (ZePrOs) Angebote zur überfachlichen Qualifikation. Zugleich bieten das ZePrOs und die Promovierendenvertretung promos Möglichkeiten der Vernetzung mit anderen Promovierenden. 2.4 Perspektiven jenseits der Promotion Bei Bedarf sollte mit den Betreuerinnen bzw. Betreuer insbesondere erörtert werden, ob und unter welchen Bedingungen eine weitere Tätigkeit in der Wissenschaft sinnvoll ist. Ggf. sollten Promovierende, die ihre Promotion nicht abschließen, bei Überlegungen zu Alternativen unterstützt werden. 2.5 Ausfall der Betreuung Der Fachbereich sollte entsprechend seinen Möglichkeiten dafür Sorge tragen, dass bei Ausfall der Betreuerin bzw. des Betreuers (Weggang, Krankheit, Todesfall) von ihm betreute Promotionsvorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden können. Für solche Fälle ist es von Vorteil, wenn eine weitere fachnahe ggf. externer Betreuerin bzw. ein weiterer Betreuer eingebunden ist. 3 Bei Abschluss der Promotion 3.1 Formales, Gutachter Der Abschluss der Arbeit erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Promotionsordnung. Es wird empfohlen, dass mindestens einer der Gutachterinnen bzw. Gutachter keine Co- Autorenschaft mit der bzw. dem Promovierenden aufweisen sollte; ggf. ist eine dritter Gutachterin bzw. ein dritter Gutachter hinzuzuziehen. Den Fachbereichen wird empfohlen, geeignete Verfahrensvorkehrungen für die Vergabe der Note summa cum laude zu treffen. 3.2 Angemessene Begutachtungszeiträume Die Fertigstellung eines Gutachtens sollte nicht mehr als drei Monate in Anspruch nehmen.

3.3 Veröffentlichung der Arbeit Betreuerinnen bzw. Betreuer sollten den Promovierenden bei der Suche nach bzw. Auswahl einer geeigneten Veröffentlichungsmöglichkeit unterstützen. - Die Qualitätsstandards für die Promotion wurden am 30.11.2011 vom Senat und am 19.1.2012 vom Präsidium der Universität Osnabrück beschlossen. -