Standards für Geschäftsgebaren und Ethik

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Transkript:

Alle Geschäftstätigkeiten bei Bristol-Myers Squibb (BMS) sind fest in unserem Engagement für Integrität und die Einhaltung aller relevanten Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes verankert. BMS hat sich zudem verpflichtet, den höchsten Maßstäben für ethisches Verhalten gerecht zu werden und auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit hin zu arbeiten. Die Standards für Geschäftsgebaren und Ethik (3P-Standards) gelten für Drittunternehmen, mit denen BMS vertragliche Vereinbarungen getroffen hat, wie z.b. Lieferanten, Vertriebspartner, Berater, Vertreter, Dienstleister, Gemeinschaftsunternehmen sowie Werbe-, Forschungs- und Lizenzpartner (Drittparteien). In der Erkenntnis, dass Drittparteien für den Erfolg von BMS eine wichtige Rolle spielen, ist BMS bestrebt, nur mit solchen Drittparteien Geschäftsbeziehungen einzugehen, die das Engagement von BMS für die 3P-Standards teilen. Entsprechend fordert BMS Drittparteien auf: die 3P-Standards zu übernehmen und anzuwenden und Prozesse und/oder Systeme einzurichten, die einen Geschäftsbetrieb unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes unterstützen. BMS hat eine Compliance- und Ethik-Helpline für Mitarbeiter und Drittparteien eingerichtet, bei der sie Anliegen in Bezug auf mögliche Verletzungen der 3P-Standards melden oder Fragen stellen können, wenn dies gemäß örtlich geltender Gesetze und Vorschriften zulässig ist. Den Drittparteien wird auf Anfrage Anonymität zugesichert, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Situation möglich ist. BMS hat dafür gesorgt, dass eine Rufnummernübermittlung mittels Telefonsystemtechnologie unterdrückt wird. Drittparteien, die entscheiden, sich zu identifizieren, wird zugesichert, dass BMS auf keine Weise gegen Personen vorgehen wird, die in gutem Glauben Bericht erstatten. Compliance- und Ethik-Helpline von BMS USA: 800-348-5526 International: + 1-212-546-3406 E-Mail: helpline@bms.com 1

I. Compliance und Ethik Drittparteien sollten ihre Geschäftstätigkeiten unter Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes und auf ethische Weise ausüben, einschließlich: 1. Geschäftsintegrität, fairer Wettbewerb und Vertraulichkeit Bestechung, Erpressung und Veruntreuung sind untersagt. Drittparteien dürfen keine Bestechungsgelder zahlen oder annehmen oder im Rahmen von Geschäfts- oder Regierungsbeziehungen von anderen gesetzeswidrigen Anreizen Gebrauch machen. Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihre Bücher und Unterlagen in Übereinstimmung mit international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen führen. Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihre Geschäftstätigkeiten unter Einhaltung geltender Gesetze bezüglich lauterem Wettbewerb und Kartellrecht sowie lauteren Geschäftspraktiken ausüben. Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien keine Mitteilungen an Außenstehende in Bezug auf die Aussichten, Leistung oder Geschäftspolitik von BMS machen oder vertrauliche Informationen offenlegen, die den Kurs von BMS- Wertpapieren beeinflussen könnten. Drittparteien dürfen keine vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen, die sich auf irgendeinen Aspekt der Geschäftstätigkeit von BMS beziehen, öffentlich mitteilen. 2. Marketing- und Werbepraktiken Es wird von uns erwartet, dass alle Marketing- und Werbematerialien und -tätigkeiten hohe ethische, medizinische und wissenschaftliche Standards erfüllen und alle geltenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes einhalten. 3. Zusammenwirken mit medizinischen Fachkräften oder Patienten Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien bei ihrer Interaktion mit medizinischen Fachkräften oder Patienten im Auftrag von BMS ethisch und unter Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes handeln. 4. Pharma-Gesetze Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien mit geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Pharmaindustrie vertraut sind und diese befolgen. Insbesondere haben sich Drittparteien an die Anforderungen bezüglich guter Herstellungspraxis, guter klinischer Praxis und guter Laborpraxis in ihrem jeweiligen Land zu halten. 5. Datenschutz Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien die Vertraulichkeit und Sicherheit der personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter sowie von personenbezogenen Daten, die ihnen aufgrund ihrer Arbeit mit BMS bekannt werden, schützen, indem sie sicherstellen, dass unter Einhaltung geltender Gesetze entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. 6. Handel Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien alle geltenden Import- und Exportkontrollen, Sanktionen und andere Handelsgesetze in dem Land/den Ländern einhalten, in dem/denen die Transaktion(en) stattfindet/stattfinden. 7. Tierschutz Es wird von uns erwartet, dass Tiere human behandelt werden und nur einem Mindestmaß von Schmerzen und Stress unterzogen werden. Tierversuche sind erst dann durchzuführen, wenn in Betracht gezogen wurde, Tiere zu ersetzen, die Anzahl der verwendeten Tiere zu verringern oder die Verfahren so zu verfeinern, dass Leiden minimiert wird. Es sind stets Alternativen anzuwenden, wenn sie wissenschaftlich gültig sind und von Aufsichtsbehörden akzeptiert werden. 2

II. Arbeit Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien die Menschenrechte der Arbeitskräfte schützen und diese mit Respekt und Würde behandeln, einschließlich: 1. Frei gewählte Beschäftigung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien weder von Zwangsarbeit jeglicher Art, wie z. B. Knechtschaft, Sklaverei oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit, Gebrauch machen noch Menschenhandel betreiben. 2. Kinderarbeit und jugendliche Arbeitskräfte Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien keine Kinder als Arbeitskräfte einsetzen. Jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren dürfen nur für ungefährliche Arbeiten eingesetzt werden. Das Alter aller Mitarbeiter von Drittparteien hat über dem im jeweiligen Lande geltenden gesetzlichen Mindestarbeitsalter zu liegen bzw. über dem Alter, bei dem die gesetzlich vorgeschriebene Schulausbildung abgeschlossen ist. 3. Nichtdiskriminierung und faire Behandlung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien eine Arbeitsumgebung zur Verfügung stellen, in der keine Belästigung und Diskriminierung stattfindet. Diskriminierung aus Gründen wie z.b. Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, nationale Herkunft, Alter, körperliche oder geistige Behinderung, Schwangerschaft, Staatsangehörigkeit, Status als Veteran, Ehestand, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder - ausdruck, oder irgendwelche anderen gesetzlich geschützten Merkmale, ist nicht zulässig. Drittparteien haben für ein Arbeitsumfeld zu sorgen, das frei ist von Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich sexuelle Belästigung, sexueller Missbrauch, körperliche Züchtigung, übermäßige Gewalt, geistiger oder körperlicher Zwang, sowie verbaler Missbrauch oder Androhungen solcher Handlungen. 4. Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsstunden Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihre Arbeitskräfte in Übereinstimmung mit geltenden Lohngesetzen bezahlen, einschließlich Mindestlohn, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebene Sozialleistungen. Drittparteien haben den Arbeitskräften ebenfalls zeitnah mitzuteilen, auf welcher Basis sie vergütet werden, ob Überstunden erforderlich sind und wie sie für solche Überstunden vergütet werden. 5. Vereinigungsfreiheit Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien die örtlich geltenden gesetzlichen Mitarbeiterrechte der Vereinigungsfreiheit, des Beitritts oder Nichtbeitritts zu einer Gewerkschaft, der Vertretung und Mitgliedschaft in Betriebsräten respektieren. Es muss den Arbeitern möglich sein, öffentlich mit der Geschäftsführung über Arbeitsbedingungen zu sprechen, ohne deshalb Repressalien, Einschüchterung oder Belästigung befürchten zu müssen. 3

III. Umwelt, Gesundheit und Sicherheit Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihren Geschäftsbetrieb umweltbewusst und effizient gestalten, um nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren, einschließlich: 1. Umweltbehördliche Zulassungen Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien alle geltenden umweltbezogenen Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes einhalten. Alle erforderlichen umweltbehördlichen Genehmigungen, Bewilligungen und Informationen über Eintragungen und Beschränkungen sind einzuholen und deren Anforderungen hinsichtlich Betrieb und Berichterstattung zu erfüllen. 2. Abfall und Emissionen Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Systeme einrichten, mit denen Sicherheit bei Handhabung, Transport, Lagerhaltung, Recycling, Wiederverwendung oder Management von Abfall, Luftemissionen oder Abwasser gewährleistet wird. Alle Abfälle, Abwässer oder Emissionen, die möglicherweise Gesundheits- oder Umweltschäden hervorrufen können, sind auf geeignete Weise zu handhaben, zu kontrollieren und aufzubereiten, bevor sie in die Umwelt freigesetzt werden. 3. Ausschüttungen und Freisetzungen Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Systeme zur Verhinderung und Minderung von versehentlichen Ausschüttungen und Freisetzungen in die Umwelt einrichten. 4. Umweltbewusste Praktiken Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Naturressourcen schützen, den Gebrauch von gefährlichen Materialien nach Möglichkeit vermeiden, und geeignete Stoffe wiederverwenden oder recyceln. Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung sorgen. Dies gilt auch für Wohnunterkünfte, die durch die Drittpartei zur Verfügung gestellt werden. Andere wichtige Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen umfassen: 1. Mitarbeiterschutz Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Arbeitskräfte vor übermäßiger Exposition gegenüber chemischen, biologischen und physischen Gefahren am Arbeitsplatz schützen. 2. Prozesssicherheit Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Programme zur Verhinderung oder Minderung katastrophaler Freisetzungen von Chemikalien einrichten. 3. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Notfallsituationen am Arbeitsplatz ermitteln, auswerten und deren Auswirkungen durch Umsetzung von Notfallplänen und Gefahrenabwehrverfahren auf ein Mindestmaß beschränken. 4. Gefahreninformationen Es wird von uns erwartet, dass Sicherheitsinformationen bezüglich gefährlicher Materialien, einschließlich pharmazeutischer Präparate und pharmazeutischer Zwischenprodukte zur Verfügung stehen, damit die Mitarbeiter in Bezug auf Gefahren informiert, ausgebildet und geschützt werden. 4

IV. Managementsysteme Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Managementverfahren anwenden, welche die Einhaltung dieser 3P- Standards sicherstellen, einschließlich: 1. Engagement, Rechenschaftspflicht und Risikomanagement Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihr Engagement für die Konzepte, die in diesen 3P-Standards beschrieben werden, unter Beweis stellen, indem sie geeignete Ressourcen zuweisen und Mechanismen zur Überwachung und Handhabung der Risiken in allen Bereichen, auf die sich diese 3P-Standards beziehen, bereitstellen. 2. Gesetzliche Anforderungen Drittparteien müssen sich mit örtlich geltenden Gesetzen und Vorschriften vertraut machen und diese befolgen und sollten sich an einschlägige Richtlinien und Branchenkodizes halten. 3. Meldung von Anliegen Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien allen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen Anliegen oder potentiell gesetzeswidrige Handlungen am Arbeitsplatz zu melden, sofern dies aufgrund örtlich geltender Gesetze und Vorschriften zulässig ist. Drittparteien sollten die Berichte prüfen und ggf. geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen. 4. Betrugsverhinderung und -meldung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien wirksame Programme zur Verhinderung und Meldung betrügerischer Aktivitäten einrichten und BMS unverzüglich potentiellen Betrug in Verbindung mit den Geschäftstätigkeiten von BMS melden, ungeachtet der Wesentlichkeit. 5. Dokumentation Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien die Einhaltung dieser 3P-Standards und der geltenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und Branchenkodizes nachvollziehbar dokumentieren. 6. Schulung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien den relevanten Mitarbeitern Informationen über diese 3P-Standards zukommen lassen. 7. Kontinuierliche Verbesserung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien ihre internen Kontrollmaßnahmen kontinuierlich verbessern, indem sie Ziele setzen, Pläne durchführen und für Mängel, die durch interne oder externe Beurteilungen, Inspektionen oder Management-Reviews festgestellt werden, geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen. 8. Geschäftskontinuität Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien geeignete Pläne zur Fortsetzung des Geschäftsbetriebs von BMS entwickeln und umsetzen. Diese Pläne sind so zu gestalten und auf dem Laufenden zu halten, dass kritische Funktionen, die teilweise oder ganz unterbrochen wurden, unverzüglich wiederhergestellt werden, um Störungen des Geschäftsbetriebs von BMS zu minimieren und die Reputation von BMS zu schützen. 5

V. Qualität 1. Änderungskontrolle Drittparteien (einschließlich Unterlieferanten) dürfen ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von BMS keine Änderungen an Spezifikationen, Teilekonstruktion, Material, Herstellungsverfahren, Herstellungsort oder Eintragungsstatus von Produkten vornehmen, die BMS erwerben wird. 2. Qualitäts- / Lieferleistung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien eine termingerechte Lieferung in Übereinstimmung mit den Anforderungen von BMS sicherstellen. Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien die Produktqualitätsleistung überwachen und kontinuierliche Verbesserung nachweisen. Als Maßstab dafür dient die Verringerung von internen Mängeln, Kundenreklamationen und gelieferten mangelhaften Produkten. Es wird ferner erwartet, dass Drittparteien über die Fähigkeit verfügen, zeitnah auf BMS-seitige Reklamationen zu reagieren. 3. Qualitätssystem Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien über ein Qualitätssystem und Produkteintragungen verfügen, die alle in den Ländern, in denen ihre Produkte hergestellt und/oder vertrieben werden, geltenden behördlichen Vorschriften erfüllen. 4. Verpackung / Kennzeichnung Produkte müssen ordnungsgemäß mit geeigneten Etikettangaben gekennzeichnet werden, um sicherzustellen, dass es nicht zu Verwechslungen kommt und das Produkt vollständig zurückverfolgt werden kann. 6

VI. Vielfalt in Geschäftsbeziehungen BMS befürwortet den Aufbau nachhaltiger Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, die in der Geschäftswelt historisch unterrepräsentiert sind, und wir möchten mit Drittparteien Geschäftsbeziehungen unterhalten, die diese Ziele teilen. 1. Förderung vielfältiger Quellen BMS erkennt an, dass Erfolg von vielfältigen Talenten und Sichtweisen abhängt, besonders angesichts unserer Bemühungen, den Bedürfnissen aller unserer Kunden gerecht zu werden. BMS ist bestrebt, hochwertige Produkte, Dienstleistungen und Materialien von Unternehmen zu beschaffen, deren Inhaber Personen aus Minderheitsgruppen, Frauen, Veteranen, Behinderte und/oder Homo-, Bi- oder Transsexuelle sind, oder andere, die für globale Vielfalt stehen. Wir erwarten dasselbe von Drittparteien. 2. Förderung wirtschaftlicher Entwicklung Es wird von uns erwartet, dass Drittparteien Partnerschaften mit qualifizierten Kleinbetrieben und mittelständischen Unternehmen in notleidenden Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit und niedrigem durchschnittlichen Haushaltseinkommen aufbauen, um durch Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung für positive Impulse zu sorgen. 7

VII. BMS-Mitarbeiterstandards für Geschäftsgebaren und Ethik Neben den hier angegebenen Prinzipien hat BMS für die eigenen Mitarbeiter Standards bezüglich Geschäftsgebaren und Ethik entwickelt, in denen die Grundprinzipien, die alle BMS Mitarbeiter bei der Arbeit befolgen müssen, festgelegt sind. Entspreched wird von uns erwartet, dass sich Drittparteien, die mit Mitarbeitern von BMS zusammenarbeiten, gewisser Prinzipien, die sich auf Interessenkonflikt und Annahme von Bewirtung und Geschenken beziehen, bewusst sind und diese befolgen. 1. Interessenkonflikte BMS verpflichtet Mitarbeiter, Situationen zu vermeiden, die einen potentiellen Interessenkonflikt darstellen oder einen entsprechenden Anschein erwecken. Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Privatinteressen eines Mitarbeiters, einschließlich persönliche, soziale und finanzielle Interessen, mit der Erfüllung seiner Pflichten hinsichtlich der Ausübung geschäftlicher Tätigkeiten für BMS in Konflikt geraten. 2. Geschenke, Bewirtung, Zuwendungen und andere Gefälligkeiten BMS Mitarbeiter dürfen niemals ein Geschenk annehmen, das ihre Geschäftsentscheidungen beeinflussen oder einen entsprechenden Anschein erwecken könnte. Die Annahme von Geschenken, Bewirtung, Zuwendungen oder anderen Gefälligkeiten von juristischen Personen, mit denen BMS geschäftlich verbunden ist, ist generell nicht akzeptabel, da sie einen Interessenkonflikt darstellen kann, indem eine Verpflichtung seitens BMS impliziert wird. 8