Elektronisches Patientendossier Herausforderungen für die nationale Gesundheitspolitik Dr. Salome von Greyerz, Stv. Leiterin, Bundesamt für Gesundheit forumofac.16, Lugano
Herausforderungen für das Gesundheitssystem Koordinationsbedarf in der Patientenbehandlung nimmt zu Patientenorientierung/zentrierung wird immer wichtiger Steigender Bedarf an raschem Austausch von behandlungsrelevanter Information 2
Wo stehen wir heute? 3
Wie werden heute Informationen übermittelt? Quelle: 2015 Commonwealth Fund International Health Policy Survey of Primary Care Physicians 4
Welche Risiken gehen wir damit ein? «Die meisten Fehler in der Medizin passieren heute wegen Problemen mit der Kommunikation - wichtige Informationen sind unvollständig oder kommen zu spät ans Ziel.» 5
Verbesserungen dank Digitalisierung? Quelle: ehealth Barometer 2016 6
Gesundheit2020: Handlungsfelder 7
Gesundheit2020: Versorgungsqualität 8
Das elektronische Patientendossier Neu ist: «Digital» statt Fax und Post; «Zur Verfügung stellen» statt von A nach B schicken; Patienten können Daten einsehen; Patienten erteilen Zugriffsrechte. 9
Nutzen des elektronischen Patientendossiers Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden. 10
Nutzen des elektronischen Patientendossiers Das elektronische Patientendossier ist ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates 11
Im po ssi Eidgenössisches Departement des Innern EDI Die Umsetzung hat bereits begonnen Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Nur zertifizierte «Stammgemeinschaften» werden in den «Vertrauensraum elektronisches Patientendossier» aufgenommen Basel Zürich St. Gallen Aargau Waadt GR / GL Wallis Tessin Genf «Stammgemeinschaft» = Organisatorische Einheit von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen 12
Weitere Eckpunkte des Bundesgesetzes Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers ist für die Patientinnen und Patienten freiwillig; Spitäler müssen sich innerhalb von drei Jahren, Pflegeheime innerhalb von fünf Jahren einer Gemeinschaft anschliessen; für ambulant tätige Gesundheitseinrichtungen wie Apotheken ist die Teilnahme freiwillig; Zugriff nur nach Vergabe eines Zugriffsrechts durch den Patienten oder die Patientin (ausser Notfallsituationen); Patientinnen und Patienten können selber eigene Daten im elektronischen Patientendossier erfassen (z.b. Patientenverfügung); alle Datenzugriffe werden protokolliert. 13
Erkenntnisse aus den bisherigen Arbeiten Fazit I Patientinnen und Patienten können die informationelle Selbstbestimmung über ihre Gesundheitsdaten nur dann wahrnehmen, wenn die an ihrer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen über einen Zugang zum elektronischen Patientendossier verfügen! Fazit II Nicht die Technik ist der entscheidende Erfolgsfaktor, sondern die Bereitschaft zur und die Entwicklung von neuen Formen der Zusammenarbeit! 14
Die Gesundheitsversorgung der Zukunft ist digital! Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15