Patienteninformation zum elektronischen Patientendossier

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1 9. April 2018/ZBJ Patienteninformation zum elektronischen Patientendossier Sehr geehrte Damen und Herren Dieses Dokument informiert Sie im Detail über das elektronische Patientendossier (EPD), welches in der Nordwestschweiz «myepd» heisst. Diese Informationen sind wichtig, da im EPD sehr persönliche Gesundheitsdaten man spricht von sensiblen Personendaten abgelegt werden. Personen, die ein EPD besitzen, müssen genau wissen, wie sie mit ihrem EPD umgehen und den Zugriff auf diese Daten steuern können. Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine Sammlung Ihrer persönlichen Daten und Dokumente rund um Ihre Gesundheit. Das sind zum Beispiel Röntgenbilder, Ihr Impfausweis, das Rezept für die Apotheke oder der Bericht des Spitals nach Ihrer letzten Operation. Die Sie behandelnden Gesundheitsfachpersonen legen diese Dokumente in Ihrem EPD ab. Sie selbst können ebenfalls Dokumente, wie beispielsweise das Brillenrezept oder Blutdruckwerte, in Ihrem EPD speichern. Alle Informationen, Daten und Dokumente in Ihrem EPD gehören Ihnen das EPD gehört Ihnen. Mit dem EPD haben Sie Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen immer zur Hand: auf Ihrem Computer, auf Ihrem Smartphone zu Hause, unterwegs und auch im Ausland. Mit dem EPD haben Sie stets den Überblick über Ihre Dokumente und können Ihre aktuellen Gesundheitsinfos verschiedenen Gesundheitsfachpersonen zur Verfügung stellen. Die Dokumente in Ihrem EPD können unabhängig von Ort und Zeit von Ihnen und Gesundheitsfachpersonen Ihrer Wahl eingesehen werden. Geht Ihr Smartphone verloren, so bleiben Ihre Dokumente dennoch erhalten. Diese sind nicht auf Ihrem Gerät, sondern bei Ihrem EPD-Anbieter sicher gespeichert. Möchten Sie Ihr EPD nicht selbst bedienen? Diese Aufgabe kann für Sie stellvertretend auch eine Vertrauensperson übernehmen. Diese Person kann eine Freundin, ein Familienmitglied oder eine Gesundheitsfachperson, wie zum Beispiel Ihr Hausarzt, sein. Es besteht keine Verpflichtung, ein EPD zu eröffnen. Das EPD ist für Sie nicht obligatorisch. c/o Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Gerbergasse 13 / Postfach 564 / CH-4001 Basel , 1 8

2 Ihr EPD gehört Ihnen. Sie alleine bestimmen, wer welche Dokumente in Ihrem EPD einsehen kann. Stellen Sie sich Ihr EPD vor wie einen Schrank mit drei Abteilen hinter verschlossenen Türen: Hinter der ersten Türe sind Dokumente, welche Sie selbst als normal vertraulich ansehen. Das kann z. B. ein Röntgenbild eines gebrochenen Fingers oder ein Austrittsbericht eines Spitals sein, in welchem Sie Ihren Blinddarm haben entfernen lassen. Die zweite Türe schützt Dokumente, welche für Sie persönlicher sind, als diejenigen hinter der ersten Türe, z. B. ein Rezept für Schlaftabletten oder die Dokumentation einer psychischen Erkrankung. Die dritte Türe kann nur von Ihnen selbst geöffnet werden. Hier befinden sich Informationen zu Ihrer Gesundheit, die Sie mit niemandem teilen möchten. Sie haben Schlüssel zu jeder Türe und können die Schlüssel der ersten beiden Türen an Ihre Behandelnden weitergeben. Mit der Übergabe eines Schlüssels erteilen Sie einer Gesundheitsfachperson Zugriff auf Ihr EPD. Sie bestimmen über Ihr EPD. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt detailliert fest, wie Sie dies tun können und was Sie darüber wissen müssen. In der Folge finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen, um Ihr EPD in Ihrem Sinne nutzen zu können. Nur eine Stammgemeinschaft darf EPDs anbieten. Mitglieder einer Stammgemeinschaft sind ausschliesslich Gesundheitsfachpersonen (ÄrztInnen, ApothekerInnen, PhysiotherapeutInnen etc.) sowie deren Einrichtungen (Spitäler, Geburtshäuser, Pflegeheime, Gruppenpraxen etc.). Das EPDG beschreibt eine Stammgemeinschaft als einen Zusammenschluss von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen zum Zweck des Führens von EPDs. Versicherungen, die öffentliche Hand oder gar Ihr Arbeitgeber können nicht Mitglieder einer Stammgemeinschaft sein und haben deshalb auch keinen Zugriff auf die Daten in Ihrem EPD. Nur Gesundheitsfachpersonen, die Mitglied einer Stammgemeinschaft sind und von Ihnen einen Schlüssel erhalten haben, können auf Ihr EPD zugreifen. Freiwilligkeit und Zugriffsrecht Sie entscheiden selbst, ob Sie ein EPD eröffnen möchten. Wenn Sie sich dafür entschieden haben, bestimmen Sie selbst, wer auf Ihr EPD zugreifen kann. Die Personen, die Sie zum Zugriff auf Ihr EPD berechtigt haben, können nur diejenigen Daten und Dokumente einsehen, die Sie freigegeben haben. Sie bestimmen, wer was in Ihrem EPD sieht. Sie können nicht mehrere EPDs gleichzeitig führen. Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) legt die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Daten und Dokumenten im Rahmen des EPD fest. Das EPD soll die Qualität der medizinischen Behandlung stärken, die Behandlungsprozesse verbessern, die Patientensicherheit erhöhen, die Effizienz des Gesundheitssystems steigern sowie die Gesundheitskompetenz von Patientinnen und Patienten fördern. Erfassen behandlungsrelevanter Information in Ihrem EPD Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Eröffnung eines Patientendossiers erteilt haben, wird davon ausgegangen, dass Sie das Erfassen von Daten im EPD durch Ihre Gesundheitsfachpersonen grundsätzlich wünschen. Jede Gesundheitsfachperson, die Sie behandelt und Mitglied einer Stammgemeinschaft ist, ist daher verpflichtet, die behandlungsrelevanten Informationen, die während Ihrer Behandlung entstehen, in Ihrem EPD abzulegen. Sie können auch eigene Daten in Ihrem EPD speichern. Wenn Sie gewisse Informationen oder Behandlungen nicht in Ihrem EPD gespeichert haben wollen, müssen Sie dies der behandelnden Gesundheitsfachperson explizit mitteilen

3 Vertraulichkeitsstufen Wie bereits erwähnt können Sie sich Ihr EPD als einen Schrank mit drei Türen vorstellen. Das EPDG nennt die Schrankabteile hinter den Türen Vertraulichkeitsstufen. Sie können die Daten und Dokumente in Ihrem EPD drei unterschiedlichen Vertraulichkeitsstufen zuordnen: «normal zugänglich» «eingeschränkt zugänglich» «geheim» Sie entscheiden, welche Daten welcher Stufe zugeordnet werden. Zum Beispiel ist eine folgende Zuteilung denkbar: a) «normal zugänglich» - behandlungsrelevante Dokumente und Daten, wie z. B. Berichte, Befunde, durchgeführte Behandlungen - Informationen über Allergien und Unverträglichkeiten oder besondere Erkrankungen - Kostengutsprachen, Patientenverfügung, Willensäusserung zur Organspende - Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen b) «eingeschränkt zugänglich» - Medizinische Daten, die aus Ihrer Sicht sensibel sind. Auf diese dürfen nur Gesundheitsfachpersonen mit der Zugriffsstufe «erweitert» zugreifen c) «geheim» - Medizinische Daten, die nur Sie einsehen können Die oben aufgeführten Beispiele dienen lediglich der Anschaulichkeit. Jedes Dokument kann jeder Vertraulichkeitsstufe zugeordnet werden. In der Grundeinstellung Ihres EPDs wird neu eingestellten Daten die Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» zugewiesen, es sei denn, die Gesundheitsfachperson ordnet sie der Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich» zu. Diese Standardeinstellung können Sie verändern und festlegen, dass neu eingestellte Daten ausschliesslich der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich», «eingeschränkt zugänglich» oder «geheim» zugeordnet werden. Vertraulichkeitsstufen und Zugriffsrechte für Gesundheitsfachpersonen Das Erteilen von Zugriffsrechten ist vergleichbar mit dem Aushändigen der Schlüssel zu den Türen Ihres EPD-Schrankes an die Sie behandelnden Gesundheitsfachpersonen. Mit der Erteilung von Zugriffsrechten an Gesundheitsfachpersonen legen Sie fest, auf welche Daten diese zugreifen können (welche Türen des Schrankes geöffnet werden können). Sie können einer Gesundheitsfachperson entweder das Zugriffsrecht «Normal» oder das Zugriffsrecht «Erweitert» erteilen: Das Zugriffsrecht «Normal» berechtigt zur Ansicht der Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich». Das Zugriffsrecht «Erweitert» berechtigt zur Ansicht der Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe «normal zugänglich» und in der Vertraulichkeitsstufe «eingeschränkt zugänglich». Die von Ihnen gewährten Zugriffsrechte können Sie zeitlich befristen und jederzeit anpassen. Zudem können Sie allen Gesundheitsfachpersonen, die Mitglied einer Stammgemeinschaft sind, die Möglichkeit geben, im Notfall auf Ihr EPD zuzugreifen. Der Notfallzugriff wird nicht einzelnen Gesundheitsfachpersonen erteilt, sondern grundsätzlich für Ihr EPD eingerichtet. Dieser Notfallzugriff ist in der Grundeinstellung Ihres EPDs aktiv und erlaubt allen Gesundheitsfachpersonen im Notfall auf Daten und Dokumente in der Vertraulichkeitsstufe «Normal» zuzugreifen. Sie können den Notfallzugriff auf die Vertraulichkeitsstufe «Eingeschränkt zugänglich» ausweiten oder auch gänzlich ausschliessen

4 Die nachfolgende Rechte-Tabelle zeigt die verschiedenen Kombinationen von Zugriffsrechten der Gesundheitsfachpersonen und Vertraulichkeitsstufen der Dokumente. Die jeweiligen Zugriffsmöglichkeiten sind mit X gekennzeichnet: Vertraulichkeitsstufen der Dokumente Zugriffsrechte der normal zugänglich eingeschränkt geheim Gesundheitsfachpersonen zugänglich Normal X Erweitert X X Notfallzugriff (X) (X) Zudem haben Sie die Möglichkeit, mittels einer Ausschlussliste einzelne Gesundheitsfachpersonen gänzlich vom Zugriff auf Ihr EPD auszuschliessen. Gesundheitsfachpersonen auf Ihrer Ausschlussliste können weder über den Notfallzugriff noch über eine von Ihnen erteilte Gruppenberechtigung auf Ihr EPD zugreifen. Ihre Ausschlussliste übersteuert alle anderen erteilten Berechtigungen. Von Ihnen zum Zugriff berechtigte Gesundheitsfachpersonen können Kopien dieser Daten mittels Download auch in ihren eigenen Praxis- und Klinikinformationssystemen ausserhalb des EPDs speichern. Übersicht über die erfolgten Zugriffe auf Ihr EPD Jede Bearbeitung von Daten in Ihrem EPD wird protokolliert. Die Protokolldaten EPD erlauben Ihnen, jeden Zugriff auf Ihr EPD einzusehen. Die Protokolldaten enthalten: das Ereignis selbst und der Kontext, in dem es eingetreten ist (Normalbetrieb, Notfallzugriff, Verwendung von privilegierten Sonderzugriffsrechten) den Zeitpunkt des Ereignisses die Person, die das Ereignis ausgelöst hat den Ort, an dem das Ereignis ausgelöst wurde die Ursache des Ereignisses die betroffenen Datensätze das Resultat des Ereignisses Über erfolgte Notfallzugriffe werden Sie unmittelbar danach automatisch informiert. Wichtig: Eine Gesundheitsfachperson darf nur im Zusammenhang mit einer sie betreffenden Behandlung auf Ihr EPD zugreifen. Man spricht hier vom Behandlungskontext. Ein willkürlicher Zugriff einer Gesundheitsfachperson aus anderen Gründen ist widerrechtlich und kann strafrechtlich verfolgt werden. Hilfspersonen Im Rahmen des EPD unterstützen Hilfspersonen Gesundheitsfachpersonen beim Umgang mit dem EPD. Eine Hilfsperson ist immer einer Gesundheitsfachperson zugeordnet und kann in deren Auftrag mit denselben Zugriffsrechten auf Ihr EPD zugreifen wie die Gesundheitsfachperson, der sie zugeordnet ist. Gruppen von Gesundheitsfachpersonen Weil in grösseren Gesundheitseinrichtungen, wie beispielsweise einem Spital, verschiedene Gesundheitsfachpersonen an Ihrer Behandlung beteiligt sind, haben Sie auch die Möglichkeit, Gruppen von Gesundheitsfachpersonen zum Zugriff auf Ihr EPD zu berechtigen. Diese Gruppen werden von den jeweiligen Gesundheitseinrichtungen aus denjenigen Gesundheitsfachpersonen zusammengesetzt, die an den gängigen Behandlungen beteiligt sind. Da sich die Zusammensetzung einer Gruppe über die Zeit ändern kann, werden Sie jeweils über Eintritte von neuen Gesundheitsfachpersonen in von Ihnen zum Zugriff berechtigte Gruppen informiert. Diese Gesundheitsfachpersonen erhalten automatisch das Zugriffsrecht, welches Sie der Gruppe zugeordnet haben

5 EPD und Dokumentenablagen der Gesundheitsfachpersonen Die Dokumente in Ihrem EPD sind jeweils digitale Kopien der Originaldokumente, welche Gesundheitsfachpersonen erstellt haben. Die originalen Dokumente sind nach wie vor in den Ablagen bei Ihrer behandelnden Gesundheitsfachperson oder deren Einrichtung vorhanden. Löschen von Dokumenten und Daten in Ihrem EPD Sie können jedes Dokument in Ihrem EPD löschen. Dies führt nicht zur Löschung der entsprechenden Originaldokumente bei Ihrem Behandelnden. Ermächtigung von Gesundheitsfachpersonen zur Weitergabe von Zugriffsrechten Sie haben die Möglichkeit, Gesundheitsfachpersonen in Ihrer Stammgemeinschaft zur Weitergabe ihrer Zugriffsrechte an weitere Gesundheitsfachpersonen oder Gruppen von Gesundheitsfachpersonen zu ermächtigen. Eine Weitergabe einer Zugriffsberechtigung kann nicht an Gesundheitsfachpersonen erfolgen, die auf Ihrer Ausschlussliste enthalten oder Mitglieder anderer Stammgemeinschaften sind. Stellvertreterregelung Sie können eine Person Ihrer Wahl als Ihren Stellvertreter/Ihre Stellvertreterin benennen. Diese Person erhält in der Folge einen eigenen Zugang auf Ihr EPD und hat dieselben Rechte und Möglichkeiten im Umgang mit Ihrem EPD wie Sie selbst. Ihre Stellvertreterin/Ihr Stellvertreter kann Ihr EPD jedoch nicht widerrufen. Widerruf Ihres EPDs Sie haben jederzeit und ohne Angabe von Gründen das Recht, Ihr EPD zu löschen. Der Widerruf Ihres EPDs führt zur Löschung aller Dokumente in Ihrem EPD, nicht jedoch zur Löschung der Originaldokumente in den Primärsystemen der Behandelnden. Sie können nach einem Widerruf jederzeit wieder ein neues EPD eröffnen. In diesem Falle wird Ihnen eine neue Patientenidentifikationsnummer zugeteilt. Ihr neues EPD wird bei Eröffnung keine Dokumente enthalten. Die Patientenidentifikationsnummer Um alle medizinischen Daten und Dokumente, die zu einer Patientin oder einem Patienten im EPD erfasst sind, korrekt und vollständig zusammenführen zu können, wird die neue Patientenidentifikationsnummer als zusätzliches Identifikationsmerkmal verwendet. Sie ergänzt die Sie identifizierenden Personenmerkmale wie Name, Vorname, Geschlecht oder Geburtsdatum. Die Patientenidentifikationsnummer wird von der eidgenössischen Zentralen Ausgleichsstelle der AHV (ZAS) vergeben. Die Patientenidentifikationsnummer wird durch die ZAS verwaltet und Ihnen bei der Eröffnung eines EPDs eindeutig zugeordnet. Sie ist eine nichtsprechende Nummer. Das heisst, sie lässt weder Rückschlüsse auf Sie noch auf Ihre Versichertennummer zu. Wechsel der Stammgemeinschaft Sie können jederzeit Ihre Stammgemeinschaft wechseln. Stammgemeinschaften stellen sicher, dass die Einstellungen Ihres EPDs in eine neue Stammgemeinschaft überführt werden können. Ebenso bleiben die Dokumente in Ihrem EPD erhalten und die von Ihnen erteilten Zugriffsrechte bestehen. Bei einem Wechsel in eine neue Stammgemeinschaft müssen jedoch an Gesundheitsfachpersonen erteilte Rechte zur Rechtedelegation neu erteilt und Stellvertreterinnen und Stellvertreter in der neuen Stammgemeinschaft erneut registriert werden

6 Datensicherheit und Datenschutz Der Datenschutz und die Datensicherheit haben beim EPD eine zentrale Bedeutung. Das EPDG mit seinen Ausführungsverordnungen legt fest, wie das EPD organisiert und technisch abgesichert sein muss. Jeder Anbieter des EPDs und jeder Anbieter einer digitalen Identität für den Zugriff auf das EPD wird von nationalen Instanzen umfassend geprüft, zertifiziert und regelmässig kontrolliert. Damit wird sichergestellt, dass die Dokumente im EPD bestmöglich vor fremden Zugriffen geschützt und sicher abgelegt sind. Dennoch bleibt ein Restrisiko. Mit einigen wenigen Massnahmen können Sie selbst zu einem höheren Sicherheitsstandard beitragen: Schutzprogramme auf allen Geräten installieren und diese regelmässig aktualisieren den Empfehlungen des zertifizierten EPD-Anbieters für die IT-Sicherheit folgen die Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) für Ihr EPD geheim halten und nicht weitergeben nicht auf gefälschte s zum EPD reagieren (Phishing-Mails) und keine Anhänge von unbekannten Mail-Adressen öffnen beim Zugriff auf Ihr EPD auf einem fremden Computer nach dem Abmelden den Browser-Cache löschen Nutzen Sie im Zusammenhang mit Ihrem EPD und auch mit weiteren IT-Anwendungen (Internet, E-Banking, E-Govermment, , etc.) die Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) des Bundes ( Zu Ihrem Schutz bietet MELANI: Informationen über Gefahren und Massnahmen im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (z. B. Internet, E-Banking) Berichte, welche die wichtigsten Tendenzen und Entwicklungen rund um Vorfälle und Geschehnisse in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erläutern ein Meldeformular, um Vorfälle, von denen Sie persönlich betroffen sind, zu melden Auch bei «ebanking aber sicher!» unter der Hochschule Luzern finden Sie weitere praktische Tipps, um Ihren Computer und somit Ihr EPD zu schützen. Wichtige Hinweise: Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt ist für die Einführungsphase von myepd und somit für die Sicherheit und den Schutz Ihrer Daten verantwortlich. Mit der Zertifizierung von myepd gemäss EPDG (voraussichtlich Ende 2019) geht die Gesamtverantwortung von myepd an die zukünftige Stammgemeinschaft über. myepd wird auf einer technischen Plattform der Swisscom Health AG betrieben

7 Zur Abgabe Einwilligungserklärung für die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers myepd Alle Angaben zu Ihrer Person wie beispielsweise Ihr Vor- oder Nachname müssen mit Ihrem behördlich ausgestellten Ausweis-Dokument gänzlich übereinstimmen. Name: Vorname: Geburtstag: Geschlecht: (männlich/weiblich/andere) Strasse und Nummer: Postleitzahl und Wohnsitz: Land: Ausweisnummer: Art des Ausweises: Ausweis gültig bis: AHV-Nummer: (16 Stellen)... Ich willige hiermit ein, dass meine behandlungsrelevanten Gesundheitsdaten im Behandlungsfall von den mich behandelnden Gesundheitsfachpersonen in mein elektronisches Patientendossier übertragen werden. Die von mir zum Zugriff berechtigten Gesundheitsfachpersonen können die behandlungsrelevanten Dokumente im Behandlungsfall einsehen und bei Bedarf in ihr eigenes Informationssystem übertragen. Gemäss dem schweizerischen Datenschutzgesetz steht mir ein umfassendes Auskunfts- und Berichtigungsrecht zu

8 Ich habe das Recht, diese Erklärung jederzeit zu widerrufen. Das Dokument «Die Patienteninformation zum elektronischen Patientendossier vom 5. April 2018» habe ich zur Kenntnis genommen. Darin finden sich Informationen: die das Risiko einer Persönlichkeitsverletzung abschätzen (z. B. Verfügbarkeit, Verknüpfbarkeit), wie der Zugriff auf die Daten geregelt ist, wer darauf Zugriff hat, auf welche Weise ich die Einwilligung widerrufen kann. Ort und Datum: Unterschrift: Falls erforderlich (bei Urteilsunfähigen): Unterschrift des gesetzlichen Vertreters: Ort und Datum: Unterschrift: Hinweis: Eine Kopie zur Bestätigung der gesetzlichen Vertreterschaft (Vollmacht) ist beizulegen

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