Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)

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Transkript:

Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL DATUM 11. November 2016 BETREFF Ergänzung des BMF-Schreibens vom 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586); Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) GZ IV C 1 - S 2401/08/10001 :015 IV C 1 - S 2252/15/10008 :009 DOK 2016/0978959 (bei Antwort bitte GZ und DOK angeben) Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BMF-Schreiben vom 3. Dezember 2014 (BStBl I S. 1586) und vom 1.Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) wie folgt geändert: 1. Änderung des BMF-Schreibens vom 3. Dezember 2014 unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 5. September 2016 (BStBl I S. 1001) Rz. 57 wird wie folgt gefasst: VI. Fundstellennachweis und Anwendungsregelung 57 Für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2013 zufließen, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2012 (BStBl 2013 I S. 36). Wurden bereits Steuerbescheinigungen für das Kalenderjahr 2014 nach den bisherigen Mustern ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit. Für Einzelsteuerbescheinigungen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Grundsätze dieses Schreibens erst für Kapitalerträge angewendet werden, die nach dem 31. Dezember 2014 zufließen. www.bundesfinanzministerium.de

Seite 2 Die in den Mustern I und III abgedruckten Tabellen, die zum einen den Tatbestand der Veräußerung von Investmentanteilen nach 8 Absatz 8 InvStG bei Wegfall der Voraussetzungen für einen Investmentfonds sowie zum anderen die Veräußerung eines Anteils an einer Investitionsgesellschaft bei Umwandlung einer Investitionsgesellschaft in einen Investmentfonds gemäß 20 InvStG betreffen, sind erstmals für Kapitalerträge auszuweisen, die nach dem 31. Dezember 2015 zufließen. Die Regelung des 8 Absatz 8 bzw. 20 InvStG fällt durch die zum 1. Januar 2018 in Kraft tretende Neufassung des Investmentsteuergesetzes weg. Angesichts des geringen verbleibenden Anwendungszeitraums wird es die Finanzverwaltung nicht beanstanden, wenn kein Ausweis der abgedruckten Tabellen und der Ankreuzfelder in der Steuerbescheinigung erfolgt. Allerdings sind dann die Kunden mit gesondertem Schreiben über das Vorliegen eines Tatbestandes des 8 Absatz 8 InvStG bzw. 20 InvStG zu informieren. Es wird nicht beanstandet, wenn der Ausweis von Kirchensteuer, der aufgrund einer Kirchensteuerabzugsverpflichtung z. B. wegen eines Betriebskontos einer natürlichen Person oder einer Kapitalanlage, die zum Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen einer natürlichen Person gehört ( 51a Absatz 2b EStG), erst für Kapitalerträge berücksichtigt wird, die nach dem 31. Dezember 2017 zufließen.

Seite 3 Muster II... (Bezeichnung des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens Einzelsteuerbescheinigung Zusammengefasste Bescheinigung für den Zeitraum.. Wir versichern, dass Einzelsteuerbescheinigungen insoweit nicht ausgestellt worden sind. An (Name und Anschrift der Gläubigerin / des Gläubigers / der Gläubiger der Kapitalerträge) wurden lt. Beschluss vom am für (Zahlungstag) (Zeitraum) folgende Kapitalerträge gezahlt: Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 EStG Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7a EStG

Seite 4 Darin enthaltene Kapitalerträge, von denen der Steuerabzug in Höhe von drei Fünfteln vorgenommen wurde ( 44a Abs. 8 EStG) Summe der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) Höhe der Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG Sonstige Kapitalerträge Summe Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% oder wegen einbehaltener Kirchensteuer entsprechend geminderter Kapitalertragsteuerbetrag. Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7b EStG Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c EStG Summe der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer in Höhe von 15% Summe Solidaritätszuschlag (für Veranlagungszeitraum 2014) Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer (ab Veranlagungszeitraum 2015) Summe Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft. Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages Zeile 12 oder 13 Anlage KAP Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto ( 27 Abs. 1 7 KStG)

Seite 5 Muster III... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle) Adressfeld Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und / oder Depots bei Einkünften im Sinne der 13, 15, 18 und 21 EStG sowie bei Einkünften im Sinne des 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen Einzelsteuerbescheinigung Zusammengefasste Bescheinigung für den Zeitraum Wir versichern, dass Einzelsteuerbescheinigungen insoweit nicht ausgestellt worden sind. Abstandnahme vom Steuerabzug nach 43 Abs. 2 EStG An (Name und Anschrift der Gläubigerin / des Gläubigers / der Gläubiger der Kapitalerträge) wurden am (Zahlungstag) Die Steuerbescheinigung wird auf Antrag der / die (Name des ausländischen Kreditinstitutes, das in Vertretung des Anteilseigners den Antrag auf Ausstellung einer Einzelsteuerbescheinigung gestellt hat und die Gutschrift der Kapitalerträge erhalten hat)

Seite 6 erteilt. Die Gutschrift der Kapitalerträge wurde an das (Name des ausländischen Kreditinstituts) erteilt. für. (Name und Anschrift des Schuldners der Kapitalerträge, bei Wertpapieren WKN/ISIN) wurden für den Zeitraum. folgende Kapitalerträge gezahlt / gutgeschrieben / gelten als zugeflossen: Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG. > davon: Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.. > davon: Erträge im Sinne des 19 Abs. 1 REITG.. > davon: Erträge beschränkt Steuerpflichtiger*.. *Bei zusammengefasster Bescheinigung entfallen die Erträge auf folgende Wertpapiere (weitere Zeilen ergänzbar): Name Wertpapier WKN/ISIN Stückzahl Zuflussdatum Brutto-Kapitalertrag KapSt Solz Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG > davon: Erträge beschränkt Steuerpflichtiger**... Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG.. Darin enthaltene Kapitalerträge, von denen der Steuerabzug in Höhe von drei Fünfteln vorgenommen wurde ( 44a Abs. 8 EStG) Summe der darauf entfallenden Kapitalertragsteuer Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG.. (ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne des 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG) Höhe der Kapitalerträge aus Lebensversicherungen im Sinne des 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 EStG > davon: Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.. > davon: Erträge im Sinne des 19 Abs. 1 REITG.... Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG... Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und 10 bis 12 EStG..

Seite 7 Kapitalerträge im Sinne des 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 EStG.. (ohne Erträge aus der Veräußerung / Rückgabe von Investmentanteilen) > davon: Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.. Erträge aus der Veräußerung / Rückgabe von Investmentanteilen im Sinne des 8 Abs. 6 InvStG.. Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des 43a Abs. 2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG.. Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds. Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in der Steuererklärung sämtliche Erträge anzugeben haben. Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds ( 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG) (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und bei der Einkünfteermittlung abzuziehen.) Kapitalertragsteuer.. Solidaritätszuschlag.. Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer kirchensteuererhebende Religionsgemeinschaft. Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto ( 27 Abs. 1 7 KStG).. **Bei zusammengefasster Bescheinigung entfallen die Erträge auf folgende Wertpapiere (weitere Zeilen ergänzbar): Name Wertpapier WKN/ISIN Stückzahl Zuflussdatum Brutto-Kapitalertrag KapSt Solz

Seite 8 Für Sie wurden Anteile an einem Investmentfonds verwahrt, der inzwischen nicht mehr die steuerrechtlichen Anforderungen an einen Investmentfonds erfüllt und nunmehr als Investitionsgesellschaft gilt. Dies hat für Sie die steuerliche Konsequenz, dass die Anteile nach 8 Absatz 8 Satz 1 InvStG als veräußert gelten und Sie verpflichtet sind, einen Veräußerungsgewinn in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die darauf festgesetzte Steuer wird allerdings von Ihrem Finanzamt so lange zinslos gestundet, bis Sie den Anteil tatsächlich veräußern. Die Stundung erfolgt generell; ein Antrag ist nicht erforderlich. Folgende Investmentanteile sind betroffen: (Der Stichtag bezeichnet das Ende des Geschäftsjahres des Investmentfonds, zu dem der Investmentanteil als veräußert gilt [ 8 Absatz 8 Satz 1 InvStG]). ISIN Stichtag Fondsbezeich nung Anzahl der Anteile am Stichtag Veräußerungsgewinn/-verlust ermittelt nach 8 Abs. 5 InvStG Zwischengewinn Für Sie wurden Anteile an einer Investitionsgesellschaft verwahrt, die in einen Investmentfonds umgewandelt wurde. Dies hat für Sie die steuerliche Konsequenz, dass die Anteile an der Investitionsgesellschaft nach 20 Satz 4 InvStG als veräußert gelten und Sie verpflichtet sind, einen Veräußerungsgewinn in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Als Veräußerungserlös des Investitionsgesellschaftsanteils und als Anschaffungskosten des Investmentanteils ist der Rücknahmepreis (hilfsweise der Börsen- oder Marktpreis) am Ende des Geschäftsjahres anzusetzen, in dem die Umwandlung steuerlich wirksam erfolgt ist. Die darauf festgesetzte Steuer wird allerdings von Ihrem Finanzamt so lange zinslos gestundet, bis Sie den Anteil tatsächlich veräußern. Die Stundung erfolgt generell; ein Antrag ist nicht erforderlich. Folgende Anteile an Investitionsgesellschaften sind betroffen: (Der Stichtag bezeichnet das Ende des Geschäftsjahres, zu dem der Bescheid des Finanzamtes über die Feststellung der Umwandlung unanfechtbar geworden ist und der Investitionsgesellschaftsanteil als veräußert gilt [ 20 InvStG]). ISIN Veräußerungsgewinn/ -verlust Bezeichnung der Investitionsgesellschaft Anzahl der Anteile 3 Nr. 40 EStG, 8b KStG anwendbar 3 Nr. 40 EStG, 8b KStG nicht anwendbar Stichtag

Seite 9 2. Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2012 (BStBl I S. 238) Rz. 85 wird wie folgt gefasst: Bemessungsgrundlage ist im Regelfall der Unterschiedsbetrag. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Themen - Steuern - Steuerarten - Abgeltungsteuer und Einkommensteuer - (http://www.bundesfinanzministerium.de) zum Download bereit. Im Auftrag