2014 AK. Feuerwehrsanitäter. Empfehlungen zu Standards, einheitlicher Ausbildung und Ausstattung

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Transkript:

Empfehlungen zu Standards, einheitlicher Ausbildung und Ausstattung axs 1/17 20.06.2014

Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Feuerwehrsanitätsgruppen in der Feuerwehr... 3 1.1 Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel... 3 1.3 Wofür?... 3 1.4 Einheitliche Ausbildung... 3 1.5 Einheitliche Ausstattung... 4 1.6 Anlagen... 4 1.7 Grundsätze / Standards:... 4 1.7.1 Dokumentation... 4 1.7.2 Kennzeichnung... 4 1.7.3 Schweigepflicht... 4 1.7.4 Notruf/Lagemeldung... 4 2. Feuerwehrsanitätsgruppen Aus- und Fortbildung... 5 2.1 Ausbildung... 5 2.1.1 Allgemeine Medizinische Grundausbildung... 5 2.1.1.1 Anatomie und Physiologie... 5 2.1.1.2 Patientenversorgung... 5 2.1.1.3 Chirurgie und Trauma... 6 2.1.1.4 Allgemeine Krankheitslehre... 6 2.1.1.5 Rettungsdienst- Organisation, technische Fragen, Rechtsgrundlagen... 6 2.1.2 Gerätekunde Med. Geräte/ Praxis... 7 2.1.3 Prüfung in Theorie und Praxis... 7 2.2 Hinweis Larynxtuben (LT)... 7 2.3 AED ((Halb-)Automatischer Externer Defibrillator)... 8 2.4 Jährliche Fortbildung... 8 2.5 Fakultativ:... 8 3. Feuerwehrsanitätsgruppen Ausstattung... 9 3.1 Ausstattung... 9 3.2 Grundausstattung... 10 3.3 Erweiterte Ausstattung... 13 3.4 Ausstattungsbeispiel Notfallrucksack Modell Weinheim... 14 axs 2/17 20.06.2014

1. Feuerwehrsanitätsgruppen in der Feuerwehr 1.1 Ausgangssituation 1.2 Ziel Die in Baden-Württemberg nicht definierte Ausbildung zum wird mit dieser Bezeichnung von unterschiedlichen Ausbildungseinrichtungen für Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis durchgeführt. Inhaltlich und vom zeitlichen Ausbildungsaufwand sind hier innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises deutliche Abweichungen festzustellen. Ein einheitlicher Standard ist nicht gegeben. Eine einheitliche, standardisierte Aus- und Fortbildung für die Qualifikation ist notwendig um den Einsatzwert und die Fähigkeiten dieser Gruppen kreisweit beurteilen zu können. Daneben ergeben sich Synergien bei der Ausbildung und Ausstattung als auch bei Vergleichsmöglichkeiten der Ausbildungskosten. 1.3 Wofür? Die Verwendung der Ausbildungsempfehlung wird sehr unterschiedlichen Anforderungen gerecht. Zum einen können Feuerwehren welche den Ausbildungsbereich der medizinischen Erstversorgung für eigene Kräfte und / oder Betroffene verbessern und intensivieren möchten auf die Inhalte zurückgreifen da diese speziell den Anforderungen von Feuerwehreinsätzen angepasst sind. Dies gilt sowohl für Realeinsätze als auch für Übungen. Daneben sind ausgebildete auch medizinisches Hilfspersonal, welches im Einsatz eigene verunfallte Kräfte schnell erstversorgen und bei Bedarf zielorientiert Rettungsmittel und ärztliche Hilfe nachfordern kann, dienen zur Verbesserung des medizinischen Eigenschutzes. Unter bestimmten Voraussetzungen können Feuerwehrangehörige und rettungsdienstliche und / oder sanitätsdienstliche Gruppen geplant und gemeinsam die Aufgaben der medizinischen Erstversorgung wahrnehmen. Dies sollte ausschließlich in Fällen geschehen von akut lebensbedrohlichen Zuständen Betroffener, einhergehend mit nicht zeitnah ausreichend verfügbaren Rettungsmitteln. Das Ziel ist nicht die Vollversorgung und der Transport bis in die nächste geeignete Klinik, sondern das versorgungsfreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes möglichst kurz zu halten um die Überlebenschancen des Patienten zu erhöhen. 1.4 Einheitliche Ausbildung Wie eingangs erwähnt wurden die bisher verwendeten Ausbildungskonzepte verglichen. Daraus resultierend wurde ein einheitliches Ausbildungsprogramm mit denselben Inhalten abgestimmt. Dies wird zukünftig für die Aus- und Fortbildung empfohlen (Siehe 2. Feuerwehrsanitätsgruppen Aus- und Fortbildung). axs 3/17 20.06.2014

1.5 Einheitliche Ausstattung Um die in der Aus- und Fortbildung vermittelten Inhalte auch in der Praxis umsetzen zu können sind bestimmte medizinische Arbeitsmittel und Geräte erforderlich. Damit eine Orientierung betreffend der erforderlichen Ausstattung für die Feuerwehren, bzw. für die beschaffenden Stellen innerhalb einer Kommune möglich ist, wird unter 3. Feuerwehrsanitätsgruppen Ausstattung eine Empfehlung ausgesprochen. 1.6 Anlagen Anlage 1 Protokoll mit Durchschlag 1.7 Grundsätze / Standards: 1.7.1 Dokumentation Jeder Einsatz eines s an einem Patienten muss dokumentiert werden. Hierzu wird zukünftig ein einheitliches Dokumentationssystem für den gesamten Rhein- Neckar-Kreis eingesetzt. Die Protokolle müssen bei den Feuerwehren mind. 10 Jahre unter Verschluss aufbewahrt werden, die darauf enthaltenen persönlichen Daten müssen vertraulich behandelt werden (Schweigepflicht). 1.7.2 Kennzeichnung Als einheitliche Kennzeichnung der des RNK wird folgendes festgelegt: Je Seite am Helm ein Aufkleber, auf dem Aufkleber ist der Äskulapstab sowie die Qualifikation als Klartext auf weißem Grund dargestellt. Des Weiteren findet eine farbliche Unterscheidung statt, erhalten den Aufkleber in schwarz, höhere Ausbildungen erhalten den Aufkleber in Rot. Der Aufkleber ist rund und hat einen Durchmesser von 4cm und ist reflektierend. 1.7.3 Schweigepflicht Die Feuerwehsanitäter unterliegen der Schweigepflicht. Persönliche Daten und Wissen, dass sie im Einsatz über betroffene Personen erhalten haben, müssen vertraulich behandelt werden und dürfen nur an das weiterbehandelnde medizinische Personal mitgeteilt werden (Notarzt, Rettungsdienst, etc.). Insbesondere dürfen auch keine Angaben gegenüber den übrigen Feuerwehrkameraden gemacht werden. 1.7.4 Notruf/Lagemeldung Ist der vor dem Rettungsdienst vor Ort, so ist es seine Aufgabe, der Rettungsleitstelle, soweit noch nicht gesehen, einen Notruf und auf jeden Fall eine möglichst qualifizierte Lagemeldung zu übermitteln. Grundsätzlich nimmt er hierbei keinen Einfluss auf die Disposition der Rettungsleitstelle, insbesondere dürfen keine Rettungsmittel eigenmächtig abbestellt werden. Der Disponent der Rettungsleitstelle entscheidet entsprechend des Notrufs bzw. der Lagemeldung über das weitere Vorgehen bzw. darüber, welche Rettungsmittel eingesetzt werden. axs 4/17 20.06.2014

2. Feuerwehrsanitätsgruppen Aus- und Fortbildung 2.1 Ausbildung Folgende Ausbildungen werden als Mindestvoraussetzungen für eine Tätigkeit als im RNK vorgeschrieben: Abgeschlossene Feuerwehr Grundausbildung Erste-Hilfe-Kurs nicht älter als zwei Jahre (bei Beginn der Sanitätsausbildung) Sanitätsausbildung Diese kann auf verschiedenen Wegen erworben werden. In der Regel erfolgt die Ausbildung aber bei einer oder durch eine der Hilfsorganisationen (DRK, ASB, etc.) nach den dort gültigen Richtlinien (mindestens etwa 80 Unterrichtseinheiten). Um einen einigermaßen gleichen Inhalt der Ausbildungen zu erreichen empfehlen wir für die Ausbildung zum folgende Inhalte: 2.1.1 Allgemeine Medizinische Grundausbildung ca. 48 Stunden 2.1.1.1 Anatomie und Physiologie Haut Stütz- und Bewegungsapparat Atmungssystem Kreislaufsystem Blut und Lymphsystem Verdauungssystem Harnsystem, Geschlechtsorgane Schwangerschaft und Geburt Nervensystem Sinnesorgane Hormonsystem Bauchspeicheldrüse Anatomische u. Physiologische Besonderheiten Kind 2.1.1.2 Patientenversorgung Bewusstsein, Atmung und Kreislauf Störungen des Bewusstseins Störungen der Atmung Störungen des Herz- Kreislaufsystems Schock HLW Theorie, Praxis und Körpercheck (AED Stand der Technik!!) axs 5/17 20.06.2014

2.1.1.3 Chirurgie und Trauma Wunden, Blutungen, Versorgung und Infektion Peripher Gefäßverschlüsse Bauch- und Thoraxtrauma SHT Polytrauma Wirbelsäule Knochenbrüche allgemein Praktische Übungen 2.1.1.4 Allgemeine Krankheitslehre Ertrinkungsnotfälle Akutes Abdomen Vergiftungen Gyn. und geburtshilfliche Notfälle Pädiatrische Notfälle Thermische Notfälle Psychiatrische und Neurologische Notfälle Erkrankungen und Notfälle Ohr und Auge Apoplex Diabetes mellitus Hypertonie, Krise und Notfall Hygiene Pflege und Betreuung Arzneimittel nach den Richtlinien der BÄK Arzneimittel Praxis Vorbereitung Injektion/ Infusion/ Intubation Theorie Vorbereitung Injektion/ Infusion/ Intubation Praxis Praktische Übung Chronische Erkrankungen Geriatrie/Gerontologie/Sterben und Tod 2.1.1.5 Rettungsdienst- Organisation, technische Fragen, Rechtsgrundlagen Strafrecht und bürgerliches Recht Notkompetenz und Delegation MPG Einsatzstrukturen Notarztsysteme EN im Rettungsdienst Notfallmeldung - Disposition - Alarmierung Ablauf von Notfalleinsätzen u. Krankentransporten Dokumentation Einsatztaktik Zusammenarbeit mit Dritten Gefahrenstellen, Gefährdungspotentiale, Selbstschutz axs 6/17 20.06.2014

2.1.2 Gerätekunde Med. Geräte/ Praxis ca. 24 Stunden Fallbeispiele Patientenversorgung und Untersuchungsmethoden Anwendung med. Geräte Anwendung Rettungsmittel und Geräte (Fahrtrage/KED/ Tragetuch/Spineboard/Schaufeltrage/ etc.) Mini- Megacode (Anwendung Larynxtubus und AED/ HLW) 2.1.3 Prüfung in Theorie und Praxis ca. 8 Stunden Schriftl. Prüfung 45 min 2-3 Fallbeispiele 2.2 Hinweis Larynxtuben (LT) Wenn eine Feuerwehrsanitätsgruppe sich für die Anschaffung und Vorhaltung von Larynxtuben entscheidet, muss auch eine konsequente Schulung des Personals sicher gestellt sein. Für die des RNK wird eine 2-stündige Grundschulung, gefolgt von einer jährlichen Wiederholungsschulung festgelegt. Die Schulung muss durch einen entsprechend qualifizierten Ausbilder durchgeführt werden. Die Teilnahme an den Ausbildungen muss überwacht und bei der jeweiligen Feuerwehr zentral dokumentiert werden. (Anmerkung: Sinnvollerweise beschränken sich die Schulungen nicht allein auf die Anwendung der Larynxtuben, sondern schließen auch andere Maßnahmen des Airwaymanagements mit ein. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Beutelbeatmung, Einlegen eines Güdel-Tubus, Umgang mit der Absaugpumpe, Anwendung von Sauerstoff.) Auch wenn es leichte Abweichungen zwischen den Ausbildungen der verschiedenen Hilfsorganisationen gibt, können grundsätzlich ähnliche Sanitätsausbildungen entsprechender Stundenzahl für den Feuerwehrsanitätsdienst anerkannt werden. (Anmerkung: Sinnvoll erscheint es, Kurse speziell für die Feuerwehr zu organisieren (für Mitglieder einer oder mehrerer Wehren zusammen). Hierbei kann dann den speziellen Bedürfnissen des Feuerwehrdienstes (Rettung, Rauchgasintoxikation, etc.) besser Rechnung getragen werden. Mit den Ausbildern kann in der Regel die Betonung dieser Themenbereiche während der Ausbildung im Vorfeld abgesprochen werden. Im Zweifelsfall zur Gleichwertigkeit und Anerkennung kann der befragt werden. axs 7/17 20.06.2014

2.3 AED ((Halb-)Automatischer Externer Defibrillator) Wie bei den Larynxtuben, muss auch bei der Vorhaltung eines AED die entsprechende Schulung des Personals sichergestellt werden. Für die des RNK werden eine Grundschulung von mindestens acht Stunden und eine jährliche Wiederholungsschulung von mindestens vier Stunden festgelegt. Die Durchführung der Ausund Fortbildungen und die Teilnahme daran, so wie die entsprechende zentrale Dokumentation muss gemäß den Empfehlungen der Bundesärztekammer durch einen Arzt überwacht werden. Wer die Wiederholungsschulung versäumt, verliert das Recht, einen AED im Feuerwehrsanitätsdienst anzuwenden. (Anmerkung: Sinnvollerweise beschränken sich auch hier die Schulungen nicht allein auf die Anwendung des AED, sondern schließen auch andere Maßnahmen der Wiederbelebung mit ein. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Basisreanimation, Richten eines venösen Zugangs und einer Infusion, Beutelbeatmung und weitere Maßnahmen des Airwaymanagements, soweit keine gesonderten Schulungen (s.u.) zu diesem Thema stattfinden.) 2.4 Jährliche Fortbildung Um das erworbenen Wissen immer wieder aufzufrischen ist eine regelmäßige Fortbildung unumgänglich. Für die des RNKs werden jährlich mindestens zehn Stunden Fortbildung empfohlen. Davon sollten mind. 4 Stunden HLW / AED / Larynxtubus Die restlich 6 Stunden sind frei wählbar Die Schulungen können in Form von Abend- oder Ganztagesveranstaltungen erfolgen. Die Referenten sollten fachlich geeignet sein. (Anmerkung: Sinnvoll wäre die Veröffentlichung eines Fortbildungsplans für den gesamten RNK und die gegenseitige Anerkennung der Fortbildungen der verschiedenen Feuerwehren. Es würde den n dadurch erleichtert, die notwendigen Fortbildungsstunden z.b. auch bei benachbarten Wehren zu absolvieren.) 2.5 Fakultativ: Rettungsdienstpraktikum Nach Abschluss der Sanitätsausbildung wird ein 40 stündiges Rettungsdienstpraktikum zum zusätzlichen Erwerb von weiteren praktischen Fähigkeiten empfohlen. Das Praktikum dient auch der Verbesserung der späteren Zusammenarbeit mit den Rettungsdiensten. (Anmerkung: Wegen der erheblichen zusätzliche zeitlichen Belastung kann das Praktikum nach heutiger Sicht nicht vorgeschrieben werden. Insbesondere für Führungskräfte innerhalb der Feuerwehrsanitätsgruppen ( Teamführer ) wird das Rettungsdienstpraktikum jedoch dringend empfohlen.) axs 8/17 20.06.2014

3. Feuerwehrsanitätsgruppen Ausstattung 3.1 Ausstattung Auf Grund bisheriger Erfahrungen erscheinen Rucksäcke und Taschen als Behältnis für das vorgehaltene Material im Feuerwehrdienst besser geeignet als Koffer. Das vorgehaltene Material muss regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfall geprüft werden. Das Erstellen einer entsprechenden Materialliste ( Checkliste ) und die Dokumentation der regelmäßig durchgeführten Prüfungen ist zwingend notwendig. Ferner muss die Einhaltung des MPGs (Medizin-Produkte Gesetz) sicher gestellt sein. Grundsätzlich empfiehlt sich der Einsatz von Einmalmaterial wo immer dies möglich ist, um den Aufwand für die Aufbereitung von benutztem Material zu minimieren (Auch der Einsatz von z.b. Einmal-Beatmungsbeuteln kann unter bestimmten Umständen sinnvoll und kostengünstig sein). Die Aufbereitung von Mehrfachmaterial und Einsatzbekleidung muss den geltenden Hygienerichtlinien entsprechen. Es muss außerdem ausreichend Material auf der Feuerwache vorgehalten werden, damit nach einem Verbrauch zeitnah die Einsatzbereitschaft wieder hergestellt werden kann. (Anmerkung: Es kann sinnvoll sein, innerhalb des Rucksacks Sets (Einzeltaschen) zusammen zu stellen, die das Arbeiten am Einsatzort erleichtern. Zum Beispiel eine Tasche mit dem Material für das Vorbereiten bzw. Anlegen eines venösen Zugang, etc.) Bei der Erstellung der nachfolgenden Listen wurde zwischen Grundausstattung und einer erweiterten Ausstattung unterschieden. Dies soll Feuerwehren, die eine Gruppe aufbauen wollen, bei den Entscheidungen bezüglich der notwendigen Beschaffungen helfen. Grundsätzlich kann das Material natürlich je nach Ausbildungsstand und Notwendigkeiten in Anzahl und Art erweitert werden. axs 9/17 20.06.2014

3.2 Grundausstattung (stellt die notwendige Mindestausstattung für im RNK dar.) Anzahl Material Kommentar 1 Verbandmaterial gemäß DIN13164 (KFZ-Verbandskasten) Die nachfolgenden Produkte gehören zu einem Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164, aktuelle Ausgabe Januar 2014: 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455 1 Erste-Hilfe-Broschüre 2 Feuchttücher zur Hautreinigung 1 14-teiliges Fertigpflasterset 1 Verbandpäckchen K 1 Kleiderschere Das hierhin enthaltende Verbandsmaterial erscheint ausreichend. Es ist problemlos und preiswert zu beschaffen und zu erneuern. Der Notfallrucksack kann den Feuerwehrsanitätskasten nach DIN 14142 ersetzen. axs 10/17 20.06.2014

5 Paar Eimalhandschuhe (med. Eignung) Jeder FW-Sanitäter sollte außerdem 2 Paar Einmalhandschuhe als persönliche Schutzausrüstung bei sich tragen 1 Rettungsdecke Eine weitere Rettungsdecke befindet sich beim Verbandsmaterial (Gesamtmenge:2) 2 Alu-Polsterschienen (z.b SAM-Splint) 1 Blutdruckmessgerät Muss regelmäßig überprüft und geeicht werden 1 Stethoskop 1 Taschenlampe Zur Ausleuchtung des Rucksacks und damit zur leichteren Entnahme des Materials bei Dunkelheit. Eine Pupillenlampe erscheint nicht als sinnvoll, da die Interpretation eines auffälligen Pupillenbefundes ein höheres Maß an Übung voraussetzt. 1 Beatmungsbeutel (Erwachsene) mit Sauerstoffanschlussmöglichkeit und Sauerstoffreservoirbeutel Der Einsatz eines PEEP-ventils ist in der Regel erst nach erfolgter Intubation sinnvoll und daher für den Feuerwehrsanitätsdienst verzichtbar 1 Beatmungsmaske Gr.3 1 Beatmungsmaske Gr.4 1 Satz Güdeltuben Erwachsene 3 bis 4 Stück je nach Hersteller 1 Absaugpumpe (mechanisch) 2 Absaugkatheter grün 2 Absaugkatheter rot oder orange axs 11/17 20.06.2014

1-2 500 ml kristalloide Lösung z.b Ringer, NaCl0,9% etc. 1-2 Infusionsbestecke 2-4 Venenverweilkanülen G18 (grün) 2-4 Venenverweilkanülen G20(rosa) 2-4 Kanülenpflaster 1 Flasche Hautdesinfektionsmittel 1 Flasche Händedesinfektionsmittel 1 Sauerstoffflasche (mindestens 2 Liter) mit einem Druckminderer mit flexibler Flowregulierung (mindestens 6l/min möglich) Ein kurzfristiger Tausch der Sauerstofffasche bei entsprechendem Verbrauch muss sichergestellt werden (zweite Flasche, Anbindung an das Wechselsystem eines Rettungsdienstes, etc.) 1 Sauerstoffmaske 2 1 1 Halskrausen verstellbar (Erwachsene + Kinder) Gerät zur Messung der Sauerstoffsättigung Blutzuckermessgerät mit mindestens 10 Teststreifen Alternativ 2 Satz Halskrausen nicht verstellbar (benötigen aber mehr Platz und sind kostenintensiver) Hat insbesondere im Feuerwehreinsatz einen hohen diagnostischen Wert Es kann zusätzlich Traubenzucker mitgeführt werden. Prüffristen nach MPG müssen beachtet werden. 1 Einmaldecke 1 Checkliste axs 12/17 20.06.2014

3.3 Erweiterte Ausstattung (Die hier aufgeführten Materialien sind eine sinnvolle Ergänzung der Grundausstattung und erweitern die Effektivität der bei entsprechender Schulung zum Teil erheblich) Anzahl Material Kommentar 1 Satz Larynxtuben (Gr.3+4+5) mit Erfordert eine spezielle Schulung Blockerspritze und Fixierung (s. Ausbildung.) 1 AED ((Halb-) Automatischer Externer Defibrillator) Erfordert eine spezielle Schulung (s. Ausbildung.) 1 Spineboard (oder Schaufeltrage) Für den Feuerwehrdienst erscheint das Spineboard vor allem als Rettungsgerät besser geeignet. Da die Rettungswagen per Norm mit einer Schaufeltrage ausgestattet sind, stellt das Spineboard eine sinnvolle Ergänzung zur Menschenrettung dar. Je nach Fabrikant, kann ein Patient mit dem Spineboard passend in eine Schleifkorbtrage gelegt werden. Bei bestehender Vorhaltung einer entsprechenden Trage sollte dies bei der Beschaffung berücksichtigt werden. 1 Set Kindermaterial! 1 Kinderbeatmungsbeutel! 1 Satz Kinderbeatmungsmasken! 1 Kindersauerstoffmaske! 1 Halskrause verstellbar (Kinder) Verbessert die Erstversorgung betroffener Kinder. Erfordert aber wiederholte Übungen im Rahmen der jährlichen Fortbildungen. Eine spezielle Materialvorhaltung für Kleinstkinder und Säuglinge wird auf Grund der Komplexität der medizinischen Versorgung in diesen Fällen und der Schwierigkeit der Anwendung nicht empfohlen. Die Erste-Hilfe- Maßnahmen bleiben hiervon unbeeinflusst. Auf Grund des Zusätzlichen Platzbedarfs wird die Beschaffung einer Extratasche für dieses Material empfohlen. 1 Intubationsset mit Laryngoskop, Tuben, etc. Nur bei entsprechender ärztlicher Qualifikation axs 13/17 20.06.2014

3.4 Ausstattungsbeispiel Notfallrucksack Modell Weinheim Fach 1 Boden gross Stifneck Select Kinder 1 Stifneck Select Erw 1 SamSplint kurz/lang 1 (jew.) Beatmungsbeutel mit Reservoir 1 Masken Gr.2 und 5 1 (jew.) Absaugpumpe manuell 1 Absaugkatheter rot/grün 2 (jew.) Klemmbrett mit Protokollen mind.5 1 Sauerstoffverbindungsschlauch 1 Fach 2 Boden klein Blutdruckmessgerät 1 Stethoskop 1 Kleiderschere 1 Handdesinfektion 1 Hautdesinfektion 1 Pulsoxymeter mit Tasche und Fingersensor 1 Blutzuckermessgerät mit Tasche 1 Teststreifen mind 3 1 Tupfer und Lanzetten mind.5 1 Fach 3 Seitenfach gross Pocketmaske 1 Plastikbeutel 5 Tragering 1 Fach 4 Seitenfach klein oben Stofftier 1 Fach 5 Seitenfach klein unten Sauerstoffmaske 1 Fach 6 Tasche rot venöser Zugang Venenverweilkanüle rosa 2 Venenverweilkanüle grün 2 Venenverweilkanüle grau 2 Fixierpflaster 5 Stauband 1 Tupfer 10 (min.) Verschlussstopfen 2 Einwegrasiere 2 Spritzen 5ml 2 Fach 7 Tasche blau Güdel 6 versch. Größen 1 (jew.) axs 14/17 20.06.2014

Fach 8 Tasche gelb Airway Larynxtubus gr.3,4 und 5 1 (jew.) Blockerspritze mit Farbmarkierung 1 Beissblock/Fixierung 1 Ampulle Aqua 10 ml 2 Magillzange mittel 1 Laryngoskopgriff Kaltlicht 1 Spatel Gr. 3 und 4 Einweg 1 (jew.) Fach 9 blau Wunderversorgung 1 Rettungsdecke 2 Dreiecktuch 2 Verbandtuch 120x80 1 Verbandtuch 40x60 2 Verbandtuch 80x60 2 Kühlpack 1 Fach 10 rot Wunderversorgung 2 Wundschnellverband 5 (min.) Verbandpäckchen 10x12 4 Pinzette 1 Klemme 1 Verbandschere 1 Kompresse 10x10 10 Pflasterrolle 1 Mullbinde 8cm 2 Fach 11 Deckel gross Infusionssysteme 3 Ringer/Vollelektrolytlösung 2 Notizblock mit Stift 1 Sauerstofftasche Sauerstofflasche 2 Itr. Mind.30 bar 1 Sauerstoffmaske Erw 1 Sauerstoffmaske kind 1 axs 15/17 20.06.2014

Feuerwehr und Katastrophenschutz Abb: Notfallrucksack Modell Weinheim axs 16/17 20.06.2014

Abb: AED Tasche mit Zubehör Empfehlung Rhein Neckar Kreis, Stand 20.06.2014. Peter Michels Hans-Joachim Gottuck Dr. Arnd Bublitz Kreisbrandmeister Vorsitzender ärztlicher Fachberater Rhein-Neckar-Kreis Kreisfeuerwehrverband Kreisfeuerwehrverband Rhein-Neckar-Kreis Rhein-Neckar-Kreis axs 17/17 20.06.2014