Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München

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Transkript:

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 09.07.2012 (in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.05.2013) Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften München folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungs- ordnung für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften München vom 29. Januar 2008 in deren jeweiliger Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Bachelorstudiums ist es, den Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung zu selbständigem Handeln im Berufsfeld Architektur zu befähigen. (2) In dem berufsqualifizierenden Bachelorstudiengang werden Grundwissensbereiche der Architektur und der Kultur vermittelt. Das Studium soll in erster Linie der Vermittlung von kritischem Sachverstand und technischem Wissen, sowie der Sensibilisierung für architektonische Gestaltung dienen. Mit dem erworbenen Basiswissen sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage, formulierte Aufgabenstellungen im Architekturbüro auf erlernten Lösungswegen selbständig zu bearbeiten sowie in weiteren architekturnahen Berufsfeldern tätig zu werden. Darüber hinaus ist der Bachelorabschluss als Plattform für den uneingeschränkten Austausch mit anderen europäischen Hochschulen und damit auch der Förderung der Kontakte mit den Partnerhochschulen zu sehen. (3) Neben der Vermittlung von Fachwissen und der Erarbeitung von Entscheidungskompetenzen fördert das Bachelorstudium die Sozialkompetenz und die für die berufliche Praxis wichtige Fähigkeit zur Kommunikation und kooperativen Teamarbeit. (4) Der Bachelorstudiengang Architektur ist modular aufgebaut und ermöglicht den Studierenden eine individuelle Schwerpunktwahl. Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. Erst der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums schafft die Voraussetzung für die Aufnahme in die Architektenlisten deutscher Architektenkammern. 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) Das Bachelorstudium Architektur umfasst eine Regelstudienzeit von sechs theoretischen Studiensemestern einschließlich der Bachelorarbeit. Nähere Einzelheiten regelt der Studienplan. ARB, 213 Seite 1 von 9 nicht amtliche Lesefassung

(2) Vor Beginn des Studiums muss ein achtwöchiges, einschlägiges Vorpraktikum abgeleistet werden. Der Nachweis hierüber ist grundsätzlich bis zur Immatrikulation vorzulegen. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann er bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters nachgereicht werden, wobei das Vorpraktikum nur in den vorlesungsfreien Zeiten nachgeholt werden darf. Jede Studienbewerberin/jeder Studienbewerber muss ihr/sein Vorpraktikum eigenverantwortlich organisieren. (3) Der Beginn des Bachelorstudiums ist nur zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. 4 Anrechnung außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kompetenzen (1) Über die Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereiches erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten entscheidet die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Architektur auf schriftlichen Antrag einer/eines Studierenden. Dem Antrag sind Nachweise über die erbrachten Prüfungsleistungen und die erreichten Kompetenzen beizufügen. (2) Die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Architektur prüft, soweit erforderlich mit einer Fachdozentin/einem Fachdozenten, die Gleichwertigkeit der erworbenen Kompetenzen auf Grundlage der vorgelegten Nachweise im Vergleich mit den Studienzielen des Modulkataloges des vorgenannten Bachelorstudienganges. Bei Unklarheiten muss die/ der Studierende in einem 20-minütigen Fachgespräch mit einer Vertreterin/einem Vertreter der Prüfungskommission und einer Fachdozentin/einem Fachdozenten seine außerhalb der Hochschule erworbenen Kompetenzen nachweisen. Über das Fachgespräch ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Prüfenden zu unterzeichnen ist. Das Fachgespräch ist bestanden, wenn von beiden Prüfenden das Prädikat mit Erfolg abgelegt erteilt wird. (3) Die Prüfungskommission des Bachelorstudienganges Architektur teilt der Prüfungsverwaltung der Hochschule München die auf die Module dieses Studienganges anzurechnenden Kompetenzen, die ggf. anzurechnenden Modulteil- oder -endnoten sowie die anzurechnenden ECTS-Kreditpunkte mit. Im Falle der Ablehnung einer Anrechnung ist diese zu begründen. (4) Außerhalb des Hochschulbereiches erworbene Kompetenzen können bis zu einem Umfang von 30 ECTS-Kreditpunkten angerechnet und übernommen werden. 5 Module und Prüfungen (1) Die Module, ihre Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen, die Anzahl der ECTS- Kredit-punkte, die Form der Prüfungen und die Bearbeitungszeiten für das Anfertigen schriftlicher Prüfungen sowie die Notengewichte zur Bildung der Modulendnoten sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung festgelegt. (2) Die Module werden als Pflichtmodule, als Wahlpflichtmodule und als Modul Allgemeinwissenschaften geführt: 1. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Bachelorstudienganges verbindlich. 2. Die Wahlpflichtmodule und das Modul Allgemeinwissenschaften sind die Module, aus denen die Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplanes eine bestimmte Auswahl treffen müssen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. ARB, 213 Seite 2 von 9 nicht amtliche Lesefassung

(3) Darüber hinaus können die Studierenden Fächer und Module, die für die Erreichung des Studienzieles nicht verbindlich vorgeschrieben sind, aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule München zusätzlich wählen (Wahlmodule). 6 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Für die zwei im Modul Allgemeinwissenschaften zu wählenden allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Hochschule für angewandte Wissenschaften München für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien der Hochschule München zusammengestellt wird. Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflicht- und Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Architektur ausgewiesen sind. 7 Studienplan (1) Die Fakultät für Architektur erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan, der nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ist, und aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der Studienplan wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen. (2) Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und der ECTS-Kreditpunkte je Modul und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Modulen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist und sofern dies in der Anlage 1 nicht abschließend geregelt ist, 2. den Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudienganges in den Wahlpflichtmodulen wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, deren Stundenzahl und die Art der Lehrveranstaltungen sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache in diesen Modulen, soweit diese nicht deutsch ist, und die Form der jeweils geforderten Prüfung und die Bearbeitungszeit für das Anfertigen schriftlicher [sowie die Dauer mündlicher] Prüfungen, 3. die Richtziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 4. nähere Bestimmungen zu Form und Verfahren der einzelnen Prüfungen. (3) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen fachwissenschaftlichen Wahlpflicht-module, allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei einer nicht ausreichenden Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt werden. 8 Fachstudienberatung Studierende, die am Ende des zweiten Fachsemesters nicht mindestens 40 ECTS- Kreditpunkte erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen. ARB, 213 Seite 3 von 9 nicht amtliche Lesefassung

9 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Vorrückensregelungen (1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung im Modul Entwurfsgrundlagen 2 (Grundlagen- und Orientierungsprüfung) erstmals angetreten werden. (2) Zum Eintritt in das vierte Studiensemester ist nur berechtigt, wer das Vorpraktikum abgeleistet und in den Modulen der ersten drei Studiensemester mindestens 70 ECTS- Kreditpunkte erworben hat. 10 Auslandsstudium Vorzugsweise im vierten Studiensemester können die Studierenden an einer ausländischen Partnerhochschule oder einer ausländischen Hochschule nach Wahl der/des Studierenden ein Auslandsstudium absolvieren. 11 Prüfungskommission (1) Für den Bachelorstudiengang Architektur wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus drei Professorinnen und/oder Professoren der Fakultät für Architektur besteht. (2) Der Fakultätsrat wählt die Vorsitzende/den Vorsitzenden der Prüfungskommission und deren/dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter. Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse nach dieser Satzung auf ihre Vorsitzende/ihren Vorsitzenden übertragen. 12 Bachelorarbeit (1) Das Thema der Bachelorarbeit kann frühestens zu Beginn des sechsten Semesters ausgegeben werden. Voraussetzung ist der Nachweis des Erwerbs von mindestens 120 ECTS-Kreditpunkten. (2) Die Fakultät für Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften München bietet in jedem Semester ein den beschriebenen Studieninhalten entsprechendes Thema für die Bachelorarbeit an, das von den Studierenden zu bearbeiten ist. (3) Sonderbachelorarbeiten sind möglich und werden von einer Professorin/einem Professor der Fakultät für Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften München betreut. Das von den Studierenden jeweils vorgeschlagene Thema muss der Kommission (s. 12 Abs. 6) vorgestellt werden, die über die Zulassung entscheidet. (4) Die Bachelorarbeiten werden betreut. (5) Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Auf schriftlichen Antrag der Kandidatin/des Kandidaten kann die Prüfungskommission die Bearbeitungszeit im Einverständnis mit der Betreuerin/dem Betreuer verlängern. Die Fristverlängerung soll sechs Wochen nicht überschreiten. Bei Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist wird die Note nicht ausreichend erteilt. (6) Die Bachelorarbeit wird von einer Kommission bewertet, der neben der Aufgabenstellerin/dem Aufgabensteller mindestens zwei Professorinnen und/oder Professoren der Fakultät für Architektur der Hochschule für angewandte Wissenschaften München angehören. ARB, 213 Seite 4 von 9 nicht amtliche Lesefassung

(7) Zur Bachelorarbeit gehört eine persönliche Präsentation der Ergebnisse, die bei der Bewertung der Bachelorarbeit berücksichtigt wird. (8) Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit gelten die Absätze 2 bis 7 entsprechend. 13 Bewertung von Prüfungen und Prüfungsgesamtergebnis (1) Die differenzierte Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt mit den Notenziffern 1,0 und 1,3 = sehr gut 1,7, 2,0 und 2,3 = gut 2,7, 3,0 und 3,3 = befriedigend 3,7 und 4,0 = ausreichend und 5,0 = nicht ausreichend. (2) Die Modulendnoten der an anderen Hochschulen erbrachten und nach Anlage 2 dieser Satzung angerechneten Grundlagenmodule fließen, gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Wissenschaften München, in die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses ein. (3) Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses werden die Endnoten aller Module und die Note der Bachelorarbeit entsprechend ihrer jeweiligen ECTS- Kreditpunkte gewichtet. (4) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Modulendnoten und der Note der Bachelorarbeit in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. 14 Bachelorprüfungszeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung werden ein Bachelorprüfungszeugnis und ein Diploma Supplement gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 15 Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts, Kurzform: B.A., verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der Hochschule für angewandte Wissenschaften München ausgestellt. 14 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 in Kraft. (2) Abweichend von Absatz 1 gelten die dieser Satzung beigegebenen Anlagen 1 und 2 nur für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) nach dem Sommersemester 2012 aufnehmen. ARB, 213 Seite 5 von 9 nicht amtliche Lesefassung

(3) Für Studierende, die das Studium in diesem Bachelorstudiengang vor dem Wintersemester 2012/2013 aufgenommen haben, gelten weiterhin die Anlagen 1 und 2 zur Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule München und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Augsburg vom 06.12.2007, Anlage 1 dabei i. d. F. vom 19.08.2010; im Übrigen treten diese beiden Anlagen außer Kraft. ARB, 213 Seite 6 von 9 nicht amtliche Lesefassung

Anlage 1: Übersicht über die Module und Prüfungen im Bachelorstudiengang Architektur (Architecture) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München 5) ECTS- Kredit- 6) Art der Lehrver - anstaltu 7) Prüfungen: Prüfungsformen und Bearbeitungsdau er schriftlicher Prüfungen In Minuten 1, 2 1) Lfd. Nr. 2) Module 1 3) Modules 4) SW S punkte ng 1 1.1 Entwurf 1 Design Studio 1 6 10 Proj StA 1.2 Wahrnehmen und Basics of Description 4 5 S StA Darstellen 1 1 1.3 Grundlagen Konstruktion Basics of Construction 1 1 1.4 Entwurfsgrundlagen 1 Basics of Architectural Design 1 1.5 Das Phänomen der Stadt Basics of Urban Development 1 2.1 Entwurf 2 Design Studio 2 6 10 Proj StA 2.2 Wahrnehmen und Basics of Description 4 5 SU/S StA Darstellen 2 2 2.3 Grundlagen Konstruktion Basics of Construction 4 5 S StA 2 2 2.4 Entwurfsgrundlagen 2 Basics of Architectural Design 2 2.5 Elemente des Basics of Urban Städtebaus Development 2 3.1 Entwurf 3 (Konstruktion) Design Studio 3 (Construction) 3.2 Digitale Digital Design Entwurfsmethoden Methods 3.3 Integration konstruktiver Building Systems and Systeme Assembly 3.4 Entwurfsgrundlagen 3 Basics of Architectural Design 3 3.5 Grundlagen der Introduction to Urban Stadtplanung Design 6 10 Proj StA 4 5 SU/S StA 4.1 Entwurf 4 (Städtebau) Design Studio 4 6 10 Proj StA (Urban Design) 4.2 Gestalten 1 Art and Design 4 5 SU/S StA Research 1 4.3 Sonderthemen Special Topics of 4 5 SU/S StA Konstruktion Construction 4.4 Bauen im historischen Kontext Building in Historical Context 4 5 SU/S schrp, 90-120 3 4.5 Allgemeinwissenschaften General Studies 4 5 4 4 5.1. Entwurf 5 Vertiefung - Design Studio 5 - AD (6) (10) Proj StA 1 AD 5 5.1. Entwurf 5 Vertiefung - Design Studio 5 - BD (6) (10) Proj StA 2 BD 5 5.1. 3 Entwurf 5 Vertiefung - UD 5 Design Studio 5 - UD (6) (10) Proj StA 5.2 Gestalten 2 Art and Design 4 5 SU/S StA ARB, 213 Seite 7 von 9 nicht amtliche Lesefassung

1) Lfd. Nr. 2) 3) Module 1 Modules Research 2 4) SW S 5) ECTS- Kreditpunkte 6) Art der Lehrver - anstaltu ng 1 7) Prüfungen: Prüfungsformen und Bearbeitungsdau er schriftlicher Prüfungen In Minuten 1, 2 5.3 Bauklimatik Clima Design 5.4 Sonderthemen Entwurf Special Topics of 4 5 SU schrp. 90-120 Architectural Design 5.5 Wahlpflichtmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen 1 Compulsary Elective Interdisciplinary Competences 1 4 5 S 2 SA 6 6.1 Projektorganisation Project Management 4 5 S schrp, 90-120 3 6.2 Entwurfsgrundlagen 4 Basics of Architectural 4 5 S schrp, 90-120 Design 4 6.3 Wahlpflichtmodul: Interdisziplinäre Kompetenzen 2 Compulsary Elective Interdisciplinary Competences 2 4 5 S 2 SA 6 6.4 Bachelorseminar Bachelor Seminar 2 15 S BA und Präs 7 6.5 Bachelorarbeit Bachelor s Thesis --- Gesamtsumme der SWS und ECTS-Kreditpunkte (erstes bis sechstes Studien-semester): 124 180 Anmerkungen: 1 2 3 4 5 6 7 Das Nähere wird vom Fakultätsrat im Studienplan festgelegt. Bei Note nicht ausreichend in einer Prüfungsleistung wird die Modulendnote nicht ausreichend erteilt. Eine mindestens ausreichende Modulendnote und die Bewertung der Bachelorarbeit mit der Note ausreichend oder besser sind Voraussetzungen für das Bestehen der Bachelorprüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung in den Modulen Bauen im historischen Kontext und Projektorganisation ist eine im jeweiligen Modul mit Erfolg abgelegte Seminararbeit. Das Nähere wird von der Fakultät für Studium Generale und Interdisziplinäre Studien geregelt. Zur Bildung der Modulendnote werden die Noten beider allgemeinwissenschaftlicher Fächer (AW-Fächer), von denen jedes mit einer Prüfungsleistung (z. B. Klausur, Referat, schriftliche Hausarbeit) abgeschlossen wird, im Verhältnis 1 : 1 gewichtet. Im Bachelorprüfungszeugnis werden beide AW-Fächer mit ihrer jeweiligen Note ausgewiesen. Jede/jeder Studierende muss aus den drei Modulen Entwurf 5 - AD, Entwurf 5 - BD und Entwurf 5 - UD einen Entwurf wählen und bearbeiten. In den Wahlpflichtmodulen Interdisziplinäre Kompetenzen 1 und 2 müssen jeweils zwei fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule gewählt werden, von denen jedes mit einer Seminararbeit abgeschlossen wird. Zur Bildung der jeweiligen Modulendnote werden die Noten beider Seminararbeiten jeweils im Verhältnis 1: 1 gewichtet. Im Bachelorprüfungszeugnis werden sowohl die Modulendnoten als auch die, in den, dem jeweiligen Modul zugeordneten fachwissenschaftlichen Wahlpflichtmodule erzielten Noten und (Fach)Bezeichnungen ausgewiesen. Zur Bildung der Note der Bachelorarbeit werden die Note der (eigentlichen) Bachelorarbeit und die Note der Präsentation im Verhältnis 0,8: 0,2 gewichtet. Wurde die (eigentliche) Bachelorarbeit mit der Note nicht ausreichend bewertet, ist eine Präsentation nicht zulässig. ARB, 213 Seite 8 von 9 nicht amtliche Lesefassung

Anlage 2: Grundlagenmodule gemäß 4 Abs. 2 Satz 2 RaPO 1. Grundlagenmodule des ersten theoretischen Studiensemesters (Block I): 1) Lfd. Nr. 2) Module 3) ECTS-Kreditpunkte 1.1 Entwurf 1 10 1.2 Wahrnehmen und Darstellen 1 5 1.3 Grundlagen Konstruktion 1 5 1.4 Entwurfsgrundlagen 1 5 1.5 Das Phänomen der Stadt 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte (Block I): 30 2. Grundlagenmodule des zweiten theoretischen Studiensemesters (Block II): 1) Lfd.Nr. 2) Module 3) ECTS-Kreditpunkte 2.1 Entwurf 2 10 2.2 Wahrnehmen und Darstellen 2 5 2.3 Grundlagen Konstruktion 2 5 2.4 Entwurfsgrundlagen 2 5 2.5 Elemente des Städtebaus 5 Summe anrechenbarer ECTS-Kreditpunkte (Block II): 30 Abkürzungen: BA Bachelorarbeit SA Seminararbeit ECTS European Credit Transfer and schrp Schriftliche Prüfung Accumulation System MEN Modulendnote StA Studienarbeit Präs Präsentation SU Seminaristischer Unterricht Proj Projektstudium SWS Semesterwochenstunden S Seminar ARB, 213 Seite 9 von 9 nicht amtliche Lesefassung