Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 1 von 17 Herzlich Willkommen in der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Gerlach Auf dieser Internetseite erhalten Sie Informationen über den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Kontakt: Prof. Dr. Florian Gerlach, info@florian-gerlach.net(mailto:info@florian-gerlach.net), Tel. 0541 682989 Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz Was finde ich auf dieser Seite? Hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz? Welche Rolle spielt das Alter des Kindes? Ist Ihr Kind mindestens 1 Jahr aber noch nicht 3 Jahre alt? U 3 Ist Ihr Kind mindestens 3 Jahre alt und besucht noch nicht die Schule? Ü 3 Ist Ihr Kind noch nicht 1 Jahr alt? U 1 Habe ich ein Wahlrecht und kann ich einen Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte verlangen? Wie weit darf die Kindertagesstätte vom Wohnort entfernt sein? Welche tägliche Betreuungszeit muss zur Verfügung gestellt werden? Muss ich einen Antrag auf Zuweisung eines Platzes stellen? Was passiert bei einer Ablehnung, wenn also die Kommune keinen geförderten Platz anbieten kann? Gibt es bereits Gerichtsurteile zur Kostenerstattung für einen selbst beschafften privaten Kitaplatz? Kann ich den Kitaplatz einklagen? Kann ich Schadensersatz verlangen, für den Fall, dass ich wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes meine Berufstätigkeit nicht aufnehmen kann? Kann die Kommune anstelle eines Platzes in einer Kita auch einen Platz bei einer Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) anbieten? Kann für ein Kind im Ü 3-Bereich ergänzend eine Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) finanziert werden?
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 2 von 17 Wie werden die Plätze finanziert und wie hoch sind die Elternbeiträge? Welche Rolle spielt das neu geschaffene Betreuungsgeld für Eltern? Wer unterstützt mich bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs? Prof. Dr. Florian Gerlach Kontakt Impressum Was finde ich auf dieser Seite? Auf dieser Internetseite erhalten Sie Informationen über den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Besuchen Sie mich auch unter www.florian-gerlach.net(http://www.floriangerlach.net) und unter www.kitaplatz-einklagen.org (http://www.kitaplatz-einklagen.org). Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nur der ersten Orientierung dienen können und im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung eine rechtliche Bewertung nicht ersetzen können. Jeder Fall hat seine Eigenheiten und bedarf einer qualifizierten einzelfallbezogenen juristischen Prüfung. Die hier zur Verfügung gestellten Informationen sind unverbindlich und bieten keine rechtliche Gewähr.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 3 von 17 Hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz? Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.b. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in 24 SGB VIII(http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/ 24.html) (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben. Neu ist, dass der Kitaplatz auch für unter 3-jährige Kinder jetzt als Rechtsanspruch geregelt ist und damit eingeklagt werden kann. Die Kommunen sind damit verpflichtet, den jeweiligen Kindern und deren Eltern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Alle Medien verkünden es: es fehlen massenhaft Plätze. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes fehlten am 1. März 2012 noch 220.000 Plätze. Was also tun? Die folgenden Informationen erklären den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder und geben Hilfestellung bei der Durchsetzung dieses Anspruches. Einzelheiten über die Formalia der Antragstellung und eine mögliche gerichtliche Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz finden Sie unter www.kitaplatz-einklagen.org (http://www.kitaplatz-einklagen.org). Darüber hinaus wird gezeigt, wie Sie Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines von Ihnen selbst organisierten Platzes in einer privaten Kita geltend machen können bzw. unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz verlangen können, wenn die Kommune Ihnen nicht rechtzeitig einen Kitaplatz zur Verfügung gestellt haben sollte. Schließlich geht es auch darum, welche Rechte Sie haben, wenn der Ihnen angebotene Platz für Sie ungeeignet ist, z.b. wenn er zu weit entfernt liegt oder nicht die notwendigen Betreuungszeiten bietet.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 4 von 17 Welche Rolle spielt das Alter des Kindes? Vom Alter des Kindes hängt zum einen ab, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch gewährt wird. Vom Alter des Kindes hängt aber auch ab, welche Art von Betreuung die Sorgeberechtigten für ihre Kinder verlangen können (Förderung in Tagesbetreuung oder Kindertagespflege).. Ist Ihr Kind mindestens 1 Jahr aber noch nicht 3 Jahre alt? Ist Ihr Kind 1 Jahr aber noch nicht 3 Jahre alt, so hat es einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Anspruch besteht unmittelbar ab dem Tag des ersten Geburtstags. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Insbesondere ist es auch nicht erforderlich, dass die Eltern beide berufstätig sind. Der Rechtsanspruch richtet sich auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in Kindertagespflege ( 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII (http://www.gesetze-iminternet.de/sgb_8/ 24.html)). Der Unterschied zwischen einer Tageseinrichtung für Kinder und Kindertagespflege ist folgender: Eine Tageseinrichtung für Kinder meint nichts anderes als die Begriffe Kita, Kindertagesstätte oder Kindergarten. Betreuung in Kindertagespflege meint die Betreuung bei
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 5 von 17 einer qualifizierten Tagespflegeperson, im Volksmund oft als Tagesmutter bezeichnet (auch Pflegeväter können diese Rolle natürlich übernehmen). Der Begriff frühkindliche Förderung soll darauf hinweisen, dass es nicht nur darum geht, das Kind zu betreuen und zu beaufsichtigen. Vielmehr soll das Kind altersangemessen gefördert werden. Wenn Ihnen also ein Platz angeboten wird, bei dem lediglich die Betreuung und Beaufsichtigung gesichert erscheint (zum Beispiel bei einer Tagespflegeperson), können Sie dieses Betreuungsangebot ablehnen. Ist Ihr Kind mindestens 3 Jahre alt und besucht noch nicht die Schule? Ist Ihr Kind drei Jahre alt und besucht noch nicht die Schule, so hat es bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung ( 24 Abs. 2 SGB VIII). Ist die Altersgrenze (3. Geburtstag) erreicht, besteht der Anspruch. Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Entscheidend ist allein das Erreichen der Altersgrenze. Insbesondere ist es auch nicht erforderlich, dass die Eltern beide berufstätig sind. Oft argumentieren die Kommunen oder Kindertagesstätten damit, dass Plätze erst wieder zum beginnenden Schuljahr frei werden. Dies müssen Sie nicht akzeptieren. Ab dem Tag, an dem Ihr Kind den dritten Geburtstag feiert, besteht der Anspruch. Sie müssen sich auch nicht darauf einlassen, eine Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) in Anspruch zu nehmen (dies ist anders im U 3 Bereich, wenn also das Kind unter 3 Jahre alt ist).
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 6 von 17 Ist Ihr Kind noch nicht 1 Jahr alt? Auch für Kinder im ersten Lebensjahr gibt es eine Neuregelung ( 24 Abs.1 SGB VIII). Diese haben einen Anspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege, wenn die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind. Auch eine berufliche Bildungsmaßnahme (z.b. eine Lehre) oder eine Schulbzw. Hochschulausbildung des Erziehungsberechtigten führt zu einem solchen Rechtsanspruch.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 7 von 17 Darüber hinaus gibt es einen solchen Rechtsanspruch, wenn die Eltern Leistungen nach dem SGB II ( Harz IV ) erhalten oder wenn eine Betreuung des Kindes erforderlich ist, weil dies für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist. Habe ich ein Wahlrecht und kann ich einen Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte verlangen? Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz beschränkt sich auf zur Verfügung stehende Plätze. Dieses sind diejenigen Plätze, die im Rahmen der kommunalen Kindergartenbedarfsplanung als förderfähig festgelegt wurden. Wenn kein Platz in einer Kita mehr frei ist, besteht zwar für die Zukunft weiter ein Anspruch auf Zuweisung eines Platzes in einer solchen Kita. Dieser kann aber von der Kommune derzeit nicht erfüllt werden. In diesem Fall kommt die Selbstbeschaffung eines privat organisierten Platzes mit anschließender Kostenerstattung durch die Kommune in Betracht (siehe dazu unten: Was passiert bei einer Ablehnung? ). Ein Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Kitaplatzes besteht nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung nur hinsichtlich derjenigen Plätze, die im Rahmen der Bedarfsfeststellung anerkannt wurden und auch nur dann, wenn überhaupt eine Auswahl an freien Plätzen zur Verfügung steht. Da eine Vielzahl von Plätzen fehlen, ist zu erwarten, dass es eine solche Auswahl zwischen mehreren geförderten Plätzen kaum geben wird. Dies ist aus Sicht der Eltern gleichzeitig aber auch der Weg, ihr Wunsch- und Wahlrecht doch noch zum Zuge kommen zu lassen: solange nämlich das Jugendamt keinen bedarfsgerechten gefördertenplatz anbieten kann, haben die Eltern eben die Möglichkeit sich einen Platz selbst zu organisieren und können dann anschließend dafür Kostenerstattung verlangen.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 8 von 17 Wie weit darf die Kindertagesstätte vom Wohnort entfernt sein? Der angebotene Kitaplatz muss wohnortnah sein. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, haben die Gerichte noch nicht abschließend geklärt. In städtischen Gebieten geht man davon aus, dass der Kindergarten zu Fuß erreichbar sein soll. Als wünschenswert wird eine Obergrenze von 20 Minuten Fußweg angesehen. Etwas anderes gilt natürlich im ländlichen Bereich. Welche tägliche Betreuungszeit muss zur Verfügung gestellt werden? Das Gesetz äußert sich zur täglichen Betreuungszeit nicht konkret. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Abzustellen ist also einmal auf den Bedarf der Eltern, hier insbesondere auf den Bedarf, der sich aus der beruflichen Tätigkeit ergibt, aber auch auf einen möglichen Förderbedarf des Kindes. In der Regel wird man deshalb davon ausgehen müssen, dass auch ein Ganztagsplatz zur Verfügung gestellt werden muss, wenn die berufliche Tätigkeit der Eltern dies erfordert. Weiter wird man davon ausgehen können, dass eine Vollzeittätigkeit der Eltern ein Betreuungsangebot verlangt, welches bis zu 45 Stunden pro Woche umfasst. Entsprechende Betreuungszeiten sieht zum Beispiel das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Nordrhein-Westfalen vor.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Rechtsa... Seite 9 von 17 Muss ich einen Antrag auf Zuweisung eines Platzes stellen? Die Zuweisung eines Platzes muss 3 6 Monate bevor der Platz benötigt wird, beantragt werden. Einzelheiten zum Verfahren der Antragstellung und zu den Formalia finden Sie unter www.kitaplatz-einklagen.org (http://www.kitaplatz-einklagen.org).
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 10 von 17 Was passiert bei einer Ablehnung, wenn also die Kommune keinen geförderten Platz anbieten kann? Es ist zu erwarten, dass die Kommunen nicht in ausreichender Zahl Plätze anbieten können. Kann die Kommune keinen Platz anbieten, verwandelt sich der Anspruch auf Bereitstellung eines Platzes in einen Kostenerstattungsanspruch: die Erziehungsberechtigten haben dann die Möglichkeit, sich die Betreuung ihres Kindes privat zu organisieren, sei es in einer privaten Kindertagesstätte oder sei es bei einer privaten Tagesbetreuung und können dann Ersatz der dafür aufgewendeten Kosten verlangen. Gibt es bereits Gerichtsurteile zur Kostenerstattung für einen selbst beschafften privaten Kitaplatz? Der Anspruch auf Kostenerstattung für einen selbst beschafften privaten Kitaplatz wurde vor kurzem durch zwei Gerichtsentscheidungen bestätigt. Dies haben den Eltern einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch zugesprochen. Vgl. hierzu VG Mainz, Urteil v. 10. Mai 2012 1 K 981/11.MZ sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2012 7 A 10671/12.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 11 von 17 Kann ich den Kitaplatz einklagen? Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz kann auch mit gerichtlicher Hilfe im Eilverfahren durchgesetzt werden. Dazu müssen Formvorschriften beachtet werden. Insbesondere muss rechtzeitig (3 6 Monate im Voraus) ein Antrag gestellt werden. Einzelheiten eines solchen Klageverfahrens werden unter www.kitaplatz-einklagen (http://www.kitaplatz-einklagen) erklärt.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 12 von 17 Kann ich Schadensersatz verlangen, für den Fall, dass ich wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes meine Berufstätigkeit nicht aufnehmen kann? Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern auch Schadensersatz verlangen, wenn sie zum Beispiel wegen eines fehlenden Betreuungsplatzes eine Berufstätigkeit nicht aufnehmen können (vgl. Pressemitteilung des Deutschen Städtetages v. 15.01.2013). Kann die Kommune anstelle eines Platzes in einer Kita auch einen Platz bei einer Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) anbieten? Ob die Kommune anstelle eines Platzes in einer Kita auch einen Platz bei einer Tagespflegeperson anbieten kann, ist durch die Rechtsprechung noch nicht geklärt. Es gibt gute Argumente dafür, dass die Eltern das Alternativangebot einer Tagespflegeperson nicht annehmen müssen, sondern vielmehr ein Wahlrecht haben, ob sie entweder einen Kitaplatz oder einen Platz bei einer Tagespflegeperson wollen. Falls die Gerichte eine Zwangszuweisung einer Tagespflegeperson bejahen sollten, ist dies nur im sog. U 3-Bereich möglich. Im Ü 3-Bereich ist dies nicht möglich.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 13 von 17 Da viele Kommunen nicht ausreichend Plätze in Tageseinrichtungen zur Verfügung stellen können, ist zu befürchten, dass die Kommunen hiervon vermehrt Gebrauch machen werden. Hierbei müssen Sie aber nur qualifizierte Tagespflegepersonen akzeptieren. Die Qualifikationsanforderungen solcher Tagespflegepersonen sind genau geregelt und müssen Ihnen von der Kommune nachgewiesen werden. Kann für ein Kind ergänzend eine Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) finanziert werden? Im Ü 3 Bereich ist grundsätzlich nur die Betreuung in Kindertageseinrichtungen vorgesehen. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend kann das Kind aber auch in Kindertagespflege gefördert werden. Besonderer Bedarf besteht z.b., wenn die BetreuungsformKindertageseinrichtung für das jeweilige Kind aus persönliche Gründen nicht geeignet ist. ErgänzenderBedarf besteht z.b., wenn zwar ein Platz in einer Tagespflegeinrichtung zur Verfügung steht, dieser aber den individuellen zeitlichen Bedarf der Eltern aber nicht abdeckt.
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 14 von 17 Wie werden die Plätze finanziert und wie hoch sind die Elternbeiträge? Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und auch die Kindertagespflege wird öffentlich gefördert. Trotzdem wird von den Eltern in der Regel ein sog. Elternbeitrag erhoben. Ob ein solcher Beitrag erhoben wird und wie hoch dieser Beitrag ist, ist nicht einheitlich geregelt. Jede Kommune erhebt ihre eigenen Beiträge. Der Elternbeitrag ist in aller Regel einkommensabhängig
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 15 von 17 und oft nach weiteren Sozialkriterien gestaffelt. Er richtet sich auch nach der Anzahl der Betreuungsstunden. Geschwisterkinder sind oft beitragsfrei. Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kommune. Welche Rolle spielt das neu geschaffene Betreuungsgeld für Eltern? Eltern, die ihre Kinder nicht in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson ( Tagesmutter ) betreuen lassen, erhalten Betreuungsgeld. Eltern haben dabei Wahlfreiheit: Sie können entweder das Betreuungsgeld oder eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen. Die Kommune darf von Eltern deshalb nicht verlangen, Betreuungsgeld anstelle einer öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in einer Kita oder in Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Wer unterstützt bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs? Unterstützung erhalten Sie bei spezialisierten Anwälten auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe. Gerne unterstütze auch ich Sie anwaltlich bei der Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung. Besuchen Sie mich unter www.florian-gerlach.net (http://www.florian-gerlach.net). sowie unter www.kitaplatz-einklagen.org (http://www.kitaplatzeinklagen.org).
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 16 von 17 Kontakt Prof. Dr. Florian Gerlach Voßkamp 33 49078 Osnabrück Telefon: 0541-6829-89 Telefax: 0541-6829-79 E-Mail : info@florian-gerlach.net(mailto:info@florian-gerlach.net)
Kitaplatz Kindergartenplatz Krippenplatz Antrag einklagen Rechtsanspruch Recht... Seite 17 von 17 Impressum Prof. Dr. Florian Gerlach Voßkamp 33 49078 Osnabrück Telefon: 0541-6829-89 Telefax: 0541-6829-79 E-Mail : info@florian-gerlach.net(mailto:info@florian-gerlach.net) Internet*: www.kitaplatz-rechtsanspruch.net(http://kitaplatz-rechtsanspruch.net) Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer: Rechtsanwaltskammer Oldenburg, Staugraben 5, 26122 Oldenburg Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) Berufsrechtliche Regelungen: - Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) - Fachanwaltsordnung (FAO) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de (http://www.brak.de/) eingesehen werden Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 55 Abs. 2 RStV: Prof. Dr. Florian Gerlach