DEUTSCHE LEBENS RETTUNGS GESELLSCHAFT Landesverband Rheinland-Pfalz e.v. DLRG LV Rheinland-Pfalz e.v., Bergstraße 18, 56332 Lehmen Rundschreiben LV-Nr: Verteiler: Technische Leiter (Ausbildung) Bezirke Referatsleiter Technik im LV Ausbilder/Prüfer Lehrschein Technische Leitung Ausbildung nachrichtlich: LV-Präsidium LV-Geschäftsstelle Datum: 26. April 2006 BZ-Geschäftsstellen Protokoll der TL-Tagung-Ausbildung Vom 09.11.2002 TOP 1: Begrüßung Die stellv. Technische Leiterin (Ausbildung), Renate Mielke, begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Die Anwesenheit ergibt sich aus der beiliegenden Anwesenheitsliste (Anlage 1). TOP 2: Bericht über die TL-Tagung vom 01.11.-03.11.02 in Bad Nenndorf Prüfungsordnung Schwimmen / Rettungsschwimmen Die neue Prüfungsordnung Rettungsschwimmen liegt beim Präsidialrat und wird dort am 08./09.11.02 besprochen. Die Anwesenden fassen folgenden Beschluss: Bis die Prüfungskarte des DRSA Silber umgestellt wird, soll bei den Beurkundungsstellen eine Kopie der Bescheinigung über die Erste Hilfe mit der Prüfungskarte vorgelegt und aufbewahrt werden. Rettungsschwimmen / Lehr- und Lernmittel: Der Foliensatz zum Handbuch Rettungsschwimmen enthält einige Fehler. In absehbarer Zeit wird es einen Ergänzungssatz geben. Die Ergänzungen sollen im Internet veröffentlicht werden. Das Handbuch Rettungsschwimmen soll es ab 2003 in abgespeckter Version in schwarz-weiß geben. Das Ausbilderhandbuch - C kommt im Jahr 2004, mit CD-Version Das (grüne) Heft Lernen und Üben wird es neu nur noch für den Bereich Juniorretter geben. Das (blaue) Heft Üben und Anwenden wird es neu für den Bereich Rettungsschwimmen geben und soll ab Sommer 2003 erhältlich sein. Es sollen Arbeitsblätter und Lückentexte zur Verfügung gestellt werden (im Internet auch als PDF-Dateien). Es wird ein Fragenkatalog mit 400 Fragen zu den Bereichen Juniorretter, Rettungsschwimmen, Ausbildungshelfer und Ausbilder/Prüfer S/RS auf Access-2000-Basis geben. Es soll drei Zugriffsversionen geben (Bund, Landesverbände, sonstige Gliederungen). Der Multiplikator Rettungsschwimmen wird in Zukunft vom Bund angeboten. Die Multiplikatorenfortbildung soll auch auf Bundesebene angeboten werden (dauert aber noch 1 2 Jahre). 1
Der ATN für den Lehrschein soll bis zur ReFa im März soweit fertig gestellt sein, danach erfolgt der Druck. Die neuen Rahmenrichtlinien sind grundsätzlich fertig. Über den Druck wird informiert. Schwimmen / Lehr- und Lernmittel: Es werden neue Lehrbücher rauskommen: - Juniorretter (Druck erfolgt nach Korrekturlesung) - Ausbilderhandbuch B Schwimmen. Es werden noch Arbeitskreismitarbeiter gesucht. - Ausbilderhandbuch KKS LV RP soll neu aufgelegt werden. Es wird einen Prüferausweis (10.. /100/ /..) geben, der auf 4 Jahre ausgestellt wird. Auf den neuen Urkunden Seepferdchen wird der Text stehen: Gilt nicht als sicherer Schwimmer. Sonstige Informationen: Die Calimera Hotelkette sucht weiterhin Interessierte für die Ausbildung im Bereich Anfängerschwimmen. Der Einsatz wird durch die Bundesebene geregelt. Auch mit TUI laufen neuerdings ähnliche Angebote. Wegen Änderung der Prüfungsordnungen bleibt der Statistische Jahresbericht vorläufig noch in der alten Version. Ein weiteres Symposium auf Bundesebene ist angedacht für den 15. 17.10.2003 mit dem Thema Wassersicherheit. Ausrichter wird TL Einsatz sein. Gleichzeitig wird es Veranstaltungen zum 90-jährigen Jubiläum der DLRG geben. Breitenausbildung in der DLRG: Sie ist untergliedert in Schwimmen ( hierunter auch Schwimmen mit Älteren ) Rettungsschwimmen Gesundheitssport ( hierunter Fitness und Sport in der Prävention ) Animation. Dr. Gerhard Hole ist Beauftragter für den Seniorensport auf Bundesebene. Gesundheitssport wird neuer ReFa Arbeitskreis werden, Dr. Gerhard Hole wäre als Arbeitskreisleiter wünschenswert. Das Konzept Schwimmen mit Älteren soll unter Sport in der Prävention im Bewegungsraum Wasser zukünftig als Grundlage zum Erwerb der FÜL/ÜL B - Lizenz des Sportbundes gelten. Schule und DLRG: Die DLRG soll sich in Schulen einbringen (Schwimmen, Rettungsschwimmen). In Bad Nenndorf sind neue Arbeitsunterlagen Projektarbeit an Schulen abrufbar. Daneben gibt es weiterhin die Kooperationsverträge z.b. an Ganztagsschulen auf Honorarbasis. Lehrschein für Sportlehrer (Der 1. Lehrgang ist bereits gelaufen. Der 2. Lehrgang läuft am 09./10.11.02 über das Präsidium.) Ergänzung: Umsetzung des Projekts Schule und DLRG im LV Rheinland Pfalz: Am 20.-23.03.03 wird ein Lehrscheinlehrgang des Bundes in Zusammenarbeit mit dem LV Rheinland - Pfalz für Sportlehrer an der UNI-Mainz angeboten. Teilnehmen können nur Lehrer, die Sport studiert haben. Bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind in diesem Jahr in Zusammenarbeit mit der DLRG drei Fortbildungslehrgänge für Lehrer gelaufen, in denen auch der Nachweis der Rettungsfähigkeit erbracht werden musste. Der Termin für 2003 steht bereits fest ( 03./04.06.2003 ). Beim Institut für Lehrerfortbildung (IFB) lief 2002 ein Lehrgang zur Erlangung der Berechtigung zum Erteilen von Schwimmunterricht, bei dem die DLRG auch Referenten stellte. Für das kommende Jahr sind folgende Lehrgänge dieser Art geplant: 07./08.04.03 in Cochem, 24./25.03.03 in Trier und am 20./21.06.03 in Grünstadt). Außerdem sollen auch noch Lehrgänge in der unterrichtsfreien Zeit (nachmittags/wochenende) angeboten werden. 2
TOP 3: Neuerungen EH Carsten Prellberg berichtet zu diesem TOP. Das DRSA Silber wird von den Führerscheinstellen nach der Umstellung der Führerscheinverordnung anerkannt. Die Anerkennung eines EH-Kurses ist damit leider noch nicht automatisch vorhanden. Die Bezirke und die Ortsgruppen sollen die bei der Ersten Hilfe benutzten Ausbildungsräume an die Geschäftsstelle des LV melden. Zurzeit arbeitet man an der Anerkennung der EH- Ausbildung der DLRG in der Führerscheinverordnung. Carsten Prellberg entwirft ein Anschreiben, welches dann vom LV über die Bezirke an die OG gehen soll. Im Januar 2003 wird der letzte EH-Ausbilder-Crashkurs für erfahrene Lehrscheininhaber stattfinden. (höchstens 16 Teilnehmer; einmalig Anerkennung 15 UE für LS-Fortbildung) Die Pulskontrolle wird derzeit unterschiedlich gelehrt. Bei der Rettungsschwimmausbildung ist die Pulskontrolle derzeit vorgesehen (siehe Handbuch Rettungsschwimmen). Bei der AV 1 zur EH Ausbildung wird die Pulskontrolle nicht mehr durchgeführt. Im Lebensretter Ausgabe 1.2002, Seite 12, wird hierzu Stellung bezogen (siehe Anlage 2). Die anwesenden TL-Ausbildung der Bezirke fassen folgenden Beschluss: Wir bilden im Landesverband nach der AV 1 aus und werden diese Vorgehensweise auch in die Bezirke und Ortsgruppen weiter geben. Eine neue EH Ausbilder Broschüre ist bei der Materialstelle erhältlich ( Best.Nr. 14308043 ) Neuerungen aus der Prüfungsordnung SAN Ausbilder: - Der SAN B Kurs ist Voraussetzung für die Ausbildung - 32 UE Fortbildung in 3 Jahren (Voraussetzung für die Verlängerung) - 1 EH-Kurs muss je Jahr gehalten werden (Voraussetzung für die Verlängerung) Es wird ein Sanitätstraining zur Auffrischung des SAN A + SAN B Kurses geben (12 UE). Zurzeit gibt es für 10- bis 16-jährige in der Erste Hilfe Ausbildung eine Förderungsmöglichkeit. Anträge können bei Johannes Hild angefordert werden (siehe Anlage 3). TOP 4: Berichte Referatsleiter / Referatsleiterinnen Breitensport (Josef Colp) Im Oktober / November 2003 wird es einen Lehrgang DLRG im Kindergarten geben. Ausgebildet werden so genannte Timer. TOP 5: Berichte aus den Bezirken Vorderpfalz: Ausbildungshelferlehrgänge Schwimmen (15.03.03, 30.08.03) und Rettungsschwimmen (30.08.03, 13.09.03). Im Oktober 2003 soll ein Lehrscheinlehrgang beginnen. Westpfalz: Termine der Lehrscheinausbildung siehe Anlage 4 Ausbildungshelfer Lehrgänge Schwimmen ( Ende Mai/Anfang April ) und Rettungsschwimmen 2. Oktoberwochenende ) Versicherungsseminar mit Achim Haag am 08.03.03 in Landstuhl (5UE für Lehrscheinfortbildung werden anerkannt) Eifel-Mosel: Erwin Wagner wird bei der anstehenden TL-Tagung über das betreute Praktikum in seinem Bezirk sprechen. März bis Mai 03 finden die Ausbildungshelferseminare Schwimmen und Rettungsschwimmen statt. Kurs zur Erlangung der Prüfberechtigung Schwimmen (10/0./100/ /..) ist vorgesehen. Als Voraussetzung wird der Ausbildungshelfer Schwimmen verlangt. Rhein-Mosel: Nach Info-Austausch wird ein einstimmiger Beschluss gefasst: Die Prüfungskarten Lehrschein sollen von der Landesgeschäftsstelle an den Bezirks-TL-Ausbildung zurückgeschickt werden, wenn die Befürwortung des Bezirks fehlt. Die Vorlage aller Eingangsvoraussetzungen muss bis zum Lehrscheinlehrgang 1 erfolgen, ansonsten darf keine Einladung hierzu erfolgen. 3
In der Arbeitstagung im März soll über die Vorgehensweise beim Ablehnen von LS- Anwärtern seitens der Bezirke gesprochen werden. Termine sind einem Flyer des Bezirks zu entnehmen Nahe-Hunsrück: Ausbildungshelferlehrgänge finden am 26./27.04.03 und 29./30.03.03 statt. Westerwald-Taunus: Ausbildungshelferlehrgänge finden am 18./19.01.03 statt. TOP 6: Terminplan 2003 Die TL-Tagung im November 2003 kann nicht wie geplant am 08.11.03 stattfinden. Renate wird in Kürze den neuen Termin bekannt geben. TOP 9: Versicherungsfibel RP Der Landesverbandsvorstand hat beschlossen, dass die Fibel erscheinen soll. Die Fibel wurde verteilt. Änderungen sollen an Reinhard Baumgarten geschickt werden. Anmerkungen liegen bisher nur von Dr. Gerhard Hole vor. Reinhard wird sich dann mit Astrid wegen der weiteren Vorgehensweise in Verbindung setzen. TOP 7: Neuerungen Lehrschein Die beiden Wochenenden beim Sportbund mit dem überfachlichen Teil entfallen. Sie wurden in die Lehrscheinausbildung (120 UE) bei der DLRG integriert. In der Summe fällt hierdurch ein Wochenende weg. Ü-Lizenzinhaber müssen alle Lehrscheinlehrgänge mitmachen. Bei ihnen kann nun nichts mehr wegfallen. Der Lehrgang zum Erwerb der ALQ im November 02 fällt aus, da für einen Tag kein Referent zu bekommen war. Neuer Termin hierfür ist der 01./02. Februar 03. TOP 8: Lehrschein für Fachangestellte Bäderwesen Vorbehaltlich anderweitig notwendig werdender Entscheidungen empfehlen die anwesenden TL- Ausbildung für den Landesverband Rheinland-Pfalz folgende einheitliche Regelung: Schwimmmeister / Meister für den Fachangestellte für das Bäderwesen - Benötigen das Lehrscheinwochenende Rettungsschwimmen / Schnorcheltauchen ( 2 Tage ) - Benötigen den Vereins- und Personenbezogenen Bereich aus dem Lehrgang Ausbildungsgrundlagen (1 Tag) - Zum Erwerb der Ü-Lizenz müssen die beiden Wochenenden beim Landessportbund besucht werden. - Bei der Anmeldung müssen die Urkunden (DRSA Silber, EH-Kurs, DSTA) laut Prüfungsordnung vorliegen. Schwimmmeistergehilfen / Fachangestellte für das Bäderwesen Für sie gilt die normale Ausschreibung zum Lehrschein ( inclusive Prüfung ), ausgenommen: - Teilnahme an dem Ausbildungshelferlehrgang Schwimmen und Rettungsschwimmen - Teilnahme am Lehrscheinwochenende Anfängerschwimmen TOP 10: Verschiedenes 10.1 Es wird über die fachbezogenen Prüfungsteams bei der Lehrscheinprüfung gesprochen. Nach Meinungsaustausch wird abgestimmt: 3 Nein, 1 Ja, 1 Enthaltung Genannte Gründe: Dem Prüfungsteam fehlt das Gesamtbild. Wir möchten keine Fachidioten. Die Prüfer der Prüfungsteams können aus verschiedenen Fachbereichen kommen. 10.2 Für die Lehrscheinprüfung stellt Willi Keil einen Beurteilungsbogen zur Verfügung. Über diesen könnte bei der Frühjahrstagung beraten werden. 4
10.3 Die möglichen Nachprüfungen für die Lehrscheinprüfung sind in den Rahmenrichtlinien abschließend geregelt. 10.4 Es wird über eine mögliche verpflichtende wiederholende Teilnahme von Lehrgängen nach nicht bestandener Lehrscheinprüfung gesprochen. Auch dieses Thema ist abschließend in den Rahmenrichtlinien geregelt. 10.5 Ein Kampfrichterlehrgang des Deutschen Schwimmverbandes kann nach Vorlage einer Teilnahmebescheinigung, aus der die Lehrgangsinhalte hervorgehen mit höchstens 5 UE überfachlich anerkannt werden. Dies stellt keine Sonderregelung dar, sondern ergibt sich von selber aus den vom Landesverband aufgestellten Lehrscheinverlängerungsmodalitäten. 10.6 Es wird noch einmal festgehalten, dass in der Herbst-TL-Tagung-Ausbildung die Bezirks-TL- Ausbildung incl. der Ressortleiter auf LV-Ebene eingeladen werden sollen. Im Frühjahr werden zusätzlich die Lehrscheinmultiplikatoren (10/191/ /..) mit eingeladen. 10.7 Bei der LV-Ratstagung am 23.11.02 wird wahrscheinlich das Thema Aufwandsentschädigung für Referenten zur Sprache kommen. Im Gespräch ergibt sich, dass auf Bezirksebene im Bereich EH eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Es existieren auch Regelungen über Verpflegungspauschalen von z.b. 8,- DM bei einem Zeitansatz von mehr als 4 UE. Die TL-A Tagung endete um 18:15 Uhr Protokollführung Reinhard Baumgarten Für die Richtigkeit Renate Mielke Anlagen: 1) Teilnehmerliste 2) Neue Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe ; Seite 12, Lebensretter Ausgabe 1.2002, Seite 12 3) Teilnehmernachweis für Erste-Hilfe-Lehrgang (16 Unterrichtseinheiten) mit Selbstschutzinhalten für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren) 4) Lehrscheinausbildungstermine im Bezirk Westpfalz 5