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AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Ë Umwelt und Raumordnung Referat Naturschutz Rechtliche Angelegenheiten Bearbeiter: Dr. Zebinger/Ra Tel.: 0316/877-2652 Fax: 0316/877-3490 E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen! GZ: ABT13-56K-38/2014-6 Graz, am 2. Juni 2014 Ggst.: Informationsschreiben zur Kartierung der Schmetterlingsart Lycaena helle Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 30.5.2013 wurde das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/4077 gegen die Republik Österreich eingeleitet. In diesem Mahnschreiben vertritt die Europäische Kommission die Ansicht, dass Österreich seinen Verpflichtungen gemäß Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sei, da es keine vollständige Liste aller potentiellen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt habe. Sie stellt darin fest, dass die Unvollständigkeit des Natura-2000-Netzes mindestens 12 Lebensraumtypen und 29 Arten in der alpinen biogeografischen Region Österreichs sowie 14 Lebensraumtypen und 43 Arten in der kontinentalen biogeografischen Region betrifft. Der Anhang zum Mahnschreiben enthält dazu eine konkrete Liste von geografischen Bereichen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, in welchen diese Schutzgüter vorkommen sollen. Vor dem Hintergrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens ist die Republik Österreich nun verpflichtet, diese von der Europäischen Kommission zur Nachnennung als Natura 2000 Gebiete geforderten Bereiche auf ihre fachliche Eignung zu prüfen. Für jene Gebiete, deren Eignung bereits festgestellt wurde bzw. ein Ergebnis in Kürze feststeht, sollte ein Gebietsvorschlag spätestens bis Ende September erfolgen. Für alle anderen Gebiete sollte eine Meldung bis spätestens Ende 2015 erfolgen. In der Steiermark sind demnach 31 Gebietsnachforderungen im Hinblick auf das Vorkommen von Lebensräumen des Anhang I der FFH-Richtlinie und 36 Gebietsnachforderungen im Hinblick auf das Vorkommen von Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie auf ihre fachliche Eignung zu prüfen. Da für diese Gebiete zum größten Teil keine ausreichenden Unterlagen für eine fachliche Prüfung vorliegen, sind entsprechende Kartierungsarbeiten im vorgegebenen Zeitraum erforderlich. POSTANSCHRIFT: 8010 Graz Stempfergasse 7 Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien 1,3,4,5,6,7, Buslinie 30 Palais Trauttmansdorff DVR 0087122 UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201 IBAN AT375600020141005201 BIC HYSTAT2G

- 2 - Es ist daher beabsichtigt, in den Gemeinden Halltal Mariazell St. Sebastian für das Schutzgut Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) Kartierungen durchzuführen, die in Kürze beginnen werden. In Österreich ist Lycaena helle eine seltene Art mit einem österreichweiten Schwerpunkt im Mariazeller Raum im Grenzgebiet der Steiermark und Niederösterreich. Bei den zu kartierenden Lebensräumen handelt es sich um nährstoffarme Flachmoorwiesen bis wechseltrockene Magerwiesen in Waldnähe oder im lichten Wald mit gut strukturierten reichen Beständen von Polyganum bistorta in kalten Lagen und Regionen. Mit den Kartierarbeiten wurde Herr Leo Kuzmits beauftragt. Seine Arbeiten werden von Herrn DI Heinz Habeler unterstützt. Die Ergebnisse dieser Kartierungen werden nach Abschluss der Arbeiten auf der Homepage der Abteilung 13, Referat Naturschutz, veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Für die Steiermärkische Landesregierung: Der Abteilungsleiter: i. V. (Hofrat Dr. Hannes Zebinger) 1 Beilage: Kartografische Darstellung des Kartiergebietes Ergeht an: 1. BH Bruck-Mürzzuschlag, per E-Mail: bhbm@stmk.gv.at mit dem Ersuchen um Aushang an 2. Gemeinde Halltal, per E-Mail: gde@halltal.steiermark.at mit dem Ersuchen um Aushang an 3. Gemeinde Mariazell, per E-Mail: stadtamt@mariazell.at mit dem Ersuchen um Aushang an 4. Gemeinde St. Sebastian, per E-Mail: gemeinde@st-sebastian.at mit dem Ersuchen um Aushang an

- 3-5. die Landwirtschaftskammer Steiermark, per E-Mail: office@lk-stmk.at mit dem Ersuchen um 6. die Bezirkskammer Obersteiermark, per E-Mail: bk-obersteiermark@lk-stmk.at 7. die Wirtschaftskammer Steiermark, per E-Mail: office@wkstmk.at mit dem Ersuchen um 8. die Wirtschaftskammer Steiermark, Regionalstelle Mürztal-Mariazellerland, per E-Mail: muerztal@wkstmk.at 9. die Arbeiterkammer Steiermark, per E-Mail: info@akstmk.at mit dem Ersuchen um entsprechende Information an die Kammermitglieder, eventuell durch eine Einschaltung im kammereigenen Medium 10. die Arbeiterkammer Bruck/Mur, per E-Mail: bruck-mur@akstmk.at 11. die Landarbeiterkammer Steiermark, per E-Mail: office@lak-stmk.at mit dem Ersuchen um 12. die BBL Obersteiermark, per E-Mail: bbl-oo@stmk.gv.at 13. den Gemeindebund Steiermark, per E-Mail: post@gemeindebund.steiermark.at 14. den Verband Land- und Forstbetriebe Steiermark, per E-Mail: stmk@landforstbetriebe.at

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Referat Naturschutz Rechtliche Angelegenheiten Bearbeiter: Dr. Zebinger/Ra Tel.: 0316/877-2652 Fax: 0316/877-3490 E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at Bei Antwortschreiben bitte Geschäftszeichen (GZ) anführen! GZ: ABT13-56K-38/2014-6 Graz, am 2. Juni 2014 Ggst.: Informationsschreiben zur Kartierung der Schmetterlingsart Lycaena helle Sehr geehrte Damen und Herren! Mit Mahnschreiben der Europäischen Kommission vom 30.5.2013 wurde das Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2013/4077 gegen die Republik Österreich eingeleitet. In diesem Mahnschreiben vertritt die Europäische Kommission die Ansicht, dass Österreich seinen Verpflichtungen gemäß Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie nicht nachgekommen sei, da es keine vollständige Liste aller potentiellen Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vorgelegt habe. Sie stellt darin fest, dass die Unvollständigkeit des Natura-2000-Netzes mindestens 12 Lebensraumtypen und 29 Arten in der alpinen biogeografischen Region Österreichs sowie 14 Lebensraumtypen und 43 Arten in der kontinentalen biogeografischen Region betrifft. Der Anhang zum Mahnschreiben enthält dazu eine konkrete Liste von geografischen Bereichen, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, in welchen diese Schutzgüter vorkommen sollen. Vor dem Hintergrund dieses Vertragsverletzungsverfahrens ist die Republik Österreich nun verpflichtet, diese von der Europäischen Kommission zur Nachnennung als Natura 2000 Gebiete geforderten Bereiche auf ihre fachliche Eignung zu prüfen. Für jene Gebiete, deren Eignung bereits festgestellt wurde bzw. ein Ergebnis in Kürze feststeht, sollte ein Gebietsvorschlag spätestens bis Ende September erfolgen. Für alle anderen Gebiete sollte eine Meldung bis spätestens Ende 2015 erfolgen. In der Steiermark sind demnach 31 Gebietsnachforderungen im Hinblick auf das Vorkommen von Lebensräumen des Anhang I der FFH-Richtlinie und 36 Gebietsnachforderungen im Hinblick auf das Vorkommen von Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie auf ihre fachliche Eignung zu prüfen. Da für diese Gebiete zum größten Teil keine ausreichenden Unterlagen für eine fachliche Prüfung vorliegen, sind entsprechende Kartierungsarbeiten im vorgegebenen Zeitraum erforderlich. POSTANSCHRIFT: 8010 Graz Stempfergasse 7 Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und zusätzlich nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbar Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn Linien 1,3,4,5,6,7, Buslinie 30 Palais Trauttmansdorff DVR 0087122 UID ATU37001007 Landes-Hypothekenbank Steiermark: BLZ: 56000, Kto.Nr.: 20141005201 IBAN AT375600020141005201 BIC HYSTAT2G

- 2 - Es ist daher beabsichtigt, in den Gemeinden Halltal Mariazell St. Sebastian für das Schutzgut Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle) Kartierungen durchzuführen, die in Kürze beginnen werden. In Österreich ist Lycaena helle eine seltene Art mit einem österreichweiten Schwerpunkt im Mariazeller Raum im Grenzgebiet der Steiermark und Niederösterreich. Bei den zu kartierenden Lebensräumen handelt es sich um nährstoffarme Flachmoorwiesen bis wechseltrockene Magerwiesen in Waldnähe oder im lichten Wald mit gut strukturierten reichen Beständen von Polyganum bistorta in kalten Lagen und Regionen. Mit den Kartierarbeiten wurde Herr Leo Kuzmits beauftragt. Seine Arbeiten werden von Herrn DI Heinz Habeler unterstützt. Die Ergebnisse dieser Kartierungen werden nach Abschluss der Arbeiten auf der Homepage der Abteilung 13, Referat Naturschutz, veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Für die Steiermärkische Landesregierung: Der Abteilungsleiter: i. V. (Hofrat Dr. Hannes Zebinger) 1 Beilage: Kartografische Darstellung des Kartiergebietes Ergeht an: 1. BH Bruck-Mürzzuschlag, per E-Mail: bhbm@stmk.gv.at mit dem Ersuchen um Aushang an 2. Gemeinde Halltal, per E-Mail: gde@halltal.steiermark.at mit dem Ersuchen um Aushang an 3. Gemeinde Mariazell, per E-Mail: stadtamt@mariazell.at mit dem Ersuchen um Aushang an 4. Gemeinde St. Sebastian, per E-Mail: gemeinde@st-sebastian.at mit dem Ersuchen um Aushang an

- 3-5. die Landwirtschaftskammer Steiermark, per E-Mail: office@lk-stmk.at mit dem Ersuchen um 6. die Bezirkskammer Obersteiermark, per E-Mail: bk-obersteiermark@lk-stmk.at 7. die Wirtschaftskammer Steiermark, per E-Mail: office@wkstmk.at mit dem Ersuchen um 8. die Wirtschaftskammer Steiermark, Regionalstelle Mürztal-Mariazellerland, per E-Mail: muerztal@wkstmk.at 9. die Arbeiterkammer Steiermark, per E-Mail: info@akstmk.at mit dem Ersuchen um entsprechende Information an die Kammermitglieder, eventuell durch eine Einschaltung im kammereigenen Medium 10. die Arbeiterkammer Bruck/Mur, per E-Mail: bruck-mur@akstmk.at 11. die Landarbeiterkammer Steiermark, per E-Mail: office@lak-stmk.at mit dem Ersuchen um 12. die BBL Obersteiermark, per E-Mail: bbl-oo@stmk.gv.at 13. den Gemeindebund Steiermark, per E-Mail: post@gemeindebund.steiermark.at 14. den Verband Land- und Forstbetriebe Steiermark, per E-Mail: stmk@landforstbetriebe.at

Lycaena helle - Untersuchungsgebiete Legende Untersuchungsgebiete Untersuchungsgebiete Datenquelle: GIS-Steiermark, BEV Erstellung: Amt der Stmk. LR. Abteilung 13, Umwelt und Raumordnung Referat Naturschutz GIS-Digitalisierung: Michael Hierzmann Stand: 28.05.2014 1:35.000 0 500 1.000 2.000 m 3.000