Neue Märkte für Windstrom ohne regulatorische Ketten und gesetzliche Hürden denken Dr. Ruth Brand-Schock, ENERCON GmbH Seite 1
Inhalt: Herausforderungen einer Windstromvermarktung über das EEG hinaus Beispiele für eine Direktversorgung von Industriestromkunden mit regionalem Windstrom Der ENERCON Grünstromtarif Perspektiven und Grenzen Neue Vermarktungswege für Windstrom als Regelenergie? Fazit realisiert durch Seite 2
Die Veränderungen im Energiemix als Herausforderung für eine Marktintegration der Erneuerbaren Stromerzeugung Marktintegration von erneuerbaren Energien: Marktanteil von erneuerbaren Energien am deutschen Strommix 80% Erneuerbare Energien haben bereits heute einen bedeutenden Anteil am deutschen Strommix. Ab 2014 ist ein jährlicher Zubau von 2 GW installierter Leistung alleine für Onshore-Windenergieanlagen geplant. 23,4% 35% Bis 2050 ist es das Ziel der Bundesregierung, den Marktanteil von erneuerbaren Energien am deutschen Strommix auf 80% zu steigern. 6,6% 2001* 2004* 2007* 2010* 2013* Quelle: * de.statista.com; ** Bundesregierung 2020** 2050** Die Sicherstellung einer zuverlässigen, umweltverträglichen und volkswirtschaftlich effizienten Stromversorgung fordert daher die Marktund Systemintegration der fluktuierenden Produktion aus erneuerbaren Energien. Seite 3
Gesetzliche Anforderungen an die Marktintegration der Erneuerbaren Stromerzeuger EEG 2010 und früher EEG 2012 EEG 2014 EEG 2016 fehlende Marktanreize Optionale Direktvermarktung Verpflichtende Direktvermarktung Ausschreibungsverfahren Neue Herausforderungen für Betreiber ab 2014: Die Dienstleistungsentgelte für Direktvermarktung eines Windparks werden zukünftig individuell auf Basis verschiedenster energielogistischer Kennzahlen festgelegt. Neben der Ertragsprognose eines Standortes wird die finanzielle Bewertung von Neubauprojekten durch Banken zunehmend auch an das Erlöspotential des Stroms am individuellen Standort gekoppelt. Durch einen Bieterwettbewerb in Ausschreibungsverfahren zur Errichtung von Windparks wird die exakte Bewertung der energielogistischen Erlöse an einem Standort die maßgebliche Größe. Seite 4
EEG-Vergütung Von den Erträgen zu den Erlösen: Zukünftiger Zusammenhang von Standortqualität und Stromerlösen Negative Standortgüte Positive Standortgüte Die Standortgüte als wesentlicher Qualitätsfaktor: Die EEG-Vergütung besteht aus zwei Komponenten: 1 Der Marktwert: Die durchschnittlichen Börsenerlöse für Windenergie Marktwert tatsächliche Börsenerlöse 2 Die Marktprämie: Ausgleich zwischen der Marktwert und EEG-Vergütung Die tatsächlichen Börsenerlöse individueller Standorte weichen vom bundesdurchschnittlichen Marktwert ab. Die Differenz nennt sich Standortgüte und beträgt ca. ±5 /MWh. Marktprämie Eine negative Standortgüte führt zukünftig zu höheren Dienstleistungsentgelten in der Direktvermarktung. Das Erlöspotential eines Standortes wird neben den Energieerträgen somit durch die Standortgüte dominiert. Seite 5
Bestand Neu Einbindung der Anlagenbetreiber und Verbraucher in die Windstromvermarktung 12 Aufruf ÜNBs Die Managementprämie wurde in 2012 auf einer Kostenschätzung der ÜNBs zu 12 /MWh festgelegt. 1,00 6,50 EEG 2012 Fernsteuerbarkeitsbonus 1,50 4,50 2,00 3,00 EEG 2014 4,00 4,00 In Folge einer steilen Lernkurve bei den Direktvermarktern konnten die erwarteten Kosten um 57% gesenkt werden. Dies führte zu einer Revision der Managementprämie in 2012 auf 6,50 /MWh. Die Managementprämie wird von 2012 bis 2015 um 67% auf 4 /MWh reduziert. Direktvermarkter sind gezwungen Handelsresultate zu halten, durch häufigere und verbesserte Wettervorhersagen und durch eine hohe Durchdringung von Live-Daten. Folge: Marktintegration durch verbesserte Prognosen. Mit dem EEG 2.0 werden die Managementprämiensätze neu geregelt. Für Neuanlagen wird die Managementprämie in die Marktprämie eingepreist; der Effizienzdruck nimmt weiter zu. 2012 2013 2014 2015 (pro MWh) ab 2015 Seite 6
Industriestromversorgung Regionale Eigenstromversorgung eine Perspektive für kostengünstigen, erneuerbaren Industriestrom aus der Region eine ENERCON E-101 versorgt die Gießerei GZO mit Windstrom dieser Strom stammt aus unmittelbarer räumlicher Nähe und ist daher von der EEG-Umlage befreit (EEG-neu: 40 % umlagebefreit) im Abstand von 4-5 km auch stromsteuerbefreit (ergibt sich aus Stromsteuergesetz) keine Netznutzungsentgelte, nur Abschreibung des Kabels verdrängt externen Strombezug zu 17 ct./kwh überschüssiger Windstrom kann nach EEG eingespeist werden
Regionale Eigenstromversorgung eine Perspektive für kostengünstigen, erneuerbaren Industriestrom aus der Region Das ENERCON Eigenversorgungspaket: Wir versorgen Windenergieanlagen unserer Kunden mit 100% erneuerbarer Energie aus Deutschland. der Strommix aus 85% Wasser- und 15% Windkraft ist in der Regel sogar günstiger als die bisherige Versorgung der Kunden. ENERCON übernimmt alle An- und Ummeldungen der Anlagen im Rahmen der Stromversorgung auch ein Endkundentarif mit gleichem Strommix ist im Angebot. Sicherung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern Versorgung aus 100% erneuerbaren Energieträgern Seite 8
Belieferung von Endkunden mit regionalem Grünstrom In Ausschreibungen zum Bau neuer Windparks werden künftig sicherlich lokale Stromtarife für die Bewohner der anliegenden Gemeinden gefordert. Die eigene Umsetzung einer solcher Endkundenversorgung ist mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden. ENERCON erarbeitet einen individuellen und regionalen Endkundentarif gemäß den Anforderungen der Ausschreibung. Als Lieferant tritt die ENERCON Erneuerbare Energien GmbH mit Ihrem individuellen Endkundentarif auf. Wir versorgen die Bewohner mit einem erneuerbaren Strommix aus 85% Wasser- und 15% Windkraft. Seite 9
Das vorgeschlagene Grünstrommodell: Direktvermarktung von EEG-Strom durch Stromvertriebe Prinzip des Grünstrommodells: Statt durch die Zahlung der EEG-Umlage erfolgt die Förderung der EEG- Anlagen durch den direkten Stromeinkauf, und zwar im gleichen Umfang hinsichtlich Kosten und Anteilen wie im EEG-System. Ein Stromversorger, der Strom ohne weitere Förderung direkt von EEG-Anlagen kauft: im gleichen Umfang (2014: 40 % insgesamt und 29 % aus Wind und Sonne) und zu den gleichen Durchschnittskosten (2014: 17,27 ct/kwh), wie EEG-Strom in Deutschland insgesamt erzeugt wird, erhält Herkunftsnachweise für diesen Strom und muss für den gesamten Absatz keine EEG-Umlage zahlen, weil er die gleiche Last trägt, als wenn er EEG-Umlage zahlen würde. Stromkunde EEG- Anlagen EEG-Strom 17,27 ct/kwh 1 Umlage Stromvertrieb Stromvertrieb 6,24 ct/kwh - system 40 % EEG 2 Strompreis 1 durchschnittliche Gestehungskosten des EEG-Stroms 2 bezogen auf den umlagepflichtigen Letztverbrauch * incl. 29 % Wind & PV Quelle: EWS/Greenpeace/Clens/Naturstrom
Neue Vermarktungswege für Windstrom als Regelenergie? Erlöspotenziale von Regelenergieverkauf: Primär- und Sekundärregelleistung (Spannungshaltung) Primärregelleistung: ca. 2.700 /(MW x Woche) für Vorhaltung, in Summe 140.000 /MW p.a. Sekundärregelleistung: ca. 1.300 /(MW x Woche) für Vorhaltung, Zusatzerlöse bei Einsatz, in Summe 70.000 /MW p.a. Minutenreserve (Notstromversorgung) Minutenreserve: 0-100 /(MW x 4 h), Zusatzerlöse bei tatsächlichem Einsatz, in Summe: 15.000 /MW bis 50.000 /MW p.a. (positive bzw. negative Leistung) Verschiebung innerhalb eines Tages (Base vs. Peak): 5-10 /MWh, in Summe: 20.000 bis 40.000 /MW p.a. 11
Neue Vermarktungswege für Windstrom als Regelenergie? Im Markt konkurrieren derzeit eine Vielzahl mehr oder weniger ausgereifter Speicherlösungen um Weiterentwicklung und Nutzung für die Speicherung elektrischer Energie dazu kommt eine stark unterschiedliche Lebensdauer der Speicher, die die Abschreibungsdauer der potenziellen Investition festlegt Die Speicherlösungen haben zudem sehr unterschiedliche technische Parameter (insbesondere Menge der speicherbaren elektrische Arbeit, Ein- und Ausspeicherleistung und Dauer der Speicherung, Reaktionsfähigkeit) Hieraus ergeben sich unterschiedliche Anwendungsmöglichkeiten wie Spannungshaltung, Notstromversorgung oder Energiemanagement, d.h. längerfristige Speicherung Allgemeingültige Zielkosten sind daher nicht anzugeben, da die Zielkosten von der möglichen Erlösen der jeweiligen Anwendung abhängen, d.h. der Zahlungsbereitschaft des Kunden im Vergleich zu anderen technischen Lösungen (Opportunitätskostenbetrachtung): Primärregelung: Sekundärregelung : Minutenreserve: 140.000 /MW p.a. 70.000 /MW p.a. 35.000 /MW p.a. Gerade für junge Technologien wie Batterien sind die Angaben noch sehr unsicher der wissenschaftliche Fortschritt ist groß und Studien unterscheiden nicht klar zwischen Batterie- und Systemkosten und geben Annahmen nicht immer vollständig an 12
Neue Vermarktungswege für Windstrom als Regelenergie? Technologie Primärregelung Pumpspeicher Druckluftspeicher Blei-Säure-Batterie Na-S-Batterie Redox-Flow-Batterie Li-Ionen-Batterie Sekundärregelung Minutenreserve Energiemanagement Power-to-Gas- Speicher heute wirtschaftlich machbar heute nicht wirtschaftlich machbar 13
Fazit: Eine regionale Windstromversorgung für Industriekunden ist zu wettbewerbsfähigen Konditionen möglich verschärft aber die Problematik der schrumpfenden Gruppe der Netzentgelt- und Stromsteuerzahler Grünstromtarife mit dem neuen Grünstrommodell machen wettbewerbsfähige Tarifangebote schwierig und greifen bisher nur bei idealistischen Stromkunden Mit dem Ende der Vergütungsdauer im EEG werden immer größere Grünstrommengen für eine Vermarktung ohne EEG- Konkurrenz frei Die Windstromvermarktung als Regelenergie sorgt schon heute für wettbewerbsfähige Speicher Seite 14
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Ruth Brand-Schock Leiterin Politik und Regierungsbeziehungen ENERCON Gmbh Büro Berlin Reinhardtstraße 18 10117 Berlin Seite 15