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Leitfaden für die Klassenelternbeiräte an der Heiligenstockschule Willkommen im Team! Herzlichen Glückwunsch zur Wahl als Elternbeirat. Damit Ihnen Ihr Einstieg in die Elternarbeit an der Heiligenstockschule (HSS) erleichtert wird, möchten wir Ihnen mit diesem Heft einen Überblick über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Elternbeirates geben. Viel Spaß beim Stöbern! Ihre Elternbeiräte Autoren: Kristiane Erbstein, Nicole Pistner & Petra Hügen

Schulgemeinde Die Schulgemeinde wird von Lehrer, Schüler und Eltern gebildet ( 128HSchG*). *Hessisches Schulgesetz Lehrer* Schüler Eltern Weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de *Im weiteren Verlauf ist die weibliche Form inbegriffen.

Gremien mit Elternbeteiligung an der Heiligenstockschule Eltern können gewählt werden Schulkonferenz* SEB wählt Mitglieder werden eingeladen - KEB - Vertreter ausländischer Kinder Vorstand wird eingeladen GK KEB: Klassenelternbeirat SEB: Schulelternbeirat GK: Gesamtkonferenz der Lehrer und der Schulleitung *besteht aus Schulleitung, 5 Lehrern, 5 Eltern der Schulgemeinde und weiteren 5 Eltern als Ersatzmitglieder (auch nichtgewählte SEB - Eltern (nach 100 Abs. 1 des HschG)

KEB Klassenelternbeirat Für die gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schule gibt es einen Klassenelternbeirat ( 106 + 107 HSchG). Beim Wahlelternabend zu Beginn eines Schuljahres wählen die anwesenden Eltern einer Klasse den Klassenelternbeirat und dessen Vertreter für 2 Jahre. Aufgabe - Ansprechpartner & Vermittler bei Klassenangelegenheiten - Meinungen und Anregungen der Eltern zusammenfassen und in verschiedenen Gremien weiterleiten - Teilnahme SEB-Sitzungen - Verwaltung der Klassenkasse in Absprache mit Lehrern - Förderung der Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern durch Stammtisch, Klassenfeste oder Ausflüge - Organisation der Mithilfe der Elternschaft bei Schulfesten - KEB & Stellvertreter arbeiten idealerweise zusammen Elternabend - Organisation und Leitung des Elternabend in Absprache mit Lehrern (ggf. Einladung Fachlehrer, Schulleitung, etc.) - Terminabsprache und Einladung inkl. Tagesordnung (10-14 Tage vorher an die Eltern) - Protokoll kann, muss aber nicht geführt werden (Abstimmung mit Elternschaft). - Es sollte eine Anwesenheitsliste geführt werden. - Einberufung Elternabend min. 1x pro Halbjahr - Inhalt von Elternabenden (Lehrpläne, Unterrichtsinhalte, Ausflüge, Feste, Hausaufgaben, Fördermaßnahmen, Klassenkasse, Bericht aus SEB, etc.) Mehr Informationen? Wie gestalte ich einen Elternabend?, Einladungsvorlagen, Link: www.elternbund.de

SEB Schulelternbeirat Der Schulelternbeirat übt das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule aus ( 110 Abs.1 HSchG). Zusammensetzung - erstgewählte KEBs der Schule - Stellvertreter können zu den Sitzungen eingeladen werden. ( stimmberechtigt nur als Vertretung des KEBs) An der HSS werden Vertreter der Betreuung der HSS eingeladen und sind stimmberechtigt. Nach Bedarf werden auch Vertreter des Fördervereins, des Festausschuss, etc. eingeladen. Aufgabe - Vertretung der Eltern- und Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und dem Kollegium. - Sprachrohr bei Beschwerden die mehrere Kinder oder Klassen betreffen, wie z.b. Unterrichtsausfall, Lehrerversorgung, Konflikte mit Lehrkräften, Ausstattung Schule, Schulhofgestaltung, Gewalt auf dem Schulhof usw. - Einsammeln von Elternspenden (z.b. Gründung Förderverein, Sponsoring, etc.) Mitbestimmung Es bedarf der Zustimmung des SEBs bei Entscheidungen der Schulkonferenz ( 129, Nr.1-6 HSchG), wie z.b. - Schulprogramm, - Ganztagsangebote, - Einrichtung Förderstufe, etc. Der SEB entsendet Vertreter zur Wahl des Kreis-, Stadtund Landeselternbeirat ( 114 HSchG). Er wählt außerdem die Vertreter aus der Elternschaft in die Schulkonferenz.

SEB- Vorstand Schulelternbeirat Vorstandswahl - Wählbar sind nur die KEBs (Erstgewählte), - Amtszeit beträgt 2 Jahre - Weitere Vorstandsmitglieder nach Bedarf wählbar (z.b. Schriftführer, Kassenwart, Beisitzer, etc.) - An der HSS können auch Elternvertreter der Betreuung und die stellvertretenden KEBs in den Vorstand gewählt werden. Aufgabe des Vorsitzenden - Ansprechpartner für Schulleitung, Lehrkräfte und Eltern - Leitung und Organisation der SEB-Sitzungen (Einladung, Vorbereitung Tagesordnung) - Information der Elternschaft über wichtige Vorhaben. - Ausführung der Beschlüsse des SEBs. - Vorbereitung und Durchführung von Wahlen Die oder der Vorsitzende des SEBs ist Erste(r) unter Gleichen! Mitbestimmung Weder der Vorstand noch die Vorstandmitglieder können eigenständig Beschlüsse fassen. Hierzu ist immer der gesamte Schulelternbeirat einzuladen. Weitere Informationen: www.kultusministerium.hessen.de

Schulkonferenz Aufgabe Beratung über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule um evt. zu vermitteln und/ oder Empfehlungen zu geben. Diese Angelegenheiten sind, z.b.: - das Schulprogramm und die Schulentwicklung, - die Schulordnung (Hausordnung), - Ganztagesangebote, - Grundsätze für Hausaufgaben und Klassenarbeiten, - Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten, - Schülerbeförderung und Schulwegesicherung. Zusammensetzung Die Schulkonferenz setzt sich aus min. 11 Mitgliedern zusammen. Diese sind - die Schulleiterin, - 5 Lehrkräfte der Heiligenstockschule, die von der Gesamtkonferenz (GK) gewählt wurden, - 5 interessierte Eltern als Vertreter der Eltern und Schüler, die aus dem Schulelternbeirat gewählt wurden (sie müssen keinem Gremium angehören) und - 5 erstgewählte Eltern aus dem Schulelternbeirat als Ersatzmitglieder. Wahl Sitzung Die Wahl zur Zusammensetzung der Schulkonferenz findet alle zwei Jahre für zwei Jahre statt. Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl obliegt der Schulleitung. Die Sitzung der Schulkonferenz findet 1x mal pro Halbjahr statt. Die Einladung und Leitung der Schulkonferenz übernimmt die Schulleitung. Mehr Informationen? Link: www.elternbund.de

Feste & Festausschuss St. Martin Schulfest Sport- & Spielefest Chorkonzert Tag der Wir feiern gern! Schöne Feste können aber nur gelingen, wenn auch viele Hände mithelfen. Für die Organisation gibt es den Festausschuss, der sich aus freiwilligen Helfern zusammensetzt. Die Eltern werden über den KEB eingebunden. offenen Tür Hofheimer Weihnachtsmarkt

Ausschüsse Auskünfte über Themen wie: - Förderverein - Sponsoring/ Fundraising - Festausschuss - Vorstand SEB erteilt die Schulleitung der HSS. Sie ist zu erreichen unter: Heiligenstockschule Grundschule mit Förderstufe Königsberger Weg 29 65719 Hofheim Tel.: 06192/932060 oder www.heiligenstockschule.de Auskunft zur Betreuung an der HSS erteilt: Dirk Hofmann-Enßlin Tel.: 06192/206160 oder www.hofheim.de

Weitere Informationen www.heiligenstockschule.de www.elternbund.de www.kultusministerium.hessen.de www.schulrecht-hessen.de