Eritrea: Sozialbericht eines neunjährigen

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Transkript:

Eritrea: Sozialbericht eines neunjährigen Mädchens Auskunft der SFH-Länderanalyse Alexandra Geiser Bern, 13. August 2008

1 Einleitung Wir gehen aufgrund der Anfrage vom 29. Mai 2008 von folgendem Sachverhalt aus: Die Mandantin XXX absolvierte ihren Militärdienst in Eritrea. Sie war bei der eritreischen Armee in XXX von XXXX bis XXXX. Wegen ihrer Schwangerschaft erhielt sie Urlaub und lebte mit ihrer Mutter bis XXXX in XXX. Im Jahr XXXX, als ihre Tochter drei Jahre alt war, wurde die Mandantin wieder in die Armee einberufen. Die Polizei holte sie dazu von zu Hause ab. Sie wurde während fünf Tagen inhaftiert und d a- nach nach XXX gebracht. In XXX kannte sie, aufgrund ihres früheren Militärdienstes, den sie da absolviert hatte, einige Leute, die ihr halfen, aus der Militärkaserne zu fliehen. Sie reiste in die Schweiz ein, um einen Asylantrag zu ste llen. Die Mandantin lebt nun in der Schweiz, aber ihre Tochter ist immer noch in Eritrea, wo sie bei ihrer Grossmutter lebt, die alt und krank ist. Die Grossmutter kann wegen ihrer finanziellen und gesundheitlichen Situation das Kind nicht angemessen versorgen. Die Mandantin hat nicht die finanziellen Mittel, das Kind in Eritrea zu unterstü t- zen. Der Anfrage entnehmen wir die folgende Frage: Wie ist die soziale Situation des Kindes in Eritrea? Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH beobachtet die Entwicklungen in Eritrea seit mehreren Jahren. 1 Aufgrund von Expertenauskünften und eigenen Recherchen nehmen wir zu den Fragen wie folgt Stellung: 2 Sozialbericht Wir haben unsere Kontaktperson 2 vor Ort gebeten, eine Recherche bezüglich der Situation der Tochter durchzuführen, was am 5. Juli 2008 geschah. Hintergrund XXX ist die Tochter von XXX und XXX. XXX, die Mutter des Mädchens, lebt nun in der Schweiz; sie flüchtete im Jahr XXXX aus Eritrea. XXX, der Vater des Mädchens, war Polizist und starb im Jahr XXXX in Asmara. 1 2 Vgl. Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH: www.fluechtlingshilfe.ch/d/laender/index.cfm?tid=2&path=2. Unser Kontaktperson ist eritreisch-australische Doppelbürgerin und arbeitet als Juristin bei UNDP in Eritrea. Die folgenden Informationen sammelte sie während ihres Besuches in Keren am 5. Juli 2008. SFH-Auskunft vom 13. August 2008 Seite 1 von 4

Das Mädchen hat soeben ihren 9. Geburtstag gefeiert, sie lebt bei ihrer Grossmutter mütterlicherseits, in XXX. Sie besucht die lokale Schule. Das Mädchen hat sich nun für Grad vier qualifiziert. Während des Besuchs zeigte sich das Mädchen als gesundes, aufgewecktes und soziales Kind, das sich bei seiner Grossmutter und in seiner sozialen Umgebung wohl zu fühlen scheint. Familiensituation Die Grossmutter ist Witwe und gegen 80 Jahre alt. Sie ist die Mutter von sieben Kindern, sechs Töchtern und einem Sohn. Die Situation der Kinder ist wie folgt: Eine Tochter starb während des eritreischen Unabhängigkeitskrieges. Zwei Töchter und der Sohn leben im Moment in den USA. Zwei Töchter leben in Schweden. Eine Tochter ist verheiratet und lebt in Asmara, Eritrea. Obwohl die Grossmutter mit all ihren Kindern im Ausland in Kontakt steht, konnte sie keine genaueren Angaben machen, wo die Kinder in den USA respektive in Schweden leben. Genauso wenig konnte sie exakte Angaben zum Alter ihrer Kinder m a- chen. Die fünf im Ausland lebenden Kinder scheinen alle damit beschäftigt zu sein, ihren Aufenthalt vor Ort zu regeln, und können weder die Grossmutter noch das Mädchen finanziell unterstützen. Während des Besuchs wurde klar ersichtlich, dass sich die Grossmutter und das Mädchen sehr nahe stehen und sich gegenseitig unterstützen. Wirtschaftliche Situation der Grossmutter Die Grossmutter besitzt ein Stück Land, auf dem sie und ihre Enkelin leben. Auf dem Gelände gibt es neben einem Innenhof zwei Gebäude. Jedes Haus hat vier Zimmer. Das Gebäude im hinteren Teil des Hofes wird von den beiden benützt; während des Besuches wurden die Zimmer auch von einem Cousin und anderen Mietern bewohnt. Die Zimmer im vorderen Gebäude sind alle vermietet. In der Vergangenheit war die Grossmutter eine erfolgreiche Geschäftsfrau und Besitzerin eines Eisen- und Haushaltswarenladen, der im vorderen Haus auf ihrem Grundstück untergebracht war. Wegen der Wirtschaftskrise machte sie aus ihrem Laden einen Gemischtwarenladen und später ein Friseurgeschäft. Schliesslich entschloss sie sich, wegen der anhaltend schwierigen ökonomischen Situation, die Zimmer zu vermieten. Beim Besuch war klar ersichtlich, dass die Räume im vorderen Gebäude vermietet wurden. Gesundheitliche Situation der Grossmutter Bezüglich ihrer Gesundheit bestätigte die Grossmutter eine Krankengeschichte mit Asthma und Bronchialproblemen. Vor kurzem wurden bei ihr auch zu hohe Blutzuckerwerte diagnostiziert Diabetes. Diese Diagnose erstaunt nicht, da Eritrea eine SFH-Auskunft vom 13. August 2008 Seite 2 von 4

hohe Diabetesrate aufweist. Das Mädchen wurde als gesundes und aktives Kind beobachtet. Allgemeine Lebensumstände von Grossmutter und Enkeltochter Wie unsere Kontaktperson 3 berichtet, leben die Grossmutter und ihre Enkelin wie die meisten Eritreerinnen und Eritreer in einem Umfeld, in dem sich die wirtschaftliche und politische Situation stetig verschlechtert: Die Spannungen im Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien bleiben sehr hoch. Auch im Jahr 2007 konnte die Grenzdemarkation nicht geregelt werden; Äthiopien weigert sich weiterhin, die im 2002 vorgeschlagene Grenzziehung zu akzeptieren, und drohte im letzten Jahr mit der Auflösung des Waffenstillstandsabkommens. Seit 2005 schickt die Regierung Eritreas Truppen in die Sicherheitszone und schränkt so die friedenssichernden Aktivitäten der United Nation Peace Keeping Mission for Ethiopia and Eritrea (UNMEE) ein. 4 Ausserdem behinderte die eritreische Regierung die Mis sion der UNMEE, indem sie die Treibstoffversorgung erschwerte. Daraufhin reduzierte die UN O ihre Präsenz in Eritrea und Äthiopien. 5 Gemäss dem UN Development Index von 2007 nimmt Eritrea d en Rang 157 von 177 Ländern ein. Zudem soll Eritrea nach einer Studie von Peace and Conflict Review den weltweit höchsten Anteil des Bruttosozialproduktes für das Militär ausgeben. 6 Militarisierung der Jugendlichen des Landes. Restriktionen bezüglich Import- und Exportaktivitäten. Fehlen einer ausländischer Währung. Verstaatlichung des privaten Sektors. Rationierung von Grundnahrungsmitteln wie Mehl, W eizen, Zucker, Öl, Kaffee und Brot. Rationierung von Kraftstoffen wie Diesel, Kerosin, Gas. Die Rationierung von Kerosin, welches auch zum Kochen benutzt wird, hat erst vor kurzem begonnen. 3 4 5 6 Auskunft unserer Kontaktperson vor Ort. International Crisis Group, Beyond the fragile peace between Ethiopia and Eritre a. Averting new war, Juni 2008: www.crisisgroup.org/library/documents/africa/horn_of_africa/nd_the_fragile_peace_between_ethiopi a_and_eritrea_averting_new_war.pdf. Human Rights Watch, World Report 2008 Eritrea, Januar 2008: http://hrw.org/englishwr2k8/docs/2008/01/31/eritre17746.htm. International Crisis Group, Beyond the fragile peace between Ethiopi a and Eritrea. Averting new war:www.crisisgroup.org/library/documents/africa/horn_of_africa/nd_the_fragile_peace_between_et hiopia_and_eritrea_averting_new_war.pdf. Human Rights Watch, World Report 2008 Eritrea, Januar 2008: http://hrw.org/englishwr2k8/docs/2008/01/31/eritre17746.htm. Freedom House, The Worst of the Worst Eritrea, Mai 2008, Quelle: http://www.freedomhouse.org/uploads/special_report/58.pdf. SFH-Auskunft vom 13. August 2008 Seite 3 von 4

Der andauernde Konflikt in Eritrea hat direkten Einfluss auf die sozioökonomische Situation im Land. Laut UNICEF leben Hundertausende von Kinder in extremer Armut und leiden an Hunger. 7 In allen Regionen sind 10 Prozent der Kinder unter fünf Jahren unterernährt, in einigen Gebieten sind es über 20 Prozent. 8 Die durch die Dürreperiode ausgelösten Hungersnöte führen zu Kinderarbeit und sexueller Ausbeutung von Minderjährigen. Obwohl theoretisch eine obligatorische Schulpflicht besteht, besucht mehr als die Hälfte aller schulpflichtigen Kinder hauptsächlich aus finanziellen Gründen keine Schule. Vor allem Mädchen ist der Zugang zur Bildung verwehrt. 9 Grundsätzlich bewältigen die Grossmutter und das Mädchen die schwierigen Lebensumstände mehr oder weniger gut. Falls jedoch der Grossmutter etwas zustösst oder sie sterben würde, wird das Mädchen laut Auskunft unserer Kontaktperson einem sehr grossen Risiko ausgesetzt sein, da es keine unmittelbaren Familienmitglieder im Land gibt, die die Möglichkeit hätten, das Kind bei sich aufzunehmen. Das U.S. Departement of State berichtet, dass die Zahl der Waisen in Eritrea immer grösser wird. Da es kaum Institutionen gibt, die sich um Waisen kümmern, müssen diese Kinder in den vorhandenen Familienstrukturen untergebracht werden. 10 In den Richtlinien des UK Home Office von Februar 2008, wird davon abgeraten, Minde r- jährige ohne familiäre Beziehungen in ihr Heimatland zurückzuführen. 11 Die Wiedervereinigung von XXX mit ihrer Mutter wäre zum Besten für das Mädchen und im Interesse des Kindes. In Anbetracht der restriktiven Ausreisegenehmigung der Regierung für Kinder, die sich dem Militärdienstalter nähern, sollte dies so schnell wie möglich geschehen. 12 Die Militärpflicht gilt in Eritrea für Männer und Frauen ab 18 Jahren. In der Vergangenheit wurden mehrere Fälle von Zwangsrekr u- tierung von Minderjährigen bekannt; im Jahr 2007 wurde jedoch über keine sol chen Fälle berichtet, was auch mit der restriktiven Politik der Regierung mit internation a- len, unabhängigen Beobachtern zu tun hat. 13 Wie die Coalition to Stop the Use of Child Soldiers und das U.S. Department of State berichten, begann die eritreische Regierung im Jahr 2006 Kindern, die älter als elf Jahre alt sind, keine Ausreisevisa auszustellen. Es gibt auch Fälle, in denen bereits fünfjährige Kinder keine Exitvisa erhielten. Dieses Ausreiseverbot wird entweder damit begründet, dass das Kind das Alter für die Meldepflicht für den Militärdienst erreicht hat. Oder bei Ki ndern, deren Eltern in der Diaspora leben, wird die Verweigerung der Visaausgabe damit begründet, dass die Steuern von 2 Prozent, welche alle eritreischen Staat sbürger im Ausland zahlen müssen, nicht beglichen wurden. 14 7 UNICEF, report reveals hardship for children in Eritrea, Juli 2004 : www.unicef.org/infobycountry/eritrea_22483.html. 8 UNICEF Humanitarian Action: Eritrea donor update 02, Mai 2007: www.unicef.org/infobycountry/files/eritrea_final_du_2may2007.pdf. 9 U.S. Department of State, Country Reports on Human Rights Practices, 2007: www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2007/100480.htm. 10 Ebd. 11 U.K. Home Office, Operational Guidance Note. Eritrea, Februar 2008: www.unhcr.org/refworld/pdfid/47a3367c2.pdf. 12 E-Mail Auskunft an die SFH von Eritrea Experten Günter Schröder vom 16. Juli 2008. 13 U.S. Department of State, Country Reports on Human Rights Practices, 2007: www.state.gov/g/drl/rls/hrrpt/2007/100480.htm. 14 Ebd. und Coalition to Stop the Use of Child Soldiers, Child Soldiers Global Report 2008. Eritrea, Mai 2008: www.unhcr.org/refworld/country,,,,eri,,486cb0fdc,0.html. SFH-Auskunft vom 13. August 2008 Seite 4 von 4