H A U S O R D N U N G INHAL TSVERZEICHNIS

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Transkript:

INHAL TSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG Sicherheit, Komfort und Ruhe 2 LEITUNG DES HAUSES 1. Direktion 2. Mitteilungen 3. Mitarbeiter 4. Trinkgelder, Nachlass 3 HAUS UND ANLAGEN 1. Eingänge - Zutritt 2. Notrufsystem 3. Reception/Telefonzentrale 4. Gemeinschaftsräume 5. Nutzung durch Gäste 6. Haftung 4 DIENSTE DER RESIDENZ 1. Mahlzeiten 2. Betreuung und Pflege 3. Reinigungsdienst 4. Müllentsorgung 5. Technischer Dienst/Handwerker 5 APPARTEMENT 1. Loggien / Markisen 2. Wäschetrocknen 3. Lüften 4. Ruhezeiten 5. Vögelfüttern 6. E-Geräte 7. Tierhaltung 8. Versicherung 9. Abstellen außerhalb 6 GÄSTE UND BESUCHER 1. Aufnahme ins Appartement 2. An- und Abmeldung 3. Hotelzimmer 7 SCHLIESSANLAGE UND SICHERHEIT 1. Magnetkarte 2. Unfälle/Zutritt 3. Keine zusätzlichen Schlösser 4. Brandverhütung 5. Verkehrswege freihalten 6. Bad - Steckdose 7. Rauchen 8 ABWESENHEIT Abmeldung erforderlich 9 ÄNDERUNGSDIENST Jüngste Ausgabe gilt Hausordnung Stand November 2013 Seite 1 von 8

1 EINLEITUNG Die Seniorenresidenz Bad Vöslau (SRBV) ist ein sicheres und komfortables Zuhause mit besonderen Dienstleistungen zur Nutzung durch Senioren. Hier sollen sich Senioren wohlfühlen und gut versorgt werden; im Bedarfsfall können sie Betreuung und Pflege nach Maßgabe der Möglichkeit beanspruchen. Um diese Voraussetzungen auch im täglichen Umgang miteinander erfüllen und bieten zu können, erfolgt die Regelung wichtiger Dinge durch diese Hausordnung Damit werden auch Bestimmungen und Vorgaben festgelegt, die im wohlverstandenen Interesse aller Residenzbewohner deren Sicherheit, Komfort und Ruhe erhalten sollen. 2 LEITUNG DES HAUSES 1) In der SRBV ist ein Direktorenteam mit der Leitung der Residenz beauftragt. Es leitet und regelt den Betrieb und trifft notwendige Anordnungen. 2) Allgemeine Mitteilungen für die Residenzbewohner erfolgen durch die Leitung des Hauses in Rundschreiben und durch Aushang an dafür bestimmten Stellen innerhalb des Hauses. Darüber hinaus zeigen wir laufend in einem Fernsehkanal im Appartement alle jene Nachrichten, die für die Residenzbewohner wichtig sind (z.b. Veranstaltungen etc.). 3) Die Residenzbewohner mögen Verständnis dafür aufbringen, dass sie den Mitarbeitern der SRBV keine dienstlichen Anweisungen erteilen können. Diese Befugnis steht nur dem jeweiligen Vorgesetzten zu. 4) Allgemein gilt, dass wir uns über ein Dankeschön sehr freuen, aber darüber hinausgehend Zuwendungen jeglicher Art nicht vereinbar mit unserem Selbstverständnis erachten und daher davon Abstand nehmen; ausgenommen lediglich branchenübliches, angemessenes Trinkgeld. Hausordnung Stand November 2013 Seite 2 von 8

3 HAUS UND ANLAGEN 1) Die für die Residenzbewohner bestimmten Hauseingänge schließen von selbst, wenn die Türe ins Schloss gefallen ist. Dies geschieht im Interesse der allgemeinen Sicherheit des Hauses, Fremde sollen keinen Einlass finden. Es ist daher nicht zulässig, eine Türe angelehnt bzw. offen stehen zu lassen. 2) Für Notfälle ist das Notrufsystem zu benutzen. Durch drücken des großen roten Knopfes im Aufenthaltsraum bzw. Schlafraum des Appartements oder durch ziehen der Notrufleine im Bad wird der Alarm ausgelöst. Nach Empfang des Alarms meldet sich ein Mitarbeiter der SRBV und der Residenzbewohner kann frei sprechen und die Art der erwünschten Hilfeleistung erläutern. 3) Die Rezeption und die Telefonzentrale sind ein Teil des allgemeinen Service im Hause. Die Rezeption ist von 07:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Über sie sind Haustechniker, Sekretariat und die Wirtschaftsdienste (Küche, Service, Reinigung) zu erreichen. Die Telefonzentrale nimmt bei Abwesenheit der Residenzbewohner Telefongespräche entgegen und leitet die Benachrichtigungen weiter. Die Residenzbewohner werden gebeten, allen Bekannten und Angehörigen die Durchwahl- Nummer des Appartementtelefons bekannt zu geben, um direkt angewählt werden zu können. Die Rezeption erledigt Informationen und allgemeine Problemhilfen für Residenzbewohner. Besucher von Residenzbewohnern werden empfangen und - auf Wunsch wird der Weg zu den Appartements erläutert. Hausordnung Stand November 2013 Seite 3 von 8

4) In der SRBV gibt es Gelegenheit, in den Räumen, die allen Residenzbewohnern zur Verfügung stehen zusammenzukommen, insbesondere gemeinsamen Interessen nachzugehen und Geselligkeit zu pflegen. Zu den Gemeinschaftseinrichtungen des Hauses gehören: * Restaurant * Konditorei * Veranstaltungsraum * Fitnessraum * Andachtsraum * Hallenbad, Sauna und Thermarium * Waschsalon * Gartenanlage. Der Fitnessraum kann von den Bewohnern auf eigene Gefahr benutzt werden. Die Konditorei bietet die Möglichkeit zum geselligen Beisammensein der Residenzbewohner unter sich, aber auch mit auswärtigen Besuchern. 5) Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen durch Gäste regelt die Direktion. 6) Für die Nutzung aller Einrichtungen der SRBV gilt grundsätzlich die Eigenverantwortlichkeit des Residenzbewohners für seine Gesundheit und sein Wohlbefinden. Die SRBV übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder Nebenwirkungen daraus. Insbesondere gilt, dass der Residenzbewohner für die Nutzung von Hallenbad, Sauna, Thermarium sowie sonstige Fitness- und Wellness- Einrichtung im Bedarfsfall seinen Arzt zu befragen hat, da gesundheitliche Schäden oder unerwünschte Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen werden können. 1) Mahlzeiten im Restaurant: 4 DIENSTE DER RESIDENZ Die SRBV bietet den Residenzbewohnern Frühstück, Mittagessen und Abendessen im Restaurant zu festgelegten Zeiten. Der Residenzbewohner wird gebeten, das Restaurant in angemessener Kleidung zu betreten. Aus Rücksicht auf andere Residenzbewohner und Gäste ist das Betreten des Restaurants mit Badekleidung, Morgenmantel, Jogginganzug und dergleichen untersagt. Hausordnung Stand November 2013 Seite 4 von 8

2) Medizinische Betreuung und Pflege: H A U S O R D N U N G Die Residenzbewohner können jeden Arzt ihrer Wahl konsultieren. Die Residenz arbeitet mit den praktischen Ärzten aus Bad Vöslau zusammen, die auch bei Notfällen zur Verfügung stehen. Jede ärztliche Leistung wird, wie üblich, vom Patienten unmittelbar oder über seine Krankenkasse honoriert. Im Falle Betreuungs- und Pflegeleistungen angefordert werden, steht dafür Pflege- Fachpersonal Tag und Nacht gegen Verrechnung It. Preisliste zur Verfügung. Externe Pfleger oder sonstige Dienstleister sind nur nach Bewilligung durch die Direktion zulässig. 3) Reinigungsdienst: Die wöchentliche Appartementreinigung sowie die Fensterreinigung, wird nach Terminvereinbarung mit der Leitung des Reinigungsdienstes durchgeführt. 4) Müllentsorgung: Der Müll wird bei der wöchentlichen Wohnungsreinigung vom Personal mitgenommen. Ferner besteht jederzeit die Möglichkeit, Müllsäcke verschlossen in den dafür vorgesehenen Containern zu deponieren. Es ist untersagt Müll und Abfall im Treppenhaus oder im Gang zu lagern. 5) Technischer Dienst/Haushandwerker: Die Mitarbeiter des technischen Dienstes sind vornehmlich mit der Instandhaltung der Residenz und ihrer technischen Anlagen betraut. Daneben stehen sie jedoch auch den Residenzbewohnern zur Ausführung kleinerer handwerklicher Arbeiten gegen Entgelt It. Preisliste zur Verfügung. Derartige Dienste sind bei der Rezeption anzufordern. Hausordnung Stand November 2013 Seite 5 von 8

5 APPARTEMENT 1) Aus Gründen der Sicherheit und auch des Anblickes darf in den Loggien nichts angebracht oder abgestellt werden, was die Höhe der Brüstung übersteigt. Sollte von den Residenzbewohnern die Anbringung von Markisen gewünscht werden, so ist Ausstattung und Farbe mit der Leitung der Residenz abzustimmen. 2) Es darf nichts sichtbar über die Loggien und Fensterbrüstungen hinausstehen oder -hängen. Blumenkisten und Dekor am Geländer sind nach innen aufzuhängen. Blumenkisten außen am Fenster sind nicht gestattet. Als selbstverständlich gilt, dass über Loggien und Fensterbrüstungen weder Staubtücher, Besen u.ä. ausgeschüttelt noch Teppiche gebürstet werden. 3) Für ausreichende Lüftung des Appartements durch das Fenster ist zu sorgen. Die Appartements dürfen nicht zu den Gängen hin gelüftet werden. Bei Außentemperaturen von nahe und unter dem Gefrierpunkt ist darauf zu achten, dass die Räume jeweils nur kurz gelüftet werden. 4) Im Appartement bestimmt der Residenzbewohner seinen Tagesablauf nach eigenem Ermessen. Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet jedoch, darauf zu achten, dass andere Residenzbewohner nicht gestört werden. Deshalb sollten die täglichen Ruhezeiten: von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr früh eingehalten werden, sowie Rundfunk- und Fernsehgeräte nur auf Zimmerlautstärke eingestellt werden, allenfalls sind Kopfhörer zu verwenden. 5) Wir ersuchen weder Vögel noch andere Tiere in der Anlage der SRBV zu füttern, da es dadurch zu Verunreinigungen sowie zum Befall von Ungeziefer kommen kann. 6) Die Benutzung von Heizöfen, Heizsonnen, Solarien und ähnlichen Geräten kann wegen der damit verbundenen Gefahren nicht zugelassen werden. Beim Umgang mit sonstigen elektrischen Geräten wird zur Umsicht gemahnt und auf deren vorsichtigen Gebrauch hingewiesen. Unsere Mitarbeiter sind zur Sicherheit der Residenz angewiesen, defekte elektrische Geräte nötigenfalls aus den Wohnungen zu entfernen. Die Benützung von Heizkissen, Tauchsiedern, Schnellkochtöpfen und zusätzlichen Kochplatten ohne automatische Ausschaltvorrichtungen sind feuerpolizeilich untersagt. 7) Der Tierhalter sorgt dafür, dass durch die Tierhaltung weder die Hausruhe gestört wird, noch Verunreinigungen entstehen. Er haftet für die aus der Tierhaltung entstehenden Schäden. Hausordnung Stand November 2013 Seite 6 von 8

8) Der Residenzbewohner hat für die im Appartement befindlichen Gegenstände eine private Hausratsversicherung sowie für eventuell von ihm verursachte Schäden eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 9) Außerhalb des Appartements dürfen Gegenstände aus Sicherheitsgründen nicht abgestellt werden. 6 GÄSTE UND BESUCHER 1) Für einen vorübergehenden Zeitraum kann die Residenz den Residenzbewohnern gegen Entrichtung einer Gebühr (lt. aktueller Preisliste für Zusatzleistungen) die Aufnahme von Gästen in ihren Appartements gestatten, jedoch nur dann, wenn der Residenzbewohner selber während dieser Zeit auch anwesend ist. Vor Aufnahme eines Besuchers ist die Rezeption zu informieren. Die Zustimmung kann aus wichtigem Grund versagt bzw. widerrufen werden. 2) Gäste haben sich an der Rezeption an- und abzumelden. 3) Den Besuchern stehen innerhalb der SRBV gegen Entgelt Hotelzimmer zur Verfügung. 7 SCHLIESSANLAGE UND SICHERHEIT 1) Anstelle von Schlüsseln verwenden wir Magnetkarten. Diese moderne Technologie bietet im Bezug auf Sicherheit besondere Vorteile. 2) Für den Fall, dass Residenzbewohner in ihrem Appartement Unfälle erleiden, plötzlich erkranken oder zur gewohnten Zeit kein Lebenszeichen geben, muss sichergestellt sein, dass sich Vertrauenspersonen der Residenz Zugang zum Appartement verschaffen können. Das Gleiche gilt für technische und andere Notfälle. Für diese Notfallhilfe gibt der Residenzbewohner sein Einverständnis. 3) Aus den vorgenannten Gründen ist das Anbringen von zusätzlichen Schließanlagen oder das Auswechseln des Appartementschlosses nicht gestattet. In Abwesenheit des Residenzbewohners kann das Appartement durch die Direktion, zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter der Residenz, geöffnet werden. Hausordnung Stand November 2013 Seite 7 von 8

4) Brandverhütung: Für den Brandfall hat die SRBV in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ein Sicherheitskonzept ausgearbeitet. Das Informationsblatt Verhalten im Brandfall wird mit den Unterlagen zur Bewohnerinformation übergeben. 5) Die SRBV ist behördlich verpflichtet, ihre Einrichtungen für den Katastrophenfall funktionsfähig zu halten. Dazu gehören Alarmanlagen, Feuermelder und Feuerlöschgeräte. Der Zugang zu diesen Einrichtungen sowie die Verkehrswege in der Anlage dürfen nicht - auch nicht für kurze Zeit - mit Gerätschaften und anderen Gegenständen verstellt werden. 6) Die allgemeinen Sicherheitsvorschriften verbieten den Anschluss elektrischer Geräte (Heizlüfter u.a. ) an der Steckdose im Badezimmer. Diese Steckdose ist für Rasierapparate und Haartrockner bestimmt. 7) Aus Gründen der Sicherheit und gegenseitiger Rücksichtnahme, ist das Rauchen in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. 8 ABWESENHEIT Der Residenzbewohner wird gebeten, sich bei tageweisem oder längerfristigem Verlassen der Residenz an der Rezeption abzumelden und sich bei Rückkehr wieder anzumelden. 9 HAUSORDNUNG Die Hausordnung kann im Bedarfsfall geändert werden, es gilt die jeweils jüngste Ausgabe. Hausordnung Stand November 2013 Seite 8 von 8