Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter

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Transkript:

Förderkonzept Migrantenselbstorganisationen im Kreis Höxter (Stand 20.01.2016) Ansprechpartnerin: Tuija Niederheide Kommunales Integrationszentrum Kreis Höxter Moltkestraße 12 37671 Höxter Tel.: 05271/ 965-3613 E-Mail: t.niederheide@kreis-hoexter.de

Inhalt 1 Ausgangslage 3 2 Ziele der Förderung 3 3 Förderschwerpunkt 4 4 Rahmenbedingungen der Förderung 6 5 Verfahren 6 6 Anlagen 7 2

1 Ausgangslage Durch den Wegfall der Förderung für Interkulturelle Zentren durch die Bezirksregierung Arnsberg gewährt das Kommunale Integrationszentrum Kreis Höxter Migrantenselbstorganisationen (MSO) im Kreisgebiet Zuwendungen zur Förderung der Integrationsarbeit. Das Kommunale Integrationszentrum setzt dabei auf eine systematische und abgestimmte Integrationsarbeit mit der antragstellenden Einrichtung sowie anderen MSO im Kreis Höxter. Anhand der Förderkriterien haben MSO die Möglichkeit anteilige Zuwendungen zu beantragen, um ihre Integrationsmaßnahmen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. 2 Ziele der Förderung Gefördert wird: Der Betrieb von Migrantenselbstorganisationen Migrantenselbstorganisationen übernehmen neben dem Kommunalen Integrationszentrum mit seinen Integrationsfachkräften weitere Elemente der Integrationsarbeit im Kreis Höxter. Migrantenselbstorganisationen sollen Orte des gemeinsamen kulturellen Hintergrunds und der Vertrautheit bieten sowie Begegnungs- und Kommunikationsorte für Menschen unterschiedlicher Herkunft sein. Sie sollen zudem ermöglichen, soziale Hemmschwellen abzubauen, an Aktivitäten mit anderen teilzunehmen, Fortbildungsangebote wahrzunehmen und sich zu organisieren, zu vernetzen und mit anderen Einrichtungen und anderen MSO zu kooperieren. MSO sollen die Möglichkeit zur Begegnung und zu gemeinsamen Aktivitäten von Einheimischen und Menschen mit Zuwanderungsbiografie bieten und so das interkulturelle Zusammenleben und die Verständigung von Menschen unterschiedlicher Kulturen fördern. Sie sollen zur Verbesserung der Lebenssituation des Einzelnen beitragen, Hilfestellungen anbieten und das bürgerliche Engagement qualifizieren und ausbauen. 3

Zielgruppe der Förderung: Migrantenselbstorganisationen 3 Förderschwerpunkt Die Integrationsarbeit der Migrantenselbstorganisationen soll in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum erfolgen. Darüber hinaus sollen sich die Migrantenselbstorganisationen mit anderen Institutionen der Integrationsarbeit und anderen MSO vernetzen. Einer Förderung wird unter Berücksichtigung folgender Merkmale und Standards stattgegeben: Merkmale: Ort von Freizeitangeboten (kulturelle, künstlerische und sonstige Freizeitangebote wie Kochen, Handarbeit, Musizieren, Tanz, sportliche Aktivitäten) Ort der Begegnung (gegenseitiges Kennenlernen, Treffpunkt für ein offenes Angebot, Feste) Ort des Lernens (z. B. Sprachkurse, Bewerbungstraining, Computerkurse) Ort der Information in allen Lebenslagen (z. B. Gesundheit, Schule, Bildung, soziale Versorgung, Rentenfragen) Ort des Austausches und der Vernetzung (z. B. Arbeitskreise, Gesprächskreise) Brückenfunktion (Informationen und Vermittlung über und zu Fachdiensten) Standards/Kriterien für eine Jahresförderung (Mietkosten): Mindestens ein wöchentliches öffentliches Angebot Gute Erreichbarkeit Ausreichende räumliche und didaktische Ausstattung Gruppenbezogene Angebote Interkulturell geöffnete Angebote/ kommunikationsfördernde Maßnahmen Vernetzung im Gemeinwesen/ in den Sozialräumen Regelmäßiger Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum (quartalsweise, bei Bedarf öfter) 4

Jährliche Nachweise über Projekte, Teilnehmer etc. Änderungen müssen unverzüglich dem Kommunalen Integrationszentrum bekanntgegeben werden Transparenz über Drittmittelförderung (z. B. Spenden) und Eigenanteil Rechtzeitige Ankündigung von Angeboten und Projekten (Öffentlichkeitsarbeit) Kooperationen mit anderen Migrantenselbstorganisationen und anderen Einrichtungen Übernahme von Schulungen für andere Migrantenselbstorganisationen in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum Standards/Kriterien für Einzelförderungen von Sachmitteln (z. B. Literatur, Flyer, Unterrichtsmaterial): Mindestens 14-tägige öffentliche Angebote Gute Erreichbarkeit Ausreichende räumliche und didaktische Ausstattung Gruppenbezogene Angebote Interkulturell geöffnete Angebote/ kommunikationsfördernde Maßnahmen Vernetzung im Gemeinwesen/ in den Sozialräumen Regelmäßiger Austausch mit dem Kommunalen Integrationszentrum (quartalsweise, bei Bedarf öfter) Nachweise über laufende Projekte, Teilnehmer etc. Transparenz über Drittmittelförderung (z. B. Spenden) und Eigenanteil Rechtzeitige Ankündigung von Angeboten und Projekten (Öffentlichkeitsarbeit) Kooperationen mit anderen Migrantenselbstorganisationen und anderen Einrichtungen Im persönlichen Beratungsgespräch können Unklarheiten beseitigt werden. Nehmen Sie daher auch bei Nichterfüllung aller Kriterien oder unvorhergesehene Kosten für den Betrieb einer Migrantenselbstorganisation Kontakt zur Ansprechpartnerin auf, um eine Angelegenheit individuell prüfen zu lassen. 5

4 Rahmenbedingungen der Förderung Ein Rechtsanspruch des Antragsstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Das Kommunale Integrationszentrum entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Zuwendungsempfänger sind Migrantenselbstorganisationen als eingetragene Vereine. Zuwendungsempfänger müssen die im Antrag genannten Merkmale und Standards gewährleisten und sich an den dort beschriebenen Inhalten orientieren. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Die Höchstgrenze der Fördersumme beträgt jährlich 3.600,00 Euro (monatlich 300,00 ) je MSO. Im Gesamtbetrag ist ein Eigenanteil von mindestens 20% auszuweisen. Der zu erbringende Eigenanteil kann auch durch sonstige Mittel (Spenden, Förderungen Dritter, Bürgerschaftliches Engagement) erbracht werden. 5 Verfahren Zuwendungen sind beim Kommunalen Integrationszentrum zu beantragen. Der Antrag für die Jahresförderung ist bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen. Einzelförderungen für Sachmittel können fortlaufend beantragt werden. Zuwendungsfähige Ausgaben sind: Jahresförderung (Miete) (bis zum 31.10. des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen) Einzelförderung (Sachkosten) (können fortlaufend eingereicht werden) Miete Fachliteratur Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit Materialien für die Sprachförderung 6

Materialien für die Schülernachhilfe Aufwendungen für kulturelle Bildung z. B. Musikunterricht Nach Bewilligung einer Jahresförderung erfolgt die Auszahlung der Zuwendung durch den Kreis Höxter jeweils bis zum 03. Werktag des Monats auf das von der MSO angegebenen Konto. Bei einer Einzelförderung erfolgt die Auszahlung bis zu 14 Tage nach der Bewilligung. Dem Kommunalen Integrationszentrum ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem Controllingbogen. 6 Anlagen Vordruck Förderantrag Vordruck Sachbericht Vordruck Controllingbogen Alle aufgeführten Anlagen stehen als PDF-Dateien auf unserer Homepage unter www.integration.kreis-hoexter.de zur Verfügung. 7