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Transkript:

Anmeldung Sonderschau Aussteller Anmeldeschluss Sonderschau: 30. August 2013 Bitte vollständig ausgefüllt einsenden oder online anmelden unter /online info@productronica.com, Tel. +49 89 949-20320/20330, Fax +49 89 949-20339 GmbH, Messegelände, 81823 München, Deutschland Firmenanschrift (Rechnungsanschrift) Firma Straße/Postfach Anmeldeschluss Sonderschau: 30. August 2013 Postleitzahl Ort Umsatzsteuer-Id-Nr. (Pflichtangabe laut Umsatzsteuergesetz) Land Nr. und Ort der Handelsregistrierung Gesetzlicher Vertreter / Titel Vorname Nachname Frau Herr Homepage Hersteller (1) Händler (2) Importeur (3) Vertriebsgesellschaft mit alleinigem Verkaufsrecht für Deutschland (4) Dienstleistungsunternehmen (5) (Mehrfachnennung möglich) Mitglied folgender Fachverbände (optional) Ansprechpartner/-in (Mitarbeiter der Firma) Frau Herr Titel Vorname Nachname Vorwahl Telefon Fax Position E-Mail (personalisiert) Korrespondenzanschrift (nur bei abweichender Anschrift) Firma Straße/Postfach Frau Herr Position Titel Vorname Nachname Postleitzahl Ort Vorwahl Telefon Fax Land E-Mail (personalisiert) Teilnahme Sonderschau: Exponat / Maschine 2.900, EUR ohne MwSt. Abweichende Rechnungsanschrift Leider ist es der GmbH aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Rechnungen kann die GmbH nur an ihre Vertragspartner erteilen. Bitte zwingend ankreuzen: Die beiliegenden Teilnahmebedingungen A und B sowie die Technischen Richtlinien werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt. Jeder in fremdem Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die Forderungen der MMG anlässlich der obigen Messe. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift. Namen bitte in Druckbuchstaben wiederholen.

Messedauer: Dienstag, 12. bis Freitag, 15. November 2013 Öffnungszeiten für Besucher: Dienstag bis Donnerstag Freitag Öffnungszeiten für Aussteller: Dienstag bis Donnerstag Freitag 9.00 18.00 Uhr 9.00 16.00 Uhr 7.30 19.00 Uhr 7.30 18.00 Uhr Veranstalter und wirtschaftlicher Träger: GmbH Messegelände 81823 München Deutschland Telefon +49 89 949-20330, 20318 Telefax +49 89 949-20339 projektleitung@productronica.com Die nachstehend genannten Preise sind Nettopreise. Sie erhöhen sich jeweils um die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im folgenden Text wird die GmbH als MMG bezeichnet. B 1 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt online auf oder auf an liegendem Vordruck, der ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben möglichst um gehend der GmbH einzusenden ist. B 2 Zulassung Als Aussteller zugelassen werden alle inländischen Hersteller, alle ausländischen Hersteller oder deren deutsche Niederlassungen, Generalimporteure, von Herstellern autorisierte Fachhändler oder Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Generalimporteure und autorisierte Fachhändler dürfen nur Exponate von Herstellern ausstellen, die nicht selbst auf dieser Messe vertreten sind. Alle Exponate müssen dem Warenverzeichnis Anmeldeschluss ist Freitag, der 30. November 2012. Platzierungsbeginn ist Montag, der 14. Januar 2013. dieser Messe entsprechen und auf der Anmeldung namentlich und typengenau bezeichnet werden. Andere als die an gemeldeten und zugelassenen Gegenstände sowie gebrauchte und geleaste Maschinen dürfen nicht ausgestellt werden. Über die Zulassung entscheidet die MMG Messeorgani sation. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten nicht als Aussteller im Sinne der Besonderen Teilnahme bedingungen (B). B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7) Aussteller, deren Anmeldungen bis einschließlich 30. November 2012 bei der MMG eingehen, erhalten den Frühbucherpreis.* *Dieser Preis für die reine Standfläche gilt bei Eingang der Anmeldung bis einschließlich 30. November 2012 unter den Bedingungen gemäß Klausel B 3 der Teilnahmebedingungen B. Die Preise für Paketstände bleiben unverändert. Die Beteiligungspreise betragen netto pro m² Bodenfläche: in der Halle Die Mindestgröße beträgt 20 m² Reihenstand (1 Seite offen) 219, EUR*/226, EUR Eckstand (2 Seiten offen) 242, EUR*/249, EUR Kopfstand (3 Seiten offen) 252, EUR*/259, EUR Blockstand (4 Seiten offen) 259, EUR*/266, EUR Containerstellplatz 1.195, EUR Reihenstand Start Up 5.680, EUR (12 m² Reihe) Der Komplettstand umfasst: Standfläche (12 m² Reihe), Standauf- und -abbau, Standbau gemäß Beschreibung und Abbildung im Prospekt, 1 Tisch mit 4 Polsterstühlen, 1 Infotheke, offen, mit 1 Barhocker, Kabine mit Garderobe, 1 Einbauvitrine (50 x 50 x 250 cm, teilverglast), Blendenbeschriftung mit 15 Buchstaben (Helvetica), Teppichboden, Beleuchtung (pro 3 m² 1 Strahler), 3 kw Stromanschluss inkl. Stromverbrauch, Standreinigung, 1 Pressefach, Einstellen von 2 Pressetexten und 2 Bildern im Internet, Grundeintrag im Katalog, AUMA-Gebühr. Reihenstand All Inclusive 8.580, EUR (nur als 20-m²-Reihenstand möglich!) Der Komplettstand umfasst: Standauf- und -abbau, Standfläche (20 m² Reihe), Standbau gemäß Beschreibung und Abbildung im Prospekt, 1 Tisch mit 4 Polsterstühlen, 1 Infotheke, Kabine mit Garderobe, 1 Prospektständer, 1 Einbauvitrine (50 x 50 x 250 cm, teilverglast), Blendenbeschriftung mit 15 Buchstaben (Helvetica), Teppichboden, Beleuchtung (pro 3 m² 1 Strahler), 3 kw Stromanschluss inkl. Stromverbrauch, Standreinigung, 1 Pressefach, Einstellen von 2 Pressetexten und 2 Bildern im Internet, Grundeintrag im Katalog, AUMA Gebühr. Reihenstand Column 339, EUR / m² (nur Reihenstand von 20 bis 36 m² möglich) Der Komplettstand umfasst: Standauf- und -abbau, Standfläche (von 20 bis 36 m², je nach Bestellung), Standbau gemäß Beschreibung und Abbildung im Prospekt, 1 Tisch mit 4 Polsterstühlen, 1 Infotheke, Kabine mit Garderobe, 1 Prospektständer, 15 Buchstaben (Helvetica) pro Gangseite auf Säule, Logo auf Grafikfläche gegen Aufpreis, Teppichboden, Beleuchtung (pro 3 m² 1 Strahler), 3 kw Stromanschluss inkl. Stromverbrauch. Eckstand Column 364, EUR / m² (nur Eckstand von 20 bis 36 m² möglich) Der Komplettstand umfasst: Standauf- und -abbau, Standfläche (von 20 bis 36 m², je nach Bestellung), Standbau gemäß Beschreibung und Abbildung im Prospekt, 1 Tisch mit 4 Polsterstühlen, 1 Infotheke, Kabine mit Garderobe, 1 Prospektständer, 15 Buchstaben (Helvetica) pro Gangseite auf Säule, Logo auf Grafikfläche gegen Aufpreis, Teppichboden, Beleuchtung (pro 3 m² 1 Strahler), 3 kw Stromanschluss inkl. Stromverbrauch.

Fortsetzung B 3 Beteiligungspreise, Serviceleistungsvorauszahlung (vgl. A 7) Zweigeschossiger Standbau Bei zweigeschossigem Standaufbau erfolgt die Berechnung für die überbaute Fläche mit 80% des jeweiligen vorgenannten Beteiligungspreises. Der Beteiligungspreis beinhaltet sowohl die Miete der Standfläche als auch um fangreiche Serviceleistungen der MMG, die insbesondere die Beratung bei der Standaufplanung, die Beratung hinsichtlich der bei der Standgestaltung zu beach tenden örtlichen technischen Gegebenheiten und Anforderungen, die Beratung beim Auf- und Abbau des Standes, die Konzeptions- und Öffentlichkeitsarbeit für die Messe, das Besuchermarketing und die Besucherwerbung für die Messe, die Vor bereitung und Durchführung messebezogener Pressekonferenzen, Präsentationen und Aussteller abenden, sofern sie von der MMG organisiert werden, die Vorbereitung und Durchführung von Foren und Sonderschauen, sofern sie von der MMG oder Dritten im Auftrag der MMG organisiert werden, die Überlassung von zum Eintritt berechtigenden Aussteller ausweisen nach Maßgabe der Klausel B 11 Ausstellerausweise, die Überlassung von Eintrittsgutscheinen für Besucher nach Maßgabe der Klausel B 14 Gutschein Tages ticket, die Überlassung von Werbemitteln, die Beleuchtung, Heizung und Klima tisierung der Ausstellungsräumlichkeiten, die Grundbewachung des Veranstaltungsgeländes, die regelmäßige Reinigung der Verkehrsflächen, die Bereit stellung von Lautsprecheranlagen, mit deren Hilfe die Besucher der Messe unterrichtet werden sollen, und sonstigen Be sucherinformations - syste men einschließlich der Beschilderung, die Bereitstellung von Aufenthaltsräum lichkeiten und gastronomischen Einrichtungen für Aussteller, Be sucher und Presse vertreter innerhalb der Ausstellungsräumlichkeiten, die An wesenheit von Sanitätern und die Verkehrs lenkung zum Veranstaltungsgelände sowie innerhalb des Veranstaltungs geländes umfassen. Obligatorischer Kommunikationsbeitrag Für alle Aussteller wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 435, EUR erhoben. Der obligatorische Kommunikationsbeitrag beinhaltet den Grundeintrag im Messekatalog (print, online und ggf. mobile, vgl. B 10 Media Servi ces), ein Exemplar des Print-Katalogs/Messekatalogs oder CD-Rom (Erhalt vor Ort auf der Messe), den Grundeintrag im Visitor Guide, sowie weitere Kommunikationsleistungen nach Maßgabe der Klausel B 10 Media Services (Katalog Internet Mobile). Gegen zusätzliches Entgelt können weitere Einträge in den angebotenen Medien geschaltet werden. Die zusätzlichen Ein tragungs- und Werbe möglichkeiten sowie die Preise sind aus den entsprechenden Bestell formularen ersichtlich, die von dem von der MMG beauftragten Media Ser vi ces Partner an die Aussteller versandt werden. Servicepauschale Die Vorauszahlung für zu bestellende Serviceleistungen (vgl. A 7) beträgt 20, EUR/m² gemieteter Ausstellungsfläche. Die Vorauszahlung wird nach der Messe mit den tatsächlich bestellten Leistungen auf der Abschlussrechnung verrechnet. Gutschein Tagesticket Im Beteiligungspreis enthalten ist eine unbegrenzte Anzahl von eingelösten Gutscheinen für ein Tagesticket (vgl. B 14). AUMA-Beitrag Der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.v. (AUMA) erhebt von sämtlichen Ausstellern einen Beitrag von 0,60 EUR/m² gemieteter Ausstellungsfläche. Dieser Beitrag wird von der MMG berechnet und direkt an den AUMA abgeführt. Entsorgungspauschale Laufzeitabfall Mit der Entsorgungspauschale Laufzeitabfall in Höhe von 1,50 EUR/m² Standfläche zzgl. gesetzlicher MwSt. wird die Entsorgung des beim Aussteller während der Laufzeit der Messe auf seinem Stand anfallenden Abfalls abgegolten. Die Abfallentsorgung hat nach den in Nr. 6.1 Technische Richtlinien getroffenen Regelun gen zu erfolgen. B 4 Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen Die Teilnahme von Unternehmen als Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen (vgl. A 4) ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf der vorherigen Zulassung durch die MMG. Eine Zulassung kann nur dann erteilt werden, wenn der Mitaussteller/das zusätzlich vertretene Unternehmen auch als Aussteller zulassungsfähig wäre. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird ein obligatorischer Kommunikationsbeitrag in Höhe von 435, EUR erhoben. Der Kommu ni kationsbeitrag beinhaltet für den betreffenden Mitaussteller/das betreffende zusätzlich vertretene Unternehmen dieselben Leistungen wie für den Hauptaussteller (vgl. B 3, B 10). Für Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 250, EUR erhoben. B 5 Zahlungsfristen und -bedingungen Die in der Zulassung/Rechnung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in die Messemedien (print, online, ggf. mobile) und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Die Rechnungs beträge in sämtlichen von der MMG erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kunden nummer spesen frei in EUR auf eines der in der jeweiligen Rechnung ange gebenen Konten zu überweisen. Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen müssen mit einem gesonderten Formular durch den Hauptaussteller angemeldet werden. Für jeden einzelnen Mitaussteller, für den keine Zulassung der MMG vorliegt, und für jedes einzelne zusätzlich vertretene Unternehmen, für das keine Zulassung der MMG vorliegt, ist die MMG berechtigt, von dem Aussteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 500, EUR zu verlangen. Zudem kann die MMG von dem Aussteller verlangen, dass Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen, für die keine Zulassung der MMG vorliegt, den Stand räumen. Kommt der Aussteller dem Räumungsverlangen der MMG nicht unverzüglich nach, hat die MMG das Recht, das zwischen der MMG und dem Aussteller bestehende Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Abschlussrechnungen über sämtliche Nebenkosten (z.b. Beschriftung, technische Services, Strom etc.) erhält der Aussteller nach Schluss der Veranstaltung. Sie sind von ihm sofort nach Erhalt zu bezahlen.

B 6 Auf- und Abbautermine (vgl. A 15) Aufbau ab 6. November 2013, 8.00 Uhr bis 11. November 2013, 20.00 Uhr Lkw-Check-In während des Aufbaus: Lkws über 7,5 t müssen sich vor Ort am Lkw-Check-In melden. Nähere Informa tionen erhalten Sie mit dem Verkehrsleitfaden. Miet-Systeme stehen ab dem 11. November 2013, 9.00 Uhr für den Bezug zur Verfügung. Am letzten Aufbautag, dem 11. November 2013 müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis 18.00 Uhr aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. Freigelände be finden, werden von der MMG auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Bis 20.00 Uhr ist ein dekorativer Aufbau auf der eigenen Stand fläche möglich. Abbau ab 16. November nach Messeende bis 19. November 2013, 18.00 Uhr Einlass für Messebauunternehmen und Lieferanten am 15. November 2013 nicht vor 17.00 Uhr. Erfolgt vor Schluss der Messe ein Abtransport von Messegut oder der Abbau des Standes, so kann die MMG von dem Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500, EUR verlangen. Eine Verlängerung der Abbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zulässig. Eine Verlängerung der Aufbauzeit ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zulässig. B 7 Standgestaltung und Standausrüstung Vermaßte Standpläne mit Grundriss- und Ansichtsskizzen im Maßstab 1:100 müssen bei der Planung eines zweigeschossigen Standes, eines Standes über 100 m² oder einer über 3 m hinausreichenden Aufbauhöhe bis spätes tens 6 Wochen vor Aufbau bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in zweifacher Ausfertigung zur Genehmigung vorgelegt werden. Hallen und allgemein Eingeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 6 m. Zweigeschossige Bauweise: Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt 7,5 m. Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und Freigelände-Beschreibung). Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von 2,5 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Allen Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe: 2,5 m) an der Grenze zu Nachbar ständen zu stellen. Trennwände werden nur auf Wunsch und Kosten des Ausstellers aufgestellt. Bestellungen dieser Wände bzw. weiterer Kojenwände (Höhe 2,5 m) mit Vordruck 2.13 bis 2.17 einreichen. Von der Hallendecke dürfen nur Beleuchtungskörper abgehängt werden (max. Be lastung 100 kg/abhängepunkt). Bei Werbeträgern in Richtung zu direkt angrenzenden Nachbarn ist ein Mindestabstand von 2 m zur Standgrenze einzuhalten. Werbe aufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden. Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Stand art (Block-, Kopf-, Eck-, Reihenstand) anzupassen (z.b. mittels Trennwandsystemen). Der Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben. Plangenehmigungen Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion, Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien und der Teilnahmebedingungen der MMG eigenverantwortlich. Bei der Einhaltung der folgen den Vorgaben ist eine Plangenehmigung durch die MMG nicht erforderlich: Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m Standgröße kleiner als 100 m² keine Standabdeckung vorhanden. Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungs plä nen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) in zweifacher Aus füh rung bei der GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Genehmigung einzu reichen. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zu ständigen Vertragsfirmen der MMG ausgeführt. Sämtliche Klebe-, Tapezier- und Malerarbeiten können nur durch Vertragsfirmen der MMG ausgeführt werden. Nur die eingebauten Nagelleisten dürfen benagelt werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen streng verboten. Das Aufstellen von Kraftfahrzeugen aller Art auf der Standfläche zu Ausstellungsoder Dekozwecken ist untersagt und nur in Aus nahmefällen, die der vor herigen schriftlichen Zustimmung der Messeleitung be dürfen, zulässig. Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonder konstruktionen (z.b. Brück en, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Weitere Hinweise finden Sie dazu in den Baurechtlichen Bestimmungen unter Vordruck 1.3. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vor gaben der Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter. Für die weitere Bearbeitung werden Ihnen termingemäß die Ausstellerserviceformulare für die Bestellung weiterer Standleistungen übersandt.

B 8 Technische Einrichtungen Anträge für Elektroinstallation, Wasseranschluss sowie Telefon können nur berücksichtigt werden, wenn sie auf den von der MMG übermittelten Bestellscheinen (Ausstellerserviceformulare) bis spätestens 16. September 2013 eingehen. Mit diesen Vor drucken gibt die MMG die genauen Lieferbedingungen und Anschlussgebühren bekannt. Die angebotenen Leistungen können ausschließlich bei der MMG bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann. Der B 9 Verkaufsregelung Handverkäufe sowie sonstige Leistungen und Lieferungen, die vom Stand aus erbracht werden, sind unzulässig. Ausstellungsgüter dürfen erst nach Messeschluss an Käufer ausgeliefert werden. Die öffentliche Auszeichnung des B 10 Media Services (Katalog Internet Mobile) Der Grundeintrag enthält die Firmierung, Ort, Halle und Standnummer sowie den Eintrag in einer Warengliederung und wird von der MMG in Rechnung gestellt (vgl. B 3 Obligatorischer Kommunikations beitrag). Weitere Eintragungsmöglichkeiten, z.b. im Warenverzeichnis, und weitere Präsen tationsmöglichkeiten in diesen Medien werden den Ausstellern in einem gesonderten Bestellformular angeboten. Die Formulare werden dem An melder durch den offiziellen Media Services Partner rechtzeitig zugesandt. Der Medien Service Partner wickelt diese weiteren Eintragungsmöglichkeiten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung mit dem Anmelder ab. Für die Richtig keit und Vollständigkeit des Messe katalog (print, online und mobile) übernimmt die MMG keine Gewähr. Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der im Messekatalog (print, online und mobile) der MMG auf sein Betreiben hin geschalteten Einträge. Sollten Dritte Ansprüche gegen die MMG wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen Unzulässigkeit der Einträge geltend machen, so stellt der Inserent die MMG umfassend von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließ- B 11 Ausstellerausweise Für die Durchführungszeit der Messe erhält jeder Aussteller eine bestimmte Anzahl an kostenlosen Ausstellerausweisen für seinen Stand. In der Halle bis 20 m² Standgröße ab 21 m² für jede weitere angefangene 20 m² 3 Ausstellerausweise 1 Ausstellerausweis (zusätzlich) Mitaussteller/zusätzlich vertretene Unternehmen erhalten keine Austellerausweise. Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der angebotenen Leistungen ganz oder teilweise zu stornieren, wenn die Stornierung spätestens eine Woche vor offiziellem Aufbaubeginn bei der MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, jede Änderung nach Aufwand zu berechnen. Verkaufspreises ist nicht gestattet. Gemäß 64 GewO ist ein Verkauf nur an gewerbliche Wiederver käufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer zulässig. lich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung auf Seiten der MMG frei. Das gleiche gilt für Einträge von Ausstellern, Mitausstellern/zusätzlich vertretenen Unternehmen und Aussteller auf Gemeinschaftständen, die der jeweilige Aussteller im Messekatalog (print, online und mobile) der MMG veranlasst hat. Der offizielle Media Services Partner für diese Messe ist: productronica Media Services c/o jl.medien e.k. Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95 info@productronica-media.de www.productronica-media.de Zusätzliche Ausstellerausweise sind ab Mitte September 2013 vor Ort bei der Projekt leitung erhältlich. Kosten pro Stück 32, EUR. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt/über das Exhibitor Center (EC) bestellbar, sie dürfen an Dritte nicht weitergegeben werden. Bei Missbrauch ist die MMG berechtigt, den Ausstellerausweis einzuziehen. Durch die Aufnahme von Mitausstellern/zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise nicht. Der Ausstellerausweis berechtigt NICHT zur kostenlosen Benutzung des MVV (Münchner Verkehrsverbund). B 12 Rundschreiben Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben per Post oder E-Mail über weitere Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Messe unterrichtet.

B 13 Lärm, Geräuschkulisse Maschinen-Vorführungen, Video-, Musik-, Showdarbietungen etc. während der Messe laufzeit (siehe Öffnungszeiten) bedürfen der vorherigen Zustimmung der MMG und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Demzufolge müssen Lautsprecher und sonstige akustische Tonverstärker/ Beschallungsanlagen auf dem Messestand ausgerichtet werden und dürfen nicht auf benachbarte Messestände oder Gänge abschallen. Die Lautstärke darf in Abweichung zu Nr. 5.9 Technische Richtlinien B 14 Gutschein Tagesticket Aussteller, Mitaussteller und Firmen auf Gemeinschaftsständen haben die Möglichkeit, mit dem Werbemittelangebot (verfügbar ab Sommer 2013) eine unbegrenzte Anzahl von Gutscheinen für Tagestickets oder Online-Tickets zu B 15 Foto-, Film- und Videoaufnahmen Für professionelle Foto- und Filmaufnahmen vom eigenen Stand während der Messelaufzeit wird eine Genehmigung durch die MMG benötigt. Der Aussteller oder der beauftragte Fotograf erhält diese in der Sicherheitszentrale der MMG, Messehaus, Zugang über Tor 1. Der Auftrag ist schriftlich vorzuweisen. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 32, EUR erhoben. B 16 Werbung Die Klausel A 11 wird durch folgende Regelung ersetzt: Die Durchführung von Werbemaßnahmen, der Einsatz von stationären und mobilen Werbeträgern, von Promotionteams, sowie das Verteilen von Drucksachen und Kostproben außerhalb des Messestandes ist im Messegelände untersagt, es sei denn, der Aussteller hat hierfür bei der MMG eine entgeltpflichtige Gestattung beantragt und die MMG ihm diese Gestattung erteilt. Das Entgelt für die Gestattung ergibt sich aus den Bestellunterlagen für Werbeflächen. Die MMG ist berechtigt, nicht gestattete Werbemaßnahmen außerhalb des Standes im Messegelände zu unterbinden, insbesondere Personen, die B 17 Standfeiern Standfeiern am eigenen Messestand müssen bis spätestens 8. November 2013 angemeldet werden und sind genehmigungspflichtig. Die Veranstaltungen dürfen am 12., 13. und 14. November 2013 erst ab 18.00 Uhr beginnen und müssen spätestens um 22.00 Uhr beendet sein. Bis 22.30 Uhr besteht die Möglichkeit, notwendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen. Bis spätestens 23.00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben. Bitte beachten Sie die Weisungen des von der MMG eingesetzten Sicherheits- und Ordnungsdienstes. 70 db (A) an der Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Ver an stal tungs teil nehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten. bestellen. Alle eingelösten Gutscheine für Tagestickets oder Online-Tickets sind im Beteiligungspreis enthalten und werden nicht berechnet. Die Genehmigung beinhaltet den Zutritt zum Messegelände für das Foto- bzw. Filmteam außerhalb der Öffnungszeiten. Bei Foto- und Filmaufnahmen während der Nachtschließzeit muss auf Kosten des Antragstellers bzw. des je weiligen Ausstellers eine Begleitwache beauftragt werden. Während der Öffnungszeiten werden zusätzlich gültige Tickets für Aussteller benötigt, um Zutritt zum Messegelände zu erhalten. unzulässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen sowie unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten. Die MMG ist berechtigt, von dem Aussteller, der ohne Gestattung der MMG Werbemaßnahmen außerhalb des Standes im Messegelände durchführt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe des Betrages 300, EUR zu verlangen, der dem Doppelten des Entgeltes entspricht, das die MMG für eine erteilte Gestattung verlangt hätte. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Kosten pro Standfeier werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen: bis 99 m² Standgröße 350, EUR ab 100 m² Standgröße 550, EUR pro Abendveranstaltung. Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld mit Ihren Standnachbarn abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass eine musikalische Untermalung die Lautstärke von 90 db (A) nicht überschreiten darf. B 18 Versandkostenpauschale Bei der Verwendung von besonderen Lieferdiensten wie DHL, FedEx, TNT oder ähnlichen Dienstleistern wird dem Aussteller eine Gebühr in Rechnung gestellt.

B 19 Wiederinstandsetzung der Ausstellungsflächen Sämtliche Ausstellungsflächen sind der Hauptabteilung Technischer Aussteller service bis zum festgesetzten Abbautermin im ursprünglichen B 20 Transport von Raupenfahrzeugen Nur Raupenfahrzeuge mit glatten Platten, die auch für öffentliche Verkehrswege zugelassen sind, dürfen die Straßen des Messegeländes befahren. Der Transport von Raupenfahrzeugen in die Messehallen ist nur nach vorheriger B 21 Promotionteams Promotionteams sind nicht gestattet. Der Einsatz stationärer oder mobiler elektronischer Verkaufs- und Werbehilfen, das Herumtragen oder -fahren von Werbeträgern sowie das Verteilen von Drucksachen, Aufklebern und Kostproben außerhalb des gemieteten Standes oder gebuchten Promotionpoints ist Zustand zu über geben. Hierzu sind die Flächen rechtzeitig bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden. Rücksprache mit der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG gestattet. Für Beschädigungen der Straßendecken und der Hallenböden haftet der Aussteller in vollem Umfang. nicht zulässig. Für Informationen zu buchbaren Promotionpoints kontaktieren Sie bitte die Abteilung Media Sales: Fiona Kahlow, Telefon +49 89 949-20594, fiona.kahlow@messe-muenchen.de B 23 Änderungen Die MMG behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, welche die technische Abwicklung und Sicherheit betreffen. Ausgabe: Juli 2012