Mecklenburg-Vorpommern Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern bietet eine persönliche, finanzierte und praxisorientierte Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt für die Einstellung zum 2. Oktober 2017 an. Sie wollen einen ganz persönlichen Beitrag zu einer bürgerorientierten und freundlichen Verwaltung leisten? Die Tätigkeit im Büro passt genau zu Ihren beruflichen Vorstellungen und Sie interessieren sich für die Schwerpunkte Recht und Wirtschaft? Zu Ihren Stärken zählen Aufgeschlossenheit, Flexibilität sowie eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit? Dann starten Sie mit einer Ausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt in eine abwechslungsreiche Zukunft! Während der Ausbildung befinden Sie sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf als Regierungssekretäranwärterin oder Regierungssekretäranwärter und erhalten monatlich Anwärterbezüge derzeit in Höhe von ca. 1.070 Euro brutto. Die praktische Ausbildung erfolgt landesweit und erfordert eine uneingeschränkte örtliche Flexibilität. Wir bilden für den Bedarf der Landesverwaltung aus. Sie haben die mittlere Reife oder die Berufsreife und eine für die Laufbahn förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder die Berufsreife und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 34 Jahre bzw. nicht älter als 37 Jahre bei schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen. Sie erfüllen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen. Dann senden Sie Ihr Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, eine Kopie Ihres letzten Schulzeugnisses, bei einem Berufs- bzw. Studienabschluss eine Kopie des Prüfungszeugnisses bzw. eine Kopie der Urkunde mit der Bezeichnung des akademischen Grades und den ausgefüllten Bewerbungsbogen bis zum 7. Oktober 2016 online an: bewerbung_verwaltung@fh-guestrow.de oder per Post an die: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern Zentraler Auswahl- und Einstellungsdienst z. H. Frau Krüger und Herrn Gross Goldberger Straße 12-13 18273 Güstrow Bewerbungen von Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Informationen zur Ausbildung erhalten Sie im Internet auf der Website www.fh-guestrow.de. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen unter den Telefonnummern 03843/283-126 und -127 gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie Folgendes: Bewerbungen für das Studium sind zeitgleich möglich (Bewerbung Studium) Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ohne Mappe, Folien oder Ähnliches ein. Unterlagen können leider nicht zurückgeschickt werden. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Bewerbungsbogen für den Studiengang "Öffentliche Verwaltung" (LL. B.) für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin/ zum Verwaltungswirt Vorbemerkungen mit diesem Vordruck sollen Grunddaten erfasst werden, die zur Entscheidung über eine Teilnahme am Auswahlverfahren beitragen. Beantworten Sie bitte die nachstehenden Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Eine Berufung in das Beamtenverhältnis muss unter Umständen zurückgenommen werden, wenn sie auf unzutreffenden Angaben beruht. Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, fügen Sie bitte zu den Bewerberbogen ein Bewerbungsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf, eine Kopie des letzten Schulzeugnisses und bei einem Berufs- bzw. Studienabschluss eine Kopie des Prüfungszeugnisses bzw. eine Kopie der Urkunde mit der Bezeichnung des akademischen Grades bei. A Grunddaten 1. Angaben zur Person Name Vorname Geburtsdatum Alter Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße, Nr. Postleitzahl Ort Staat Land Mobiltelefon Telefon E-Mail Ist bei Ihnen eine Behinderung mit eines Behindertengrad von 30 oder höher gem. SGB IX festgestell worden? Grad der Behinderung Bitte eine Kopie des Schwerbehindertenausweises bzw. des Feststellungsbescheides beifügen. Sind Sie Bewerberin oder Bewerber nach 10 Soldatenversorgungsgesetz? Bitte Kopie des Zulassungs- bzw. Eingliederungsscheines beifügen. Seite 1 von 3
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 2. Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung und Studium Angaben zur Schulbildung angestrebter/erreichter Schulabschluss z. B. Abitur, Fachhochschulreife (nur der schulische Teil der Fachhochschulreife ist nicht ausreichend) Jahr Angaben zur Berufsausbildung Berufsausbildung Berufsbezeichnung Dauer Gründe bei Abbruch Abschluss Abschlussergebnis Berufsausbildung Berufsbezeichnung ja nein Dauer Gründe bei Abbruch Abschluss Abschlussergebnis Angaben zum Studium Studium ja nein Anzahl durchlaufene Semester Art des Abschlusses Abschluss Abschlussergebnis Gründe bei Abbruch gegenwärtige Tätigkeit Studienbezeichnung Seite 2 von 3
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 3. Angaben zu Vorstrafen Hinweis Anmerkung: Soweit eine Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder in das Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen oder zu tilgen ist, darf sich die oder der Betroffene als unbestraft bezeichnen (vgl. 53 Abs. 1 bundeszentralregistergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2714) geändert wurde ist). Sind Sie vorbestraft? wegen Bezeichnung der Strafe Gericht/ Behörde Entscheidung vom Art der zur Last gelegten Verfehlung Schwebt gegen Sie ein gerichtliches oder polizeiliches Ermittlungsverfahren? wegen Bezeichnung der Strafe Gericht/ Behörde B Erklärung Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen. Von Absatz 2 der Vorbemerkungen habe ich Kenntnis genommen. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege meine Bewerbungsunterlagen im Falle einer Absage vernichtet. Ort, Datum Unterschrift (Vor- und Zuname) Hinweis Bitte verwenden Sie für die Bewerbung keine Bewerbungsmappen, Folien oder Ähnliches. Klammern oder heften Sie die Bewerbung bitte links oben zusammen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet! Bei gewünschter Zurücksendung der Bewerbungsunterlagen ist aus Kostengründen ein frankierter und adressierter Briefumschlag beizulegen. Anfallende Bewerbungskosten können nicht erstattet werden. Seite 3 von 3
Einverständniserklärung der Eltern /Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern Ich / Wir, (Name der Eltern beide Elternteile / Erziehungsberechtigte) sind mit der Bewerbung von (Name) um eine Ausbildungsstelle als Verwaltungswirt/in bzw. ein Studium Bachelor of Laws an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow und der damit verbundenen Teilnahme an einem Eignungstest, durchgeführt durch den Zentralen Auswahlund Einstellungsdienst der FHöVPR, einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Eltern (beider Elternteile) / Erziehungsberechtigte