Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Ausbildungsverträgen der Ausbildung zum Hufpfleger (mbg) beim Lehrinstitut

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu den Ausbildungsverträgen der Ausbildung zum Hufpfleger (mbg) beim Lehrinstitut www.zanger-pferd.de Studiendauer 9-12 Monate (Inhalte, Umfang,Termine siehe Stundenplan, jeweils aktuell unter www.zangerpferd.de) Chronologischer Aufbau der Studieninhalte (Quereinstieg während der laufenden Ausbildung nicht möglich) Facharbeit bei einem Mentor eigener Wahl Nachweis über 50 in Eigenverantwortung bearbeitete Pferde/Equiden Zwischen- und Abschlussprüfung Institutsinternes Zeugnis Für die vom Lehrinstitut www.zanger-pferd.de (im folgenen Lehrinsitut genannt) angebotenen Kurse gelten folgenden Vereinbarungen: 1 Anmeldung Der Teilnehmer / die Teilnehmerin meldet sich mit Abgabe des Ausbildungsvertrages für die dort georderten Kurse verbindlich an. Für den Fall, dass die Gebühren nicht entsprechend der Regelungen des Ausbildungsvertrages entrichtet wurden, behält sich das Lehrinstitut vor, den Teilnehmer / die Teilnehmerin nicht zum Kurs zuzulassen. Anmeldungen werden in eingehender Reihenfolge bearbeitet. Die Teilnahme an der Ausbildung beim Lehrinstitut www.zanger-pferd.de erfolgt auf eigene Verantwortung, somit wird auf Regressforderungen im Verletzungsfall während des Unterrichts verzichtet. Hinsichtlich der Lernziele, der Lerninhalte und der Durchführung der Kurse wird auf die Kursinhalte verwiesen. Der Unterricht kann in verschiedenen Ställen durchgeführt werden. Jeder Teilnehmer/In sollte an den Unterrichtsstunden teilnehmen. Stunden, die vom Teilnehmer/in nicht wahrgenommen werden. Werden durch das Lehrinstitut nicht nachgeholt und müssen eigenverantwortlich nachgeholt werden. 2 Materialkosten Die genannten Kursgebühren verstehen sich als reine Unterrichtsgebühr und schließen keine Verbrauchsmaterialien oder Werkzeuge ein. Für diese Kosten hat der Auszubildende selbst aufzukommen.

3 Zahlung des Kurspreises für Kurse in Deutschland -falls nichts anderes vereinbart: Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung (Eingang der Anmeldung beim Lehrinstitut) ist eine erste Rate von 1.000,00 auf das u.g. Konto zu überweisen. Erfolgt die Zahlung dieser Rate nicht, behält sich die Institutsleitung vor, den Anspruch auf einen Kursplatz verfallen zu lassen. Der Restbetrag von 2.770,00 ist in zwei Raten zu zahlen: Eine zweite Rate von 1.400 ist bis spätestens zwei Wochen vor Beginn von Kursblock 2 zu entrichten. Die Schlussrate von 1.370 ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Zwischenprüfung zu entrichten. Erfolgt die Zahlung der 2. bzw. 3 Rate nicht, kann die Ausbildung über die bereits absolvierten Kursblöcke bis zur Zahlung der ausstehenden Rate nicht weiter fortgesetzt werden. 4 Preisermäßigung Die Kursgebühr kann auch komplett entrichtet werden. Bei Komplettzahlung der Studiengebühr erhält der Teilnehmer einen Nachlass. 5 Rücktritt Das Lehrinstitut ist berechtigt, bis drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Kurses vom Ausbildungsvertrag zurückzutreten oder ihn zu verschieben, z. B. wenn sich zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend Teilnehmer / Teilnehmerinnen angemeldet haben. Bereites gezahlte Kursgebühren werden dem Auszubildenden erstatt. 6 Anreise / Übernachtung / Verpflegung Die Leistungen des Lehrinstituts beschränken sich ausschließlich auf die Durchführung der vom Teilnehmer / von der Teilnehmerin gebuchten Kurse. Insbesondere um die Anreise zu den Kursorten, die Übernachtung an den Kursorten und Verpflegung muss sich der Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst kümmern. Das Lehrinstitut wird allerdings mit der Rechnung auf Wunsch einige Übernachtungsmöglichkeiten an den jeweiligen Kursorten benennen, ohne für Ausstattung, Preis und Qualität einzutreten. 7 Skripte Jeder Teilnehmer erhält das Kursskript ausgehändigt.

8 Prüfung Die im Rahmen dieses Vertrages angebotenen Kurse dienen der Vorbereitung auf die Prüfung im Bereich des jeweils gewünschten Ausbildungszieles. Die Prüfung wird durch das Lehrinstitut abgehalten. Für die Durchführung der Prüfungen wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 erhoben. Bei Prüfungswiederholung wird diese noch einmal gesondert erhoben. Das Lehrinstitut macht die Zulassung zur Prüfung davon abhängig, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin sämtliche fachlichen Voraussetzungen erfüllt und die Prüfungsgebühr gezahlt wurde. 9 Haftung des Lehrinstitut Das Lehrinstitut haftet für Schäden, die durch das Verschulden des Lehrinstituts oder durch das Verschulden eines ihrer Mitarbeiter dem Teilnehmer / der Teilnehmerin entstehen sollten, nur, wenn ihr bzw. ihren Mitarbeitern vorgeworfen werden kann, diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet zu haben. 10 Versicherung des Teilnehmers / der Teilnehmerin Das Lehrinstitut hat eine Betriebshaftplicht abgeschlossen. Diese beinhaltet Schäden im Bereich der Hufbearbeitung am bearbeiteten Pferd sowie Schäden an Einrichtungsgegenständen oder Inventar des Hofes sowie Mietschäden an Unterrichtsgegenständen im Lehrsaal, soweit diese nicht mit Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht werden. Nicht versichert sind insbesondere An- und Abreise zu den Unterrichtsorten, sowie Unfälle oder Personenschäden. Der Versicherungsumfang kann beim Lehrinstitut erfahren werden. 11 Verhältnis zu Ausbildern Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist während der Unterrichtsveranstaltungen verpflichtet, den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten, z. B. wenn es um die Reduzierung von Unfallgefahren oder um die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen geht. Kommt der Teilnehmer / die Teilnehmerin solchen Anweisungen nicht nach, kann dies zum Ausschluss vom Unterrichtführen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von der Kursteilnahme wegen Nichtbeachtung der Anweisungen der Ausbilder keine Befreiung von den Zahlungsverpflichtungen insgesamt zur Folge hat. 12 Adressenliste

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre Adresse und Telefonnummer an die anderen Kursteilnehmer weitergegeben werden kann, um das Bilden von Fahrgemeinschaften zu erleichtern. 13 Werbemäßige Hinweise auf das Lehrinstitut Markennutzung Das Lehrinstitut gestattet dem Teilnehmer / der Teilnehmerin nach der erfolgreichen Ablegung der Prüfung den werbenden Hinweis auf die Ausbildung beim Lehrinstitut. Wenn und soweit die genannten Voraussetzungen für eine Gestattung wie oben nicht mehr vorliegen oder diese widerrufen werden, ist dem Teilnehmer / der Teilnehmerin ein werbender Hinweis untersagt. Dies trifft insbesondere zu, wenn das Lehrinstitut die Prüfung widerruft. Zuwiderhandlungen können vom Lehrinstitut zivilrechtlich verfolgt werden. 13 Abtretung Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien nur möglich, wenn der jeweils andere Vertragspartner der Abtretung vorher schriftlich zugestimmt hat. Das Lehrinstitut ist jedoch berechtigt, auch ohne Zustimmung des Teilnehmers / der Teilnehmerin Zahlungsansprüche wegen offener, fälliger Kursgebühren zum Zwecke des Forderungseinzugs an lnkassounternehmen abzutreten. 14 Widerrufsbelehrung Der Teilnehmer / die Teilnehmerin kann seine/ihre Vertragserklärung ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform widerrufen. Der Ablauf der Frist beginnt mit Vertragsschluss und Erhalt dieser Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Lehrinstitut Zanger Dr. Michael Zanger Apfelweg 22 69168 Wiesloch Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Für den Fall einer Kursteilnahme ist die vertraglich vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

15 Nebenabreden / Schriftform / Salvatorische Klausel Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen aufrecht erhalten. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 16 Erklärung zur Kenntnisnahme Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung der jeweils fälligen Kursgebühr oder der Nichtbeachtung von Anweisungen der Ausbilder von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden kann. Das Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Es ist mir bekannt, dass die Zulassung zur Prüfung von mir gegenüber dem Lehrinstitut beantragt werden muss und ebenso wenig wie das Bestehen der Prüfung garantiert werden kann. Logo und Schriftzug des Lehrinstituts kann ich erst nach bestandener Prüfung verwenden. Dies kann mir jederzeit untersagt werden. Mit meiner Unterschrift auf dem Ausbildungsvertrag zu den von mir ausgewählten Ausbildungskursen, ist meine Anmeldung für mich für die Dauer von zwei Wochen verbindlich. Die Anmeldung für den Kurs wird hiermit durch das Lehrinstitut bestätigt. Das Lehrinstitut übernimmt hiermit die Verpflichtung, zu den genannten Zeiten die gebuchten Kurse mit dem ausgewiesenen Lehrinhalt durchzuführen, behält sich aber das Recht zum Rücktritt vor, wenn z. B. an dem ausgewählten Kursort die erforderliche Mindestteilnehmerzahl für den gebuchten Kurs nicht zustande kommt.