Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Ähnliche Dokumente
Statuten des Vereins

Statuten des Vereins SoLawi Mooshof

STATUTEN DES VEREINS Commodity Club Switzerland

Association of Ayurveda Professionals World Wide - AAPWW. Statuten I. NAME UND SITZ. Art. 1

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)

Statuten des Vereins AccessibilityGuide

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

I. NAME UND SITZ Art. 1 II. ZIEL UND ZWECK Art. 3 III. MITGLIEDSCHAFT Art. 4 IV. ORGANE Art. 7

STATUTEN VEREIN HAND IN HAND - AFRIKA

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment)

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

STATUTEN "ALFA BRERA PRIVILEGE OWNERS CLUB"

Statuten des Vereins Schulhunde Schweiz VSHS

Statuten des Vereins Städtepartnerschaften

STATUTEN DER SCHWEIZERISCHEN VEREINIGUNG FÜR TAKTISCHE MEDIZIN (SVTM)

Statuten micropark Pilatus

STATUTEN DER INTERNATIONALEN ÄRZTEGESELLSCHAFT FÜR ALTERNATIVE PSYCHIATRIE UND ECHTE PSYCHOTHERAPIE AVANTI

STATUTEN DES VEREINS CBD HANF INTENSIV LIEBHABER (CHiL)

Gönnerverein Museum alte Post im Weisstannental

GummiLove Verein STATUTEN GUMMILOVE VEREIN 1! /! 6

Alumni Baukaderschule St.Gallen

Vereinigung Pranic Healing Schweiz (VPHS)

STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)

STATUTEN. des ORTSVEREINS ZOLLBRUECK

Statuten des Vereins Netzwerk

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur

S T A T U T E N. Luzerner Verein Pro Chiropraktik

STATUTEN. des Vereins. Gewerbeverein Steinhausen. (der "Verein")

Statuten. Verein Studentenverein Wirtschaftsrecht

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten des Vereins NOVUM Jungunternehmer Nidwalden

I. Name und Sitz. II. Zweck

Höhere Fachprüfungen im Ingenieur- und Architekturwesen. Statuten. Verband für Höhere Fachprüfungen im Ingenieur- und Architekturwesen HFP

Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Integrative Therapie SGIT

Statuten des Vereins Rock & Pearl Projekte in der Dem. Rep. Kongo

STATUTEN. des LEGACY POLO CLUB

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli

VEREINSSTATUTEN. Kampf Kunst Center Laufen

Verein Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz Statuten Revidierte Fassung vom 6. Mai 2014

Statuten des Vereins Elternrat Schule Laubegg

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des Vereins Lachyoga-Club Luzern (LYL)

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau

Haus für Mutter und Kind. Verein Haus für Mutter und Kind. Statuten

Statuten Gemeinnütziger Verein Togo. Statuten. Stand: Gemeinnütziger Verein Togo-Assist

Statuten des Vereins KlimaSeniorinnen Schweiz / Aînées pour la protection du climat Suisse

SCHWEIZER PLASTIC RECYCLER

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK

Statuten. Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten. Verein Sonderschulinternat Hemberg mit Sitz in 9633 Hemberg

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten Verein «Sentieri Ossolani»

Vereinsstatuten FerienSpass Rickenbach

Statuten. des Vereins Netzwerk Bildung und Architektur

Statuten des Förderverein worldskills Liechtenstein

STATUTEN VEREIN MITTAGSTISCH LANGMATT. Unter dem Namen. Verein Mittagstisch Langmatt

Vereinsstatuten Lebendige Oltner Nachbarschaft (Leona)

Statuten des Vereins Sitterbugs

Statuten Verein RAUM

Unter dem Namen "Säntisblick" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB, mit Sitz in Herisau.

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

S T A T U T E N VEREIN WALD - SCHÖNENGRUND

Statuten verein für altersbetreuung im oberen fricktal

Statuten. Collective

Statuten Verein Naturschule St. Gallen

STATUTEN. des. Tauchverein Mörschwil

Art. 3 Aufgaben Aufgaben des Vereins sind: 3.1 Bildung der Frauen in persönlichen, religiösen, politischen und kulturellen Bereichen

Walking Mettauertal/Gansingen Statuten

Vereinsstatuten New Swiss Khmer Generation

Statuten Kinderhaus Malters

STATUTEN. der INTERESSENGEMEINSCHAFT. und Dauermieterr von Ferienwohnungen in Engelberg

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer

STATUTEN. Anavant Surses

Verein Landart Grindelwald

Verein BoulderSchüür Lenk Statuten

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Verein Amici di Sciaredo

Unter dem Namen "mia Engiadina" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Scuol. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

SCHWEIZERISCHER JUGEND MOTOCROSS CLUB

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

Statuten der Schweizerischen Vereinigung der Freunde Finnlands (SVFF) Gruppe Bern, Sport (SVFF-BE-Sport)

Statuten des Vereins Ostschweizer Forum für Hochbegabung

Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ausgabenkompetenz Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird jeweils an der Generalversammlung

Religionen im Dialog. Statuten des Vereins. 1. Name und Sitz. 2. Ziel und Zweck. 3. Mittel

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

Transkript:

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "golf engi" besteht ein Verein gemäss vorliegender Statuten und im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Engi, Glarus Süd. II. Zweck Art. 2 Der Verein bezweckt den Betrieb der Golfanlage in Engi sowie ähnlichen Anlagen und die damit verbundenen Aktivitäten, insbesondere den Betrieb des dazugehörigen Bistros. Der Verein bietet Kurse an und fördert den Golfsport allgemein. Der Verein ist eine Sektion des Vereines Sportanlagen Engi, welcher verschiedene Sektionen mit gemeinsamen Interessen umfasst. III. Mitgliedschaft Art. 3 Mitglieder des Vereines können natürliche oder juristische Personen werden, welche den Zweck des Vereins anerkennen und zu fördern bereit sind. Art. 4 Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Art. 5 Die Mitgliedschaft endet durch: a. Austritt; b. Ausschluss; c. Todesfall bei natürlichen Personen, Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.

- 2 Der Austritt erfolgt mittels schriftlicher Erklärung an den Vorstand. Er kann nur auf Ende des Kalenderjahres erfolgen. Ein Ausschluss kann erfolgen, wenn sich das Mitglied unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder die Interessen des Vereins schädigt. Der Ausschluss erfolgt nur nach Anhörung des Mitgliedes und wird diesem schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss gilt per sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die Hauptversammlung besteht nicht. Bezahlt ein Mitglied den Mitgliederbeitrag mehrere Jahre nicht, so kann der Ausschluss ohne Anhörung und schriftliche Mitteilung vorgenommen werden. Der Ausschluss gilt per sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die Hauptversammlung besteht nicht. IV. Organe Art. 6 Die Organe des Vereins sind: A. Die Hauptversammlung; B. Der Vorstand; C. Die Rechnungsrevisoren. A. Hauptversammlung Art. 7 Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich, in der Regel im März statt. Die Einladung zur Hauptversammlung erfolgt mindestens 20 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail durch den Präsidenten unter Angabe der Traktanden. Anträge zuhanden der Hauptversammlung sind mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich an den Präsidenten oder die Präsidentin zu richten. Art. 8 Eine ausserordentliche Hauptversammlung ist auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag mindestens eines Fünftels der Mitglieder oder auf Antrag der Rechnungsrevisoren einzuberufen.

- 3 Art. 9 Die Hauptversammlung hat folgende Kompetenzen und Aufgaben: a. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung; b. Abnahme des Jahresberichts, der Jahresrechnung und des Berichts der Revisionsstelle; c. Entlastung des Vorstandes und der Revisionsstelle; d. Festsetzung des Jahresbeiträge; e. Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren; f. Genehmigung des Budgets und des Jahresprogramms; g. Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Mitglieder; h. Entscheid über wichtige, ihr vom Vorstand unterbreitete Geschäfte; i. Änderung der Statuten; j. Auflösung des Vereins. Art. 10 Beschlüsse an der Hauptversammlung werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Die Abstimmung erfolgt nur dann geheim, wenn dies ausdrücklich von der Mehrheit der anwesenden Mitglieder verlangt wird. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid. Alle anwesenden Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht. Stellvertretung ist bei natürlichen Personen nicht zulässig. Die juristischen Personen üben das Stimmrecht durch einen bevollmächtigen Vertreter aus. Bei der Beschlussfassung über die eigene Entlastungserteilung sowie über ein Rechtsgeschäft oder ein Rechtsstreit zwischen einem Mitglied und dem Verein ist das betroffene Mitglied nicht stimmberechtigt. B. Vorstand Art. 11 Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird von der Hauptversammlung auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Mit Ausnahme des Präsidenten oder der Präsidentin, der bzw. die von der Hauptversammlung gewählt wird, konstituiert sich der Vorstand selbst.

- 4 Der Vorstand ist beschlussfähig, sofern mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er wird einberufen auf Antrag des Präsidenten oder der Präsidentin oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes. Bei Stimmengleichheit steht dem Präsidenten oder der Präsidentin der Stichentscheid zu. Art. 12 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: a. Dem Präsidenten oder der Präsidentin; b. Dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin; c. Beisitzern. Art. 13 Dem Vorstand stehen alle Befugnisse zu, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ des Vereins übertragen werden. Es sind dies insbesondere: a. Die Vorbereitung und Durchführung der ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlung; b. Den Erlass von Reglementen; c. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern; d. Die Buchführung; e. Die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung des Vereines Sportanlagen Engi; f. Den Abschluss von Vereinbarungen mit dem Verein Sportanlagen Engi oder einer anderen Sektion. Art. 14 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung. C. Rechnungsrevisoren Art. 15 Die Hauptversammlung wählt mindestens einen Rechnungsrevisor oder eine Rechnungsrevisorin, welche nicht Mitglied des Vereins zu sein braucht, für die Dauer von vier Jahren.

- 5 Art. 16 Der Rechnungsrevisor oder die Rechnungsrevisorin prüft die Jahresrechnung des Vereins und erstattet der Hauptversammlung schriftlichen Bericht über die Resultate der Prüfung und beantragt Erteilung oder Verweigerung der Entlastung für den Kassier oder die Kassierin und den Vorstand. V. Vereinsvermögen und Haftung Art. 17 Das Vermögen des Vereins setzt sich aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, aus Subventionen von öffentlichen Stellen, aus Überschüssen der Betriebsrechnung, aus allfälligen Schenkungen, Sponsoring, Veranstaltungsbeiträgen und ähnlichem zusammen. Art. 18 Das Geschäftsjahr beginnt jeweils am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Art. 19 Der Verein haftet nur mit seinem eigenen Vermögen. Die persönliche Haftung von Mitgliedern für Verpflichtungen des Vereines ist ausgeschlossen. Der Verein haftet nicht für die Verbindlichkeiten des Vereines Sportanlagen Engi oder von anderen Sektionen. VI. Statutenänderung und Auflösung Art. 20 Für eine Statutenänderung ist eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen notwendig. Art. 21 Im Falle der Auflösung des Vereins ist der Liquidationserlös wenn immer möglich dem Verein Sportanlagen Engi zuzuwenden. Ist dies nicht möglich, bestimmt die Hauptversammlung über die Verwendung des Liquidationserlöses VII. Inkrafttreten der Statuten Art. 22 Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form von der Hauptversammlung genehmigt und werden per sofort in Kraft gesetzt.

- 6 Sie ersetzen die Statuten des Vereines Sportanlagen Engi (bzw. den dort zur Sektion Golf enthaltenen Teil) vom 30. November 1992 mit letztmaliger Änderung am 1. Oktober 2008. Engi, [DATUM] Der Präsident Der Aktuar