38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 10. November 2016, 14:55 bis 16:32 Uhr

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Transkript:

19. Wahlperiode Kurzbericht öffentlicher Teil 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 10. November 2016, 14:55 bis 16:32 Uhr Anwesend: Vorsitzender Abg. Clemens Reif (CDU) CDU Abg. Ulrich Caspar Abg. Heiko Kasseckert Abg. Dirk Landau Abg. Judith Lannert Abg. Klaus Peter Möller Abg. Peter Stephan Abg. Karin Wolff SPD Abg. Elke Barth Abg. Tobias Eckert Abg. Timon Gremmels Abg. Stephan Grüger Abg. Rüdiger Holschuh Abg. Regine Müller (Schwalmstadt) Abg. Marius Weiß BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abg. Frank-Peter Kaufmann Abg. Kai Klose Abg. Karin Müller (Kassel) DIE LINKE Abg. Janine Wissler FDP Abg. Jürgen Lenders

Lb/me 2 WVA 19/38 10.11.2016 Fraktionsassistentinnen und -assistenten: Christian Richter-Ferenczi Eveline Volz Kai Wächter Sebastian Scholl Mario Klotzsche (Fraktion der CDU) (Fraktion der SPD) (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Fraktion DIE LINKE) (Fraktion der FDP) Landesregierung, Rechnungshof, etc. Protokollierung: Claudia Lingelbach

Lb/me 3 WVA 19/38 10.11.2016 Inhaltsverzeichnis: Punkt 1: Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend neue Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen Drucks. 19/3917 S. 4 Punkt 2 bis Punkt 10: siehe nicht öffentlicher Teil

Lb/me 4 WVA 19/38 10.11.2016 Abg. Heiko Kasseckert bittet um Behandlung von Punkt 6 im Anschluss an den öffentlichen Teil, damit die Referentin problemlos zwischen dem Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss, in dem der Bericht ebenfalls gegeben werden müsse, und dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wechseln könne. Es besteht Einvernehmen mit dem Vorschlag. Punkt 1: Dringlicher Berichtsantrag der Fraktion der SPD betreffend neue Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen Drucks. 19/3917 Minister Tarek Al-Wazir verliest die folgende Vorbemerkung: Die Fraport AG erhebt von den Flughafennutzern für die Nutzung ihrer Infrastruktur Entgelte. Grundlage ist eine Entgeltordnung, die der Flughafenbetreiber dem Hessischen Verkehrsministerium zur Genehmigung vorlegen muss. Die Entgeltordnung muss den Anforderungen des 19 Luftverkehrsgesetzes des Bundes entsprechen. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muss die Genehmigung versagt werden. Liegen die Voraussetzungen vor, muss genehmigt werden. Ein Ermessensspielraum oder gar politischer Abwägungsspielraum besteht nicht. Die von der Fraport AG für das Jahr 2017 beantragte Entgeltordnung besteht aus drei Teilen. Erstens: Aus einer Erhöhung und weiteren Spreizung des lärmabhängigen Entgeltanteils um ca. 15 %. Damit würde das Starten und Landen mit lauten Flugzeugen weiter verteuert. Zweitens: Die Gewährung von Nachlässen für Flugzeuge, die mit dem satellitengestützten GBAS-Navigationssystem ausgestattet sind. GBAS ermöglicht mittelund langfristig lärmärmere Flugverfahren, wie beispielsweise das Umfliegen dicht besiedelter Gebiete oder steilere Anflugwinkel. Drittens beantragt die Fraport AG Nachlässe, "Incentives", also Anreize für neue Fluggesellschaften bzw. neue oder zusätzliche Flugverbindungen bzw. mehr Passagiere. Bei der Prüfung durch die Genehmigungsbehörde sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Incentivierung ist von Gesetzes wegen nicht per se verboten und wird auch anderenorts zum Teil praktiziert. Das gilt auch für die Incentivierung von Neubewerbern. Wichtig ist, dass die Incentivierung nicht nur einer oder wenigen Airlines offensteht, sondern dass potentiell jede Fluggesellschaft unter gleichen Voraussetzungen davon profitieren kann und der Anreiz damit nicht diskriminierend ist. Auch bei Anreizen für erstmals in Frankfurt operierende Fluggesellschaften muss das Programm grundsätzlich für alle neuen Airlines offen sein. Insbesondere Anreize für neue Airlines müssen zudem zeitlich befristet werden. Das Verkehrsministerium prüft sehr sorgfältig, ob die einzelnen Bestandteile sowie die beantragte Entgeltordnung als Ganzes, sachgemäß, diskriminierungsfrei und damit genehmigungsfähig sind.

Lb/me 5 WVA 19/38 10.11.2016 Der Minister nimmt zu dem Berichtsantrag wie folgt wie folgt Stellung: Frage 1: Ist die Genehmigung der neuen Entgeltordnung für den Frankfurter Flughafen bereits erfolgt? Falls ja: Wann ist dies geschehen? Falls nein: Wieso präsentiert aus Sicht der Landesregierung die Fraport AG bereits eine neue Airline, die aufgrund der neuen Entgeltordnung nach Frankfurt kommt, wenn die Entgeltordnung noch gar nicht genehmigt ist? Über den Antrag der Fraport AG auf Genehmigung der Entgeltordnung 2017 ist noch nicht entschieden worden. Aus welchem Grund Luftverkehrsunternehmen jetzt Ansiedlungsabsichten bekannt geben, für die möglicherweise auch Erwartungen in Bezug auf Flughafenentgelte maßgeblich sein können, ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 2: Ist die Fraport vorab informell über die beabsichtigte Entscheidung des Genehmigungsverfahrens informiert worden und falls ja, wann? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine beabsichtigte Entscheidung wird erst nach vollständigem Durchlaufen des Genehmigungsverfahrens vorliegen. Frage 3: Wann wurde der Antrag für eine neue Entgeltordnung eingereicht? Wurde die Frist zur Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach Antrag gemäß LuftVG eingehalten? Der Antrag wurde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Landesentwicklung am 8. Juli 2016 eingereicht. Eine verbindliche Entscheidungsfrist sieht die Rechtsgrundlage des 19b Abs. 3 Nr. 4 S. 1 Luftverkehrsgesetz nicht vor, sondern bestimmt lediglich, dass die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung ergehen soll. Dies bedeutet, dass beim Vorliegen sachlicher Erfordernisse auch ein längerer Entscheidungsprozess gerechtfertigt ist. Dies ist vorliegend aufgrund eines äußerst komplexen Entgeltantrags, der Notwendigkeit einer ausreichenden Anhörungsfrist unter anderem für die Flughafennutzer und die Fluglärmkommission sowie der aus der Anhörung hervorgegangenen umfangreichen Anregungen und Bedenken geboten. Frage 4: Wann hätte die Genehmigung der neuen Entgeltordnung nach LuftVG spätestens veröffentlicht werden müssen, wenn sie zum 1.1.2017 in Kraft treten soll? Die Veröffentlichung einer Entgeltordnung mit Inkrafttretensdatum 1. Januar 2017 ist weiterhin möglich. 19b Abs. 3 Nr. 4 S. 2 Luftverkehrsgesetz sieht eine Veröffentlichung grundsätzlich zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten vor. Dies bedeutet, dass beim Vorliegen sachlicher Gründe auch ein kürzerer Vorlauf zulässig ist. Im Einzelnen wird dazu auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Frage 6: Welchen Prüfauftrag hatte der externe Sachverständige, der vom HMWEVL für die Entgeltordnung beauftragt wurde und zu welchem Ergebnis ist der Gutachter gekommen? Seit wann liegt dieses Gutachten vor? Wie lautet der genaue Auftrag an den oder die Gutachter? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet:

Lb/me 6 WVA 19/38 10.11.2016 Der Sachverständige wurde beauftragt, das Incentive-Programm sowie Fragen zu einzelnen gesetzlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit näher zu beleuchten. Das endgültige Ergebnis des Gutachters liegt dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung noch nicht vor. Frage 7: Hat es zum neuen Incentive-Programm bereits vor Antragstellung Gespräche des HMWEVL mit der Fraport gegeben? Falls ja, welchen Inhalt und welches Ergebnis hatten diese? Nein, es hat keine solchen Gespräche gegeben. Frage 8: Existieren für das neue Incentive-Programm bereits Vorbilder oder vergleichbare Regelungen auf anderen deutschen Flughäfen? Aus allgemein zugänglichen Quellen sind Hinweise zu entnehmen, wonach zahlreiche Flughäfen existieren, an denen Anreize für Verkehrswachstum innerhalb bzw. außerhalb der Flughafenentgelte gesetzt werden. Einzelheiten hierzu sind der Landesregierung mangels Zuständigkeit für außerhalb Hessens gelegene Flughäfen nicht bekannt und für die zu treffende Entscheidung über den vorliegenden Entgeltantrag auch unmaßgeblich. Jeder Entgeltantrag ist konkret anhand der Voraussetzungen der Genehmigungsvorschrift zu untersuchen. Frage 9: Wurde für das Genehmigungsverfahren vom HMWEVL das BMVI konsultiert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Nein. Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen. Frage 10: Wurden die Lufthansa und die Condor im Rahmen des Genehmigungsverfahrens konsultiert? Falls ja, wie haben diese sich zu der neuen Entgeltordnung eingelassen? Ja, die genannten Luftfahrtunternehmen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung angehört. Zuvor haben sie an den Konsultationsgesprächen des Flughafenbetreibers teilgenommen. Die Äußerungen sind Gegenstand eines laufenden nicht öffentlichen Verwaltungsverfahrens. Frage 11: Werden die von Ryanair und Fraport vorgestellten Pläne Auswirkungen auf die Lärmpausenregelung haben? Nein. Die Lärmpausenbündnispartner haben in ihrer turnusgemäß stattfindenden Sitzung hinsichtlich der kommenden Sommerflugplanperiode einvernehmlich verabredet, dass die Anwendung des Lärmpausenkonzepts bei der Abwicklung des Verkehrs von 22 bis 6 Uhr fortgeführt werden soll. Frage 12: Wie viele Umläufe wird Ryanair mit den geplanten Verbindungen aus Sicht der Landesregierung in Frankfurt ohne Verletzung des Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr realisieren können? Diese Frage nach den Umläufen ist allein vom erwähnten Luftfahrtunternehmen zu beantworten, das wie alle anderen Flughafennutzer auch die für den Flughafen Frankfurt/Main festgelegten Betriebsregelungen einzuhalten hat.

Lb/me 7 WVA 19/38 10.11.2016 Frage 13: Für welche Fälle, neuen Strecken, neue Airlines etc. gelten die Bedingungen, die jetzt Ryanair zugutekommen sollen? Frage 14: Ist das vom Condor-Chef skizzierte Szenario denkbar, dass eine in Frankfurt bereits ansässige Airline durch Ausgliederung, Namensänderung etc. ebenfalls in den Genuss der verbilligten Gebühren kommt, ohne dass neue Strecken oder neue Flugzeuge am Standort installiert werden? Frage 15: Hat auch die Lufthansa ab dem Sommerflugplan 2017 ein Anrecht auf die gleichen verbilligten Gebühren wie die Ryanair? Frage 16: Sieht die Landesregierung darin einen unfairen Wettbewerb, dass die Ryanair in Frankfurt nun verbilligte Landeentgelte bekommt, die dort bisher ansässigen Airlines wie die Lufthansa oder die Condor aber nicht? Frage 23: Wie beurteilt die Landesregierung die Ankündigung der Lufthansa, dass diese wegen der neuen Entgeltordnung Investitionen am Standort Frankfurt kappen wird? Die Fragen 13 bis16 und die Frage 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Zunächst ist festzuhalten, dass über den Entgeltantrag der Fraport AG noch nicht entschieden worden ist. Zur Frage der Reichweite etwaiger Incentives und der möglichen Reaktion von Luftfahrtunternehmen hierauf kann daher derzeit keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ausschließlich Genehmigungsbehörde hinsichtlich der Entgeltordnung ist. Zentrale Genehmigungsvoraussetzung der Entgeltordnung ist deren Diskriminierungsfreiheit. Wenn es zwischen Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften Streit um die Anwendung der Entgeltordnung im Einzelfall gibt, fällt dies in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt: Dann steht der Fraport AG der Klageweg wegen möglicherweise zu wenig gezahlter Entgelte offen. Derartige Einzelfälle unterliegen nicht der Beurteilung durch die Entgeltgenehmigungsbehörde. Frage 17: Wie sind die B 737-800, mit denen Ryanair nach Frankfurt kommen will, im Lärmindex der Entgeltordnung klassifiziert? Die Boeing 737-800 ist gemäß der derzeit gültigen Entgeltordnung bei der Landung in der Lärmkategorie 4, beim Start in der Lärmkategorie 6 eingestuft. Über den Antrag der Fraport AG auf Genehmigung der Entgeltordnung 2017 ist noch nicht entschieden worden. Frage 18: Wie stellen sich die Emissionen der B 737-800 im Vergleich zu anderen Flugzeugtypen dar, insbesondere der A 320 und der A 320 neo? Die B 737-800 erfüllt ebenso wie die A 320 die Zertifizierungswerte nach Kapitel 4 zu Anhang 16 ICAO-Abkommen. Auch bei den Lärmklassen nach der Anleitung zur Berechnung von Fluglärm (1. FluglärmschutzVO) sind beide Flugzeugtypen der gleichen Klasse S 5.2 zugeordnet.

Lb/me 8 WVA 19/38 10.11.2016 Der A 320 neo ist unter Umweltgesichtspunkten von den genannten Mustern am fortschrittlichsten. Frage 19: Sollte die Eurowings als Reaktion auf die neue Basis der Ryanair auch eine Basis in Frankfurt gründen, mit welchen Flugzeugmustern wird sie dies dann aus Sicht der Landesregierung tun? Zum Beispiel mit alten A 340 oder den neuen A 350? Diese Frage kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden. Es handelt sich dabei um eine rein unternehmerische Entscheidung der genannten Luftverkehrsgesellschaft. Allerdings weist die Landesregierung darauf hin, dass die in der Frage genannten Flugzeugmuster in der Regel auf Langstreckenflügen eingesetzt werden. Frage 20: Sollten sich Lufthansa und Condor im Vergleich zur Ryanair durch die neue Entgeltordnung benachteiligt sehen, werden sich diese Airlines dann weiterhin im aktiven Schallschutz engagieren? Sowohl Lufthansa selbst als auch der Zusammenschluss der in Deutschland operierenden Airlines (BARIG) haben sich im Rahmen der gemeinsam mit dem Land Hessen, Fraport AG, Deutsche Flugsicherung (DFS) und Forum Flughafen und Region (FFR) eingegangenen Allianz für Lärmschutz 2012 für ein gemeinsames Engagement ausgesprochen. Im Rahmen des Bündnisses für Lärmpausen sind Lufthansa und Condor Partner, die auch in den Arbeitsgruppen des Forums Flughafen und Region zum aktiven Schallschutz sowie in der Fluglärmkommission vertreten sind. Es liegen keine Hinweise vor, dass dieses Engagement in Frage gestellt wird. Frage 21: Welchen Einfluss hat die neue Entgeltordnung auf die Lärmobergrenze? Frage 22: Bei der Vorstellung seiner Präsentation von der Lärmobergrenze hat der Verkehrsminister eine Reduzierung von 1,8 db durch neues Fluggerät unterstellt. Ist diese Annahme durch die neuen Entwicklungen um die neue Entgeltordnung und die neue Basis der Ryanair noch haltbar, oder wird durch die Zunahme der Ryanair-Verkehre nicht dieser Gewinn verloren gehen? Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Die Stationierung von zwei Ryanair-Maschinen des Typs B 737-800 steht nicht im Widerspruch zu den getroffenen Annahmen im Rahmen der Lärmobergrenze. Diese geht ausdrücklich davon aus, dass eine weitere Entwicklung des Flughafens möglich bleiben soll. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass für die weitere Lärmentwicklung Mittelstreckenflugzeuge weniger prägend sind. Sie wird maßgeblich durch die Pegel schwerer Langstreckenmaschinen bestimmt und davon, inwieweit dort möglichst lärmarme Muster eingesetzt werden. Frage 24: Wer wird die Abfertigung der Ryanair-Maschinen auf dem Frankfurter Flughafen vornehmen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Es handelt sich allein um eine unternehmerische Entscheidung des genannten Luftfahrtunternehmens. Bodenabfertigungsdienste werden am Flughafen Frankfurt Main von zwei Anbietern erbracht, der Fraport Bodenverkehrsdienste und Acciona Airport Services.

Lb/me 9 WVA 19/38 10.11.2016 Frage 25: Wie beurteilt die Landesregierung die Arbeitssituation der Piloten und des Kabinenpersonals der Ryanair, auch vor dem Hintergrund der derzeit laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen? Mangels Zuständigkeit kann die Landesregierung diese Frage nicht beantworten. Die Landesregierung weist darauf hin, dass Aufsichtsbehörde über das genannte Luftfahrtunternehmen die für den Unternehmenssitz zuständige nationale Luftfahrtbehörde ist. Eine von dieser erteilte Betriebsgenehmigung ist auch in Deutschland zwingend zu akzeptieren. Abg. Marius Weiß bringt seine Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass in dem externen Gutachten gerade der Bereich Incentives besonders beleuchtet werden solle. Obwohl weder das Gutachten noch die Genehmigung vorlägen, gehe die Fraport AG bezüglich des Ryanair-Deals trotzdem schon mit großem Brimborium an die Öffentlichkeit. Dies könne nur zwei Ursachen haben. Entweder habe die Fraport AG bereits einen internen Hinweis von der Genehmigungsbehörde bekommen, dass eine Genehmigung in Aussicht gestellt werde. Oder die Fraport AG versuche öffentlich auf die Genehmigungsbehörde Druck auszuüben mit dem Ziel, dass der Schaden im Falle einer Nichtgenehmigung erheblich werde. Dadurch werde die Genehmigungsbehörde einem hohen Druck ausgesetzt. Er fragt, ob noch eine dritte Variante denkbar sei. Minister Tarek Al-Wazir verdeutlicht, das Land befinde sich in einem laufenden Verwaltungsverfahren. Da das Land Genehmigungsbehörde sei, müsse strikt nach Recht und Gesetz vorgegangen werden; denn eine Entscheidung könne im Zweifel auch beklagt werden. Abg. Marius Weiß stellt fest, der Minister habe relativ knapp auf die Frage der Lärmobergrenze geantwortet. Es gehe nicht nur um die B 737-800. Die Ryanair habe angekündigt, dass das nur ein Auftakt sei und sie selbst zum Winterflugplan 2017/2018 Ausweitungen vornehmen werde. Das bedeute, dass dann mehr als zwei Maschinen dieses Typs zum Einsatz kämen. Es sei auch davon auszugehen, dass neben Ryanair auch Eurowings und gegebenenfalls andere Low-Cost-Carrier kommen würden. Solche Fluggesellschaften hätten üblicherweise keine A 320 neos oder A 350 anbieten. Das bedeute, dass die im Lärmpausenmodell des Ministeriums berechnete Reduzierung von 1,8 db nicht zustande kommen werde. Minister Tarek Al-Wazir führt aus, es gehe konkret um eine Fluggesellschaft, die mit zwei Flugzeugen neu hinzukomme. In jeder Fluglärmperiode kämen neue Fluggesellschaften hinzu. Da die in Rede stehende Fluggesellschaft in der Öffentlichkeitsarbeit besonders aktiv sei, sei das Ereignis in besonderem Maße wahrgenommen worden. Für die Lärmobergrenze sei letztlich die weitere Gesamtwicklung am Flughafen relevant. So habe z. B. Air Berlin angekündigt, ihre Langstreckenflüge zukünftig nur noch von Berlin und Düsseldorf aus anzubieten zu wollen. Das Unternehmen plane darüber hinaus, den innerdeutschen und Europaverkehr entweder aufzugeben oder an andere zu verleasen. Deshalb sei es durchaus realistisch, dass es im Sommerflugplan 2017 weniger Flüge geben werde als im gegenwärtigen Flugplan. Bei der Lärmobergrenze komme es am Ende auf die Gesamtsumme an.

Lb/me 10 WVA 19/38 10.11.2016 Bisher habe kein Low-Cost-Carrier eine A 350, weil bisher kein Low-Cost-Carrier in das Langstreckengeschäft eingestiegen sei. Abg. Jürgen Lenders fragt, wie das Wachstumspotenzial der Low-Cost-Carrier eingeschätzt werde. Er erkundigt sich, ob die Incentives auf Dauer oder nur für eine Übergangszeit vorgesehen seien. Ihm seien Beschwerden von asiatischen Airlines zur Kenntnis gelangt. Danach gebe es wenig Verständnis dafür, dass nach der neuen Entgeltordnung die Gebühren für große und moderne Maschinen im Verhältnis zu älteren, lauten Maschinen überproportional stiegen. Minister Tarek Al-Wazir erläutert, das Land gestalte die Entgeltordnung nicht selbst, sondern bekomme diese nur zur Genehmigung vorgelegt. Er selbst habe ein großes Interesse daran, dass der Anteil der lärmabhängigen Entgelte an den Gesamtentgelten sukzessive steige. Das Land beabsichtige, stärker darauf hinzuwirken, dass Fluggesellschaften ein Eigeninteresse an der Beschaffung von lärmarmen Flugzeugen entwickelten. Er könne die Frage nicht abstrakt beantworten. Man müsse wissen, um welche Fluggesellschaft und welchen Flugzeugtyp es gehe. Abg. Janine Wissler stellt fest, Ryanair oder andere Billigflieger würden durch Übergangsrabattsysteme nach Frankfurt gelockt. Sie befürchte, dass diese Airlines dann auf einer dauerhaften Rabattierung bestünden und mit Rückzug drohten, wenn sie diese nicht erhielten. Es sei bekannt, dass Ryanair kein vorbildlicher Arbeitgeber sei. Sie fragt, ob die Landesregierung Auswirkungen für die Beschäftigten anderer Fluggesellschaften oder der Fraport AG befürchte, dadurch dass durch die Billigflieger ein Lohndumping in Gang gesetzt werden könnte. Minister Tarek Al-Wazir erwidert, Anreize zur Deckung von Anlaufkosten seien erlaubt. Allerdings müssten diese aus Gründen der Diskriminierungsfreiheit allen offen stehen. Weil es Anlaufkosten seien, müssten diese zeitlich befristet werden. In aller Regel belaufe sich die Befristung auf einen Zeitraum von ca. drei bis vier Jahren. Das heißt, es dürfe keinen dauerhaften Rabatt gebe. Es gehe aber nicht an, einer Gesellschaft etwas zu versprechen, was anderen nicht zugänglich sei. Das Gutachten liege noch nicht in endgültiger Form vor. Es gebe aber schon Teilergebnisse. Zu den von Abg. Wissler angesprochenen Arbeitsbedingungen führt der Minister aus, es gebe bewusst keine völlige Öffnung bei den Bodenverkehrsdiensten. Es gebe dort nur die beiden Anbieter Fraport Bodenverkehrsdienste und Acciona. Deshalb könne sich Ryanair nur einen von beiden aussuchen. Eine eigene Abwicklung am Boden halte Ryanair nicht vor. Die Frage sei auch deshalb schwer zu beantworten, weil Ryanair bisher nicht in Hessen geflogen sei. Daher sei die Landesregierung Rheinland-Pfalz der richtige Ansprechpartner.

Lb/me 11 WVA 19/38 10.11.2016 Ryanair verfüge über eine Zulassung in der Europäischen Union. Solange eine Zulassung gültig sei und Fluglinien Slots beantragten, müssten diese genehmigt werden. Anderenfalls handele es sich um Diskriminierung. Die Frage, wie es am Flughafen insgesamt weitergehe, hänge auch vom Zuspruch der Kunden ab. Dies liege nicht im Einflussbereich der Landesregierung Abg. Marius Weiß teilt mit, in den letzten Tagen hätten verschiedene Player Stellungnahmen abgegeben. Lufthansa und Condor hätten sich schon direkt geäußert, die Gewerkschaften, die BARIK und die BDF ebenfalls. Daher bestehe ein großes Interesse an der politischen Bewertung der Angelegenheit. Er vermöge nicht nachzuvollziehen, warum die Landesregierung die neue Entgeltordnung begrüßt habe. Er appelliere an die Kollegen der CDU-Fraktion, sich das Modell Lärmobergrenze einmal kritisch unter dem Aspekt Zunahme von Billigfliegern anzuschauen. Wenn die Lärmobergrenze dadurch schneller erreicht werde, könne das nicht gewollt sein. Incentivierungsmodelle würden üblicherweise externen Begutachtungsverfahren unterzogen. München habe in den letzten Jahren 200 Millionen für Incentives in diesem Bereich ausgeschüttet. Mit Datum vom 7. November 2016 werde im Pressespiegel unter der Überschrift Airport Calden darf Rabatte geben für Billigflieger der Pressesprecher des RP Kassel mit den Worten wiedergegeben, es sei völlig üblich, solche Anreize für Fluggesellschaften zu schaffen. Finanzielle Anreize müssten aber gestaffelt und befristet werden. Er Abg. Marius Weiß frage sich, warum überhaupt ein externes Gutachten vergeben werden müsse und warum die Bearbeitung so lange dauere, wenn es sich um ein übliches Verfahren handele. Er fragt, was in dem konkreten Antrag anders als bei anderen Anträgen sei. Er hebt auf die Beantwortung der Frage 12 ab, wonach die Landesregierung die Umläufe der Ryanair nicht beurteilen könne. Aus dem Online-Buchungssystem sei aber ersichtlich, dass zunächst zwei Umläufe geplant seien. Die Maschinen der Ryanair sollten laut Plan um 22:35 Uhr und um 22.45 Uhr landen. Er befürchtet, dass es durch die späten Landezeiten wieder zu großen Problemen mit der Nachflugverbotsgrenze kommen werde. Minister Tarek Al-Wazir teilt mit, die Anhörungsfrist sei auf Wunsch der Fluglärmkommission verlängert worden. Es sei ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, weil das Land Situationen für möglich halte, in denen sich die Luftverkehrswirtschaft nicht einig werde. Früher habe man sich in den Konsultationen immer auf eine Entgeltordnung geeinigt, die dann dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt worden sei. Daher habe man davon ausgehen können, dass es nicht zu Gerichtsverfahren kommen werde. In den letzten beiden Jahren habe es aber Streit zwischen den Fluggesellschaften und der Fraport AG gegeben. Das habe im letzten Jahr zu einer Rücknahme der Entgeltordnung 2016 und zur Fortschreibung der Entgeltordnung 2015 geführt. Deshalb habe sich das Ministerium vor dem Hintergrund eines ziemlich komplexen Entgeltantrags, bei dem es auch um die Frage der Diskriminierungsfreiheit gehe, Unterstützung geholt. Den Vorwurf an die Regierung, dass diese sich schlau mache, könne er ertragen.

Lb/me 12 WVA 19/38 10.11.2016 Der Minister merkt an, die Zahl der möglichen Umläufe hänge von der Entfernung zum Ziel ab. Eine Maschine, die nach Mallorca fliege, sei schneller wieder zurück als eine Maschine, die nach Gran Canaria starte. Daher sei die Frage nicht zu beantworten. Die einzig relevante Frage sei, ob eine Fluggesellschaft ein Slot habe oder nicht. Wenn die Gesellschaft einen Slot habe, nehme sie ihn war. Das Ministerium prüfe dann, ob die Firma den Slot entsprechend der Betriebsgenehmigung wahrnehme. Wenn dies nicht der Fall sei, werde das Ministerium zunächst versuchen, das Problem in Gesprächen mit der Fluggesellschaft zu lösen. Der Slot werde im Übrigen nicht vom Ministerium vergeben. Abg. Heiko Kasseckert teilt mit, seine Fraktion könne die Hinzunahme einer Billigairline wie der Ryanair aus Wettbewerbsgründen nachvollziehen. Für seine Fraktion sei es jedoch wichtig, die unternehmerischen Ziele mit der Zielsetzung der Lärmbegrenzung und der Einhaltung von Lärmpausen in Einklang zu bringen. Zu dieser Zielsetzung sehe er durch die Hinzunahme weiterer Billigflieger keinen Widerspruch. Auch das Thema Fluggerät sehe seine Fraktion unkritisch. Es sei bekannt, dass die Billigflieger über relativ neues Fluggerät verfügten. Daher müsse diese Entwicklung nicht auf einen Konflikt mit der Lärmobergrenze hinauslaufen. Wenn sich abzeichne, dass man in Grenzbereiche der Lärmobergrenze komme, müsse der Flughafenbetreiber gegensteuern. Wenn neue Fluglinien dazu führten, dass die Lärmobergrenze schnell erreicht werde, müsse das Geschäftsmodell überdacht werden. Die Lufthansa sei eines der großen Unternehmen am Frankfurter Flughafen. Es bestehe natürlich ein Interesse daran, dass Lufthansa Classic auch weiterhin als Flaggschiff und als Homecarrier am Frankfurter Flughafen bleibe. Für seine Fraktion sei es wichtig, dass die Personen, die für Billigfluganbieter arbeiteten, einen hohen Stellenwert hätten und nicht nur unter wettbewerblichen Aspekten gesehen werden dürften. Aus Kundensicht seien teure Langstreckenflüge nicht immer das Mittel der Wahl. Daher sei er überzeugt davon, dass mit der Hinzunahme von Billigairlines eine neue Kundengruppe angesprochen werden könne. Abg. Janine Wissler teilt mit, sie habe Pressemeldungen entnommen, dass Herr Schulte Ryanair in Aussicht gestellt habe, dass die Ryanair-Flugzeuge nach 30 Minuten wieder startklar sein könnten. Sie fragt, ob die Landesregierung davon Kenntnis habe und ob die Umlaufzeiten üblicherweise länger seien. Sie erkundigt sich, ob das Ziel durch die Einstellung von mehr Personal oder mehr Druck auf das bestehende Personal erreicht werden solle und ob Ryanair-Maschinen bevorzugt behandelt werden sollten. Minister Tarek Al-Wazir teilt mit, er sei nicht dafür zuständig, wie schnell ein Flugzeug sauber gemacht werde. Nach allem, was ihm bekannt sei, gehe bei Ryanair die Crew schnell durch und sammele nur die groben Dinge ein. Dies sei ein Geschäftsmodell. Das Wichtige aus Sicht des Landes sei, dass die sicherheitsrelevanten Punkte erfüllt seien. Die Ryanair werde durch das Land nicht anders behandelt als andere Airlines. Er wisse nicht, welche Serviceleistungen die Fluggesellschaft einkaufe. Er wisse, dass die Minimalumsteigezeit in Frankfurt 45 Minuten betrage. In aller Regel seien Ryanair-Kunden aber keine Umsteiger, sondern Ein- und Aussteiger. Daher könne er zu den zugesagten

Lb/me 13 WVA 19/38 10.11.2016 Umlaufzeiten keine Angaben machen. Seitens des Landes werde keiner Fluggesellschaft eine Sonderbehandlung zuteilwerden. Abg. Marius Weiß bittet um Zurverfügungstellung des Berichts der Landesregierung vor Versand des Protokolls. Der Minister wird der Bitte entsprechen. Beschluss: WVA 19/38 10.11.2016 Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des mündlichen Berichts des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als erledigt. (einvernehmlich) (Schluss des öffentlichen Teils: 15:58 Uhr folgt nicht öffentlicher Teil)